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Vorlage - 122/08  

 
 
Betreff: OstalbMobil
- Bericht über die Entwicklung/Festlegung der Abgabepreise
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nahverkehr   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
22.07.2008 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beschließt:

 

 

1.     Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

2.     Den unter Ziffer 4 und 5 des Sachverhalts/Begründung und in Anlage 1 und 2 vorgeschlagenen und ab 1. Oktober 2008 gültigen neuen Abgabepreisen von OstalbMobil wird zugestimmt.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

1.     Vorbemerkungen

 

        Nach langen Vorbereitungen startete am 9. Dezember 2007 die kreisweite Fahrpreiskooperation OstalbMobil. Wesentliches Element sind die von den 20 Busunternehmen und der DB Regio angebotenen kreisweiten Abgabepreise. Diese werden für eine überschaubare Zahl von Fahrpreisangeboten auf Basis eines einheitlichen Zonenplans ermittelt. Für alle Nahverkehrsverbindungen im Ostalbkreis besteht seit Ende Dezember die Möglichkeit, mit nur einem Fahrschein alle Ziele erreichen zu können. Auf dem Weg dorthin werden die Fahrscheine auf allen Strecken von allen bedienenden Unternehmen anerkannt, Bedienungsverbote werden bei OstalbMobil nicht mehr angewandt. Der Zugang zum Nahverkehr mit Bus und Bahn wird somit deutlich einfacher und ist ein Beitrag zu einer umweltfreundlichen Mobilität. Hierzu dient sicher auch der gemeinsame Internetauftritt mit weiter zunehmenden Abrufzahlen, das einheitliche Bestellverfahren für Abos oder auch die Vereinheitlichung des Layouts der Fahrscheine.

 

        Die Entwicklung der Nachfrage lässt sich für den seit der Gründung von OstalbMobil abgelaufenen vergleichsweise kurzen Zeitraum an Hand folgender Beispiele darstellen:

 

        Ø   Es wurden bislang ca. 18.300 OstalbMobil-Chipkarten, die den Kauf der um 25 % rabattierten Einzelfahrscheine ermöglichen, ausgegeben. Der große Vorteil dieser Karte ist, dass sie bei allen Unternehmen anerkannt wird.

 

        Ø   Die Ausgabe von rabattierten Einzelfahrscheinen mit der OstalbMobil-Chipkarte hat bereits nach nur einem halben Jahr einen Anteil von deutlich über 50 % aller verkauften Einzelfahrscheine, in den Städten liegt der Anteil bei über 60 %. Insgesamt wurden bis Ende Mai über 600.000 rabattierte Einzelfahrscheine mit den Chipkarten verkauft!

 

        Ø   Die Zahl der ausgegebenen OstalbMobil-Abos (Monatskarten im Abo) entwickelte sich wie folgt:

            

 

01/2008

02/2008

03/2008

04/2008

05/2008

ausgestellte Abos

2.016

2.378

2.456

2.445

2.604

01 = 100

100

118

122

121

129

 

             Hinweis: In diesem Abonnements sind solche zum Haustarif der Unternehmen oder lokale Angebote (z. B. Schulwegkarten bzw. Netzkarten Aalen und Schwäbisch Gmünd) nicht enthalten. (siehe unten)

 

        Ø   lokale Abo-Angebote

            

Angebot

01/2008

02/2008

03/2008

04/2008

05/2008

ausgestellte

Abos

4.825

4.872

4.493

4.589

4.379

 

        Ø   Summe aller bezuschussten Abos:

            

 

01/2008

02/2008

03/2008

04/2008

05/2008

ausgestellte Abos

6.841

7.250

6.949

7.034

6.983

01 = 100

100

106

102

103

102

 

        Insgesamt ist somit festzuhalten, dass nach den bislang vorliegenden Unterlagen die Zahl der Nutzer der kreisweiten Angebote von OstalbMobil nachweisbar zugenommen hat. Insbesondere ist erfreulich, dass die Zahl der regelmäßigen Nutzer des Nahverkehrs kreisweit steigt. So stieg die Zahl der oben genannten Abos von 6.841 im Januar auf 6.983 im Mai (+ 2 %). Dies ist als Erfolg von OstalbMobil zu werten. Die deutlich gestiegenen Spritpreise haben hier sicher auch einen Teil beigetragen.

 

        Allerdings haben zahlreiche Verkehrsunternehmen ihre Haustarife seit dem Start von OstalbMobil im Dezember 2007 beträchtlich erhöht. Deshalb ist eine Erhöhung der Abgabepreise durch den Ostalbkreis notwendig. Die Gründe dafür und die Ausgestaltung der neuen Abgabepreise werden im Weiteren erläutert.

 

2.     Vertragliche Situation

 

        Die vorgeschlagene Erhöhung der Abgabepreise muss vor dem Hintergrund des mit den Verkehrsunternehmern und der Deutschen Bahn AG abgeschlossenen Kooperationsvertrages gesehen werden. Dieser sieht vor, dass

 

        -    die kreisweiten Abgabepreise im Regelfall niedriger sind als die Haustarife, die sich nach den besonderen betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten in den einzelnen Verkehrsunternehmen richten.

 

        -    der Ostalbkreis die Differenz zwischen den Abgabepreisen und den Haustarifen übernimmt.

 

        Zu berücksichtigen ist weiter die Besonderheit, dass einzelne Städte und Gemeinden (z. B. die Städte Aalen und Schwäbisch Gmünd und die Gemeinde Mutlangen) bereits vor dem Start von OstalbMobil durch Zahlungen an die Verkehrsunternehmen bzw. an die Fahrgäste eine Senkung der Haustarife bewirkt haben. Bekanntlich hat der Ostalbkreis in solchen Fällen eine Zahlung in gleicher Höhe geleistet. Dadurch waren sehr niedrige lokale Abgabepreise entstanden, die zum Teil sehr weit unterhalb der mit den dem Ostalbkreis zur Verfügung stehenden Mitteln machbaren kreisweiten Abgabepreise lagen. Im oben genannten Kooperationsvertrag ist geregelt, dass diese Preise zum Start der Kooperation nicht erhöht werden sollten, aber mit der Maßgabe, dass in absehbarer Zeit eine Anpassung an die kreisweiten Abgabepreise erfolgen sollte.

 

        In der Sitzung des Kreistags vom 22. Mai 2007 erfolgte die Festlegung der Abgabepreise zum Start der Kooperation (OstalbMobil). Grundlage war eine Kalkulation der zu erwartenden Aufwendungen durch die PTV AG (Karlsruhe), die auf den Haustarifen der Verkehrsunternehmen im März 2007 basierte. Diese ergab einen Zuschussbedarf in Höhe von 3,35 Mio. €. Hiervon entfallen 2,57 Mio. € auf die Finanzierung der kreisweiten Abgabepreise und 0,68 Mio. € auf die Garantie der lokalen Abgabepreise. Der Betrag von 0,1 Mio. € war als Puffer vorgesehen. Davon übernimmt das Land Baden-Württemberg bis zu 1,47 Mio. €.

 

        Entscheidend ist nun, dass im Falle einer Erhöhung der Haustarife durch die Verkehrsunternehmen, die vom Ostalbkreis auszugleichende Differenz zwischen den Haustarifen und den Abgabepreisen steigt. Dem kann der Ostalbkreis dadurch begegnen, dass er die Höhe der Abgabepreise anhebt.

 

3.     Entwicklung der Haustarife

 

        Die Haustarife der Verkehrsunternehmen entwickelten sich seit der Festsetzung der Abgabepreise deutlich nach oben. So verteuerten sich von März 2007 bis Mai 2008 die Preise für einzelne Produktgruppen wie folgt:

 

             -   Einzelfahrscheine im Barverkauf und rabattierte durchschnittlich

                 ca. 10 - 14 Cent,

             -   Zeitkarten für Erwachsene um 2,00 €  (Abo) bzw. 3,30 € (Einzelkauf)

             -   Zeitkarten im Ausbildungsverkehr um1,60 € (Abo) und ca. 2,80 € (bar)

 

Für die Erhöhungen sind insbesondere die sehr stark gestiegenen Betriebskosten (Diesel und Lohnkosten) sowie die Kürzungen von staatlichen Ausgleichsleistungen zu nennen. Weitere Erhöhungen der Haustarife auf Grund der aktuellen Preisentwicklung auf dem Dieselmarkt sind zu erwarten.

 

        Die Zustimmung zu den geänderten Haustarifen erfolgt durch die zuständigen Genehmigungsbehörden beim Regierungspräsidium Stuttgart bzw. beim Ostalbkreis. Gemäß § 39 Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) hat die Genehmigungsbehörde die Beförderungsentgelte insbesondere daraufhin zu prüfen, ob sie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens, einer ausreichenden Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals und der notwendigen technischen Entwicklung angemessen sind. Der Kommentar Biedinger zum PBefG sagt, dass es allein darum geht, ob die wirtschaftliche Lage des Verkehrsunternehmens die neuen Beförderungsentgelte rechtfertigt.

 

        Sofern die Erhöhung der Fahrpreise über dem Anstieg des Kostenindex für Verkehrsdienstleistungen in Baden-Württemberg liegt, muss dies vom Verkehrsunternehmen im Rahmen eines sogenannten Kostenermittlungsbogens dargelegt werden, der von einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater testiert sein muss. Liegt die Erhöhung unterhalb des oben genannten Index, reicht es aus, dass das Verkehrsunternehmen die Erhöhung der Kosten darlegt. Die Erhöhung der Kosten überprüft die Genehmigungsbehörde im Rahmen ihrer Möglichkeiten, hat jedoch keinen Einfluss auf die Gestaltung der Unternehmensführung, die sich auf die Kosten und Erträge auswirkt. Die Zustimmung zu einem Erhöhungsantrag sagt daher aus, dass die zu erwartenden  Erträge nicht ausreichen, um die kalkulierten Kosten zu decken und das entstehende Delta zwischen Kosten und Erträge durch eine Fahrgelderhöhung gedeckt wird. Sie stellt keine Aussage darüber dar, ob diese Kosten gerechtfertigt sind oder ob das Unternehmen wirtschaftlich arbeitet. Die Genehmigungsbehörde darf beispielsweise keinen Antrag ablehnen mit der Auflage, die Kosten zu senken durch eine längere Nutzung der Busse oder eine Streichung von Kursen. Höhere Aufwendungen bei OstalbMobil dürfen hier nicht in die Entscheidung einbezogen werden.

 

4.     Vorschlag zur Anpassung der Abgabepreise von OstalbMobil

 

        Der systematische Aufbau der kreisweiten Abgabepreise soll auch künftig Bestand haben. Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, den Grundpreis für die Nutzung von Bus und Bahn um 10 Cent anzuheben. Dies entspricht der durchschnittlichen Erhöhung der Haustarife aller Verkehrsunternehmen. Zusätzlich soll das Leistungsentgelt für jede befahrene Zone geringfügig um 0,5 Cent angehoben werden. Dies hat zur Folge, dass die bislang preisgünstigen langen Strecken prozentual etwa gleich stark steigen wie die häufiger genutzten kurzen Strecken.

 

        Durch diese Erhöhungen, die sich an den Steigerungen der Haustarife anlehnen,  ergeben sich aus Sicht des Ostalbkreises maßvolle Erhöhungen der Abgabepreise um durchschnittlich 4,4 %. Absolut verteuern sich die Einzelfahrscheine im Barverkauf bis zu 3 Zonen um 10 Cent, bei 4 Zonen um 20 Cent, zwischen 5 und 11 Zonen ebenfalls um 10 Cent und für die weiteren Entfernungen um 20 Cent. Die rabattierten Fahrscheine für Erwachsene werden um 5 - 10 Cent teurer. Die Zeitkarten im Barverkauf für Jedermann verteuern sich im Durchschnitt um 3,40 €, im Abonnement um 2,70 €. Im Ausbildungsverkehr werden die einzelverkauften Zeitkarten im Schnitt um 2,90 € und im Abonnement um 2,40 € teurer.

 

        Die vorgeschlagenen neuen Abgabepreise finden sich mit einer Gegenüberstellung der Veränderungen in Anlage 1 zur Sitzungsvorlage.

 

        Ein Vergleich mit anderen Verbundräumen zeigt folgendes Bild: VVS 2,8 % (1. Januar 2008), KreisVerkehr Schwäbisch Hall (KVSH) 2,4 % (1. Januar 2008), Heidenheimer Tarifverbund (HTV) 2,3 % (1. August 2007), Verkehrsgemeinschaft Stauferkreis (VGS) 3,1 % (1. Januar 2008). Deutliche Erhöhungen zum Jahresende sind zum Teil bereits angekündigt. In diesem Lichte müssen die nachfolgenden Vergleichspreise gesehen werden:

       

Fahrscheinart

OstalbMobil

KVSH

HTV

VGS

VVS

Einstiegspreis Einzelfahrschein bar

1,60

1,40

(1,55)

1,60

1,40

1,90

Einzelfahrschein rabattiert

1,20

1,15

(1,25)

1,30

1,19

1,68

(1,00)

Einzelfahrschein ca. 10 km

2,20

(3 Zonen)

2,35

2,85

2,90

2,35

Monatskarte Jedermann bar Einstiegspreis

50,50

41,60

(44,00)

39,50

43,00

50,20

Monatskarte Abo Einstiegspreis

40,70

30,50

(31,50)

32,90

37,63

44,10

Monatskarte Jedermann bar ca. 10 km

55,50

68,00

58,50

70,00

65,00

Monatskarte Jedermann Abo ca. 10 km

44,90

49,00

48,80

61,25

56,42

 

        Die Verkehrsunternehmen im Koordinierungsbeirat weisen auf die gravierenden Veränderungen der Rahmenbedingungen im öffentlichen Verkehr hin. Auf Grund der steigenden Energiekosten, Lohnsteigerungen, Kürzungen von Ausgleichszahlungen und verstärkten Umweltauflagen waren Erhöhungen der Haustarife unumgänglich. Sie haben Verständnis dafür, dass seitens des Ostalbkreises die kreisweiten Abgabepreise ebenfalls angehoben werden müssen, was allerdings zu einem Rückgang der Fahrgastzahlen führen kann.

5.     Lokale Abgabepreise

 

        In den Folgejahren nach Start von OstalbMobil  ist ein sukzessives Angleichen der zum Starttermin garantierten lokalen Abgabepreise an das kreisweite Niveau erforderlich. Die hierfür gesondert erforderlichen Finanzmittel können dann für OstalbMobil eingesetzt werden. Dies bedeutet, dass die lokalen Abgabepreise zusätzlich zu der Erhöhung der kreisweiten Abgabepreise von OstalbMobil um einen weiteren Betrag angehoben werden müssen.

        Den von der Landkreisverwaltung vorgeschlagenen Erhöhungen liegen folgende Gedanken zu Grunde:

 

        -   Ziel muss es sein, dass die lokalen Abgabepreise innerhalb von etwa 7 Jahren den kreisweiten Abgabepreisen angeglichen sein müssen.

 

        -   Bei den Fahrscheinarten mit niedrigen Preisen darf kein Fahrpreis um mehr als 10 % ansteigen.

 

        -   Bei den Fahrscheinarten im höheren Preissegment muss die Erhöhung der Preise deutlich unterhalb von 10 % liegen.

 

        Die Landkreisverwaltung ist sich darüber im Klaren, dass sich damit der Zeitraum von 7 Jahren etwas verlängert.

 

        In der in der beigefügten Anlage 2 enthaltenen Preisliste sind diese Überlegungen umgesetzt.

 

        Gegen diese Preisliste haben lediglich die Firma OVA (Aalen) und die Firma Abt (Schwäbisch Gmünd) Bedenken erhoben.

 

        Die Firma OVA ist der Auffassung, dass der Anstieg der lokalen Abgabepreise zu hoch ausfällt. Zu bemerken ist, dass die Firma OVA ihre Haustarife im Jahr 2008 bereits zweimal erhöht hat.

 

        Nach Auffassung der Firma Abt wirkt sich die Deckelung der Anhebung der lokalen Abgabepreise nur dort aus, wo diese mit besonders hohen Zuschüssen verbilligt werden. Dies sei im Stadtverkehr Schwäbisch Gmünd nicht der Fall. 

 

6.     Zeitpunkt der Erhöhungen

 

        Die Landkreisverwaltung schlägt als Zeitpunkt der Erhöhung der kreisweiten und lokalen Abgabepreise den 1. Oktober 2008 vor.


Auf Grund der Verzögerungen des Starts von OstalbMobil wird der Erhöhungszeitpunkt 1. Oktober 2008 von den Verkehrsunternehmen akzeptiert, obwohl dieser für den Nahverkehr nicht optimal ist. Angeregt wird, ab 2009 einen regelmäßigen Turnus mit einem jeweiligen Erhöhungszeitpunkt 1. August einzuführen, der insbesondere wegen der Ausstellung von Abos und Schülermonatskarten (Ostalb-Abo) die Abo-Verwaltung deutlich entlasten würde.

 

7.     Schulwegsicherheitskarte

Schließlich schlagen die Verkehrsunternehmen vor, in die Reihe der kreisweit geförderten Fahrscheinarten die Schulwegsicherheitskarten aufzunehmen. Diese Fahrscheinart ist u. a. in Aalen und Schwäbisch Gmünd lange vor dem Start von OstalbMobil für solche Schüler geschaffen worden, die am Ostalb-Abo nicht teilnehmen können, weil die Entfernung vom Wohnort zur Schule kürzer als 3 Km ist. Die Landkreisverwaltung rechnet nicht mit deutlich steigenden Kosten, nach dem diese Angebote bereits bisher dort gemacht wurden, wo ein Bedarf bestand und im Rahmen der garantierten Abgabepreise speziell gefördert werden. Die Landkreisverwaltung schlägt vor, dieses Thema im Rahmen der Änderung der Abgabepreise im Jahr 2009 vertieft zu behandeln.

 

8.     Behandlung im Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung

 

        Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung hat in seiner Sitzung vom 30. Juni 2008 keinen förmlichen Beschluss gefasst, aber auf Grundlage der überarbeiteten Tarife einmütig Zustimmung signalisiert.

 

9.     Konsequenzen aus der Erhöhung

 

        Die Festsetzung neuer Abgabepreise ist eine schwierige Gratwanderung zwischen den finanziellen Zwängen des Haushaltes des Ostalbkreises und den Bedürfnissen der Fahrgäste. So hätte eine aus finanzieller Sicht vorteilhaftere stärkere Erhöhung der Abgabepreise zur Konsequenz, dass Fahrgäste den öffentlichen Verkehr den Rücken kehren und somit trotz höherer Haustarife beim einzelnen Unternehmen weniger Einnahmen verbleiben. In der Folge müssten die Haustarife erneut angehoben werden. Dieser Teufelskreis darf nicht in Gang kommen. Andererseits muss vermieden werden, dass die Abgabepreise zu wenig erhöht werden, was zur Folge hätte, dass die vom Landkreis bereitgestellten Mittel nicht ausreichen würden.

Als flankierende Maßnahme zur Erhöhung der Abgabepreise ist für den Herbst diesen Jahres eine breit angelegte Abo-Kampagne für OstalbMobil vorgesehen. Damit sollen neue Nutzerkreise für den öffentlichen Personennahverkehr erschlossen werden. Im Übrigen sind neben dem Einpflegen der neuen Preise in das Verkaufssystem für Zwecke der Fahrgastinformation neue Informationsmaterialien erforderlich. In diese ist auf die neuen Abgabepreise und zusätzlich erforderliche Änderungen bei der Berechnungsweise und bei manchen Regelungen zur Ausgabe der Fahrscheine hinzuweisen.

 

10.   Ausblick

 

        Ø   Bereits zum 1. Mai 2008 konnte die Gemeinde Alfdorf (Rems-Murr-Kreis) für den Busverkehr des Gmünder Raumes in OstalbMobil eingebunden werden. Dies ersetzt die bereits seit 1988 eingeführten VSG-Umsteigefahrscheine. Für den Ostalbkreis bedeutet dies keine Mehraufwendungen, für die Fahrgäste und die Abwicklung des Verkehrs ist dies jedoch deutlich einfacher. Eine Ausdehnung auf den gesamten Ostalbkreis ist für den 1. Oktober 2008 vorgesehen. Hiermit wurden auch die Forderungen des Landes und aus den Reihen des Kreistages aufgegriffen, Kommunen an den Kreisgrenzen einzubinden.

 

        Ø   Weiter sollen noch im Jahr 2008 das Baden-Württemberg-Ticket und das Baden-Württemberg-Ticket Single bei allen Verkehrsunternehmen von OstalbMobil gelten. Die Vertragsverhandlungen hierzu laufen. 

 

        Ø   Mit dem Programm "Abo Plus" besteht seit Frühjahr des Jahres die Möglichkeit, aus dem Ostalbkreis heraus durchgehende Fahrscheine in benachbarte Verbünde zu erwerben. Der Vertrieb erfolgt dabei über das DB-AboCenter, das dies im Auftrag aller baden-württembergischer Verbünde durchführt. Eine weitere Verbilligung ist damit nicht verbunden.

 

        Ø   Ab Sommer 2008 beginnt die sukzessive Umstellung von Zeitkarten auf die elektronische Chipkarte. Ab Anfang des kommenden Jahres soll die Umstellung erfolgreich abgeschlossen sein. Zeitgleich ist dann auch der rabattierte Einzelfahrschein als elektronischer Fahrschein erhältlich.

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Die Haushaltsansätze 2008 (Ausgaben 3.505.000 €) werden eingehalten. Nach Vorliegen der Abrechungen zu OstalbMobil und den Erfahrungen der ersten Monate ist dies der Fall.

 

Anlagen

Anlagen

 

2

 


 

 

Sichtvermerke

 

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Maier


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Dezernat II

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Hubel

Landrat

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Pavel