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Vorlage - 123/08  

 
 
Betreff: Übertragung der Bau- und Betriebsträgerschaft für die Einhausung des Limestors Dalkingen auf den Zweckverband Erholungsgebiet Rainau-Buch - Änderung der Verbandssatzung
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kommunalaufsicht   
Beratungsfolge:
Kreistag Kenntnisnahme
22.07.2008 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Aufgrund von § 21 Abs. 1 i. V. m. §§ 6 - 8 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit in der Fassung vom 16. September 1974 (GBl. S. 408), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 14. Dezember 2004 (GBl. S. 884), wird die beiliegende Änderung der Verbandssatzung für den Zweckverband Erholungsgebiet Rainau-Buch beschlossen.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Der Kreistag des Ostalbkreises hat in seiner Sitzung am 11. März 2008 der Übertragung der Bau- und Betriebsträgerschaft für die Einhausung des Limestors Dalkingen auf den Zweckverband Erholungsgebiet Rainau-Buch vorbehaltlich der aufgezeigten Finanzierung durch Zuwendungen und vorbehaltlich der Beschlussfassung des Zweckverbands Erholungsgebiet Rainau-Buch zugestimmt. Bekanntlich ist die Errichtung eines Schutzhauses vorgesehen, das den vorhandenen römischen Mauerresten nicht nur einen dauerhaften Schutz gewährleisten, sondern gleichzeitig auch einen entsprechenden Rahmen für eine Visualisierung des einstigen Limestors im Größenverhältnis 1:1 bieten würde. Die Kosten dieser Planung belaufen sich auf ca. 1,87 Mio. €. Die Finanzierung ist - wie bereits in der Sitzung des Kreistags am 11. März 2008 bekannt gegeben - wie folgt geplant:

 

Zuwendungen

- der Landesstiftung                                                630.000 €

- der Denkmalstiftung                                             100.000 €

- des Landesamts für Denkmalpflege                        108.000 €

- aus der Leader-Förderung                                     720.000 €

 

Finanzierungsanteil des Ostalbkreises                     312.000 €.

 

Gesamtkosten                                                   1.870.000 €

 

Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Erholungsgebiet Rainau-Buch hat sich am 14. März 2008 mit der Übertragung der Bau- und Betriebsträgerschaft für die Einhausung des Limestors befasst. Nach den Bestimmungen zur LEADER-Förderung bestehen sehr gute Aussichten auf einen Förderzuschuss in Höhe von 720.000 Euro, wenn die Bau- und Betriebsträgerschaft für die Einhausung des Limestors Dalkingen auf den Zweckverband Erholungsgebiet Rainau-Buch übertragen wird. Der Zweckverband erfüllt die Voraussetzungen als Träger der Bau- und Betriebsträgerschaft. Die Betriebsführung soll in wirtschaftlicher Hinsicht beim Ostalbkreis und der Gemeinde Rainau verbleiben und durch die Übertragung als Verbandsaufgabe nicht verändert werden. Durch die Übertragung werden folglich die weiteren Verbandsmitglieder keine wirtschaftliche Verantwortung übernehmen müssen.

 

Damit der Zweckverband Erholungsgebiet Rainau-Buch die Bau- und Betriebsträgerschaft für die Einhausung des Limestors übernehmen kann, ist eine Änderung der Verbandssatzung erforderlich, denn die bisherigen Aufgaben des Verbandes sind in §§ 2 und 3 der Verbandssatzung des Zweckverbands Erholungsgebiet Rainau-Buch vom 11. März 1975 mit Änderungen vom 17. März 1976 festgehalten. Nach § 2 der Verbandssatzung ist es Aufgabe des Verbandes, das Rückhaltebecken Rainau-Buch für die Freizeitgestaltung zu erschließen, die dazugehörigen Erschließungsanlagen wie Zufahrtsstraßen, Parkplätze und Wanderwege zu erstellen und zu unterhalten, den freien Zugang und den Gemeingebrauch sicherzustellen soweit der Zweckverband dies einräumen will, die Freilegung und Sicherung der archäologischen Bodendenkmale zu gewährleisten, die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen Grundstücke zu erwerben und die notwendigen Planungen zu erstellen. Konkretisiert wird der räumliche Wirkungsbereich des Zweckverbands in § 3 der Verbandssatzung. Danach erfüllt der Zweckverband die in § 2 genannten Aufgaben auf dem durch eine vom Kreisplanungsamt des Landratsamts Ostalbkreis am 26. August 1974 gefertigten Karte ersichtlichen Gebiet.

 

 

Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Erholungsgebiet Rainau-Buch hat in ihrer Sitzung vom 14. März 2008 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

 

1.     Der Zweckverband Erholungsgebiet Rainau-Buch übernimmt die Bau- und Betriebsträgerschaft für die Einhausung des Limestors Dalkingen. Damit wird eine einheitliche Trägerschaft für den Bucher Stausee und alle römischen Freilichtanlagen rund um den Bucher Stausee gebildet.

 

2.     Die Übernahme der Bauträgerschaft steht unter dem Vorbehalt der aufgezeigten Finanzierung durch Zuwendungen. Teilweise liegen Bewilligungen bereits vor, der Leader-Förderantrag ist gestellt.

 

3.     Die Verbandsverwaltung wird beauftragt, eine notwendige Satzungsänderung vorzubereiten und noch 2008 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Mit nachstehenden Vorgaben:

 

        a) Die Bau- und Betriebsaufwendungen für das Dalkinger Tor werden auf Dauer vom Ostalbkreis übernommen. Die Gemeinde Rainau beteiligt sich an diesen Aufwendungen im Innenverhältnis. Eventuelle Instandsetzungsaufwendungen sind eingeschlossen.

 

        b) Veränderungen dieser Bestimmungen (Ziffer 3) sind nur durch die Verbandsversammlung und einstimmig möglich.

 

 

Die notwendige Änderung der Verbandssatzung und die Ausdehnung des räumlichen Wirkungsbereiches nach § 3 der Satzung kann wegen Übernahme einer weiteren Aufgabe nur durch eine Vereinbarung einer Satzungsänderung erfolgen. Die Vereinbarung erfolgt durch übereinstimmende Beschlüsse der dafür zuständigen Gremien der Verbandsmitglieder (Gemeinderat bzw. Kreistag). Die Vereinbarung bedarf nach der notwendigen Beschlussfassung der Verbandsmitglieder nach § 7 GKZ der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde - in diesem Fall des Regierungspräsidiums Stuttgart. Nach § 8 Abs. 2 GKZ erlangt die geänderte Verbandssatzung am Tage nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung und der Satzungsänderung in den Bekanntmachungsorganen der Verbandsmitglieder Rechtskraft.

 

Im Zuge dieser Satzungsänderung (s. fettgedruckte Änderungen in der beigefügten Vereinbarung) ist auch die Karte des Verbandsgebiets rund um das Rückhaltebecken Rainau-Buch (Anlage 1) vom Geschäftsbereich Vermessung und Geoinformation des Landratsamts Ostalbkreis überarbeitet worden, nachdem sich insbesondere infolge einer Flurneuordnung geringfügige Änderungen ergeben haben. In der Karte des Verbandsgebiets Limestor Dalkingen (Anlage 2) sind das im Kreiseigentum befindliche Grundstück Flst. 3851, das in das Eigentum des Verbandes übertragen werden soll, und die Flächen, deren Erwerb geplant ist, dargestellt.

 

Beide Karten-Anlagen werden Bestandteil der durch die Vereinbarung geänderten Verbandssatzung.

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Die Finanzierung erfolgt gemäß Beschlussfassung des Kreistags vom 11. März 2008. Der Finanzierungsanteil des Ostalbkreises beträgt danach 312.000 Euro. Davon sind bereits Haushaltmittel in Höhe von 151.000 Euro im Haushalt 2007 bereitgestellt. Der Restbetrag i. H. v. 161.000 Euro ist im Haushaltsplan 2009 aufzunehmen.

Anlagen

Anlagen

 

Satzungsänderung mit Lagekarten (Anlagen 1 und 2)

 


 

 

Sichtvermerke

 

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Strobel


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Dezernat II

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Hubel

Landrat

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Pavel