Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung:Kenntnisnahme Sachverhalt/BegründungI.
Ausgangssituation und Allgemeines
Auf Initiative des Landes Baden-Württemberg und in Kooperation mit den Ländern Bayern, Rheinland-Pfalz und Thüringen wurde im Jahr 2006 das Modellprojekt „Guter Start ins Kinderleben“ gestartet. Neben der Stadt Pforzheim wurde in Baden-Württemberg der Ostalbkreis als Modellstandort ausgewählt. Der Jugendhilfeausschuss wurde in seiner Sitzung am 20.03.2007 über die Grundge-danken und die Projektbasis zum Modellprojekt erstmals informiert: · Frühe Förderung und Stärkung der Beziehungs- und Erziehungskompetenzen als wirksame Prävention von Vernachlässigung und Kindeswohlgefährdung. · Interdisziplinäre Koordinierung von Hilfen, die auf bestehende Regelstrukturen bei klaren Zuständigkeiten und Verfahrenswegen aufbaut und die eine Verzahnung von Jugend- und Gesundheitshilfe und weiterer Institutionen gewährleistet. II.
Projektverlauf und bisherige Umsetzung im Ostalbkreis
1. Fortbildung „Entwicklungspsychologische Beratung“Die entwicklungspsychologische Beratung von Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern, die von einer Arbeitsgruppe der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie an der Universität Ulm entwickelt wurde, ist ein zentraler „Baustein“ des Modellprojektes. Im Mittelpunkt der Beratung steht die Beziehung bzw. Interaktion zwischen Eltern und Kind mit dem Ziel, das Selbstvertrauen der Eltern im Umgang mit ihrem Kind zu stärken, die Bindungsentwicklung zwischen Eltern und Kind zu unterstützen und damit Entwicklungsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten entgegen zu wirken. Die
Entwicklungspsychologische Beratung stützt sich auf Erkenntnisse der modernen
Säuglings-, Kleinkind- und Bindungsforschung. Sie vermittelt allgemeines entwicklungspsychologisches
Wissen, sensibilisiert für die individuellen Fähigkeiten des Kindes und stärkt
das elterliche Selbstwertgefühl. Es werden Handlungsstrategien erarbeitet, die
eine positive Eltern-Kind-Interaktion begünstigen. Bislang haben 15 TeilnehmerInnen aus verschiedensten Fachdisziplinen die Fortbildung in entwicklungspsychologischer Beratung absolviert. Die Sozialministerin des Landes Baden-Württemberg, Frau Dr. Monika Stolz und Herr Landrat Pavel werden am 9. Mai 2008 die Ausbildungszertifikate überreichen. 2. VernetzungEin wesentliches Ziel des Modellprojektes ist es, die Zusammenarbeit der Fachkräfte aus verschiedenen Arbeitsfeldern und mit unterschiedlicher Profession, insbesondere der Gesundheitshilfe und Jugendhilfe zu verbessern. Es werden Vernetzungsstrukturen entwickelt, die klare Absprachen, Abstimmungen und Verfahrenswege bei Fällen von Vernachlässigung und Kindeswohlgefährdung beinhalten. In Vorbereitung dazu mussten zunächst die möglichen Kooperationspartner erfasst werden. Im Ostalbkreis sind es rund 1000. Ein Teil davon - fast 700 - wurden von der im Projekt federführenden Uniklinik Ulm hinsichtlich der bisherigen Vernetzung und Kooperation befragt. Die Auswertung ergab, dass neben dem Jugendamt in besonderer Weise Kinderkliniken, Kindertagesstätten, Kinderärzte, Hebammen und Hausärzte als wichtige Partner im Netz der Frühen Hilfen für Kinder im Ostalbkreis gesehen werden. Nach einem ersten grundsätzlichen
Informationstreffen im März 2007 fanden zwischenzeitlich mehrere Gespräche mit
Kooperationspartnern in verschiedenen Raumschaften des Ostalbkreises statt.
Dabei wurden die grundsätzlichen Vorgehensweisen ausgetauscht und vereinbart.
Schwerpunkte waren dabei eine Darstellung der wesentlichen Risikobereiche für Kinder und die für frühe Hilfen wichtigen Zugangsbereiche. Ein bedeutsamer Bestandteil des Abstimmungsprozesses zwischen den Kooperationspartnern ist die Vermittlung von Kenntnissen über die jeweiligen Aufgabenbereiche und Grenzen. Im Abstimmungsgespräch mit den Bereichen Gesundheit, Frühförderung, den Kliniken, niedergelassenen Hebammen, Kinderärzten, Schwangerenberatungsstellen und dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes wurden Grundlagen einer engen Kooperation erarbeitet und fixiert. 3. Erstellung eines „Branchenbuchs für Frühe Hilfen im Ostalbkreis“Für
alle beteiligten Fachkräfte ist es wichtig, im Einzelfall die
Kooperationspartner der frühen Hilfen unmittelbar und rasch zu erreichen.
Deshalb wird ein Verzeichnis aller Dienste und Leistungserbringer erstellt, das
raumschaftlich und nach den verschiedenen Fachdisziplinen und Risikobereichen
gegliedert ist. 4. Optimale Nutzung der gesetzlichen RahmenbedingungenDie Schweigepflicht, das Vertrauen des Ratsuchenden und der Datenschutz allgemein werden häufig als Barrieren und Hürden für eine engere Zusammenarbeit in Fällen von Kindeswohlgefährdung und Vernachlässigung genannt. Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht in Heidelberg (DIJuF) erstellte deshalb eine Analyse der sozialrechtlichen und datenschutzrechtlichen Grundlagen, die für alle Kooperationspartner eine verlässliche und praktikable Handreichung darstellt. 5. RisikoeinschätzungIn allen Einzelfällen zum Kinderschutz ist die zentrale Aufgabe der Fachkräfte die Risikoabschätzung. In Kooperation mit Dr. Kindler vom Deutschen Jugendinstitut wurde ein „Anhaltsbogen für ein vertiefendes Gespräch“ entwickelt, der im Ostalbkreis in den Geburtskliniken, bei Hebammen und Kinderärzten im Testeinsatz ist. Damit wird versucht, unter dem Blickwinkel von Risikofaktoren einen Hilfebedarf zu erkennen, um den betroffenen Müttern (Eltern) geeignete Hilfemöglichkeiten aufzeigen zu können. Dies dient gleichzeitig dem Schutzbedarf der Kinder. 6. Aufsuchende InterventionenMit den bereits seit 1999 erstellten Fachkonzeptionen zur Sozialpädagogischen Familienhilfe und zur Familienorientierten Unterstützungshilfe ist die aufsuchende Hilfe und Krisenintervention im Ostalbkreis auf eine gute Basis gestellt. Im weiteren Verlauf geht es nun darum, die Entwicklungspsychologische Beratung darauf abzustimmen, um Überschneidungen und Doppelstrukturen zu vermeiden. III.
Weitere Vorgehensweise
Im bisherigen Verlauf des Modellprojektes ist deutlich geworden, dass aufgrund der hohen Zahl von Kooperationspartnern viele Informationen über Hilfemöglichkeiten und Ablaufprozesse nicht nur konzeptionell dargestellt, sondern auch in den Arbeitsalltag integriert werden müssen. Nur so ist die Nachhaltigkeit zu sichern, z. B. bei Personalwechsel. In naher Zukunft werden diese Aspekte insbesondere mit Blick auf die Fachkräfte bei der Gesundheitshilfe, Hausärzten, Frauenärzten, Kinderärzten, Hebammen und Kliniken aufgearbeitet und verbindlich geregelt. IV. Maßnahmen des Jugendamtes bei
Gefährdung von Kindern und Jugendlichen
Frau Kreisrätin Jutta Proks hat in der Sitzung des Schul- und Kulturausschuss am 26.11.2007 um aktuelle Informationen zu diesem Arbeitsfeld gebeten. 1. Meldungen zu Kindeswohlgefährdung
Eingehende
Meldungen über gefährdete Kinder werden beim Jugendamt mit oberster Priorität
behandelt. Unmittelbar nach Eingang der Meldung in einer der Dienststellen in
Aalen, Ellwangen oder Schwäbisch Gmünd wird beim für Kinderschutz zuständigen
Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) der Informationsgehalt der Meldung einer
ersten fachlichen Bewertung unterzogen. Der
zuständige Sachbearbeiter, die zugehörige Vertretung im ASD-Team und die
Sachgebietsleitung bewerten die eingehenden Informationen daraufhin, ob sie zur
Risikoabschätzung ausreichend sind und welche Dringlichkeit des
Handlungsbedarfs besteht. Es wird festgelegt, ob und ggf. welche weitere Ermittlungen
anzustellen sind, ob das Kind sofort in Augenschein genommen werden muss und
wie die weiteren Schritte sind. Falls
externe Sachkompetenz erforderlich ist (z. B. bei häuslicher Gewalt oder sexuellem
Missbrauch) werden die Fachdienste zur Bewertung hinzugezogen. Alle Ergebnisse
werden dokumentiert, die Aufgaben beschrieben und die Verantwortlichkeiten
festgelegt und das weitere Vorgehen terminiert. Bei
Gefahr im Verzuge kann das Kind ggf. unter Zuhilfenahme der Polizei vorläufig
aus der Gefährdungsumgebung herausgenommen, Inobhut genommen und dadurch
geschützt werden. Es stehen hierzu Inobhutnahmeplätze in
Jugendhilfeeinrichtungen und Bereitschaftspflegestellen zur Verfügung. Der
gesetzliche Auftrag ist es aber immer, den Sorgeberechtigten geeignete Hilfen anzubieten.
Erst wenn diese den Hilfebedarf nicht sehen wollen oder können, kommt es
erforderlichenfalls zu einer Einschaltung des Familiengerichts. Auch in
diesen Fällen wird zuerst versucht, den Eltern geeignete Hilfe anzubieten,
diese zu erörtern und die Möglichkeit gegeben, Defizite in der
Erziehungskompetenz aufzuarbeiten. Ist der
Gefährdungsgrad für die Entwicklung des Kindes einschätzbar und sind die Erziehungsverantwortlichen
mitwirkungsbereit, haben sich die aufsuchenden ambulanten Hilfen, allen voran
die Sozialpädagogische Familienhilfe, als sehr wirksam erwiesen. Manchmal ist
es dennoch erforderlich, eine vorübergehende Unterbringung vorzuschalten, bis
die Gefährdungssituation wirksam beseitigt ist. 2. RufbereitschaftDie seit November 2006 eingerichtete Rufbereitschaft des Jugendamtes macht es auch in der Nacht und am Wochenende für die Polizei als Zugangsstelle möglich, unverzüglich geeignete Schutzmaßnahmen für Kinder umzusetzen. Die rufbereite sozialpädagogische Fachkraft beim Jugendamt erledigt in diesen Fällen das Erforderliche bzw. bringt akut gefährdete Kinder in eine der Inobhutnahmestellen. 3. Statistik
Neben
der bisherigen fundierten Arbeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes im Kinderschutz
und der frühzeitigen Umsetzung von geeigneten Jugendhilfemaßnahmen wird mit dem
Modellprojekt „Guter Start ins Kinderleben“ ein weiterer Beitrag
zur Prävention und effektivem Kinderschutz geleistet. Für
einen breiten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch und Vernachlässigung
ist neben einer fachlich kompetenten Arbeit der professionellen Kräfte auch
eine Kultur des „Hinschauens, nicht des Wegschauens“ in unserer
Gesellschaft von zentraler Bedeutung. Finanzierung und Folgekosten- Anlagen-
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