Bürgerinformationssystem

Vorlage - 114/08  

 
 
Betreff: Bezug von Ökostrom für die Gebäude des Ostalbkreises
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Gebäudemanagement   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Kenntnisnahme
30.06.2008 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung beauftragt die Landkreisverwaltung, bei den regionalen Energieversorgungsunternehmen (EnBW/ODR, Stadtwerke Aalen und Stadtwerke Schwäbisch Gmünd) Ökostrom in Höhe von 15 % des Gesamtstrombezugs der Landkreisverwaltung unter Einhaltung der modifizierten Mindestanforderungen im Rahmen der bisherigen Vertragsgestaltungen zu beschaffen.

Sachverhalt/Begründung

I.      Sachverhalt/Begründung

 

        Am 21.11.2006 hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag gestellt, künftig 15 % der jährlichen Gesamtstromabnahme des Ostalbkreises durch den Bezug von Ökostrom abzudecken.

       

        Die Landkreisverwaltung wurde beauftragt, mit den Energieversorgungsunternehmen in Verhandlungen zu treten, mit dem Ziel, unter Beachtung der festgelegten, ökologischen Mindeststandards Ökostrom in Höhe des geforderten Prozentsatzes zu beziehen.

       

        Auf die Kreistagsvorlage vom 16.10.2007 (Nr. 154/07) wird Bezug genommen.

 

        Die jährlich anfallenden Stromkosten für die Objekte der Landkreisverwaltung betragen insgesamt rund 700.000 Euro.

 

 

II.     Ein Beitrag zum Klimaschutz

 

Klimawandel, Treibhauseffekt sowie die Endlichkeit der konventionellen Energieträger sprechen eindeutig dafür, den eingeschlagenen Weg von der fossilen

Energieversorgung hin zur dezentralen Versorgung mit Erneuerbaren Energien mit Nachdruck zu verfolgen. Die Forderung des Kreistags, zur Bewirtschaftung der kreiseigenen Liegenschaften einen Anteil von 15 % an Ökostrom zu beziehen, verdeutlicht die Intention, im Sinne einer Vorbildfunktion des Ostalbkreises den Ausbau von Erneuerbaren Energien zu fördern. Allerdings haben die bisherigen Erkenntnisse gezeigt, dass „nicht alles Ökostrom ist, wo Ökostrom draufsteht“. Um sicherzustellen, dass aus der Entrichtung eines monetären Mehraufwands für Ökostrom auch tatsächlich ein entsprechender Mehrwert für den Klimaschutz resultiert, wurden sämtliche Problemstellungen dieses sehr komplexen und momentan in Politik und Öffentlichkeit viel diskutierten Themenfeldes überprüft und unter anderem in gemeinsamen Gesprächen mit den regionalen Energieversorgern erörtert.

 

 

III.    Was ist Ökostrom?

 

        Eine gesetzliche Definition von Ökostrom gibt es bislang nicht. Umgangssprachlich wird mit dem Begriff „Ökostrom“ elektrische Energie bezeichnet, die aus Erneuerbaren Energiequellen hergestellt wird. Im engeren Sinn kann nur dann von Ökostrom gesprochen werden, wenn dieser aus Anlagen stammt, durch deren Betrieb keine endlichen Ressourcen verzehrt werden und die keine schädlichen Abgase, Abwässer und Abwärme verursachen. Die so erzeugte Energie wird häufig als „Grünstrom“ bezeichnet und neben konventionell erzeugtem Strom in das allgemeine Übertragungsnetz eingespeist. Strom, unabhängig davon, ob dieser konventionell oder aus Erneuerbaren Energien hergestellt wird, hat in den Übertragungsnetzen das gleiche Erscheinungsbild. Eine physikalische Differenzierung, welcher Strom - konventioneller oder grüner Strom - verbraucht wird, ist nicht möglich. Strom aus allen Quellen wird ins Netz eingespeist und Verbraucher entnehmen Strom aus dem Mix. Es ist nicht möglich, den Strom, der die Lampe zum Leuchten bringt, einer bestimmten Produktionsart zuzuordnen. Die Einspeisung des reinen Ökostroms ins Gesamtnetz erhöht den Anteil Erneuerbarer
Energien am bundesdeutschen Strommix und trägt somit zur CO2-Minderung und zum Klimaschutz bei. Momentan beträgt der Anteil Erneuerbarer Energien ca. 16 Prozent. Es liegt somit an jedem einzelnen Kunden, durch die Auswahl seines Stromlieferanten die Entscheidung darüber zu treffen, in welchem Umfang Ökostrom bezogen wird. Ziel ist es, insgesamt den Anteil Erneuerbarer Energien am Mix zu steigern.

 

 

IV.    Möglichkeiten des Bezugs von Ökostrom

 

        1. EEG-Umlage (Automatische Investition in Erneuerbare Energien über die
    Jahresstromrechnung)

 

Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) verpflichtet die Netzbetreiber, Strom aus Erneuerbaren Energien von den Erzeugern abzunehmen, vorrangig in das Stromnetz einzuspeisen und den Anlagenbetreibern hierfür gesetzlich festgelegte Mindestvergütungen zu bezahlen. Diese Mindestvergütungen orientieren sich an den derzeitigen Erzeugungskosten des Stroms aus Erneuerbaren Energien und sind degressiv ausgestaltet, berücksichtigen also Produktivitätsfortschritte und dadurch erzielbare Kostensenkungen im Zeitablauf. Der EEG-Strom wird deutschlandweit gleichmäßig an alle Stromversorger weitergereicht, die damit einen wachsenden Teil ihrer Strombeschaffung aus Erneuerbaren
Energien decken müssen. Hieraus entstehen ihnen Mehrkosten, da die EEG-Durchschnittsvergütung in aller Regel noch über dem Strom-Großhandelspreis liegt. Diese Mehrkosten (Differenzkosten) können die Stromversorger an ihre Kunden weiterreichen, wenn dies der Wettbewerb zulässt. Die Höhe der Mehrkosten (EEG-Umlage), die hierdurch dem Endverbraucher entstehen, hängt davon ab, welche zusätzlichen Beschaffungskosten den Stromlieferanten entstehen und ob sie diese in voller Höhe an die Kunden weitergeben können. Da auf dem deutschen Strommarkt für Haushaltskunden immer noch wenig Wettbewerb herrscht, dürfte dies in der Regel in vollem Umfang erfolgen.

Im Jahr 2008 wird der Anteil Erneuerbarer Energien am bundesdeutschen Strommix ca. 16 % betragen. Der Endverbraucher wird mit ca. 1 - 1,2 ct/kWh über die Jahresstromrechnung an der EEG-Umlage beteiligt. Ein Durchschnittshaushalt mit ca. 3.000 kWh investiert somit automatisch pro Jahr ca. 30 - 40 € über die EEG-Umlage in Erneuerbare Energien.

 

 

        2. Erwerb von RECS-Zertifikaten[1]

 

Um umweltfreundlich erzeugten Strom gesondert verkaufen und handeln zu können, benötigt man ein System, das die Erzeugung des Stroms überwacht und zertifiziert. Das RECS-System (Renewable Energy Certificate System) basiert auf einer Trennung des tatsächlich physikalisch erzeugten Stroms und dessen Umweltnutzen. Der Erzeuger von Strom aus Erneuerbaren Energiequellen, Mitglied im RECS-Verbund, verkauft seinen umweltfreundlichen Strom zum üblichen Strompreis. Den grünen Mehrwert bietet er über das Handelssystem RECS an, wobei er für jede nachweislich erzeugte Megawattstunde Ökostrom ein RECS-Zertifikat erhält. Dieses wird in eine zentrale Datenbank eingetragen und kann nun von anderen Mitgliedern eingesehen und gekauft werden. Kann ein Anbieter konventionellen Stroms, der Mitglied im RECS-Verbund ist, den Bedarf seiner Ökostromkunden nicht durch eigene Erneuerbare Energiequellen abdecken, kann er die entsprechende Menge an RECS-Zertifikaten erwerben und veräußern.

 

Zweifel am System[2]

 

RECS-Zertifikate besagen demnach, dass irgendwann, irgendwo in Europa eine bestimmte Menge an Ökostrom erzeugt wurde oder derzeit erzeugt wird. Der Endverbraucher erhält durch den Erwerb der Zertifikate zwar die dem Wert der Zertifikate entsprechende Menge an Strom, die irgendwann einmal als Ökostrom produziert wurde, jedoch erfolgte diese Ökostromproduktion und -einspeisung ins Übertragungsnetz nicht zeitgleich zur Entnahme des Stroms aus dem bundesdeutschen Strommix.

 

Die zeitgleiche Versorgung sollte jedoch gewährleistet sein, denn es kann vorkommen, dass das Angebot von Ökostrom höher ist als die Nachfrage, beispielsweise im Bereich der Windenergie bei hohem Windaufkommen. Der zuviel produzierte Ökostrom „verpufft“, wird also nicht verbraucht. Die Strommenge wird aber dennoch bilanziert und zertifiziert. Auch kann ein Energieversorger, wenn die zeitgleiche Versorgung nicht gegeben ist, den billigeren, konventionellen Strom liefern und fördern und muss lediglich irgendwann, wenn die Voraussetzungen günstig sind, die benötigte Ökostrommenge einkaufen - oder auch nur die entsprechenden Etiketten.

 

Für die schriftliche Garantie (Zertifizierung) des Bezugs von Ökostrom aus Erneuerbaren Energiequellen berechnen die Energieversorger einen Aufpreis auf den normalen Strompreis. Die Einnahmen, die die Stromkonzerne durch den zertifizierten Atomstrom erzielen, sind um ein Vielfaches höher als die Einnahmen, die die Ökostromerzeuger von den Stromkonzernen erhalten. Grund hierfür ist das enorm große Angebot an Zertifikaten im Vergleich zur relativ geringen Nachfrage. Nach Aussage von Stiftung Warentest wird zum Beispiel in Skandinavien so viel Strom aus Wasserkraft gewonnen, dass mit den dazugehörigen Zertifikaten die gesamte bundesdeutsche Produktion von Atom- und Kohlestrom für Haushaltskunden zu Ökostrom umetikettiert werden könnte. Einen Anreiz zum Ausbau Erneuerbarer Energien schafft diese Tatsache sicher nicht. Der Handel mit RECS-Zertifikaten bietet somit den Stromkonzernen die Möglichkeit, ihren Atom- oder Kohlestrom in „Ökostrom“ umzuetikettieren und günstig anzubieten, ohne in neue Technologien und Anlagen investieren zu müssen. Die Endverbraucher fördern durch die Entrichtung des Mehrbetrags für die zertifizierte Strommenge somit nicht den Ausbau Erneuerbarer Energien. Gewinner sind letzten Endes die Betreiber von Kohle- und Atomkraftwerken.

 

3. Aufpreis- oder Fondsmodell

 

Der Kunde bezahlt zusätzlich zu seinem normalen Strompreis einen vom jeweiligen örtlichen Energieversorger festgelegten Aufpreis. Der Großteil der Mehreinnahmen des Energieversorgers wird in die lokale Förderung oder Errichtung neuer Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energiequellen investiert. Der restliche Anteil wird für die Zertifizierung, zum Nachweis der Herkunft des Stroms aus Erneuerbaren Energiequellen und für Marketingzwecke verwendet. Durch die Förderung des Aus- bzw. Zubaus von neuen Anlagen wird indirekt der Anteil Erneuerbarer Energien am bundesdeutschen Strommix erhöht. Tatsächlich ist jedoch auch hier die zeitgleiche Einspeisung von Ökostrom ins Übertragungsnetz und die Entnahme von Strom beim Endverbraucher nicht sichergestellt. Es wird physikalisch kein Ökostrom bezogen.

 

4. Wechsel zum unabhängigen Ökostromanbieter

       

Das einzige Modell, welches sicherstellt, dass der Mehrbetrag für Ökostrom tatsächlich für den Klimaschutz eingesetzt wird, ist die zeitgleiche Einspeisung von Ökostrom direkt aus regenerativer Produktion. Solche Stromlieferanten und
-anbieter müssen tatsächlich immer etwa genauso viel Strom aus umweltfreundlichen Quellen einkaufen und in das Gesamtnetz einspeisen wie gerade zu diesem Zeitpunkt von ihren Kunden entnommen wird. Diese Tatsache wird von den eigenständigen Ökostromanbietern garantiert. Dazu zählen Greenpeace Energy, EWS Schönau, Naturstrom und LichtBlick. Soll durch den Bezug von Ökostrom zudem gezielt der Ausbau der Erneuerbaren Energien gefördert werden, empfehlen die großen Umweltschutzverbände, zu einem reinen Ökostromanbieter zu wechseln. Wer tatsächlich reinen Ökostrom beziehen möchte, sollte sich auch darüber informieren, wie unabhängig der Anbieter von den großen Strommonopolisten ist.

5. Zertifizierung oder Gütesiegel für Ökostrom

Um die Qualität eines Angebots von „Grünem Strom“ überprüfbar zu machen, und festzustellen, wie „grün“ die Anbieter wirklich sind, haben einige Organisationen Gütesiegel entwickelt. Diese Siegel geben den Verbrauchern eine Orientierung bei der Wahl von Ökostromangeboten. Anerkannte Kennzeichnungen für Ökostrom vergeben z. B. der Verein „Grüner Strom Label“ sowie der TÜV SÜD und TÜV NORD. Leider gibt es bei diesen Ökostromlabels unterschiedliche Kriterien und Standards, die dem Verbraucher den Überblick erschweren. Ein einheitliches Ökostromsiegel ist nach Aussage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Umweltschutzverbände vom 24. Februar 2008 nicht in Sicht. Als Fazit kann man festhalten, dass der Aufwand dafür, sich über die „Grünheit“ und Wirtschaftlichkeit von Ökostrom zu informieren, mindestens so groß ist, wie für die Wahl des günstigsten Handytarifs.

 

 

V.     Modifizierte Mindestanforderungen

 

Die in der Vorlage 154/07 vom 16.10.2007 von der Landkreisverwaltung festgelegten Mindestanforderungen an die Lieferung von Ökostrom wurden im Gespräch mit den Energieversorgungsunternehmen intensiv diskutiert. Nach erneuter Überprüfung durch die Landkreisverwaltung wurden diese wie im Folgenden dargestellt neu definiert. Besonderes Augenmerk wurde hierbei auf die Angaben zur Herkunft und Beschaffenheit des Ökostroms sowie auf den durch den Ökostrombezug tatsächlich zu erreichenden Umweltnutzen gelegt.

 

1.   Die Lieferung des vom Energieversorger zu liefernden Ökostromanteils muss während des gesamten Vertragszeitraums zu 100 % aus Erneuerbaren Energiequellen stammen. Die Herkunft des gelieferten Stroms aus Erneuerbaren Energien muss auf eindeutig beschriebene und identifizierbare Quellen zurückführbar sein. Dies ist der Landkreisverwaltung in geeigneter Form nachzuweisen.

 

2.  Erneuerbare Energiequellen in diesem Sinne sind nachfolgende Energien aus    Anlagen mit:

 

·           Wasserkraft einschließlich der Strömung-, Gezeiten-, Wellen,- und Salzgradientenenergie

·           Windenergie

·           Solare Strahlungsenergie

·           Geothermie

·           Energie aus Biomasse im Sinne der deutschen Biomasseverordnung einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas

 

3.  Es muss eine zeitlich bilanzierte Lieferung von Strom aus erneuerbaren Ener-     gien gewährleistet sein. Die zeitlich bilanzierte Lieferung muss in der Energie-      bilanz (erzeugter und verkaufter Strom) innerhalb eines Kalenderjahres aus-   geglichen sein.

 

4.  Die Landkreisverwaltung erwirbt mit dem gelieferten Strom auch den bei der Erzeugung erzeugten Umweltnutzen. Eine anderweitige Verwertung oder

     Übertragung des Umweltnutzens dieser Strommenge durch die Vertragspartner oder ihren Vorlieferanten oder eine Trennung des Umweltnutzens von der Stromlieferung ist unzulässig. Gemäß § 18 Absatz 1 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) ist eine Doppelvermarktung des gelieferten Ökostroms über Ökostromsiegel und/oder -zertifikate unzulässig. Informationen zum EEG können der Anlage 1 im Anhang entnommen werden.

 

5.  Der Nachweis der Erfüllung der vorstehenden Anforderungen des zu liefern-     den Stroms ist durch eine allgemein anerkannte Zertifizierungsstelle auszu-    stellen.

 

 

VI.    Ökostrombezug durch die Landkreisverwaltung

 

        a) Laufzeit der momentan bestehenden Verträge

 

Die Landkreisverwaltung wird derzeit von der EnBW/ODR, den Stadtwerken Aalen und den Stadtwerken Schwäbisch Gmünd mit Strom beliefert. Die Verträge mit den Stadtwerken Aalen und Schwäbisch Gmünd enden mit Ablauf des Jahres 2008, der Vertrag bei der EnBW endet zum 31.12.2009. 

           

        b) Angebote der regionalen Energieversorgungsunternehmen

 

Seitens der Landkreisverwaltung wurden mit den drei örtlichen Energieversorgungsunternehmen (EnBW/ODR, Stadtwerke Aalen und Schwäbisch Gmünd) mehrere Gespräche hinsichtlich einer anteiligen Ökostromlieferung geführt.

 

Als Ergebnis dieser Gespräche ist der Bezug von Ökostrom in Höhe des vom Kreistag geformten Anteils bei den drei regionalen Energieversorgern unter Anpassung der laufenden Verträge zu den nachfolgend dargestellten Konditionen möglich.

 

Die NaturEnergie AG

 

Produzent des über die örtlichen Energieversorgungsunternehmen an den Ostalbkreis lieferbaren Ökostroms ist die Firma NaturEnergie AG mit Sitz in Grenzach-Whylen. Die NaturEnergie AG ist am 1. Oktober 1998 als Deutschlands erster Ökostrom-Händler ans Netz gegangen und ist mittlerweile Marktführer in diesem Bereich. In insgesamt sechs großen Wasserkraftwerken und mehreren Klein-Wasserkraftwerken wird Ökostrom produziert. Seit 1990 wurden die Wasserkraftwerke mit über 350 Mio. Euro erweitert und modernisiert. Das Projekt Neubau Wasserkraftwerk Rheinfelden ist mit einer Investitionssumme von 380 Mio. Euro das größte Bauvorhaben im Bereich der Erneuerbaren Energien in Deutschland.

 

Der von der NaturEnergie AG produzierte und über die regionalen Energieversorgungsunternehmen vom Ostalbkreis bezogene Ökostrom entspricht dem Produkt NaturEnergie Silber. Der hierfür bereitgestellte Strom wird zu 100 % aus reiner Wasserkraft (100 % regenerative Energie) emissionsfrei erzeugt, wobei der erzeugte Strom auf eindeutig beschriebene und identifizierbare Quellen zurückgeführt werden kann. Eine Doppelvermarktung ist ausgeschlossen. Da der Ökostrom auf Tagesebene zeitgleich zum Verbrauch bereitgestellt wird, ist eine zeitgleiche Versorgung gewährleistet. Hierfür nutzt die NaturEnergie AG ein zuverlässiges Verfahren zur kontinuierlichen Überwachung und Sicherung der Deckung zwischen Erzeugung bzw. Strombezug und Abgabe.

 

Die zuvor genannten Angaben, welche die von der Landkreisverwaltung geforderten Kriterien an den Bezug von Ökostrom erfüllen, werden durch den TÜV NORD zertifiziert (siehe Anlage 2). 

 

Im Rahmen der noch laufenden Vertragsgestaltung haben die Energieversorgungsunternehmen der Landkreisverwaltung jeweils ein Angebot unterbreitet:

 

Angebot der EnBW/ODR

 

Zum momentan bestehenden Kommunalvertrag über die Lieferung elektrischer Energie wurde der Landkreisverwaltung eine Zusatzvereinbarung unterbreitet. Danach können für die Laufzeit vom 01.01.2009 bis zum Vertragsende am 31.12.2009 bestimmte bzw. genau definierte Abnahmestellen zu 100 % mit Naturenergie beliefert werden. Der Umfang entspricht einem Anteil von ca. 15 % des gesamten Strombezugs des Ostalbkreises im Lieferbereich der EnBW/ODR. Der Durchschnittsarbeitspreis für alle Abnahmestellen erhöht sich aufgrund der anteiligen Lieferung von NaturEnergie Silber entsprechend. Dies führt zu Mehrkosten hinsichtlich des Gesamtstrombezugs im Einzugsbereich der EnBW/ODR im Jahr 2009 in Höhe von ca. 5.500 Euro.

 

Angebot der Stadtwerke Aalen

 

Die Stadtwerke Aalen bieten dem Ostalbkreis an, drei definierte Zählpunkte (Bahnhofstraße 50, Ulmer Str. 117, Im Kälblesrain 1) im Jahr 2009 mit Ökostrom (NaturEnergie Silber) zu beliefern. Der Stromverbrauch der zuvor genannten Objekte entspricht einem Anteil von ca. 15 % des Gesamtstrombezugs der Landkreisverwaltung im Lieferbereich der Stadtwerke Aalen. Durch Erhöhung der derzeit geltenden Strompreise entstehen Mehrkosten im Einzugsbereich der Stadtwerke Aalen in Höhe von insgesamt ca. 1.000 Euro/Jahr.

 

Angebot der Stadtwerke Schwäbisch Gmünd

 

Die Stadtwerke Schwäbisch Gmünd haben der Landkreisverwaltung ein Angebot zur Belieferung der Tarifkunden-Abnahmestellen mit Ökostrom für den Lieferzeitraum 01.01.2009 bis 31.12.2009 vorgelegt. Der Verbrauch dieser Abnahmestellen entspricht einem Anteil von ca. 15 % des Gesamtstrombezugs des Ostalbkreises im Lieferbereich der Stadtwerke Schwäbisch Gmünd. Im bestehenden Vertrag zur Stromlieferung ist für die Belieferung der Abnahmestellen im Hinblick auf eine künftige Versorgung mit Ökostrom eine vierwöchige Kündigungsfrist enthalten. Die Vertragsbedingungen zur Ökostromlieferung werden zu gegebenem Zeitpunkt im derzeit gültigen Rahmenvertrag festgeschrieben. Die Mehrkosten, die dem Ostalbkreis hierdurch entstehen, betragen ca. 2.500 Euro/Jahr.

 

Zusammenfassend könnte der Ostalbkreis im Jahr 2009 von den drei regionalen Energieversorgungsunternehmen zertifizierten Ökostrom (NaturEnergie Silber) im Volumen von ca. 700.000 kWh (15 % des Gesamtstrombezugs) beziehen, was zu einem Mehraufwand bei den Stromkosten in Höhe von insgesamt ca. 9.000 Euro/Jahr führt.

 

 

VII.   Vorschlag der Landkreisverwaltung

 

Aufgrund der bestehenden Verträge und der unterschiedlichen Laufzeiten wird aus Sicht der Landkreisverwaltung eine Ausschreibung sowohl des Gesamtstrombezugs als auch gegebenenfalls nur von Ökostrom zum jetzigen Zeitpunkt nicht für sinnvoll erachtet.

 

Eine europaweite Ausschreibung von Ökostrom ist nicht erforderlich, da der Schwellenwert (206.000 Euro) nicht überschritten wird. Erfahrungen anderer Landkreise und Städte haben gezeigt, dass auch nach europaweiter Ausschreibung einer Ökostromlieferung trotz des enormen, verwaltungstechnischen Aufwands das Ergebnis nicht zufriedenstellend war. Es haben nur sehr wenige Anbieter überhaupt Angebote abgegeben und der Zuschlag konnte z. T. nur durch Aufklärungsgespräche mit den Bietern unter Modifizierung der Mindestanforderungen bzw. der Leistungsbeschreibung erteilt werden.

 

Die dargestellte Situation hinsichtlich des äußerst komplexen Themas Ökostrom verdeutlicht, dass landesweit und bundesweit noch vieles nicht eindeutig geklärt bzw. momentan im Umbruch ist. Vor diesem Hintergrund bietet sich entsprechend dem Vorschlag der drei regionalen Anbieter die Annahme der oben dargestellten Angebote an.



[1] siehe www.recs-deutschland.de

[2] siehe www.test.de („Nutzen für die Umwelt gleich Null“, Interview mit Thorsten Kasper, Energieexperte 

                             beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV))

  und www.scinexx.de (Diaschau: Ökostrom)

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzierung und Folgekosten

 

Die für den Bezug von Ökostrom erforderlichen Mehraufwendungen werden über die Gruppierung 5400 in der Haushaltsplanung und -bewirtschaftung berücksichtigt.

Anlagen

Anlagen

 

Anlage 1:        Informationen zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG)

Anlage 2:        Zertifikat „NaturEnergie Silber“

 


 

 

Sichtvermerke

 

__________________________________________


 

Langer


__________________________________________

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Hubel

Landrat

__________________________________________

 

Pavel