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Antrag der VerwaltungFür den Umbau „Errichtung einer Abteilung für Psychotherapeutische Medizin und Psychosomatik werden Gesamtkosten i. H. v. 1.210.525,32 € anerkannt. Sachverhalt/BegründungVorbemerkung: Mit Änderungsfeststellungsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 14.08.2000 wurde der Neuerrichtung einer Psychosomatischen Klinik zugestimmt. Eine erste Planung aus dem Jahr 2000 sah eine Unterbringung im Personalgebäude I vor. Auf Grundlage dieser Planung wurde in der Sitzung des Krankenhausausschusses am 24.10.2000 dem Antrag der Betriebsleitung zur Errichtung einer neuen Fachabteilung im Personalgebäude I grundsätzlich zugestimmt. Die neue Fachabteilung umfasst 18 Betten mit der Option für einen Ausbau mit 9 weiteren stationären Betten. Die Baukosten wurden nach der Baukostenschätzung des Architekturbüros Hentschel vom 30.09.2001 auf 1.160.939,35 € (2.270.600,00 DM) veranschlagt. Der Antrag auf Förderung der Baumaßnahme wurde am 05.12.2001 beim Regierungspräsidium Stuttgart gestellt. Mit Schreiben vom 11.04.2002 stimmte der Ostalbkreis der vom Regierungspräsidium Stuttgart angebotenen Festbetragsförderung von 500.000 € zu. Kosten der Baumaßnahme: Gesamtbaukosten gemäß Bauausgabenbuch 1.210.525,32 € Planung Architekturbüro Hentschel 1.160.939,35 € Mehrkosten 49.585,97 € Finanzierung der Baumaßnahme: Gesamtkosten 1.210.525,32 € davon Festbetragförderung RP Stuttgart 500.000,00 € davon Förderanteil des Ostalbkreises 556.525,32 € davon Eigenfinanzierung Ostalb-Klinikum 154.000,00 € Die Baumaßnahme wurde durch den Geschäftsbereich Rechnungsprüfung geprüft und abschließend mit der Verwaltung des Ostalb-Klinikums besprochen. Die Verwaltung hat zugesagt, die getroffenen Prüfungsfeststellungen, insbesondere im Vergabebereich und in der Dokumentation, soweit sie nicht ausgeräumt werden konnten, künftig zu beachten. Nach § 7 Abs. 2 Buchstabe e) ist für die Beschlussfassung und Anerkennung der Schlussrechnung der Krankenhausausschuss zuständig. Anlagen0
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