Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Antrag der VerwaltungKenntnisnahme Sachverhalt/BegründungI. Ausgangssituation und Allgemeines Häusliche Gewalt im Ostalbkreis ist noch immer aktuell und der gesellschaftliche Umgang mit diesem Thema nicht immer einfach. Häusliche Gewalt zwischen Partnern, selbst erfahren oder aus dem kindlichen Abhängigkeitsverhältnis heraus beobachtet, bedeutet immer eine Gefährdung für das Opfer und für das Wohl des Kindes. Für viele Frauen und deren Kinder ist häusliche Gewalt durch den Partner leider eine tägliche Realität. Sie erleben diese Gewalt in vielfältigen Erscheinungsformen seelischer und körperlicher Art, häufig über Jahre hinweg. Häusliche Gewalt betrifft Frauen jeder Altersstufe, Nationalität, ethnischer und religiöser Zugehörigkeit und Bildungsstufe. Viele Frauen befinden sich in einem emotionalen und sozialen Abhängigkeitsverhältnis, aus dem sie sich nur sehr schwer lösen können. In Fällen einer Trennung besteht ein erhöhtes Risiko der Eskalation von Gewalt. Seit Mitte 2001, nach Einführung des Platzverweisverfahrens im Jahre 2000 durch das Land Baden-Württemberg, existiert im Landratsamt die Beratungsstelle bei häuslicher Gewalt und Platzverweisverfahren für den Ostalbkreis. Nach wie vor ist es die zentrale Aufgabe dieser Stelle, die Betroffenen von Partnerschaftsgewalt den anstehenden Bedarfslagen entsprechend zu beraten und zu begleiten. Es wurde und wird in Kooperation mit Polizei und anderen Partnern vieles zur Konfliktlösung geleistet und das Platzverweisverfahren zeigt präventive Wirkung, was sich im Rückgang der Platzverweiszahlen widerspiegelt. Die Botschaft, dass unsere Gesellschaft Gewalt auch gegen den Partner nicht toleriert, ist angekommen. Die gesellschaftliche Ablehnung und ein nachhaltiges Einschreiten gegen Gewalt werden sich positiv auf die nächsten Generationen auswirken. Dies gilt auch im Hinblick auf Kinder, die Zeugen von gewalttätigen Auseinandersetzungen werden. Es besteht die große Gefahr, dass diese Form der Konfliktlösung später in das eigene Erwachsenenleben übernommen wird. II.
Aktuelle Situation Im vergangenen Jahr hat die Polizei des Ostalbkreises bei 113 Einsätzen wegen häuslicher Gewalt in 35 Fällen Platzverweise erteilt. Davon wurden 24 von den Ortspolizeibehörden bestätigt. Im Vergleich dazu fanden im Jahre 2006 177 Einsätze statt, von denen 57 in Platzverweisen mündeten und in 25 Fällen bestätigt wurden. Innenminister Heribert Rech betont im Zusammenhang mit dem allgemeinen Rückgang der Zahlen in Baden-Württemberg, dass diese Entwicklung in Verbindung mit der abschreckenden Wirkung der Platzverweise stehe. Zudem fordert der Innenminister, dass zur weiteren Aufhellung des noch wahrscheinlich großen Dunkelfeldes auch die vorhandene Mentalität des Wegschauens abgelegt werden müsse. Hier ist der Ostalbkreis auf einem guten Weg. Im Zeitraum der letzten sieben Jahre zeigte sich, dass auch im ländlichen Bereich das Thema häusliche Gewalt zunehmend öffentlich wurde. So waren nicht mehr nur hauptsächlich die Großen Kreisstädte im Focus von Beratungen, sondern auch deutlich häufiger Gemeinden und Städte des Landkreises. Ab 2005 veränderte und erweiterte sich dadurch die Beratungsarbeit. Für Frauen, die in ländlichen Regionen leben, gibt es zusätzliche Faktoren, die es noch schwerer machen, sich aus Partnerschaft, Familie und der sozialen Gemeinschaft zu lösen. Die Sorge vor dem Zusammenbruch der sozialen und finanziellen Rahmenbedingungen ist enorm hoch. Die Angst vor „Vorverurteilungen“ und „Bewertungen“ lassen viele Frauen anonym bleiben. Dies ist auch der Grund, weshalb es für den Ostalbkreis keine offiziell messbaren Zahlen gibt. Die Beratung findet häufig im Verborgenen statt. In einer großen Anzahl der Fälle entwickelt sich aus einer Erstberatung ein Stück Begleitung, welche sich über einen längeren Zeitraum hinzieht. Die Beratungsstelle für häusliche Gewalt und Platzverweisverfahren kann hier effektive Beiträge zur Beendigung der Partnerschaftsgewalt leisten. Frau Ingrid Schröder, die Betroffene berät und betreut, wird im Sozialausschuss über ihre nun 7-jährigen Erfahrungen informieren. Finanzierung und FolgekostenFür die Beratung bei häuslicher Gewalt und Platzverweisverfahren sowie für Maßnahmen der Täterarbeit wendet der Ostalbkreis im Jahr 2008 ca. 82.000 € auf. (Personal-, Sach- und Projektkosten). Anlagen- Sichtvermerke
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||