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Vorlage - 035/08  

 
 
Betreff: Einteilung der Wahlkreise für die Kreistagswahl 2009
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kommunalaufsicht   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
15.04.2008 
Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
29.04.2008 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt: / Der Kreistag beschließt:

 

Der Ostalbkreis wird für die Kreistagswahl 2009 - wie bisher - in folgende Wahlkreise eingeteilt:

                                                          Einwohnerzahlen

                                                         Stand: 30.09.2007                    Sitze

 

Wahlkreis I - Aalen -                                  66.624                            14

 

Wahlkreis II - Schwäbisch Gmünd -              60.925                            13

 

Wahlkreis III - Ellwangen -                          24.965                             5

 

Wahlkreis IV - Virngrund -                           31.028                             6

 

Adelmannsfelden             1.848

Ellenberg                        1.735

Jagstzell                          2.427

Lauchheim                      4.698

Neuler                            3.101

Rainau                           3.303

Rosenberg                      2.656

Stödtlen                          2.012

Tannhausen                    1.883

Westhausen                    5.939

Wört                              1.426

Wahlkreis V - Härtsfeld-Ries -                      29.551                             6

 

Bopfingen                     12.425

Kirchheim am Ries           1.976

Neresheim                      8.200

Riesbürg                         2.295

Unterschneidheim            4.655

 

 

Wahlkreis VI - Abtsgmünd-Leintal-                25.212                             5

                     Frickenhofer Höhe -

 

Abtsgmünd                     7.466

Eschach                          1.825

Göggingen                     2.445

Hüttlingen                       5.781

Iggingen                         2.599

Leinzell                           2.203

Obergröningen                  468

Schechingen                    2.425

 

 

Wahlkreis VII - Albuch-Rosenstein -              37.463                             7

 

Bartholomä                     2.167

Böbingen an der Rems     4.710

Essingen                         6.449

Heubach                       10.033

Heuchlingen                    1.853

Mögglingen                     4.185

Oberkochen                    8.066

 

 

Wahlkreis VIII - Schwäbischer Wald-             39.291                             8

                       Lorch-Waldstetten

Durlangen                      2.969

Gschwend                       5.036

Lorch                            11.170

Mutlangen                      6.541

Ruppertshofen                 1.856

Spraitbach                      3.442

Täferrot                          1.044

Waldstetten                     7.233

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Nach § 22 der Landkreisordnung (LKrO) ist der Landkreis vor der Wahl des Kreistags in Wahlkreise einzuteilen. Die letzte Änderung der Wahlkreiseinteilung im Ostalbkreis erfolgte zur Kreistagswahl 1999. Diese Wahlkreiseinteilung ist nach wie vor sachgerecht, für eine Neueinteilung besteht aus Sicht der Verwaltung kein Anlass.

 

Nach § 20 Abs. 2 LKrO berechnet sich die Gesamtzahl der Kreisräte nach der Einwohnerzahl. Maßgebend ist der Stand des Vor-Vorjahres (hier: Stand 30.09.2007). Die 24 Sitze für die ersten 50.000 Einwohner erhöhen sich bis 200.000 Einwohner um 2 Sitze je 10.000 Einwohner, darüber hinaus um 2 Sitze je 20.000 Einwohner. Im Falle des Ostalbkreises errechnet sich bei 315.195 Einwohnern - unverändert - eine Gesamtzahl 64 Sitzen. Derzeit hat der Kreistag des Ostalbkreises 73 Sitze, davon neun Ausgleichsitze nach § 22 Abs. 6 LKrO.

 

Zur Feststellung der auf die einzelnen Wahlkreise entfallenden Sitze werden die Einwohnerzahlen der Wahlkreise der Reihe nach durch eins, zwei, drei, vier usw. geteilt; von den dabei gefundenen, der Größe nach zu ordnenden Zahlen werden soviel Höchstzahlen ausgesondert, wie Kreisräte zu wählen sind. Zu beachten ist, dass jede Gemeinde, auf die nach ihrer Einwohnerzahl mindestens vier Sitze entfallen, einen Wahlkreis bildet. Im Ostalbkreis betrifft dies die Wahlkreise I bis III. Kleinere benachbarte Gemeinden können zu einem Wahlkreis zusammengeschlossen werden. Dies ist im Falle des Ostalbkreises bei den Wahlkreisen IV bis VIII der Fall.

 

Auf dieser Grundlage wurde nach dem d’Hondtschen Höchstzahlenverfahren geprüft, ob sich Veränderungen in der Berechnung der Zahl der Sitze in den einzelnen Wahlkreisen ergeben haben. Dies ist nicht der Fall, die Zahlen der Sitze in den Wahlkreisen stimmen mit den Zahlen der Kreistagswahl 1999 und 2004 überein.

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Keine.

 

 

Anlagen

Anlagen

 

0

 


 

 

Sichtvermerke

 

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Strobel


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Dezernat II

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Hubel

Landrat

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Pavel