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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung beauftragt die Landkreisverwaltung, bei den regionalen Energieversorgungsunternehmen (EnBW/ODR, Stadtwerke Aalen und Stadtwerke Schwäbisch Gmünd) Ökostrom in Höhe von 15 % des Gesamtstrombezugs der Landkreisverwaltung unter Einhaltung der modifizierten Mindestanforderungen im Rahmen der bisherigen Vertragsgestaltungen zu beschaffen. I. Sachverhalt/Begründung Am 21.11.2006 hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag gestellt, künftig 15 % der jährlichen Gesamtstromabnahme des Ostalbkreises durch den Bezug von Ökostrom abzudecken.
Die Landkreisverwaltung wurde beauftragt, mit den Energieversorgungsunternehmen in Verhandlungen zu treten, mit dem Ziel, unter Beachtung der festgelegten, ökologischen Mindeststandards Ökostrom in Höhe des geforderten Prozentsatzes zu beziehen.
Auf die Kreistagsvorlage vom 16.10.2007 (Nr. 154/07) wird Bezug genommen. Die jährlich anfallenden Stromkosten für die Objekte der Landkreisverwaltung betragen insgesamt rund 700.000 Euro. II. Ein Beitrag zum Klimaschutz Klimawandel, Treibhauseffekt sowie die Endlichkeit der konventionellen Energieträger sprechen eindeutig dafür, den eingeschlagenen Weg von der fossilen Energieversorgung hin zur dezentralen Versorgung mit Erneuerbaren Energien mit Nachdruck zu verfolgen. Die Forderung des Kreistags, zur Bewirtschaftung der kreiseigenen Liegenschaften einen Anteil von 15 % an Ökostrom zu beziehen, verdeutlicht die Intention, im Sinne einer Vorbildfunktion des Ostalbkreises den Ausbau von Erneuerbaren Energien zu fördern. Allerdings haben die bisherigen Erkenntnisse gezeigt, dass „nicht alles Ökostrom ist, wo Ökostrom draufsteht“. Um sicherzustellen, dass aus der Entrichtung eines monetären Mehraufwands für Ökostrom auch tatsächlich ein entsprechender Mehrwert für den Klimaschutz resultiert, wurden sämtliche Problemstellungen dieses sehr komplexen und momentan in Politik und Öffentlichkeit viel diskutierten Themenfeldes überprüft und unter anderem in gemeinsamen Gesprächen mit den regionalen Energieversorgern erörtert. III. Was ist Ökostrom? Eine
gesetzliche Definition von Ökostrom gibt es bislang nicht. Umgangssprachlich
wird mit dem Begriff „Ökostrom“ elektrische Energie bezeichnet, die
aus Erneuerbaren Energiequellen hergestellt wird. Im engeren Sinn kann nur dann
von Ökostrom gesprochen werden, wenn dieser aus Anlagen stammt, durch deren
Betrieb keine endlichen Ressourcen verzehrt werden und die keine schädlichen
Abgase, Abwässer und Abwärme verursachen. Die so erzeugte Energie wird häufig
als „Grünstrom“ bezeichnet und neben konventionell erzeugtem Strom
in das allgemeine Übertragungsnetz eingespeist. Strom, unabhängig davon, ob
dieser konventionell oder aus Erneuerbaren Energien hergestellt wird, hat in
den Übertragungsnetzen das gleiche Erscheinungsbild. Eine physikalische
Differenzierung, welcher Strom - konventioneller oder grüner Strom - verbraucht
wird, ist nicht möglich. Strom aus allen Quellen wird ins Netz eingespeist und
Verbraucher entnehmen Strom aus dem Mix. Es ist nicht möglich, den Strom, der
die Lampe zum Leuchten bringt, einer bestimmten Produktionsart zuzuordnen. Die
Einspeisung des reinen Ökostroms ins Gesamtnetz erhöht den Anteil Erneuerbarer IV. Möglichkeiten des Bezugs von Ökostrom
1. EEG-Umlage (Automatische Investition in Erneuerbare Energien
über die Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien
(EEG) verpflichtet die Netzbetreiber, Strom aus Erneuerbaren Energien von den
Erzeugern abzunehmen, vorrangig in das Stromnetz einzuspeisen und den
Anlagenbetreibern hierfür gesetzlich festgelegte Mindestvergütungen zu bezahlen.
Diese Mindestvergütungen orientieren sich an den derzeitigen Erzeugungskosten
des Stroms aus Erneuerbaren Energien und sind degressiv ausgestaltet,
berücksichtigen also Produktivitätsfortschritte und dadurch erzielbare
Kostensenkungen im Zeitablauf. Der EEG-Strom wird deutschlandweit gleichmäßig
an alle Stromversorger weitergereicht, die damit einen wachsenden Teil ihrer
Strombeschaffung aus Erneuerbaren 2. Erwerb von RECS-Zertifikaten[1] V. Modifizierte Mindestanforderungen
Die in der Vorlage 154/07 vom 16.10.2007 von der Landkreisverwaltung festgelegten Mindestanforderungen an die Lieferung von Ökostrom wurden im Gespräch mit den Energieversorgungsunternehmen intensiv diskutiert. Nach erneuter Überprüfung durch die Landkreisverwaltung wurden diese wie im Folgenden dargestellt neu definiert. Besonderes Augenmerk wurde hierbei auf die Angaben zur Herkunft und Beschaffenheit des Ökostroms sowie auf den durch den Ökostrombezug tatsächlich zu erreichenden Umweltnutzen gelegt. 1. Die Lieferung des vom Energieversorger zu liefernden Ökostromanteils muss während des gesamten Vertragszeitraums zu 100 % aus Erneuerbaren Energiequellen stammen. Die Herkunft des gelieferten Stroms aus Erneuerbaren Energien muss auf eindeutig beschriebene und identifizierbare Quellen zurückführbar sein. Dies ist der Landkreisverwaltung in geeigneter Form nachzuweisen. 2. Erneuerbare Energiequellen in diesem Sinne sind nachfolgende Energien aus Anlagen mit: · Wasserkraft einschließlich der Strömung-, Gezeiten-, Wellen,- und Salzgradientenenergie · Windenergie · Solare Strahlungsenergie · Geothermie · Energie aus Biomasse im Sinne der deutschen Biomasseverordnung einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas 3. Es muss eine zeitlich bilanzierte Lieferung von Strom aus erneuerbaren Ener- gien gewährleistet sein. Die zeitlich bilanzierte Lieferung muss in der Energie- bilanz (erzeugter und verkaufter Strom) innerhalb eines Kalenderjahres aus- geglichen sein. 4. Die Landkreisverwaltung erwirbt mit dem gelieferten Strom auch den bei der Erzeugung erzeugten Umweltnutzen. Eine anderweitige Verwertung oder Übertragung des Umweltnutzens dieser Strommenge durch die Vertragspartner oder ihren Vorlieferanten oder eine Trennung des Umweltnutzens von der Stromlieferung ist unzulässig. Gemäß § 18 Absatz 1 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) ist eine Doppelvermarktung des gelieferten Ökostroms über Ökostromsiegel und/oder -zertifikate unzulässig. Informationen zum EEG können der Anlage 1 im Anhang entnommen werden. 5. Der Nachweis der Erfüllung der vorstehenden Anforderungen des zu liefern- den Stroms ist durch eine allgemein anerkannte Zertifizierungsstelle auszu- stellen. VI. Ökostrombezug durch die Landkreisverwaltung a) Laufzeit der momentan
bestehenden Verträge Die Landkreisverwaltung wird derzeit von der EnBW/ODR, den Stadtwerken Aalen und den Stadtwerken Schwäbisch Gmünd mit Strom beliefert. Die Verträge mit den Stadtwerken Aalen und Schwäbisch Gmünd enden mit Ablauf des Jahres 2008, der Vertrag bei der EnBW endet zum 31.12.2009. b)
Angebote der regionalen Energieversorgungsunternehmen Seitens der Landkreisverwaltung wurden mit den drei örtlichen Energieversorgungsunternehmen (EnBW/ODR, Stadtwerke Aalen und Schwäbisch Gmünd) mehrere Gespräche hinsichtlich einer anteiligen Ökostromlieferung geführt. Als Ergebnis dieser Gespräche ist der Bezug von Ökostrom in Höhe des vom Kreistag geformten Anteils bei den drei regionalen Energieversorgern unter Anpassung der laufenden Verträge zu den nachfolgend dargestellten Konditionen möglich. Die
NaturEnergie AG Produzent des über
die örtlichen Energieversorgungsunternehmen an den Ostalbkreis lieferbaren
Ökostroms ist die Firma NaturEnergie AG mit Sitz in Grenzach-Whylen. Die
NaturEnergie AG ist am 1. Oktober 1998 als Deutschlands erster Ökostrom-Händler
ans Netz gegangen und ist mittlerweile Marktführer in diesem Bereich. In
insgesamt sechs großen Wasserkraftwerken und mehreren Klein-Wasserkraftwerken
wird Ökostrom produziert. Seit 1990 wurden die Wasserkraftwerke mit über 350
Mio. Euro erweitert und modernisiert. Das Projekt Neubau Wasserkraftwerk
Rheinfelden ist mit einer Investitionssumme von 380 Mio. Euro das größte
Bauvorhaben im Bereich der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Der von der
NaturEnergie AG produzierte und über die regionalen Energieversorgungsunternehmen
vom Ostalbkreis bezogene Ökostrom entspricht dem Produkt NaturEnergie Silber.
Der hierfür bereitgestellte Strom wird zu 100 % aus reiner Wasserkraft (100 %
regenerative Energie) emissionsfrei erzeugt, wobei der erzeugte Strom
auf eindeutig beschriebene und identifizierbare Quellen zurückgeführt werden
kann. Eine Doppelvermarktung ist ausgeschlossen. Da der Ökostrom auf Tagesebene
zeitgleich zum Verbrauch bereitgestellt wird, ist eine zeitgleiche Versorgung
gewährleistet. Hierfür nutzt die NaturEnergie AG ein zuverlässiges Verfahren
zur kontinuierlichen Überwachung und Sicherung der Deckung zwischen Erzeugung
bzw. Strombezug und Abgabe. Die zuvor genannten
Angaben, welche die von der Landkreisverwaltung geforderten Kriterien an den
Bezug von Ökostrom erfüllen, werden durch den TÜV NORD zertifiziert (siehe
Anlage 2). Im Rahmen der noch laufenden Vertragsgestaltung haben die Energieversorgungsunternehmen der Landkreisverwaltung jeweils ein Angebot unterbreitet: Angebot der
EnBW/ODR Zum momentan bestehenden Kommunalvertrag über die Lieferung elektrischer Energie wurde der Landkreisverwaltung eine Zusatzvereinbarung unterbreitet. Danach können für die Laufzeit vom 01.01.2009 bis zum Vertragsende am 31.12.2009 bestimmte bzw. genau definierte Abnahmestellen zu 100 % mit Naturenergie beliefert werden. Der Umfang entspricht einem Anteil von ca. 15 % des gesamten Strombezugs des Ostalbkreises im Lieferbereich der EnBW/ODR. Der Durchschnittsarbeitspreis für alle Abnahmestellen erhöht sich aufgrund der anteiligen Lieferung von NaturEnergie Silber entsprechend. Dies führt zu Mehrkosten hinsichtlich des Gesamtstrombezugs im Einzugsbereich der EnBW/ODR im Jahr 2009 in Höhe von ca. 5.500 Euro. Angebot der Stadtwerke Aalen Die Stadtwerke Aalen bieten dem Ostalbkreis an,
drei definierte Zählpunkte (Bahnhofstraße 50, Ulmer Str. 117, Im Kälblesrain 1)
im Jahr 2009 mit Ökostrom (NaturEnergie Silber) zu beliefern. Der
Stromverbrauch der zuvor genannten Objekte entspricht einem Anteil von ca. 15 %
des Gesamtstrombezugs der Landkreisverwaltung im Lieferbereich der Stadtwerke
Aalen. Durch Erhöhung der derzeit geltenden Strompreise entstehen Mehrkosten im
Einzugsbereich der Stadtwerke Aalen in Höhe von insgesamt ca. 1.000
Euro/Jahr. Angebot der Stadtwerke Schwäbisch Gmünd Die Stadtwerke Schwäbisch Gmünd haben der Landkreisverwaltung ein Angebot zur Belieferung der Tarifkunden-Abnahmestellen mit Ökostrom für den Lieferzeitraum 01.01.2009 bis 31.12.2009 vorgelegt. Der Verbrauch dieser Abnahmestellen entspricht einem Anteil von ca. 15 % des Gesamtstrombezugs des Ostalbkreises im Lieferbereich der Stadtwerke Schwäbisch Gmünd. Im bestehenden Vertrag zur Stromlieferung ist für die Belieferung der Abnahmestellen im Hinblick auf eine künftige Versorgung mit Ökostrom eine vierwöchige Kündigungsfrist enthalten. Die Vertragsbedingungen zur Ökostromlieferung werden zu gegebenem Zeitpunkt im derzeit gültigen Rahmenvertrag festgeschrieben. Die Mehrkosten, die dem Ostalbkreis hierdurch entstehen, betragen ca. 2.500 Euro/Jahr. Zusammenfassend könnte der Ostalbkreis im Jahr 2009 von den drei regionalen Energieversorgungsunternehmen zertifizierten Ökostrom (NaturEnergie Silber) im Volumen von ca. 700.000 kWh (15 % des Gesamtstrombezugs) beziehen, was zu einem Mehraufwand bei den Stromkosten in Höhe von insgesamt ca. 9.000 Euro/Jahr führt. VII. Vorschlag der Landkreisverwaltung Aufgrund der bestehenden Verträge und der unterschiedlichen Laufzeiten wird aus Sicht der Landkreisverwaltung eine Ausschreibung sowohl des Gesamtstrombezugs als auch gegebenenfalls nur von Ökostrom zum jetzigen Zeitpunkt nicht für sinnvoll erachtet. Eine europaweite Ausschreibung von Ökostrom ist nicht erforderlich, da der Schwellenwert (206.000 Euro) nicht überschritten wird. Erfahrungen anderer Landkreise und Städte haben gezeigt, dass auch nach europaweiter Ausschreibung einer Ökostromlieferung trotz des enormen, verwaltungstechnischen Aufwands das Ergebnis nicht zufriedenstellend war. Es haben nur sehr wenige Anbieter überhaupt Angebote abgegeben und der Zuschlag konnte z. T. nur durch Aufklärungsgespräche mit den Bietern unter Modifizierung der Mindestanforderungen bzw. der Leistungsbeschreibung erteilt werden. Die dargestellte Situation hinsichtlich des äußerst komplexen Themas Ökostrom verdeutlicht, dass landesweit und bundesweit noch vieles nicht eindeutig geklärt bzw. momentan im Umbruch ist. Vor diesem Hintergrund bietet sich entsprechend dem Vorschlag der drei regionalen Anbieter die Annahme der oben dargestellten Angebote an. [1] siehe www.recs-deutschland.de [2] siehe www.test.de („Nutzen für die Umwelt gleich Null“, Interview mit Thorsten Kasper, Energieexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV)) und www.scinexx.de (Diaschau: Ökostrom) Finanzierung
und Folgekosten Die für den Bezug von Ökostrom erforderlichen Mehraufwendungen werden über die Gruppierung 5400 in der Haushaltsplanung und -bewirtschaftung berücksichtigt. AnlagenAnlage 1: Informationen zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) Anlage 2: Zertifikat „NaturEnergie Silber“
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