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Vorlage - 038/08  

 
 
Betreff: Beschäftigungsinitiative Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Arbeitsgemeinschaft zur Beschäftigungsförderung im Ostalbkreis (ABO) Beteiligt:D e z e r n a t I
    D e z e r n a t V
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
15.04.2008 
Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
29.04.2008 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung:

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt: / Der Kreistag beschließt:

 

Der Umsetzung der Beschäftigungsinitiative Ostalbkreis im Rahmen des § 16 a SGB II und auf der Grundlage der unter Ziffer III beschriebenen inhaltlichen, organisatorischen und finanziellen Modalitäten wird zugestimmt.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung:

 

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Die gute Konjunkturlage hat dazu geführt, dass auch im Bereich des Arbeitslosen­geldes II (ALG II) die Zahlen rückläufig sind und viele Betroffene eine reguläre Arbeit aufnehmen können. Arbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen bzw. Einschränkungen in der Leistungsfähigkeit profitieren jedoch nur wenig vom derzeitigen Wirtschaftsaufschwung.

 

Deshalb arbeitet der Ostalbkreis seit langem an Modellen, die für diese Gruppe von Langzeitarbeitslosen Arbeitsstellen schaffen, bei denen sie sozialversicherungs­pflichtig für einen längeren Zeitraum bzw. unbefristet beschäftigt werden können. Aufgrund von fehlender Kofinanzierung haben sich diese Modelle bisher nicht verwirklichen lassen.

 

Mit dem seit 01.10.2007 geltenden § 16 a im Sozialgesetzbuch - SGB II, können Arbeitgeber zur Eingliederung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (eHb) mit Vermittlungshemmnissen einen längerfristigen bzw. unbefristeten Beschäftigungszuschuss als Ausgleich der zu erwartenden Minderleistungen des Arbeitsnehmers erhalten.

 

Für das Jahr 2008 wurden der Arbeitsgemeinschaft zur Beschäftigungsförderung im Ostalbkreis (ABO) 1.005.140 € für dieses Instrument zur Verfügung gestellt.

Damit können – je nach Beginn – zwischen 94 und 108 Arbeitsstellen gefördert werden.

 

 

II. Rechtliche und inhaltliche Grundlagen

 

Beschäftigungszuschuss (BEZ) nach § 16 a SGB II

 

1.     Zielgruppe

 

Die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (eHb) müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und langzeitarbeitslos im Sinne des § 18 SGB III (länger als ein Jahr) sein.

 

Neben der Langzeitarbeitslosigkeit müssen mindestens zwei weitere Vermittlungshemmnisse in der Person des eHb vorliegen, durch die in ihrer Gesamtbetrachtung die Erwerbsmöglichkeiten besonders schwer beeinträchtigt sind z. B.:

 

-         fehlender Schul- und/oder Berufsabschluss,

-         mangelnde Sprachkenntnisse,

-         erhebliche gesundheitliche Einschränkungen,

-         Wohnungslosigkeit.

 

 

Die VermittlerInnen und FallmanagerInnen der ABO müssen jeden Fall genau prüfen und zu dem Ergebnis kommen,

 

-         dass in der Vergangenheit bereits alles getan wurde, um eine Arbeitsaufnahme auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erreichen (z. B. Arbeitsgelegenheiten, Qualifizierungen, Sucht- und/oder Schuldnerberatung), dies aber nicht zum erwünschten Ergebnis führte und

-         dass eine Arbeitsaufnahme auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch in den nächsten zwei Jahren nicht zu erwarten ist.

 

 

2.     Potenzielle Arbeitgeber

 

Der Begriff Arbeitgeber (AG) ist umfassend zu verstehen (natürliche oder juristische Personen, öffentlich- oder privatrechtlich organisiert, erwerbswirtschaftlich oder gemeinnützig ausgerichtet).

 

Die Beschränkung auf Arbeitgeber im Sinne des § 21 SGB III (z. B. soziale Unternehmen und Integrationsprojekte), die zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten anbieten können, entfällt zum 01.04.08. Dann kann jede Tätigkeit bei jedem Arbeitgeber gefördert werden.

 

 

3.     Anforderungen an das Arbeitsverhältnis

 

-         Die Beschäftigung muss sozialversicherungspflichtig sein, mit Ausnahme der Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung.

-         Sie muss tariflich bzw. ortsüblich vergütet werden.

-         In der Regel sollte es sich um ein Vollzeitarbeitsverhältnis handeln. In Ausnahmefällen (z. B. Alleinerziehende, Personen mit pflegebedürftigen Angehörigen) kann es sich um ein Teilzeitarbeitsverhältnis (jedoch mindestens 50 %) handeln.

 

 

4.     Mögliche Zuschüsse

 

-         Beschäftigungszuschuss: Je nach Leistungsfähigkeit des eHb bis zu 75 % des Arbeitgeberbruttoaufwandes. Eine Absenkung kann bzw. soll erfolgen, wenn die Leistungsfähigkeit des eHb zugenommen hat. Die Fördervoraussetzungen müssen jährlich (durch die Arbeitsgemeinschaften) überprüft werden.

 

-         Begleitende Qualifizierung: Zuschüsse für eine auf den Arbeitsplatz bezogene Qualifizierung in Höhe von 200 € monatlich für max. zwölf Monate (gegen Nachweis der Kosten für eine konkrete Qualifizierung).

 

-         Kosten zum Aufbau von Beschäftigungsmöglichkeiten: Notwendige Kosten für besonderen Aufwand zum Aufbau von Beschäftigungsmöglichkeiten können im Einzelfall und einmalig gewährt werden. An die Notwendigkeit sind strenge Maßstäbe anzulegen. Investitionskosten sind ausgeschlossen.

5.     Dauer der Förderung

 

-         Die erste Förderphase beträgt bis zu 24 Monate.

-         Nach Ablauf der ersten Förderphase soll der Beschäftigungszuschuss ohne zeitliche Unterbrechung in einer zweiten Förderphase unbefristet erbracht werden, wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt innerhalb der nächsten 24 Monate ohne die Förderung nicht möglich ist.

 

Bis ins Jahr 2010 wurden und werden Gelder hierfür vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales einkalkuliert bzw. zur Verfügung gestellt. Was danach geschieht, hängt auch von der geplanten Evaluation ab.

 

 

III. Umsetzung der Beschäftigungsinitiative im Ostalbkreis

 

Die in Frage kommenden Personen sollen entsprechend ihren Fähigkeiten in ein breites Spektrum an (Arbeits-)Stellen beim Ostalbkreis und bei anderen Arbeitgebern vermittelt werden.

 

Folgendes Vorgehen ist geplant:

 

§         Am 23.04.08 Informationsveranstaltung für Arbeitgeber, Verbände, Gewerkschaften, Innungen, Kommunen und soziale Institutionen mit dem Ziel, geeignete Stellen für den Personenkreis zu akquirieren.

 

 

§         Beschäftigungsinitiative des Ostalbkreises: Schaffung von geeigneten Stellen bei der Landkreisverwaltung und den Klinik-Eigenbetrieben.

 

 

Einsatzfelder beim Ostalbkreis:

 

Bei der Landkreisverwaltung und in den Kliniken können bis zu 30 geeignete Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden. Denkbare Einsatzgebiete sind z. B.:

 

-         Hausmeisterhilfstätigkeiten

-         Reinigung der Straßennebenflächen.

 

Durch die Beschäftigung dieser zusätzlichen Personen soll und kann kein vorhandenes Personal eingespart werden. Vielmehr sollen Aufgaben erledigt werden, die wünschenswert, aber nicht zwingend notwendig sind und daher mit dem vorhandenen Personalschlüssel nicht bewältigt werden können.

 

Ein Beispiel dafür ist die Müllsammlung an den Straßenrändern, die bisher 1-2 mal im Jahr unter Einsatz von Ein-Euro-Jobbern durchgeführt wurde. Da der Effekt nur kurzfristig anhält ist hier an einen festen Trupp gedacht, der ständig an den Straßen des Ostalbkreises unterwegs ist und mit dazu beiträgt, dass sich der Ostalbkreis sauber präsentiert.

 

Auch an den Beruflichen Schulen können Hausmeisterhelfer für mehr Sauberkeit in den Gebäuden und auf dem Gelände sorgen. Es ist erwiesen, dass gut gepflegte Gebäude auch von den Schülern sorgsamer behandelt werden. Dadurch kann einer Negativ-Spirale vorgebeugt und zur Werterhaltung der Gebäude beigetragen werden. Dasselbe gilt im Prinzip für alle Landkreis-Gebäude und für die Kliniken.

 

Die mit BEZ geförderten Personen ersetzen daher keine Planstellen, sondern sind Ersatz für einen Großteil der Arbeitsgelegenheiten, die der Landkreis bisher durchführt. Die so beschäftigten Personen profitieren dadurch, dass sie für mindestens zwei Jahre einen festen Arbeitsplatz mit eigenem Gehalt haben und die für sie meist besonders frustrierende Arbeitssuche (vorerst) beendet ist.

 

 

Einstellungsmodalitäten

 

Als Arbeitgeber bietet sich die gemeinnützige Gesellschaft des Ostalbkreises für Beschäftigungsförderung (G.O.B.) GmbH besonders an.

 

Hauptgesellschafter (mit 62,5 %) ist der Ostalbkreis.

Weitere Gesellschafter (mit je 6,25 %) sind:

-         die Aktion Jugendberufshilfe im Ostalbkreis e.V. (AJO)

-         die Arbeitslosenselbsthilfeorganisation e.V. (A.L.S.O.)

-         die Caritas Ostwürttemberg

-         der DGB

-         das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Aalen

-         die Integra gGmbH  

 

Die Beschäftigten werden bei der G.O.B. gGmbH im ersten Schritt (siehe Förderdauer) für 2 Jahre sozialversicherungspflichtig angestellt und den Einsatzstellen innerhalb der Landkreisverwaltung bzw. der Kliniken zugewiesen.

 

Im Vorfeld werden von der ABO gemeinsam mit dem Geschäftsbereich Personal und Organisation des Landratsamtes Personen ausgewählt, für die ein Zuschuss von 75 % möglich ist, die motiviert und durch Arbeitsgelegenheiten (als 1 €-Jobber) bereits erprobt sind. Diese Personen können einfache Arbeiten unter Anleitung oder auch selbständig durchführen, erfüllen aber in Bezug auf Ausbildung, Können, Selbständigkeit, Arbeitstempo, nicht die Anforderungen des 1. Arbeitsmarktes.

 

Die Beschäftigung bei der G.O.B. gGmbH bietet den Vorteil, dass Personen, die nur beschränkt eingesetzt werden können, leistungsgerecht bezahlt werden und nicht das gleiche Gehalt erhalten, wie die regulär Beschäftigten, an die wesentlich höhere Anforderungen gestellt werden.

 

Vorgesehen ist grundsätzlich eine tarifliche Entlohnung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in der Entgeltgruppe (EG) 1, Stufe 2.

Dies entspricht einem

-         monatlichen Bruttoentgelt von 1.286,00 €

-         Stundenlohn von 7,61 € (bei einer 39 Stundenwoche)

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten:

 

Kosten für den Ostalbkreis

 

Die Kosten für den Ostalbkreis belaufen sich (bei 30 Personen bzw. Vollzeitstellen) auf (jährlich) 147.438,29 € (siehe nachfolgende Aufstellung).

 

KOSTEN

 

 

 

Personalkosten

 

TVöD Entgeltgruppe 1 Stufe 2 (inkl. Jahressonderzahlung)

1.382,45 €

AG-Anteil SV (18,5 % - ohne Arbeitslosenversicherung)

255,75 €

Gesamt AG-Brutto pro Person und Monat

1.638,20 €

Gesamt AG-Brutto pro Person und Jahr

19.658,44 €

Gesamt AG-Brutto für 30 Personen

589.753,17 €

 

 

Sonstige Kosten

 

Arbeits- bzw. Schutzkleidung (auch: "spezieller" Overall) pro Person

500,00 €

Für 24 Personen ("nur" Ostalbkreis, nicht Kliniken)

12.000,00 €

Fahrzeuge für 2 Trupps (Straßenmeisterei)

70.000,00 €

 

 

Gesamt

82.000,00 €

 

 

GESAMTKOSTEN

671.753,17 €

 

 

 

 

FINANZIERUNG

 

 

 

Zuschüsse

 

Beschäftigungszuschuss (BEZ) nach § 16 a SGB II

 

Bis zu 75 % des AG-Bruttos

442.314,88 €

Ostalbkreis

 

für "offene" AG-Bruttokosten für 30 Personen

147.438,29 €

Gesamt

589.753,17 €

 

 

Weitere Finanzierungsanteile

 

-    G.O.B. gGmbH (Reserven für die ursprüngliche
     Beschäftigungsoffensive) für Arbeitskleidung und
     Fahrzeuge

 82.000,00 €

 

GESAMTFINANZIERUNG

671.753,17 €

 

Die Beschäftigungsinitiative wird den Ostalbkreis bei seinen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung der Projektteilnehmer entlasten. Die o. a. Netto-Kosten des Ostalbkreises in Höhe von 147.000 Euro pro Jahr werden sich demzufolge deutlich reduzieren. Durch die Kostenbeteiligung des Bundes und des Landes zu je einem Drittel für Straßenunterhaltungsmaßnahmen ergeben sich weitere Kostenreduzierungen.

 

 

 

Möglicher Beginn:

 

1. Mai bzw. 1. Juni 2008

 

 

 

Anlagen

Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

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Häusler                                                Schuster


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Dezernat II

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Hubel

Landrat

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Pavel