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Vorlage - 150/08  

 
 
Betreff: Änderung und Erweiterung der Tarifordnung und
Anpassung der Tarife
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t II   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Kenntnisnahme
30.09.2008 
Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

1. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt die Erweiterung der bisherigen Regelung der Tarifordnung des Ostalbkreises um die in der Anlage in fett gedruckter Form aufgeführten Tariftatbestände und die Anpassung der Tarife.

 

2. Die Erweiterung der Tarifordnung und die angepassten Tarife gelten ab dem 01.11.2008.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Der Landkreis erhebt für die Benutzung kreiseigener Einrichtungen, den Besuch der Fachschulen des Landkreises und für die privatrechtliche Nutzung von Kreisstraßen auf Grund des Beschlusses des Kreistags vom 29.06.1993 nach der seit dem 01.07.1993 geltenden und am 21.07.1998, 04.07.2000 und 16.07.2001 geänderten Tarifordnung des Ostalbkreises ein privatrechtliches Entgelt.

 

Angesichts der Finanzsituation des Landkreises ist es nach wie vor geboten, nicht nur die Einsparmöglichkeiten zu nutzen, sondern auch die Einnahmeseite zu verbessern. Aus diesem Grunde wurde daher die Tarifordnung überprüft, mit dem Ergebnis, durch die Aufnahme weiterer Tariftatbestände dem heutigen „Dienstleistungsangebot“ und durch die in weiten Teilen erfolgte Anpassung der Entgelte den derzeitigen wirtschaftlichen Verhältnissen Rechnung zu tragen.

 

Im Teil B - Verzeichnis - zur Tarifordnung (beigefügte Seiten 4 bis 12) wird die Inanspruchnahme des Geschäftsbereichs Vermessung und Geoinformation, soweit es sich nicht um hoheitliche Aufgaben handelt (für hoheitliche Aufgaben ist das Landesgebührengesetz anzuwenden), (Nr. 2), die Inanspruchnahme der Museumsbeauftragten (Nr. 4) und jeweils ein Entgelt für die Nutzung des Forstlehrlingswohnheims in Ellenberg (Nr. 13) und des Wohnheims für Galvaniseurlehrlinge (Nr. 12) neu aufgenommen, wobei für letzteres bisher schon kalkulierte Tagessätze erhoben worden sind.

 

Bei der Inanspruchnahme der Beratungsstelle für Obst- und Gartenbau werden die Ausbildungskurse untergliedert, genauer bestimmt, sowie die Entgelte entsprechend angepasst (Nr. 6).

 

Die Entgelte für die außerdienstliche Nutzung von Räumen des Landratsamtes (Nr. 5), für die Inanspruchnahme des Kreismedienzentrums (Nr. 8), sowie für die außerschulische Nutzung von Schulräumen, -einrichtungen und Sportstätten (Nr. 10) werden den heutigen Erfordernissen ebenfalls angepasst, wobei in den meisten Fällen ein kostendeckendes Entgelt nach wie vor nicht erhoben wird.

Zusätzlich wird zukünftig bei außerdienstlicher Nutzung von Räumen des Landratsamtes für die vollständige Dauer der Reinigung ein Stundensatz erhoben (Nr. 5.7). Die bisherige Regelung sah nur einen Kostenersatz für einen über zwei Stunden hinausgehenden zeitlichen Aufwand vor.

Auch wird beim sportlichen Übungs- und Wettkampfbetrieb des Vereinssports an Wochenenden in Sportstätten des Landkreises zukünftig eine Pauschale für den Hausmeisterdienst erhoben (Nr. 10.2).

 

Die Materialkostenersätze für den Besuch der Fachschulen (Nr. 9) werden unverändert beibehalten, nachdem nach Auskunft der Schulleitungen die Kosten stabil geblieben sind. Neu aufgenommen wurde die Fachschule für Technik, Fachrichtung Mechatronik (Tagestechnikerschule) (Nr. 9.2 d) und die Fachschule für Meisterinnen der städtischen Hauswirtschaft (Nr. 9.2 i). Für letztere wurde kein Materialkostenersatz angesetzt, da die benötigten Verbrauchsmittel direkt von den Lehrern abgerechnet werden.

Des Weiteren sind Entgelte für Kurse des Kompetenzzentrums Hauswirtschaft und Erziehung neu aufgenommen worden (Nr. 9.3).

 

Die Tarife für die Nutzung der Frauen- und Kinderschutzwohnungen (Nr. 11) wurden nach einer Kalkulation des Geschäftsbereichs Soziales neu festgesetzt. Die Erhöhung wurde am 29.11. 2007 im Sozialausschuss behandelt.

 

Die bisher enthaltene Entgeltregelung für die Benutzung des Trichomaten entfällt, da die Durchführung von Proben über dieses Verfahren nach Auskunft des Geschäftsbereichs Veterinärwesen und Verbraucherschutz nicht mehr zulässig ist.

 

Ebenso wurden die Stundensätze unter Nr. 15 an die aktuelle Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums über die Berücksichtigung der Verwaltungskosten insbesondere bei der Festsetzung von Gebühren und sonstigen Entgelten (VwV-Kostenfestlegung) vom 14.12.2007, in Kraft getreten am 01.01.2008 angepasst. Diese Stundensätze beinhalten die Pauschale für Personal- und Raumkosten, die Ausstattung und den sächlichen Verwaltungsaufwand.

 

Neu aufgenommen wurde auch die Nr. 17, die darauf verweist, dass, soweit die in dem Verzeichnis zur Tarifordnung festgelegten Entgelte der Umsatzsteuer unterliegen, diese jeweils zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer berechnet werden.

 

Die Verwaltung hält - auch im Vergleich mit anderen, insbesondere den benachbarten Landkreisen - die neu vorgesehenen Benutzungsentgelte für angemessen.

 

Die Änderungen und Erweiterungen gegenüber den bisher festgelegten Tarifen sind fettgedruckt in dem in der Anlage beigefügten Verzeichnis zur Tarifordnung hervorgehoben.

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Die künftigen jährlichen Entgelteinnahmen werden in den jeweiligen Kreishaushaltsplänen entsprechend veranschlagt.

Anlagen

Anlagen

 

Verzeichnis zur Tarifordnung

 


 

 

Sichtvermerke

 

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SpangGutknecht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Dezernat II

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Hubel

 

 

Landrat

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Pavel