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Antrag der VerwaltungKenntnisnahme. Sachverhalt/BegründungI. Beschluss der Landesregierung vom 1. April 2008 Die Landkreisverwaltung hat zuletzt dem Kreistag in seiner Sitzung am 11. Dezember 2007 Bericht zum aktuellen Stand der Evaluierung der Verwaltungsreform erstattet (Vorlage 188/07). Diese Vorlage ging insbesondere auf die zu erwartenden Änderungen bei der Schulaufsichtsverwaltung ein. In seiner Sitzung fasste der Kreistag des Ostalbkreises einstimmig den Beschluss, das Land Baden-Württemberg zu bitten, im Zuge der geplanten Neuorganisation der Schulaufsichtsverwaltung Schwäbisch Gmünd als Standort für das neu einzurichtende Regionalschulamt festzulegen. Der Ostalbkreis bot an, zu diesem Zweck geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Auf der Grundlage der vom Landeskabinett am 13. November 2007 für die untere Verwaltungsebene beschlossenen Eckpunkte (bereits in Vorlage 188/07 dargestellt) und weiterer Festlegungen vom Januar 2008 für die mittlere Verwaltungsebene hat die Landesregierung am 1. April 2008 die letzten Eckpunkte zur Weiterentwicklung der Verwaltungsstrukturreform beschlossen. Hierbei haben sich Landesregierung und Regierungsfraktionen auf ein Gebiets- und Standortkonzept für 21 staatliche Schulämter und 18 gemeinsame Dienststellen der Landkreise im Bereich Flurneuordnung geeinigt. Die CDU-Kreistagsfraktion hat mit Datum vom 10. April 2008 den Antrag gestellt, die Landkreisverwaltung möge durch einen aktuellen Bericht über die Situation „Standort Schulamt“ informieren. Der Schul- und Kulturausschuss hat in der Sitzung am 15. April 2008 die in der Anlage beigefügte Resolution zur Einrichtung eines Schulamts in Schwäbisch Gmünd für den Ostalbkreis und den Landkreis Heidenheim beschlossen. Damit soll erreicht werden, dass die bewährte Tradition des Schulamts in Schwäbisch Gmünd fortgeführt wird, ohne jedoch den Standort eines Schulamts in Göppingen in Frage zu stellen. Nachdem der Vorschlag des Landkreistags Baden-Württemberg zum Standortkonzept der Schulverwaltung landesweit 22 Standorte vorsah und auch das Land ursprünglich 20 bis 24 Standorte geplant hatte, würde ein 22. Schulamt in Schwäbisch Gmünd allen Belangen gerecht werden. Landrat Pavel hat sich durch ein persönliches Schreiben deshalb bereits am 7. April 2008 an Herrn Ministerpräsident Oettinger gewandt. Die Entscheidungen der Landesregierung haben auf die Landkreisverwaltung die im Folgenden konkret dargestellten Auswirkungen. II. Schulaufsicht Die seit dem 1. Januar 2005 bei den einzelnen Landratsämtern angesiedelten unteren Schulaufsichtsbehörden und Schulpsychologischen Beratungsstellen werden wieder aus den Landratsämtern herausgelöst. Gemäß der Entscheidung des Ministerrats vom 4. März 2008 wird diese Verwaltungsebene landesweit in 21 Bezirke aufgeteilt. Für den Ostalbkreis sowie die Landkreise Göppingen und Heidenheim wird ein gemeinsamer Schulamtsbezirk eingerichtet. Das künftige Schulamt wird seinen Sitz in Göppingen haben. Das Land hat die Gründe für diese Entscheidung gegenüber den Landkreisen nicht begründet oder näher dargelegt. Durch diese Entscheidung ist die Region Ostwürttemberg die einzige Region im Land, die über kein „eigenes“ Schulamt mehr verfügt (zum Vergleich: Die Region Stuttgart wird - vom Landkreis Göppingen abgesehen - fünf Schulämter erhalten). Der Standort Schwäbisch Gmünd wäre unter Berücksichtigung der Belange des ländlichen Raumes und unter zentralörtlichen Gesichtspunkten für ein zentrales Schulamt maßgeschneidert gewesen, da von hier aus - wie in der Vergangenheit - eine ortsnahe Betreuung der Schulen und zugleich eine regelmäßige und ausgeglichene Präsenz der Schulräte in der Fläche in diesem neuen, 2.780 km² großen Schulamtsbezirk möglich gewesen wäre. Leider wird durch die Rückverlagerung der Schulämter zum Land Baden-Württemberg und die räumliche Verlagerung des Schulamts von Schwäbisch Gmünd nach Göppingen keine Rücksicht auf die in den letzten Jahren gewachsenen Kontakte und Synergien zwischen Schulaufsicht und den Schulpsychologischen Beratungsstellen einerseits sowie dem Sozialbereich, der Familien- und Jugendhilfe wie auch den Gesundheitsämtern der Landratsämter andererseits genommen. Personelle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen:
III. Flurneuordnung Die Grundzüge der Evaluierung der Verwaltungsreform im Bereich Flurneuordnung wurden ebenfalls bereits in der Vorlage 188/07 dargestellt; wichtigster Aspekt ist die Auflösung der Grund- und Poolteams und die bedarfsgerechte Zuweisung (Abordnung) des Poolteam-Personals an die Landratsämter, die ihrerseits Kooperationslösungen nach § 13 a Landesverwaltungsgesetz (LVG) (gemeinsame Dienststellen) in die Wege leiten. Das von der Landesregierung und den Regierungsfraktionen am 1. April 2008 verabschiedete Gebiets- und Standortkonzept sieht die Bildung von 18 gemeinsamen Dienststellen der Landkreise in Baden-Württemberg vor. Hierbei ist vorgesehen, dass der Ostalbkreis und der Landkreis Heidenheim eine gemeinsame Dienststelle am Standort Ellwangen begründen. Das Land plant überdies, das Landesamt für Flurneuordnung aus dem Regierungspräsidium Stuttgart herauszulösen und zusammen mit dem bisherigen Landesvermessungsamt einen neuen Landesbetrieb nach § 26 LHO im Geschäftsbereich des Ministeriums für Ernährung und ländlichen Raum zu gründen. Dieser neuen Landesoberbehörde sollen dann die bisherigen Poolteam-Mitarbeiter dienstherrnrechtlich zugeordnet werden. Im Sinne einer beidseitigen einvernehmlichen, unbürokratischen und praktikablen Lösung für die künftige Aufgabenerfüllung haben die Vertreter beider Landkreise bereits erste Gespräche zu den Eckpunkten der Gründung und Ausgestaltung ihrer gemeinsamen Dienststelle geführt. Diese Gespräche sind auf einem guten Weg. Über die noch im Detail auszuarbeitende Lösung wird dem Kreistag zu gegebener Zeit Bericht erstattet. Finanzielle Auswirkungen: Der Ostalbkreis erhält im Rahmen des VRG eine entsprechende FAG-Erstattung für alle das bisherige Grundteam betreffenden Personal-/Sach-/Unterbringungs- und IuK-Kosten. Darüber hinaus hat der Ostalbkreis mit dem Regierungspräsidium Stuttgart im Juli 2005 aus Gründen der Praktikabilität und Verwaltungsvereinfachung eine Vereinbarung geschlossen, die insbesondere die Leistung pauschalierter Ausgleichszahlungen für die sächlichen Verwaltungsausgaben der Poolteams regelt. Bei der Überarbeitung des VRG muss gewährleistet sein, dass den Landkreisen die anfallenden Kosten erstattet werden. IV. Übrige Bereiche und weitere Entwicklung In den übrigen Bereichen werden im Rahmen der Evaluierung keine oder nur marginale Änderungen vorgenommen. Im Forstbereich wird die Wirtschaftsführung im Staatswald künftig durch Einrichtung eines fiskalischen Landesbetriebs nach § 26 Landeshaushaltsordnung (LHO) erfolgen und direkt vom Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum gesteuert. Die Landesregierung plant, nach einer internen Anhörung und der Erstellung des Gesetzesentwurfs zur Änderung des VRG sowie einer letzten Abstimmung mit den Regierungsfraktionen den Gesetzentwurf am 2. Juli 2008 im Kabinett einzubringen. Nach der 1. Lesung im Landtag (voraussichtlich am 23./24. Juli 2008) und den nach der Sommerpause stattfindenden Ausschussberatungen im September 2008 ist die 2. Lesung für den 1./2. Oktober 2008 vorgesehen. Es ist vorgesehen, dass die Änderungen bereits zum 1. Januar 2009 in Kraft treten sollen. Finanzierung und FolgekostenAn der Tatsache, dass bis zum Jahr 2011 eine Effizienzrendite von 20 % erwirtschaftet werden muss, wird sich durch die erfolgende Anpassung des VRG nichts ändern. Die Auswirkungen im Bereich Schulaufsicht sind im Text dargestellt. AnlagenAnlage 1: Pressemitteilung der Landesregierung zum Gebiets-
und Standortkonzept Anlage 2: Resolution des Schul- und Kulturausschusses zur
Einrichtung eines Schulamts
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