Bürgerinformationssystem
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Antrag der VerwaltungDer Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt: / Der Kreistag beschließt: Der Ostalbkreis wird für die Kreistagswahl 2009 - wie bisher - in folgende Wahlkreise eingeteilt: Wahlkreis
I - Aalen - 66.624 14 Wahlkreis
II - Schwäbisch Gmünd - 60.925 13 Wahlkreis
III - Ellwangen - 24.965 5 Wahlkreis
IV - Virngrund - 31.028 6 Adelmannsfelden 1.848 Ellenberg 1.735 Jagstzell 2.427 Lauchheim 4.698 Neuler 3.101 Rainau 3.303 Rosenberg 2.656 Stödtlen 2.012 Tannhausen 1.883 Westhausen 5.939 Wört 1.426 Wahlkreis
V - Härtsfeld-Ries - 29.551 6 Bopfingen 12.425 Kirchheim am Ries 1.976 Neresheim 8.200 Riesbürg 2.295 Unterschneidheim 4.655 Wahlkreis
VI - Abtsgmünd-Leintal- 25.212 5 Frickenhofer Höhe - Abtsgmünd 7.466 Eschach 1.825 Göggingen 2.445 Hüttlingen 5.781 Iggingen 2.599 Leinzell 2.203 Obergröningen 468 Schechingen 2.425 Wahlkreis
VII - Albuch-Rosenstein - 37.463 7 Bartholomä 2.167 Böbingen an der Rems 4.710 Essingen 6.449 Heubach 10.033 Heuchlingen 1.853 Mögglingen 4.185 Oberkochen 8.066 Wahlkreis
VIII - Schwäbischer Wald- 39.291 8 Lorch-Waldstetten Durlangen 2.969 Gschwend 5.036 Lorch 11.170 Mutlangen 6.541 Ruppertshofen 1.856 Spraitbach 3.442 Täferrot 1.044 Waldstetten 7.233 Sachverhalt/BegründungNach § 22 der
Landkreisordnung (LKrO) ist der Landkreis vor der Wahl des Kreistags in
Wahlkreise einzuteilen. Die letzte Änderung der Wahlkreiseinteilung im
Ostalbkreis erfolgte zur Kreistagswahl 1999. Diese Wahlkreiseinteilung ist nach
wie vor sachgerecht, für eine Neueinteilung besteht aus Sicht der Verwaltung
kein Anlass. Nach § 20 Abs. 2 LKrO
berechnet sich die Gesamtzahl der Kreisräte nach der Einwohnerzahl. Maßgebend
ist der Stand des Vor-Vorjahres (hier: Stand 30.09.2007). Die 24 Sitze für die
ersten 50.000 Einwohner erhöhen sich bis 200.000 Einwohner um 2 Sitze je 10.000
Einwohner, darüber hinaus um 2 Sitze je 20.000 Einwohner. Im Falle des
Ostalbkreises errechnet sich bei 315.195 Einwohnern - unverändert - eine
Gesamtzahl 64 Sitzen. Derzeit hat der Kreistag des Ostalbkreises 73 Sitze,
davon neun Ausgleichsitze nach § 22 Abs. 6 LKrO. Zur Feststellung der auf
die einzelnen Wahlkreise entfallenden Sitze werden die Einwohnerzahlen der
Wahlkreise der Reihe nach durch eins, zwei, drei, vier usw. geteilt; von den
dabei gefundenen, der Größe nach zu ordnenden Zahlen werden soviel Höchstzahlen
ausgesondert, wie Kreisräte zu wählen sind. Zu beachten ist, dass jede
Gemeinde, auf die nach ihrer Einwohnerzahl mindestens vier Sitze entfallen,
einen Wahlkreis bildet. Im Ostalbkreis betrifft dies die Wahlkreise I bis III.
Kleinere benachbarte Gemeinden können zu einem Wahlkreis zusammengeschlossen
werden. Dies ist im Falle des Ostalbkreises bei den Wahlkreisen IV bis VIII der
Fall. Auf dieser Grundlage wurde
nach dem d’Hondtschen Höchstzahlenverfahren geprüft, ob sich
Veränderungen in der Berechnung der Zahl der Sitze in den einzelnen Wahlkreisen
ergeben haben. Dies ist nicht der Fall, die Zahlen der Sitze in den Wahlkreisen
stimmen mit den Zahlen der Kreistagswahl 1999 und 2004 überein. Finanzierung und FolgekostenKeine. Anlagen0
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