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Vorlage - 011/08  

 
 
Betreff: Energiekonzeption
Behandlung verschiedener Anträge der Fraktionen zum Thema Klimaschutz
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t IV Beteiligt:D e z e r n a t I
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
19.02.2008 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

1.     Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt von dem Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

2.     Das Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung bei der Universität Stuttgart (IER) wird mit der in der Vorlage dargestellten Untersuchung beauftragt.

 

3.     Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung wird zeitnah über den Ausgang der Untersuchung informiert.

 

 

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

I.

 

Nach dem Weltklimabericht der UNESCO ist bis zum Ende dieses Jahrhunderts mit einer Erwärmung der Erdatmosphäre um bis zu 6 ° C zu rechnen, wenn nicht unverzüglich Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Die Auswirkungen der Erderwärmung sind bekannt, nämlich z. B.

 

-      weniger Niederschläge in den wärmeren Jahreszeiten (Wachstumszeiten) und mehr Niederschläge im Winter;

 

-      häufigere und stärkere Hochwasser;

 

-      häufigere und stärkere Stürme;

 

-      Abschmelzen der Polkappen und des Festlandeises auf Grönland;

 

-      Anhebung des Meeresspiegels;

 

-      Verlangsamung bzw. Versiegen des Golfstroms

 

Ursache dieses Klimawandels sind Gase, die vor allem beim Verbrennen fossiler Brennstoffe in die Atmosphäre emittiert werden, wobei der Verursachungsanteil des Gases Kohlendioxid (CO2 ) als am weitaus gewichtigsten eingestuft wird. Daneben spielt vor allem Methan eine bedeutende Rolle.

 

Auf der anderen Seite sind die Vorräte an fossilen Brennstoffen endlich. Die derzeit bekannten Vorkommen reichen bei

 

-      Erdöl noch ca. 40 - 50 Jahre

 

-      Gas noch ca. 70 Jahre

 

-      Kohle noch ca. 200 Jahre.

 

Weiter ist die Lage dadurch gekennzeichnet dass,

 

-      Kohle als wichtige Energiequelle beim Verbrennen besonders viel CO2 abgibt;

 

-      die kontinuierliche Lieferung von fossilen Brennstoffen aufgrund von politischen Gegebenheiten in vielen Lieferländern nicht sichergestellt ist;

 

-      aufgrund des Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstums in den Schwellenländern mit einem starken Anstieg des Energieverbrauchs zu rechnen ist.

 

Vor diesem Hintergrund haben es sich die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland zum Ziel gesetzt, dass z. B.

 

-      bis zum Jahr 2020 der CO2-Ausstoß gegenüber dem im Jahr 1990 um 20 % reduziert werden soll;

 

-      im Jahr 2020 der Energieverbrauch gegenüber dem Jahr 1990 um 20 % reduziert werden soll;

 

-      20 % des Energiebedarfs im Jahr 2020 aus erneuerbaren Energien gedeckt werden sollen.

 

II.

 

Vor diesem Hintergrund hat der Ostalbkreis bereits im Jahr 2002 ein CO2-Minderungskonzept durch die Energie-Agentur Lippe GmbH erstellen lassen. Die Konzeption hat u. a. dazu geführt, dass der Verein Energie-Kompetenzzentrum Plus in Böbingen (EKP) gegründet worden ist. Vom Energiekompetenzzentrum ist die Öffentlichkeitsarbeit über die Notwendigkeit und die Möglichkeiten der Energieeinsparung verstärkt worden. Insbesondere wird eine sehr umfangreiche Energieberatung für bauwillige Bürger und sanierungswillige Eigentümer vorhandener Gebäude durchgeführt. Wegen einer Intensivierung dieser Arbeit ist die Landkreisverwaltung zur Zeit mit dem EKP im Gespräch.

 

Unabhängig von dem CO2-Minderungskonzept hat der Ostalbkreis etwa seit Mitte der 90iger-Jahre an den kreiseigenen Gebäuden zahlreiche Maßnahmen zur umweltfreundlichen Energiegewinnung und zur Energieeinsparung durchgeführt.

 

III.

 

Im Zuge der Beratungen des Haushaltsplanes 2008 oder auch früher haben alle Fraktionen des Kreistags das Thema der Energieeinsparung und des Klimaschutzes aufgegriffen. Folgende Anträge sind gestellt worden:

 

a)     Information und Beratung über das Thema Windkraft.

 

b)     Gesamtkonzeption des Ostalbkreises zum Thema Klimaschutz.

 

c)     Erstellung einer regionalen Strategie/eines regionalen Konzepts zur weitergehenden Nutzung erneuerbarer Energien und zur rationellen Energieeinsparung.

 

d)     Vorstellung des Projekts „100 % Region“ im 2. Quartal, um erste Schritte zu einer autonomen Energieerzeugung im Ostalbkreis einzuleiten.

 

e)     Einhaltung des Passivhausstandards bei künftigen Neubauten und Altbausanierungen.

 

f)      Vorlage einer Öko-Bilanz bei Bauplanungen.

 

g)     Einsatz von Ökostrom in den kreiseigenen Gebäuden.

 

h)     Anschaffung nur noch von Fahrzeugen mit Hybrid-Antrieb.

 

IV.

 

Diese Anträge sind sehr umfassend. Ihre Behandlung erfordert neben Kenntnissen in Recht und Verwaltung vor allem vielseitige technische Kenntnisse. Solche konnte die Energie-Agentur Lippe GmbH in die damalige Untersuchung einbringen. Bei der Landkreisverwaltung waren und sind diese Kenntnisse nicht im erforderlichen Umfang vorhanden.

 

Das vorhandene CO2-Minderungskonzept aus dem Jahr 2002 enthält zahlreiche Informationen, die heute teilweise noch Gültigkeit haben, teilweise aber auch fortgeschrieben werden müssen, z. B. weil die gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Stand der Technik sich geändert haben. Dazu bedarf es einer ergänzenden Untersuchung, die sich zielgerichtet mit den Maßnahmen zur Erzeugung von regenerativen Energien und zur Energieeinsparung befasst.

 

Die Energie-Agentur Lippe GmbH sieht sich wegen bereits vorhandener Arbeitsauslastung nicht in der Lage, eine solche Untersuchung durchzuführen. Dagegen ist das Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung bei der Universität Stuttgart - IER - bereit, eine solche Untersuchung durchzuführen. Das Institut IER ist der Landkreisverwaltung von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA) empfohlen worden.

 

In der nachfolgenden Darstellung soll der Gang einer solchen Untersuchung dargestellt werden:

 

1.     In einem ersten Schritt sollte untersucht werden, was der Landkreis in seinen eigenen Gebäuden noch tun kann. Denn mit allen weiteren Vorschlägen ist der Landkreis nur glaubwürdig, wenn er sich bei seinen eigenen Gebäuden vorbildlich verhält.

 

        Folgende Maßnahmen erscheinen u. a. sinnvoll:

 

-    Überprüfung von 3 vorhandenen Gebäuden auf Möglichkeiten zur Energieeinsparung, insbesondere auf die Einhaltung des Passivhausstandards unter Darstellung der Kosten.

 

-    Intensivierung des Energie-Managements an den kreiseigenen Gebäuden.

 

2.     2. Schritt: Untersuchung der verschiedenen Möglichkeiten, erneuerbare Energien herzustellen, insbesondere:

 

-    Verbrennen von Holz und Energiepflanzen unter Einsatz von Blockheizkraftwerken

-    Biogasanlagen

-    Solarenergie

      Ÿ Photovoltaikanlagen

      Ÿ Solarkollektoren

-    Nutzung der Erdwärme

      Ÿ Erdwärmesonden (flach (100-120 Meter) und tief (1.000 Meter und mehr)

      Ÿ Wärmekörbe in 2-4 Meter Tiefe (Abschöpfung der Sonnenwärme in der
   Bodenluft)

-    Anlagen zur Nutzung der Wärme in der Luft

-    Anlagen zur Nutzung der Wasserkraft

      Ÿ Reaktivierung

      Ÿ Neubau

-    Anlagen zur Nutzung der Windkraft

 

        Dabei sollten die einzelnen Anlagenarten nach folgendem Schema abgehandelt werden:

 

a)   Griffige Darstellung der Anlagentechnik.

 

b)   Wie viele Anlagen mit welchem Einsparpotential sind im Ostalbkreis bereits vorhanden (Bestand)?

 

c)   Welches Potential besteht im Ostalbkreis für solche Anlagen insgesamt?

 

d)   Darstellung der Investitions- und Betriebskosten einschließlich von Zuschüssen und Garantiezahlungen.

 

e)   Kritische Würdigung der Vor- und Nachteile der jeweiligen Anlagenart.

 

f)    Entscheidung, bei welchen Arten von erneuerbaren Energien im Ostalbkreis Schwerpunkte gesetzt werden sollen.

 

g)   Darstellung der Maßnahmen, mit welchen dies erreicht werden soll.

 

Dazu wird Folgendes bemerkt:

 

-    Sowohl die ODR/EnBW als auch die Stadtwerke Aalen und Schwäbisch Gmünd haben sich bereit erklärt, über die Mengen des Stroms, die über die verschiedenen Arten von erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz eingespeist werden (z. B. Biogas, Windkraft etc.), Angaben zu machen. Die Angaben werden in zusammengefasster Form gemacht werden. Damit wirken alle im Ostalbkreis tätigen Energieerzeuger/ -Lieferanten an der Bestandsaufnahme mit. Dies wird ausdrücklich begrüßt.

 

-    Auch haben alle Energieerzeuger/ -Lieferanten sich daran interessiert gezeigt, die zu erstellende Untersuchung beratend zu begleiten. Das Gleiche gilt für die Fachhochschule Aalen.

 

-    Die kritische Würdigung im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung würde sich z. B. bei Photovoltaikanlagen mit der Frage befassen, wie viel Aufwand an Energie aus fossilen Brennstoffen erforderlich ist, um die Photovoltaikanlagen herzustellen und wie lange es dauert, bis die Anlagen diese Energie wieder hereingespielt haben.

 

-    Die Potentialabschätzung ist sehr wichtig für die Frage, wo Schwerpunkte gesetzt werden sollen.

 

-    Bei den zu ergreifenden Maßnahmen kommen in Betracht:

Ÿ Beratung mit dem Ziel, dass besonders effektive und wirtschaftliche Anlagen gebaut werden. Darstellung der Fördermöglichkeiten.

Ÿ  Öffentlichkeitsarbeit entsprechend.

Ÿ  Ausrichtung der Genehmigungspraxis des Landratsamts im Rahmen der Gesetze.

Ÿ  Finanzielle Anreizprogramme des Landkreises und/oder der Gemeinden.

 

-    Wenn die Energiepotentiale aller Anlagenarten aufgezeigt sind, ist eine wichtige Vorfrage zum Thema Windkraft beantwortet, bei der im Bereich des Landschaftsbildes und des inneren Friedens in unseren Gemeinden ein hoher Preis bezahlt werden muss. Sind die Energiepotentiale bei den übrigen Anlagenarten sehr hoch, ist der Bedarf an Windkraftanlagen nicht so hoch. Sind die sonstigen Energiepotentiale nicht ausreichend, besteht ein Bedarf an weiteren Windkraftanlagen.

     

3.     Nicht berücksichtigt sind eventuelle CO2-Einsparungen in gewerblichen Betrieben, obwohl diese z. B. im Vergleich zum Rems-Murr-Kreis deutlich höher und leicht steigend sind. Dieses Thema ist von der IHK aufgegriffen und dazu ein Arbeitskreis eingerichtet worden. Ebenso nicht behandelt werden Themen des Verkehrs.

 

V.

 

Eine wichtige Rolle bei der Einsparung fossiler Energien und bei der Einführung erneuerbarer Energien kommt den Gemeinden zu. Zwar sind deren Möglichkeiten, über die Bauleitplanung steuernd einzugreifen, begrenzt. Jedoch können die Gemeinden eine Bodenpolitik dergestalt betreiben, dass sie Bebauungspläne erst aufstellen, wenn zuvor von ihnen ca. 80 % der Grundstücke im künftigen Baugebiet erworben sind. In den Kaufverträgen mit Bauwilligen können sie dann Themen regeln wie z. B.

 

- Wärmedämmung,

- Art der Heizung,

- Einsatz erneuerbarer Energien.

 

Auch können die Gemeinden auf der Grundlage des inzwischen geänderten § 11 Abs. 1 der Gemeindeordnung den Anschluss- und Benutzungszwang von Grundstücken an eine von ihnen eingerichtete Versorgung mit Nah- und Fernwärme anordnen.

 

Außerdem können Gemeinden, die sich in einer guten finanziellen Situation befinden, eigene Förderprogramme auflegen.

 

Allerdings sollten die Gemeinden dazu auf eine solide fachliche Beratung und Unterstützung durch einen Fachmann, von dem auch entsprechende Impulse und Ideen ausgehen, zurückgreifen können. Zu denken ist an einen Dipl.-Ingenieur der Fachrichtungen Umwelttechnik oder Anlagenbau. Dieser könnte auch im Geschäftsbereich Gebäudemanagement im Landratsamt das Energiemanagement verstärken (s. o.). Dazu bedarf es einer dynamischen und kreativen Persönlichkeit mit kommunikativen Talenten und guten fachlichen Grundlagen. Ob dieser „Energiemanager“ im Landratsamt oder beim EKP angesiedelt werden soll, ist noch zu entscheiden.

 

Ebenso bedarf die weitere organisatorische Ausgestaltung noch einer gesonderten Erörterung. In einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung wird die Landkreisverwaltung dazu Vorschläge unterbreiten. Danach  kann nach Auffassung der Landkreisverwaltung die Ausschreibung der Stelle eines Energiemanagers erfolgen.

 

VI.

 

In Auftrag gegeben werden sollte

 

a)     eine Untersuchung von 3 kreiseigenen Gebäuden, wobei die derzeitigen Energieverbräuche vom Geschäftsbereich Gebäudemanagement geliefert werden,

 

b)     eine Untersuchung der Möglichkeiten im Bereich der erneuerbaren Energien, der Potenziale und von kritischen Punkten. Ein entsprechendes Angebot des Instituts IER liegt vor.

 

Es wird von insgesamt 23 Arbeitstagen bei einem Tagessatz von 490 Euro ausgegangen. Daraus ergibt sich ein Honorar in Höhe von 11.270 Euro zuzüglich MwSt.

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Die für die Durchführung der Untersuchung notwendigen Mittel sind im Haushaltsplan unter der Haushaltsstelle 1.6001.6360 ausgewiesen.

 

 

Anlagen

Anlagen

 

Keine.

 


 

 

Sichtvermerke

 

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Dezernat II

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Hubel

Landrat

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Pavel