Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung:Kenntnisnahme Sachverhalt/Begründung:Seit der Kreistag des Ostalbkreises im Jahr 1991 beschlossen hat, die hauptamtliche Stelle eines Beauftragten für Suchtprophylaxe einzurichten, haben sich die organisatorischen Voraussetzungen für die Organisation und auch die Durchführung präventiver Maßnahmen in den unterschiedlichen Arbeitsfeldern ganz wesentlich verändert. Insbesondere die Einrichtung einer Stelle für die Koordination der Gewaltprävention sowie die Verstärkung der Landkreisverwaltung im Rahmen der Verwaltungsreform durch die Geschäftsbereiche Gesundheit, Landwirtschaft und Forst haben hierzu wesentliche Beiträge geleistet. Mit dem Präventionsbericht legt die Landkreisverwaltung erstmals eine umfassende Darstellung aller präventiven Maßnahmen vor. Hierbei wurde Wert darauf gelegt, die Struktur der Prävention ebenso aufzuzeigen wie die unterschiedlichen Arbeitsfelder von der Familie über die Schulen bis hin zu gemeindebezogenen Ansätzen. Bewusst wurde auf eine Darstellung einzelner Projekte verzichtet. Zum einen hätte dies den Rahmen gesprengt, zum andern wurde die vorliegende Form auch im Hinblick auf eine größere Übersichtlichkeit gewählt. Finanzierung und Folgekosten:- - - AnlagenPräventionsbericht
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