Bürgerinformationssystem
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Antrag der VerwaltungKenntnisnahme Sachverhalt/BegründungI.
Ausgangssituation und Allgemeines Das Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg überlegt seit geraumer Zeit, die Suchthilfelandschaft in Baden-Württemberg neu zu organisieren. Grundlage für diese Neuorganisation soll im ambulanten Bereich eine deutliche Aufwertung der Ebene der Stadt -und Landkreise sein. Damit soll der durch die Verwaltungsreform eingeschlagene Weg auch durch die Zuweisung von mehr Kompetenzen und einer Stärkung der kommunalen Planungsverantwortung im Bereich der Suchthilfe fortgesetzt werden. II.
Kommunale Suchthilfenetzwerke Kernstück dieser Neuorientierung sollen kommunale Suchthilfenetzwerke in jedem Stadt- und Landkreis in Baden-Württemberg sein. Das Land ist sich darüber im Klaren, dass in vielen Kreisen bereits eine enge und strukturierte Kooperation zwischen den unterschiedlichen Trägern besteht. Es ist aber daran interessiert, diese Kooperation verbindlicher als bislang zu gestalten und auf die wichtigsten Partner in der Suchtkrankenhilfe auszudehnen. Hierzu sollen unter anderem die „Richtlinien zur Förderung von psychosozialen Beratungsstellen und Kontaktläden“ ab dem 01.01.2009 dahingehend abgeändert werden, dass eine Förderung von Fachkraftstellen durch das Land Baden-Württemberg nur noch dann erfolgt, wenn die jeweiligen Träger verbindlich an einem kommunalen Suchthilfenetzwerk mitarbeiten. An diesem müssen mindestens der jeweilige Stadt-/Landkreis, die ambulanten Suchtberatungsstellen, sowie die suchtpsychiatrische Abteilung einer stationären Einrichtung mitwirken. Die Träger der ambulanten Suchtkrankenhilfe aus dem Ostalbkreis - die Caritas Ostwürttemberg, die Diakonie im Ostalbkreis sowie die Sozialberatung Schwäbisch Gmünd - haben ihre Mitwirkung bereits ebenso zugesagt wie das für den Ostalbkreis zuständige Zentrum für Psychiatrie Winnenden. Durch die Verknüpfung der Einrichtung kommunaler Suchthilfenetzwerke mit der Förderung von Fachkraftstellen kann davon ausgegangen werden, dass zum Jahresende 2008 in allen 44 Stadt- und Landkreisen kommunale Suchthilfenetzwerke eingerichtet werden. Die Federführung beim Landratsamt Ostalbkreis liegt beim Dezernat für Jugend und Soziales - Stabstelle Beratung, Planung, Prävention. III. Umsetzung im Ostalbkreis. Das Suchthilfenetzwerk im Ostalbkreis soll nicht nur mit der „Mindestausstattung“, starten, sondern möglichst viele wichtige Partner einbeziehen. Noch vor der Sommerpause werden Gespräche mit der Suchtselbsthilfe, den Kostenträgern (gesetzliche Krankenversicherung, Rentenversicherung) sowie dem medizinischen Primärsystem (Krankenhäuser, Ärzteschaft) stattfinden, mit dem Ziel einer verbindlichen Mitwirkung. Die Entwürfe für die Vereinbarung und die Geschäftsordnung der Steuerungskonferenz sind als Anlage beigefügt. Die Verwaltung weist ausdrücklich daraufhin, dass trotz der „Verbindlichkeit“, von keinem der Partner auf einen anderen Druck ausgeübt werden kann bzw. Beschlüsse in der Hinsicht gefasst werden können, dass ein Kosten- oder Leistungsträger zu einer bestimmten Handlung verpflichtet werden kann. Nach wie vor wird sich die Kooperation auf freiwilliger Basis bewegen. Die Verwaltung verspricht sich durch die Gründung des kommunalen Suchthilfenetzwerkes allerdings eine deutliche Verbesserung der strukturellen Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Partnern. Nach allen Erkenntnissen aus der Suchtforschung ist beispielsweise eine Kooperation zwischen dem medizinischen Versorgungssystem und der Suchtkrankenhilfe unabdingbar, wenn Suchtkranke in einem frühen Stadium ihrer Krankheit erreicht werden sollen. Dies ist mit dem Suchthilfenetzwerk anzustreben. Keine Möglichkeit sieht die Verwaltung darin, durch die Einrichtung kommunaler Suchthilfenetzwerke Fallkonferenzen zur Festlegung eines verbindlichen Behandlungsplanes, Assessment-Center zur interdisziplinären Beurteilung der Suchterkrankung oder auch multimodale Behandlungskonzepte neu einzuführen. Diese Erwartung an die Suchthilfenetzwerke würde eine zwingende finanzielle Regelung notwendig machen, welche aber bislang von keinem Partner angedacht ist. Finanzierung und FolgekostenFür Aufgaben der Suchtprophylaxe und der Suchthilfe, einschließlich der Zuwendungen an freie Träger, wendet der Ostalbkreis im Jahr 2008 ca. 529.000 € (brutto) auf (HH.St. 1.4652). AnlagenVereinbarung und Geschäftsordnung der Steuerungskonferenz
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