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Antrag der VerwaltungDer Kreistag schließt sich der Stellungnahme des Landkreistags Baden-Württemberg vom 30. Mai 2008 zum Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Verwaltungsstrukturreform - Verwaltungsstrukturreform-Weiterentwicklungsgesetz (VRWG) voll inhaltlich an. Sachverhalt/BegründungI.
Ausgangslage Im Rahmen des Verfahrens zur Evaluierung der Verwaltungsreform hat die Landkreisverwaltung den Kreistag regelmäßig informiert, zuletzt in der Sitzung des Kreistages am 29. April 2008 mit einem Sachstandsbericht nach der Verabschiedung des Gebiets- und Standortkonzepts der Landesregierung für die Schulaufsicht und die Flurneuordnungsverwaltung. Nach diesem Standortkonzept soll für den Ostalbkreis sowie für die Landkreise Göppingen und Heidenheim ein gemeinsamer Schulamtsbezirk mit Sitz in Göppingen eingerichtet werden. Die Initiativen des Ostalbkreises gegenüber der Landesregierung, ein weiteres staatliches Schulamt am Standort Schwäbisch Gmünd für den Ostalbkreis und den Landkreis Heidenheim einzurichten, wurden in der Zwischenzeit leider negativ beschieden. Aus Sicht der Landkreisverwaltung ist diese Entwicklung in mehrfacher Hinsicht sehr bedauerlich. Insbesondere werden die zwischen der Schulaufsicht und den Schulpsychologischen Beratungsstellen, dem Sozialbereich, der Familien- und Jugendhilfe wie auch den Gesundheitsämtern gewachsenen Synergien wieder aufgehoben. Mit der Rückführung des Schulamts zum Land und durch die Ansiedelung der Schulaufsicht in Göppingen werden auch die erfolgreich aufgebauten, langjährig gewachsenen und bewährten Strukturen des „Traditions-Schulstandorts“ Schwäbisch Gmünd zerschlagen. Der Landrat hat bei Kultusminister Rau aktuell den Antrag gestellt bzw. die Bitte geäußert, in Schwäbisch Gmünd eine Außenstelle einzurichten. Dazu liegt noch keine Stellungnahme vor. II. Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der
Verwaltungsstrukturreform (VRWG)
b) Wesentliche Kritikpunkte Neben der bereits erwähnten völlig
unbefriedigenden Situation durch die Rückführung des Schulamts enthält der
Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Verwaltungsstrukturreform (VRWG)
einige äußerst kritisch zu bewertende bzw. abzulehnende Änderungen. Die
geplante Neufassung des Landesverwaltungsgesetzes beinhaltet durch die dabei
vorgesehene Definition der Dienst- und Fachaufsicht die Gefahr eines Eingriffs
in die Organisationshoheit der Landratsämter und steht völlig im Widerspruch
zur Vorschrift des § 42 Abs. 1 der Landkreisordnung, wonach der Landrat für die
sachgemäße Erledigung der Aufgaben und dem ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung
verantwortlich ist und die innere Organisation des Landratsamts regelt. Aus
Sicht des Ostalbkreises ist eine solche Änderung des Landesverwaltungsgesetzes
abzulehnen. Ganz neu und überraschend ist, dass die bisherige Verordnungsermächtigung
von der Landesregierung auf die Ministerien herunterdelegiert werden soll. Die
Ministerien erhalten dadurch ein starkes politisches Instrument. Hier besteht
die Gefahr, dass die Landkreise schnell zum „Spielball“ einzelner
Fachressorts werden. Dasselbe gilt für die geplante Ermächtigung der
Ministerien, künftig die Möglichkeit zu haben, Aufgaben aus dem
Negativzuständigkeitskatalog der Großen Kreisstädte bzw. der
Verwaltungsgemeinschaften als untere Verwaltungsbehörden per Rechtsverordnung
als Pflichtaufgabe nach Weisung zu übertragen, und zwar dann nicht nur den
Großen Kreisstädten und Verwaltungsgemeinschaften, sondern auch den Gemeinden. In der vorgesehenen Änderung des
Landeswaldgesetzes ist eine erhebliche Ausweitung der Eingriffsmöglichkeiten
des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum (MLR) über die
Regierungspräsidien auf die unteren Forstbehörden beinhaltet. So soll die
Steuerung und Koordinierung der Wahrnehmung der Aufgaben der
Landesforstverwaltung durch die höhere Forstbehörde auch für
Dienstleistungsaufgaben der unteren Forstbehörden im Körperschaftswald und
Privatwald gelten. Dies kommt einem Eingriff in die Organisationshoheit der
unteren Forstbehörde gleich und hat zur Folge, dass das Land bei entsprechenden
Aktivitäten (z. B. bei Beförsterungsverträgen) mit Gemeinden oder
Privatwaldbesitzern entsprechend Einfluss nehmen kann. Die Einflussnahme des
Landes auf Dienstleistungsaufgaben im Körperschaftswald und Privatwald ist
abzulehnen und auf die Bewirtschaftung des Staatsforstes zu beschränken. Die
vom Land in diesem Bereich vorgesehene Möglichkeit zur Einflussnahme steht im
Widerspruch zu dem ursprünglichen Ziel der Verwaltungsstrukturreform und zur
Aufgabenübertragung auf die kommunale Ebene. Nach dem Gesetzesentwurf möchte das
Land im Bereich der Flurbereinigung nur dann aus den Poolteams zur Umsetzung
des jeweiligen Arbeitsprogramms vor Ort Fachbedienstete bereitstellen, wenn der
Bedarf die Arbeitskapazität eines Grundteams übersteigt und im Falle der
Kooperation mehrerer Landratsämter der Bedarf die Arbeitskapazität aller
Grundteams der gemeinsamen Dienststelle übersteigt. Liegen diese
Voraussetzungen vor, soll Fachpersonal nur gegen Kostenersatz der Landkreise
bereitgestellt werden. Diese Regelung widerspricht eklatant der beabsichtigten
Abschaffung der bisherigen Pool- und Grundteams und deren Zuweisung an die
Landkreise. Auch hätte die vom Land beabsichtigte Regelung nicht absehbare
finanzielle Auswirkungen für die Landkreise zur Folge. Gerade im Bereich der Vermessungs-
und Flurbereinigungsverwaltung bedarf noch einiges der Konkretisierung, da
viele offenstehende Fragen durch den vorliegenden Gesetzesentwurf sich nicht
beantworten lassen. III.
Weiteres Vorgehen Der Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der
Verwaltungsstrukturreform wurde im Landrätesprengel des Regierungsbezirks
Stuttgart am 27. Mai 2008 ausführlich erörtert. Von Seiten der Landräte wurde
gegenüber dem einseitig und überwiegend an Landesinteressen ausgerichteten
Gesetzesentwurf eine äußerst kritische Auffassung vertreten. Es ist davon
auszugehen, dass sich auch die Landrätesprengel der anderen Regierungsbezirke
des Landes Baden-Württemberg dieser Haltung anschließen werden und bei der
Landrätekonferenz am 11. Juni 2008 eine entsprechende Beschlussfassung erfolgt.
Über das Ergebnis der Landrätekonferenz am 11. Juni 2008 wird in der Sitzung
des Kreistages berichtet. Finanzierung und Folgekosten--- AnlagenAnlage 1: Stellungnahme des Landkreistags Baden-Württemberg zum Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Verwaltungsstrukturreform
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