Bürgerinformationssystem
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Antrag der VerwaltungDer Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung stimmt der Aufnahme in das Förderprojekt des Bundes zu. Sachverhalt/BegründungEinführungEin wichtiges Element von OstalbMobil ist die Einführung eines sogenannten Werteinheitenspeichers auf einer Chipkarte, deren Nutzung unabhängig vom Unternehmen ist, das die Chipkarte ausgegeben hat, bei dem die Geldzahlung erfolgte und bei dem mit diesem Guthaben eine Fahrleistung bezahlt wird. Auf nur einer Chipkarte soll nach den Vorstellungen der Verkehrsministerien des Bundes und des Landes und des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) mittelfristig ein verbundgrenzenüberschreitender Verkehr möglich werden. D. h., mit einer Karte, die z. B. in Bopfingen gekauft worden ist, werden Fahrten im Landkreis Schwäbisch Hall oder in Stuttgart möglich. Entwickelt wurde dieses Bezahlverfahren von der VDV-Kernapplikations GmbH & Co. KG (im Weiteren VDV-KA). Im Rahmen von OstalbMobil wurde dieses Bezahlverfahren eingeführt, nach dem die Zusage zur Förderung der Fahrpreiskooperation (mit 1,47 Mio. € jährlich zum Ausgleich von Harmonisierungs- und Durchtarifierungsverlusten und 1,13 Mio. € für Erstinvestitionen) vom damaligen Verkehrsministerium mit der Systemkompatibilität mit den Anforderungen der VDV-KA verknüpft wurde. Bei den Anforderungen der VDV-KA handelt es sich um einen Standard für das elektronische Fahrgeldmanagement (EFM), der das Zusammenspiel von Systemlieferanten (Hard- und Softwareanbieter, Chipkartenhersteller), Verkehrsunternehmen/Verbünden und dem Fahrgast regelt. Das elektronische Ticket (((e-Ticket enthält ein großes Potenzial an Anwendungsmöglichkeiten. Die VDV-KA-Standards erlauben z. B. das bargeldlose Bezahlen über eine Kontoberechtigung nach der Fahrt (Postpaid), über einen Werteinheitenspeicher (WEB) zum Aufladen vor Fahrtbeginn (Prepaid), eine automatische Fahrpreisfindung mit An- und Abmelden an Terminals (Check in/Check out oder CiCo), elektronischen (papierlosen) Fahrschein (EFS) auf der Chipkarte oder als Handy-Ticket. Die Verkehrsunternehmen/Verbünde haben den Vorteil, dass die (((e-Tickets fälschungssicher sind. Zudem unterliegen die finanziellen Transaktionen zwischen den Beteiligten einer sehr hohen Sicherheit. Im Ostalbkreis werden bzw. sind folgende Elemente umgesetzt: Ø elektronisches Bezahlen mit der OstalbMobil-Chipkarte Bislang sind ca. 18.300 Chipkarten mit zunehmender Tendenz ausgegeben. Der Anteil der Bezahlungen mit der Chipkarte an den verkauften Einzelfahrscheinen OstalbMobil liegt derzeit bei ca. 55 %, in den Stadtverkehren bei deutlich über 60 %. Ø elektronisch kontrollierbare Abo-Karten Räumliche und zeitliche Gültigkeit werden auf der Chipkarte gespeichert und in Kontroll-Terminals geprüft. Pilottests laufen ab Juli 2008. Sobald diese erfolgreich sind, werden sukzessive alle Abonnements auf dieses neue System umgestellt. Ziel ist eine vollständige Umstellung bis Frühjahr 2009. Insgesamt sind ca. 25.000 bis 30.000 Nutzer betroffen! Ø elektronischer Fahrschein beim Kauf rabattierter Einzelfahrscheine Dieser EFS wird automatisch beim Zahlen mit der Chipkarte auf der Chipkarte gespeichert. Beim Umstieg reicht das Vorhalten der Chipkarte an die Kontrollterminals. Dieser elektronische Fahrschein ersetzt den Papierfahrschein sukzessive nach einer Testphase, die im Herbst 2008 starten soll. Forschungsprojekt des BundesIm Sommer vergangenen Jahres veröffentlichte das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) eine Förderbekanntmachung für das "interoparable deutschlandweite elektronische Fahrgeldmanagement auf Basis der VDV-KA". Damit werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum elektronischen Bezahlen, elektronischen Ticket, automatischer Ticketerfassung u. a. gefördert, wenn sie den Standards der VDV-KA entsprechen. Insgesamt ist das Projekt mit 9,8 Mio. € ausgestattet. Nach Abstimmungsgesprächen wurde ein gemeinsamer Förderantrag des Ostalbkreises, des Heilbronner-Hohenloher-Haller Nahverkehrs, des Verbundes Rhein-Ruhr und dem KreisVerkehr Schwäbisch Hall, der auch die Projektleitung innehat, beim BMVBS gestellt. Mit einer gemeinsamen Antragstellung sollte die Chance gewahrt werden, gegenüber großen Verbünden auch sehr praxisorientierte Anwendungen im eher ländlich strukturierten Bereich in das Förderprogramm aufzunehmen. Ebenfalls sollte bereits durch eine gemeinsame Antragstellung kleiner, mittlerer und großer Kooperationen auf die Interoparabilität abgestellt werden. Im bisherigen Projektverlauf im Ostalbkreis sind folgende 3 Themen für die weitere Umsetzung der VDV-KA von erheblicher Bedeutung: 1. Fahrgäste, die eine OstalbMobil-Chipkarte besitzen, können diese bislang nur im Ostalbkreis nutzen. Ziel ist jedoch eine übergreifende Nutzung. 2. Beim gemeinsamen Einsatz der Werteinheitenberechtigung auf der Chipkarte (elektronische Geldbörse) im Ostalbkreis und im Landkreis Schwäbisch Hall fehlt eine Instanz, die die Zuweisungen (Clearing) der Einnahmen und Abbuchungen von der Chipkarte betreibt. Eine entsprechende Software, die dies ermöglicht, gibt es bislang noch nicht und ist zu entwickeln. 3. Verbundübergreifende Nutzermedien (Chipkarten) müssen in allen betroffenen Verbundgebieten gesperrt werden können. Auch diese Forderung ist noch nicht umgesetzt. Durch die Ermöglichung eines verbundübergreifenden Verkehrs vom Ostalbkreis in Richtung Schwäbisch Hall/Hohenlohe und zurück kommt es zudem zur Vermischung unterschiedlicher Angebote für Gelegenheitsfahrer (Check in/Check out im Landkreis Schwäbisch Hall und in Hohenlohe und WEB im Ostalbkreis). Mit Hilfe der einheitlichen Nutzermedien wurde eine Lösung gefunden, die es dem Kunden aus beiden Bereichen erlaubt, die gleiche Hardware zu nutzen. Die Bearbeitung dieser Themen ist Gegenstand des Projektteils für den Ostalbkreis im Förderantrag. Insgesamt enthält der gemeinsame Förderantrag neben dem Arbeitspaket für den Ostalbkreis 6 weitere Arbeitspakete, die in engem Zusammenhang stehen. Das Gesamtvolumen des gemeinsamen Antrags umfasst 4,8 Mio. €. Auf das Arbeitspaket für den Ostalbkreis entfallen 0,3 Mio. €. Das BMVBS teilte nun dem federführenden KreisVerkehr Schwäbisch Hall mit, dass dieses gemeinsame Vorhaben unter dem Titel "Kolibri & Co." in das Förderprojekt aufgenommen wurde. Der Finanzumfang für das Arbeitspaket für den Ostalbkreis (304.000 €) enthält keine Hardwarebeschaffungen, sondern beinhaltet einen sehr hohen Entwicklungsaufwand. Daher beträgt die beantragte Förderquote 85 %. Somit verbleiben beim Ostalbkreis ca. 46.000 €. Da diese Aufwendungen in sehr engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit den Erstinvestitionen zur Fahrpreiskooperation stehen, wurde beim Land Baden-Württemberg angefragt, ob diese Aufwendungen mit in die anteilige Förderung der Erstinvestitionen des Landes mit aufgenommen werden können. Das Innenministerium bestätigt dies. Somit verbleiben für den Ostalbkreis aus den insgesamt 304.000 € umfassenden Maßnahmen, die dem Projekt im Ostalbkreis zu Gute kommen, lediglich ein Kostenanteil von 23.000 €. Im gesamten Finanzumfang sind Kosten für die Softwareentwicklung, die Projektleitung und auch für die notwendige Begleitung der Öffentlichkeitsarbeit bei der Einführung des EFS enthalten. Nach der endgültigen Bewilligung des Antrags auf Gewährung der Bundeszuwendung ist der Start des Projekts im Sommer 2008 vorgesehen und wird ca. 2 Jahre dauern. Die Abwicklung des laufenden Projektes wird dadurch nicht beeinträchtigt, sondern unterstützt. WertungDurch die Beteiligung des Ostalbkreises an dieser deutschlandweit beachteten Entwicklung im Rahmen des elektronischen Fahrgeldmanagements wird ermöglicht, dass im Ostalbkreis die Fahrgäste vor Ort und auch die Unternehmen im Kreis und in den Nachbarregionen direkt und schnell an der absolut neuesten Entwicklung in diesem Bereich teilhaben (s. o.). Zudem zeigt die Aufnahme in das Förderprojekt des Bundes die hohe Bedeutung von EFM-Projekten in Nordwürttemberg, die wegweisend für die weitere Entwicklung im Nahverkehr Baden-Württemberg und Deutschlands sein können. Nur so ist es möglich, künftig mit nur einem Zahlungsmedium (Chipkarte) in allen Regionen Nahverkehrsleistungen zahlen zu können, die diesen VDV-KA-Standard erfüllen. Finanzierung und FolgekostenDen genannten Kosten in Höhe von 46.000 € stehen Einnahmen aus dem Landeszuschuss in Höhe von 23.000 € gegenüber. Im Vermögenshaushalt des Jahres 2008 sind Ausgaben in Höhe von 630.000 € vorgesehen. Der Anteil des Ostalbkreises ist aus diesen Mitteln zu finanzieren. Anlagen0
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