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Antrag der VerwaltungDer Schul- und Kulturausschuss empfiehlt/Der Kreistag beschließt: Der Einrichtung einer „Schule für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung“ im Klinikum Schwäbisch Gmünd zum Beginn des Schuljahres 2008/2009 wird zugestimmt. Sachverhalt/Begründung1. Ausgangslage: Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Erkrankung für längere Zeit oder in regelmäßigen Abständen im Krankenhaus stationär behandelt werden, können nach den landesrechtlichen Bestimmungen während dieser Zeit Unterricht erhalten. Hierzu ist es erforderlich, dass an der Klinik eine „Schule für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung“ besteht. Erziehung und Unterricht sind für kranke Kinder und Jugendliche von besonderer Bedeutung. Der Unterricht bietet den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, trotz ihrer Krankheit mit Erfolg zu lernen. Befürchtungen, in den schulischen Leistungen in Rückstand zu geraten, werden dadurch vermindert. Unterricht im Krankenhaus kann auch die physische und psychische Situation der kranken Kinder bzw. Jugendlichen erleichtern. Sie können lernen, mit der Krankheit besser umzugehen sowie den Willen zur Genesung zu stärken. Das Hinausschieben notwendiger Krankenhausaufenthalte in die Ferien soll durch das Unterrichtsangebot vermieden und damit der günstigste Zeitpunkt für die medizinische Behandlung genutzt werden. Für Kinder und Jugendliche, die lange krank sind, ist Unterricht eine wichtige Voraussetzung für die Teilnahme am Leben der Gemeinschaft. Aus den o. g. Gründen können deshalb an Krankenhäusern Schulen eingerichtet werden, die die Bezeichnung „Schule für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung“ führen. 2. Einrichtung einer „Schule für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung“: Nach der sehr erfolgreichen Arbeit der „Schulen für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung“ am Ostalb-Klinikum in Aalen, die der Schloss-Schule Aalen-Wasseralfingen angegliedert ist und an der St. Anna-Virngrund-Klink Ellwangen (Kinder- und Jungendpsychiatrie), die von der Rupert-Mayer-Schule Marienpflege Ellwangen betrieben wird, hat das Klinikum Schwäbisch Gmünd beantragt, zum Schuljahresbeginn 2008/2009 ebenfalls eine „Schule für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung“ zu eröffnen. Es ist davon auszugehen, dass auf Dauer mindestens sechs Schülerinnen und Schüler zu unterrichten sind. Dies rechtfertigt die Einrichtung einer vollen Lehrerdeputatsstelle. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat hierfür bereits im Vorfeld Zustimmung signalisiert. Organisatorisch wird die Schule an die Heideschule Mutlangen angegliedert. Die Schulträgerschaft liegt beim Ostalbkreis. Für einen effizienten Unterricht werden von Seiten des Klinikums Schwäbisch Gmünd ein Schulraum (für den Gruppenunterricht) und ein Lehrerzimmer mit der entsprechenden Ausstattung bereitgestellt. Bei nicht mobilen kranken Kindern erfolgt der Unterricht als Einzelunterricht am Krankenbett. Hinsichtlich der sächlichen Ausstattung ist davon auszugehen, dass Kosten für Lehrmittel nur in geringem Umfang anfallen, zumal generell das kranke Schulkind über die erforderlichen Materialien bzw. Bücher verfügt. Finanzierung und FolgekostenDer Sachkostenbeitrag des Landes beläuft sich aktuell auf 392,00 € je Schüler und Jahr. Damit können die Kosten für den laufenden Schulbetrieb finanziert werden. Für die Personalkosten der Lehrkraft kommt das Land Baden-Württemberg auf. Die Raumkosten werden vom Klinikum Schwäbisch Gmünd getragen.
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