Bürgerinformationssystem
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Antrag der VerwaltungKenntnisnahme Sachverhalt/BegründungVorbemerkung: Etwa 1990 ist der Biber – von Bayern kommend - in den Ostalbkreis zurückgekehrt. Inzwischen hat er sich in und an den Gewässern der östlichen Landkreishälfte weitgehend ausgebreitet. Durch seine Fähigkeit, seinen Lebensraum nach eigenen Vorstellungen/Ansprüchen zu verändern und zu gestalten, tritt er in Konkurrenz zu den Nutzungsansprüchen des Menschen und verursacht teilweise Konflikte. In naturnahen Gewässern mit ausreichend breiten, ungenutzten, der Natur überlassenen Gewässerrandstreifen verursacht der Biber i.d.R. kaum Probleme. Der Biber, Castor fiber, ist gemäß Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (Anhang II -à Ausweisung von FFH-Gebieten für Biber, Anhang IV àEinführung eines strengen Schutzsystems im natürlichen Verbreitungsgebiet dieser Arten) in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) eine streng geschützte Tierart. Das ungenehmigte Entfernen eines Biberdammes, die Zerstörung seines Baues, erhebliche Störungen der Tiere sind nach § 42 Abs. 1 BNatSchG verboten. Für Ausnahmen und Befreiungen von diesen Verboten ist das Regierungspräsidium zuständig (und sehr restriktiv in der Handhabung). Im Naturschutzrecht gibt es (im Gegensatz zum Jagdrecht) keinen Entschädigungsanspruch bei Schäden, die durch wildlebende Tiere verursacht werden. Biologie und Gestalt des Bibers (Castor fiber): · größtes europ. Nagetier, Körperlänge bis 100 cm + 35 cm (schuppige) Schwanzkelle, Gewicht bis 35 kg, · plump wirkender Körper mit fünffingrigen, rel. kleinen Greifhänden und großen Hinterfüßen (mit Schwimmhäuten), starke Krallen, · flacher Schädel mit rel. kleinen, hochliegenden Augen (à großes Gesichtsfeld), kleine kaum auffallende Ohren, große Nase, mächtige, meißelförmige Nagezähne (wurzellos, dauernd nachwachsend, selbstschärfend), kräftige Kau- und Nackenmuskulatur, · Fell mit bis zu 23.000 Haaren/cm², · dämmerungs- und nachtaktiv, durchschnittliche Lebenserwartung ca. 10 Jahre (in Gefangenschaft bis zu 35 Jahre), geschlechtsreif mit 2 - 3 Jahren, Fortpflanzung 2-5/2,5 Junge in einem Wurf/Jahr (April - Juli), · Ernährung rein vegetarisch. Verbreitung und Wiederbesiedlung Bis ins Mittelalter überall im Land vorkommend, bei uns ausgerottet etwa 1850. Aus der Sicht des Naturschutzes ist die Rückkehr des Bibers aus folgenden Gründen zu begrüßen: · er erhöht die Selbstreinigungskraft von Fließgewässern, · er schafft Retentionsflächen für Hochwasserereignisse, · er gestaltet aktiv Lebensräume und beschleunigt die naturnahe Entwicklung unserer anthropogen geprägten Gewässer, · er erhöht die Strukturvielfalt an Gewässern, in der Folge damit auch die Artenvielfalt, · er sichert und befestigt Ufer durch die Anregung von Stockausschlägen und damit erhöhter Durchwurzelung. Situation im Ostalbkreis (Stand Juni 2008)
Raum Stödtlen und Wört: Siedlungsschwerpunkt der „Ostalbbiber“. An der Rotach einschließlich Seitentäler und Weiher sind etwa 15 bis 20 Biberfamilien bekannt (mit ca. 60 - 80 Tieren). Erstes Auftreten etwa 1990. Eger und Schneidheimer Sechta: Vermutlich leben hier etwa 8 - 10 Biberfamilien (30 - 40 Tiere), besiedelt seit etwa 2000. Jagstgebiet: Beginnende Besiedelung (3 - 5 Familien mit ca. 15 – 20 Tieren). Schon längere Zeit ist eine Biberfamilie im NSG „Vorbecken Buch“, wo sie aber bisher kaum Probleme verursacht hat. 2003 sind erstmals auch Biberspuren zwischen Schweighausen und Jagstzell festgestellt worden, 2005 im Bereich Lippach. Vermutlich versucht sich hier gerade eine Biberfamilie zu etablieren. Egau: Hier bewegt sich der Biber überwiegend in ausgewiesenen Schutzgebieten. Ernsthafte Klagen sind von der Egau noch nicht laut geworden. Kocher, Rems, Lein, Blinde Rot: Die ganze westliche Hälfte des Landkreises ist noch biberfrei. Mögliche Konflikte und Probleme: Der Aufstau von Bächen/Gräben kann zur Überflutung oder Vernässung angrenzender land- (und forstwirt)wirtschaftlicher Flächen führen. Zudem kann durch den Auf-/Rückstau die Funktion von Drainagesystemen beeinträchtigt werden, Vorfluter leiten Drainagewasser nicht mehr ab, Drainagen verstopfen, die Vernässung kann sich bis zum nächsten Geländeanstieg ausdehnen. Der bewirtschaftende Landwirt kann diese Flächen u. U. nicht mehr mit seinem herkömmlichen Fuhrpark befahren.
Problematisch wird es, wenn im Stau- oder Vernässungsbereich die Bebauung beginnt, wenn Keller von Wohn-, Gewerbe- und/oder Industriegebäuden drohen voll zu laufen, Kläranlagen nicht mehr funktionieren, Straßen, Wege, Bahnlinien, Leitungen unterspült werden. Unterminierung von Dämmen, Uferböschungen und
angrenzenden Grundstücken: Durch das Graben von Wohn-, Flucht-, Spielröhren in die Dämme von Teichanlagen oder Hochwasserschutzanlagen kann deren Dichtigkeit beeinträchtigt werden. Biberröhren in Uferböschungen können dazu führen, dass Maschinen, Menschen oder Weidevieh einbrechen, dass die Verkehrssicherheit ufernaher Straßen, Wege, Bahnlinien und sonstiger Infrastruktureinrichtungen durch Unterhöhlung beeinträchtigt werden kann. Fraß an Feldfrüchten oder Forstpflanzen: Fraß an Feldfrüchten oder Forstpflanzen haben (bisher) i. d. R. keine erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen für die Grundstückseigentümer gehabt. Vereinzelt wurden Fraßschäden an land-/forstwirtschaftlichen Kulturen gemeldet, ein Landwirt berichtet von biberbedingten Mindereinnahmen in Höhe von 15 - 20 % im Maisanbau (wohl übertrieben!).
Bibermanagement Baden-Württemberg Im Auftrag des Ministeriums Ländlicher Raum wurde ein landesweites Konzept „Bibermanagement Baden-Württemberg“ erarbeitet und im Januar 2005 veröffentlicht. Eine der Hauptaufgaben dabei ist die rechtzeitige und fachkundige Information der Betroffenen. Ein Kernpunkt dieses Konzeptes ist die Etablierung eines
flächendeckenden Netzes von ehrenamtlichen Biberberatern, das gemeinsam
mit der unteren Naturschutzbehörde das Bibermanagement auf Kreisebene wahrnehmen
soll. Die Biberberater sollen bürgernah und unbürokratisch als erste
Anlaufstelle dienen, sie nehmen in Konfliktfällen mit den Betroffenen Kontakt
auf, beraten, informieren, helfen bei einfachen Problemfällen, arbeiten mit der
unteren Naturschutzbehörde eng zusammen und unterstützen diese. Dadurch soll
die Akzeptanz des Bibers bei Betroffenen erhöht und Konflikte vor Ort
entschärft oder vermieden werden. Im Ostalbkreis sind vier ehrenamtliche Biberberater
bestellt und aktiv. Aufgrund der hohen Biberdichte im Rotachtal, der Konflikthäufigkeit und des Drucks der Bevölkerung wurde im Jahr 2007 vom Ministerium Ländlicher Raum das Pilotprojekt Bibermanagement Rotachtal – in Person von Frau Sättele – eingerichtet. Frau Sättele wird an der Sitzung am 30.06.2008 teilnehmen. Ziele sind dabei die Entwicklung und Sicherung einer Biberpopulation im Konsens mit den beteiligten Gemeinden und Landnutzern, die Steigerung der Toleranz gegenüber dieser heimischen Tierart, die rasche Lösung von bestehenden Konflikten sowie vorbeugender Schutz vor weiteren Biberkonflikten. Erreicht werden soll dies durch praxisgerechte, mit den Landnutzern abgestimmte und möglichst unbürokratische Schutzmaßnahmen, intensiver Beratung, (aktives) Konfliktmanagement und finanzielle Unterstützung bei Sicherungsmaßnahmen gegen Biberschäden. Folgende Präventivmaßnahmen können Biberschäden
vorbeugen: Nutzungsextensivierung/-aufgabe, Grunderwerb im Gewässerrandstreifen, z. B. durch die öffentliche Hand (s. auch § 68 WG) – Fördermöglichkeit über Landschaftspflegerichtlinie. Schutzmaßnahmen ((Elektro-) Zäune, Drahthosen) können Fraßschäden verhindern. Beim Aufbau der Zäune werden die Grundeigentümer nach Bedarf unterstützt, Zaunmaterial und E-Zäune werden inzwischen vom Land gestellt oder bezuschusst. Wasserstandsregulierung durch Einbau von Dammdrainagen oder Anlage von Umgehungsgerinnen, im Einzelfall Rückbau oder Entfernung von Biberdämmen, soweit dadurch die Population nicht beeinträchtigt wird.
Lebensraumverbesserungen sind nur dort sinnvoll und möglich, wo dem Biber genügend Platz eingeräumt werden kann, aber dort nötig wo die intensive Landwirtschaft bis zum Ufer reicht. Sie können auch der Lenkung der Biberaktivität dienen. Ufersicherung (Drahtgeflechte, Metallgitter Versteinung) als Präventivmaßnahme in kritischen Bereichen. Das Land beteiligt sich anteilig an reinen Sicherungsaufwendungen, nicht an Sanierungsaufwendungen. Notwendige Maßnahmen an Gewässern fallen in den Verantwortungsbereich des Gewässerunterhaltspflichtigen (i. d. R. Gemeinde oder Land), den Träger der Baulast (bei öffentlichen Straßen oder Verkehrsanlagen) oder den Eigentümer (bei Privatwegen). Finanzierung und Folgekostenentfällt Anlagen0
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