Sachverhalt/Begründung
1.
Notwendigkeit der Maßnahme
Rad fahren wird in der heutigen Zeit immer beliebter. So wird das Fahrrad
immer häufiger für die Fahrt zur Arbeit oder zur Erholung in der Freizeit
eingesetzt. Vor allem für Familien mit Kindern ist eine gemeinsame Radtour in der
freien Natur ein großartiges Erlebnis. Um so wichtiger ist daher, den
Radverkehr durch den Bau von Radwegen sicher und abseits der Straßen zu führen.
Die Stadt Lorch möchte in Abstimmung mit dem Ostalbkreis diese positive Entwicklung
unterstützen und hat deshalb eine Konzeption für eine neue Radwegeverbindung
zwischen Lorch – Waldhausen und Plüderhausen erstellt. Im beiliegenden Übersichtsplan
ist diese Radroute mit einer roten Linie (Stationen A-M) gekennzeichnet. Als
Teil des Remstalradweges soll dieser Abschnitt zukünftig nicht nur den Fernradwanderern
dienen, sondern vor allem auch eine attraktive und sichere Radwegeverbindung
von Waldhausen in Richtung Plüderhausen oder den dort sehr beliebten
Freizeiteinrichtungen - wie zum Beispiel Badesee - gewährleisten.
Derzeit bestehen zwischen Waldhausen und Plüderhausen zwei voneinander unabhängige
und völlig ungeeignete Radwegführungen auf Kreisstraßen, wobei die erste Route
zunächst auf der Kreisstraße 3313 und im weiteren Verlauf auf der Kreisstraße
3272 geführt wird. In Anbetracht der Verkehrsbelastung von rund 2.500 Kfz/24 h
(SV 8 %) auf beiden Kreisstraßen und des dort vorhandenen Einmündungsbereichs
der Ein-/Ausfahrtsrampe der Bundesstraße 29 besteht vor allem für Kinder und
Jugendliche ein erhöhtes Gefährdungspotenzial. Des Weiteren kommt es im Sommer
im Umkreis des Badesees immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen mit
Radfahrern, die durch parkende Fahrzeuge hervorgerufen werden.
Die zweite Route verläuft südlich der Bundesstraße 29 auf einem Feldweg. Sie
ist durch ihre Lage fernab der Freizeiteinrichtungen und ihrer Führung entlang
der stark befahrenen Bundesstraße 29 nicht attraktiv und wird daher nur gering
frequentiert.
Der Ostalbkreis ist als Straßenbaulastträger der Kreisstraße 3272 im Streckenabschnitt
D-G betroffen.
2. Vorstellung der Maßnahme
Der Trassenverlauf des geplanten Radweges im Bereich der Kreisstraße 3272 ist
aus der als Anlage beigefügten Verkleinerung des Lageplans ersichtlich.
Der Gemeinderat der Stadt Lorch hat beschlossen, als ersten Schritt zunächst
den Bau der Abschnitte D – G entlang der Kreisstraße 3272 zu realisieren.
Für die Realisierung der weiteren Abschnitte A-C und G-M bedarf es noch u. a.
verschiedener Abstimmungsgespräche zwischen der Stadt Lorch und der Gemeinde Plüderhausen
bezüglich der endgültigen Radwegführung, die aber keine Auswirkungen auf die
Abschnitte D – G haben.
Der geplante Radweg verläuft, beginnend im Bereich der Remsbrücke dem sog.
„Luzsteg“ bis zum vorläufigen Bauende an einem bestehenden Gehweg
im Einmündungsbereich der südlichen Anschlussrampe der Bundesstraße 29, auf der
gesamten Länge von rund 280 m zwischen der bestehenden Kreisstraße 3272
und der Böschungsoberkante der Rems. Die Breite des Radweges beträgt
durchgehend 2,75 m.
Ausgehend vom Luzsteg führt der Radweg auf einem bestehenden Schotterrasenweg
rund 20 m entlang der Rems bis zur Remsbrücke. Nach der Unterquerung der
vorhandenen Kreisstraße (Abschnitt D) verläuft der Radweg zwischen der
Kreisstraße 3272 und der Bundesstraße 29 auf einer Länge von rund 80 m auf
einem bestehenden Grasweg an der Böschungsoberkante der Rems
(Abschnitt E), bevor er im weiteren Verlauf auf rund 165 m nur durch einen
Bordstein von der Straße getrennt geführt wird (Abschnitte F und G). Durch die
sehr beengten Verhältnisse zwischen Rems und Kreisstraße in den Abschnitten F
und G muss für den Bau des Radweges die bestehende überbreite Fahrbahn in
diesem Bereich auf eine Fahrbahnbreite von 6,50 m reduziert werden.
Durch die Führung des Radweges auf bereits bestehenden, wenn auch bisher unbefestigten
Wegen wird der Eingriff in die Natur auf das erforderliche Maß beschränkt.
3. Durchführung der Maßnahme
Die Maßnahme (Abschnitte D – G) soll im Jahre 2008
gemeinsam mit der geplanten Fahrbahnsanierung der Kreisstraße 3272, für die
insgesamt 301.000 € bereitgestellt sind, ausgeführt werden. Der
Geschäftsbereich Straßenbau wird nach Abschluss einer entsprechenden
Vereinbarung mit der Stadt Lorch sowohl die Ausschreibung der Gesamtmaßnahme
als auch die Bauleitung übernehmen.
4. Kosten für den Radweg
Nach der Kostenberechnung ist für den geplanten
Streckenabschnitt D-G des Radweges mit folgenden Kosten zu rechnen:
|
Gesamt
€
|
Ostalbkreis
€
|
Stadt Lorch
€
|
Grunderwerb
|
8.000
|
4.000
|
4.000
|
Baukosten
|
83.000
|
39.000
|
44.000
|
Gesamtkosten
|
91.000
|
43.000
|
48.000
|
Der
Ostalbkreis übernimmt nur 50 % der Kosten des Radweges entlang der Kreisstraße.
Das Ergebnis der Ausschreibung bleibt abzuwarten.
Die
Kosten für die Mehrbreite von 0,50 m in den Abschnitten D und E werden vollständig
durch die Stadt Lorch getragen.