Bürgerinformationssystem
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Antrag der VerwaltungKenntnisnahme Sachverhalt/Begründung1.
Beim Regierungspräsidium Stuttgart beantragte
Ausbauvariante - Anpassung der Start-/Landebahn an die Anforderung der JAR-OPS 1: Verlängerung der Bahn auf 1.495 Meter und Verbreiterung auf 30 Meter (mit der Verlängerung der Bahn verbunden wäre eine Verlegung der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Elchingen und Großkuchen) - Erweiterung der zulässigen Tonnage von 10 t mittels einer PPR-Regelung (d. h. nur mit vorheriger Genehmigung durch den Landeplatz) auf 14 Tonnen - Installation einer Befeuerung der Start-/Landebahn, Rollbahn und Anflugbefeuerung - Zulassung eines Instrumentenflugbetriebs (Luftraum F (PPR) mit Nichtpräzisionsverfahren) Gegen diese Ausbauplanung hat sich eine bürgerschaftliche Bewegung in und um Neresheim-Elchingen formiert. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung des Landratsamtes zum geplanten Ausbau des Verkehrslandeplatzes am 26. Juni 2007 war den Bürgerinnen und Bürgern zugesichert worden, die Ausbauplanungen im Benehmen mit der Bürgerschaft voranzutreiben. Das beim Regierungspräsidium anhängige Genehmigungsverfahren ruht derzeit. 2.
Vermittlungsgespräche des Landratsamtes - Der Luftsportring hat bereits vor einigen Wochen beschlossen, auf den ursprünglich beim Regierungspräsidium Stuttgart beantragten Instrumentenflugverkehr zu verzichten. Da künftig weiterhin lediglich im Sichtflug geflogen werden soll, ist die Verbereiterung der Landebahn von 25 Meter auf 30 Meter hinfällig. (Hinweis: Im Plan, der in der Anlage zur Orientierung beigefügt ist, sind noch 30 Meter Landebahnbreite dargestellt; aktuell sind allerdings nur noch 25 Meter Breite wie ausgeführt). - Entsprechend dem beiliegenden Plan könnte die Verlängerung der Start- und Landebahn so gestaltet werden, dass eine Verlegung der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Elchingen und Großkuchen entbehrlich ist. Möglich würde dies durch eine Verlegung der östlichen Schwelle (im Plan Schwelle 27) um 58,5 Meter nach Osten. Ausgehend von einer Gesamtlänge von 1.434,5 Metern stünde dann eine Landelänge (Hauptlanderichtung) von 1.358,5 Metern zur Verfügung. - Entlang der optimierten Start- und Landebahn wird eine Sicherheitsbeleuchtung installiert. Auf eine Anflugbefeuerung, die teilweise außerhalb des Geländes des Verkehrslandeplatzes liegen würde, würde verzichtet. Die Tonnage soll auf 10 Tonnen begrenzt werden. 3. Weiteres
Vorgehen Finanzierung und FolgekostenNach dem derzeitigen Gesprächsstand ist für die Finanzierung vorgesehen, dass neben den Finanzierungsanteilen des Landes (1,5 Millionen Euro), des Landkreises Heidenheim und des Ostalbkreises die Finanzierung von der Wirtschaft geleistet wird. Der Luftsportring soll finanziell nicht belastet werden. Der Ostalbkreis muss sich an den Betriebskosten nicht beteiligen. AnlagenLageplan der AOM GmbH Waiblingen vom 24.04.2008
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