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Vorlage - 089/08  

 
 
Betreff: Vergabe der Arbeiten zur Belagssanierung im Zuge der Kreisstraße 3283 zwischen Lautern und Essingen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
30.06.2008 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Die Arbeiten zur Belagserneuerung der Kreisstraße 3283 zwischen Lautern und Essingen werden an die Firma M. Knecht Tief- und Straßenbau GmbH aus Walddorfhäslach, zum nachgerechneten Bruttoangebotspreis von 302.740,46 vergeben. Gleichzeitig wird der Kostenvoranschlag des Landratsamtes Ostalbkreis, Geschäftsbereich Straßenbau vom 19.05.2008 mit Gesamtkosten von 345.000 genehmigt.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

 

Der Ostalbkreis als Straßenbaulastträger für Kreisstraßen mit einer Gesamtlänge von über 480 km hat die strukturpolitische Aufgabe, das Kreisstraßennetz im Rahmen sinnvoller Unterhaltungsmaßnahmen in einem verkehrsgerechten Zustand zu erhalten. Ein intaktes Straßennetz leistet einen erheblichen Beitrag zu einer erhöhten Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger, in dem es den Wirtschaftsstandort Ostalbkreis nachhaltig stärkt und einen hohen Sicherheitsstandard für den öffentlichen Personennahverkehr garantiert.

 

Angesichts begrenzter Haushaltsmittel kommt neben dem Ausbau der Kreisstraßen den sogenannten Belagserneuerungen immer mehr Bedeutung zu, tragen sie doch dazu bei, den im Laufe der Jahre immer größer werdenden Unterhaltungsaufwand zu minimieren und die Verkehrssicherheit dauerhaft aufrecht zu erhalten.

 

Klassische Belagserneuerungen (Auswechseln der Straßendeckschicht) werden fällig, wenn die „Substanz- und Gebrauchswerte“, die im Rahmen der Zustandsbewertung ermittelt wurden, der obersten Asphaltschicht so gemindert sind, dass durch Unebenheiten, Spurrinnen u. ä. die Verkehrssicherheit gefährdet ist und/oder die darunter liegenden Aufbauschichten der Straße in ihrer Substanz, also grundsätzlich, bedroht sind.

 

Durch die allgemeine Überalterung des Straßennetzes und durch die ständig gestiegenen Verkehrsmengen, insbesondere aber durch den starken Zuwachs des LKW-Verkehrs mit seinen hohen und immer noch steigenden Achs- und Radlasten (z. B. „Gigaliner“) können die Straßen auch in ihren tieferliegenden Schichten geschädigt sein. Dies tritt vor allem bei Kreisstraßen auf, die in der Vergangenheit als Folge fehlender Haushaltsmittel nicht grundlegend saniert werden konnten. Notgedrungen wurde deshalb immer wieder versucht, durch einen sog. Dünnschichtbelag oder eine Oberflächenbehandlung den verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Der so „gewachsene“, oftmals noch teerbelastete „Schichtenmix“ ist inhomogen und deshalb in seiner Tragfähigkeit sehr begrenzt.

In diesen Fällen reicht im Sinne einer nachhaltigen Sanierung ein Austausch der obersten Deckschicht in der Regel nicht mehr aus, d. h. es wird eine ganz oder teilweise Oberbauerneuerung fällig. Dies bedeutet, dass unter Umständen alle Asphaltschichten erneuert werden müssen.

 

Der Geschäftsbereich Straßenbau hat deshalb Überlegungen angestellt, welches Bauverfahren unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten in Zukunft für die oben beschriebenen Fälle geeignet ist.

Aus Sicht des Geschäftsbereichs Straßenbau ist es wirtschaftlich sinnvoll, die sanierungsbedürftigen Schichten der Straßen nur insoweit abzutragen, als dies unbedingt nötig ist, und diesen Straßenaufbruch trotz eventueller Unzulänglichkeiten nicht zu entsorgen, sondern an Ort und Stelle wiederzuverwenden. Ein hierfür geeignetes Bauverfahren ist das sogenannte „Kaltrecycling“. Durch die Verwendung bereits vorhandener Baustoffe und das Wegfallen der Entsorgungskosten (Komplettrecycling) können im Vergleich zu einer konventionellen Belagserneuerung rund 10 % der Baukosten eingespart werden. Weitere Vorteile dieses Bauverfahrens sind die Schonung der natürlichen Ressourcen durch die Wiederverwendung von Baustoffen (kein Neumaterial erforderlich) und die Reduzierung der CO2-Belastung durch eine Minimierung der Transportwege im Zuge der Baumaßnahme.

 

Das Kaltrecycling beinhaltet die folgenden Schritte:

1.     Das Altmaterial wird mit einer Kaltfräse ausgehoben und durch Brechen in eine normgerechte Körnung gebracht.

2.     Es können Zuschlagsstoffe wie Bindemittel zur Umhüllung von Schadstoffen (Teer) oder Mineralstoffe zur Erhöhung der Tragfähigkeit beigegeben werden.

3.     Das neue Mischgut wird sofort wieder eingebaut und verdichtet.

 

Das Umsetzen dieser Idee verlangt vom ausführenden Unternehmer große Erfahrung und einen besonderen Maschinenpark. Durch eine ausführliche Marktrecherche konnten durch den Geschäftsbereich Straßenbau zwei Spezialunternehmer, die Fa. Egli Straßenbau, Wetzikon (CH) sowie die Fa. Kutter Spezialstraßenbau GmbH & Co.KG, Ostfildern gefunden werden. Die seitens dieser Firmen angewandte Recyclingmethoden erscheinen aus Sicht des Geschäftsbereichs Straßenbau als technisch schlüssig, wirtschaftlich sinnvoll, nachhaltig und umweltgerecht. Obwohl sich das Bauverfahren der Fa. Egli in der Schweiz bereits bewährt hat, ist es in Deutschland noch relativ unbekannt. Positive Erfahrungsberichte liegen jedoch aus Bayern vor. Zudem hat das gemeinsame Kreisstraßenbauamt der Landkreise Göppingen und Esslingen das Bauverfahren schon erfolgreich eingesetzt. Auch das im Vergleich zum Verfahren der Fa. Egli als qualitätsmäßig etwas höher einzustufende Bauverfahren der Fa. Kutter Spezialstraßenbau wurde bereits in Deutschland außerhalb Baden-Württembergs mehrfach mit Erfolg angewandt.

 

Der Geschäftsbereich Straßenbau möchte mit dieser „zukunftsträchtigen“ Bauweise Kaltrecycling“ eigene Erfahrungen sammeln, um sie bei Eignung eventuell im Ostalbkreis zu etablieren. Zu diesem Zweck sollen die Verfahren beider Firmen in der Praxis im Zuge von Belagserneuerungsmaßnahmen bei Kreisstraßen erprobt werden.

 

Das Verfahren der Fa. Egli soll dabei im Rahmen der Belagssanierung der Kreisstraße 3283 zwischen Lautern und Essingen zum Einsatz kommen.

 

Diese Maßnahme wurde aufgrund der dort vorliegenden geographischen Verhältnisse und Witterungseinflüsse für repräsentativ gehalten und deshalb ausgewählt.

 

Da es sich bei dem Bauverfahren der Fa. Egli um ein patentrechtlich geschütztes Verfahren handelt und es somit nur einen Anbieter auf dem Markt gibt, hat der Geschäftsbereich Straßenbau nach Rücksprache mit dem Geschäftsbereich Rechnungsprüfung die Fa. Egli zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Fa. Knecht hat daraufhin im Auftrag der Fa. Egli dem Geschäftsbereich Straßenbau ein entsprechendes Angebot unterbreitet. Die Fa. Knecht hat bereits im Landkreis Göppingen Erfahrungen mit dem Bauverfahren der Fa. Egli gesammelt, weshalb die Fa. Egli nach eigener Aussage für die geplante „Teststrecke“ als Subunternehmer nur dieser Firma fungieren will. Nur diese würde derzeit über ausreichend „Know-how“ verfügen, um den sehr hohen Qualitätsansprüchen, die an diese „Teststrecke“ zu stellen sind, gerecht werden zu können.

 

Sollte dieses Bauverfahren in Zukunft häufiger im Ostalbkreis eingesetzt werden, könnte sich die Fa. Egli grundsätzlich vorstellen, auch mit regionalen Firmen im Rahmen einer Subunternehmerschaft zusammen zu arbeiten.

 

Auf der Grundlage des Angebots der Fa. M. Knecht Tief- und Straßenbau GmbH wurden die Gesamtkosten ermittelt.

 

lfd.

Nr.

Bieterfirma

Geprüfter

Gesamtbrutto-

angebotspreis

1

M. Knecht Tief- und Straßenbau GmbH

302.740,46 €

 

Nach Prüfung und Wertung des Angebots schlägt der Geschäftsbereich Straßenbau vor, den Auftrag der Fa. M. Knecht Tief- und Straßenbau GmbH, Walddorfhäslach zum nachgerechneten Bruttoangebotspreis von 302.740,46 € zu erteilen. Die Firma ist in der Lage, die Arbeiten fachgerecht und ordnungsgemäß auszuführen. Die Gesamtkosten betragen nach dem Kostenvoranschlag vom 19.05.2008 insgesamt 345.000 €.

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Im Haushalt ist folgende Finanzierung vorgesehen:

 

Haushaltsstelle S.6500.0812

K 3283 Belagssanierung zwischen Lautern und Essingen

Haushaltsjahr

Kosten im Haushalt eingestellt

2008

390.000,00 €

 

Gegenüber dem Haushaltsansatz ergibt sich eine Einsparung von 45.000 €.

 

 

Anlagen

Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

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Engelhard


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Dezernat II

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Hubel

Landrat

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Pavel