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Vorlage - 141/08  

 
 
Betreff: Anerkennung der Schlussabrechnung "Erneuerung der Bettenaufzugsanlage der Frauenklinik am Ostalb-Klinikum Aalen"
Status:öffentlich  
Federführend:Ostalb-Klinikum Beteiligt:Stabsstelle Rechnungsprüfung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kliniken und Gesundheit Entscheidung
29.09.2008 
Sitzung des Krankenhausausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Für die Erneuerung der Bettenaufzugsanlage der Frauenklinik am Ostalb-Klinikum Aalen werden Gesamtkosten i. H. v. 503.867,48 € anerkannt.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Vorbemerkung

 

 

Das Gebäude Frauenklinik wurde in den Jahren 1963 und 1964 errichtet.

 

Im Zuge des Neubaus eines 4. Kreißsaales wurde auch die Bettenaufzugsanlage auf den neuesten Stand der Technik gebracht.

 

Im Rahmen des Haushaltes 2000 erfolgte die Genehmigung der Maßnahme.

 

Die Baukosten wurden nach der Baukostenschätzung des Architekturbüros Hentschel vom 19.02.2002 auf 535.654,94 € veranschlagt.

 

Mit Schreiben vom 23.02.2001 stimmte der Ostalbkreis der vom Regierungspräsidium angebotenen Festbetragsförderung von 357.904,32 € zu.

 

 

Kosten der Baumaßnahme:

 

Gesamtbaukosten gemäß

Bauausgabenbuch                                                     503.867,48 €

 

Baukostenschätzung                                                   535.654,94 €

 

Minderkosten                                                              31.787,46 €

 

 

Finanzierung der Baumaßnahme:

 

Gesamtbaukosten                                                      503.867,48 €

 

davon Festbetragsförderung

Regierungspräsidium Stuttgart                                     357.904,32 €

 

davon Förderanteil

des Ostalbkreises                                                      145.963,16 €

 

 

Die Baumaßnahme wurde durch den Geschäftsbereich Rechnungsprüfung geprüft und abschließend mit der Verwaltung des Ostalb-Klinikums besprochen. Die Verwaltung hat zugesagt, die getroffenen Prüfungsfeststellungen, insbesondere im Vergabebereich und in der Dokumentation, soweit sie nicht ausgeräumt werden konnten, künftig zu beachten.

 

Nach § 7 Abs. 2 Buchstabe e) ist für die Beschlussfassung und Anerkennung der Schlussrechnung der Krankenhausausschuss zuständig.

Finanzierung und Folgekosten

 

Anlagen

Anlagen

 

0

 


 

 

Sichtvermerke

 

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Janischowski


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Dezernat II

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Hubel

Landrat

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Pavel