Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung1. Der
Krankenhausausschuss stimmt der Variante C 2. Die Betriebsleitung wird beauftragt, ein 2-stufiges VOF-Verfahren für die Planungsleistungen durchzuführen. Das VOF-Verfahren soll sofort eingeleitet werden, damit die Planungen Ende 2008 beginnen können. Sachverhalt/Begründung1.
Ausgangslage. Die Sanierung des Gebäudes „Frauenklinik“ (Baujahr 1964) steht seit Längerem zur Diskussion. In der Krankenhausausschusssitzung am 23. Juli 2007 hat die Betriebsleitung erstmals konkret über die verschiedenen Schwachpunkte des Gebäudes berichtet:
Bedingt durch die technischen Defizite verursachen die betroffenen Gebäudeteile erhebliche Betriebskosten. Daneben ist auch ein wirtschaftlicher Personaleinsatz durch die aus heutiger Sicht „falschen“ Stationszuschnitte nicht möglich. 2. Bisheriges
Vorgehen
3. Aktueller
Sachstand Neubau für die Klinik für
Frauenheilkunde und Geburtshilfe Das vorgesehene Baufenster reicht definitiv aus, um die Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
im neuen Gebäude mit den erforderlichen Flächen unterzubringen. Die notwendigen Gründungsarbeiten, die teilweise den Bestand tangieren, sind technisch ausführbar. Gebäudeteil 5 Der Gebäudeteil 5 muss saniert werden. Es sind neue Einbauten und teilweise veränderte Zugänge notwendig. Gebäudeteil 6 Der Gebäudeteil 6 muss mit hohem Aufwand saniert werden. Dieser Gebäudeteil aus dem Jahr 1964 ist insbesondere energetisch in einem sehr schlechten Zustand. Die Firma e-con AG hat zu diesen Fragen ein Gutachten erstellt, Zitat: „Man erkennt
schnell, dass die Gebäude im Allgemeinen stark von den heute anstrebenswerten
U-Werten [U = Wärmedurchgangskoeffizient; je größer der Wert, desto schlechter
ist die Wärmedämmeigenschaft] von 0,35 Watt/m² x Kelvin (W/m2K)
abweichen . Bei den Gebäuden muss man also mit einem 2 bis 6-fach so hohen
Wärmeverbrauch gegenüber einem neuen Gebäude rechnen. Das Gebäude 5 erreichte
einen U-Wert von 0,5 W/m²K und ist damit das Beste. Die Gebäude 7 und 6 sind
die schlechtesten. Vor allem am Gebäude 6 im Bereich der Balkons werden sehr
schlechte U-Werte erreicht. Besonders auffällig sind
Beschädigungen der Gebäudehülle im westlichen Bereich des Gebäudes 7. Zehn bis
zwanzig Zentimeter große Löcher zieren hier die Fassade. Auf den
Thermografie-Grafiken sind die Wärmebrückeneigenschaften deutlich zu
erkennen.“ Dieser Zustand ist angesichts der extrem steigenden Energiepreise nicht mehr zu verantworten. Zukünftige Nutzung des Gebäudeteils 6:
Gebäudeteil 7 Der Gebäudeteil 7 ist nach Fertigstellung des Neubaus und der Sanierung der Gebäudeteile 5 und 6 entbehrlich und kann abgerissen werden. 4. Fazit Die intensivere Analyse der Variante C sowie die Erkenntnisse der energetischen Bewertung geben uns die Sicherheit, mit der vorgeschlagenen Variante den richtigen Weg zu wählen. Die Variante C ist technisch machbar, energetisch sinnvoll und die frei werdenden Flächen im Bauteil 6 können gut genutzt werden. Der Abriss des Bauteils 7 eröffnet ideale Optionen für die Zukunft. Auch das erste Informationsgespräch mit den Verantwortlichen im Sozialministerium hat deutlich signalisiert, dass auch von Seiten der Fachbehörde die Variante C als die langfristig Richtige angesehen wird. 5.
VOF-Verfahren Die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) regelt die Vergabe von freiberuflichen Dienstleistungsaufträgen, die nicht eindeutig und erschöpfend beschreibbar sind und die oberhalb der Schwellenwerte liegen. Planerische Leistungen von Architekten und Ingenieuren fallen unter die VOF. Der Schwellenwert oberhalb dessen ein europaweit ausgeschriebenes VOF-Verfahren durchzuführen ist, beträgt zurzeit netto 200.000 €. Dieser Wert wird bei der Baumaßnahme „Sanierung Gebäude Frauenklinik“ mit Sicherheit überschritten, sodass ein europaweit ausgeschriebenes VOF-Verfahren durchzuführen ist. Finanzierung / Folgekosten: Die Kosten des VOF-Verfahrens in Höhe von ca. 50.000 € sind im Wirtschaftsplan 2008 des Ostalb-Klinikums enthalten. Anlagen---
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