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Vorlage - 008/08  

 
 
Betreff: Planung für den Bau des Radweges zwischen Waldhausen und Plüderhausen im Zuge der Kreisstraße 3272
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Kenntnisnahme
19.02.2008 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Dem Bau eines Radweges entlang der Kreisstraße 3272 zwischen Lorch-Waldhausen und Plüderhausen wird nach der vorliegenden Planung zugestimmt. Die Maßnahme wird wie auf Seite 4 der Vorlage dargestellt im Gesamtbetrag von 204.000 € finanziert.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

 

1.  Notwendigkeit der Maßnahme

Rad fahren wird in der heutigen Zeit immer beliebter. So wird das Fahrrad immer häufiger für die Fahrt zur Arbeit oder zur Erholung in der Freizeit eingesetzt. Vor allem für Familien mit Kindern ist eine gemeinsame Radtour in der freien Natur ein großartiges Erlebnis. Um so wichtiger ist daher, den Radverkehr durch den Bau von Radwegen sicher und abseits der Straßen zu führen.

Die Stadt Lorch möchte in Abstimmung mit dem Ostalbkreis diese positive Entwicklung unterstützen und hat deshalb eine Konzeption für eine neue Radwegeverbindung zwischen Lorch – Waldhausen und Plüderhausen erstellt. Im beiliegenden Übersichtsplan ist diese Radroute mit einer roten Linie (Stationen A-M) gekennzeichnet. Als Teil des Remstalradweges soll dieser Abschnitt zukünftig nicht nur den Fernradwanderern dienen, sondern vor allem auch eine attraktive und sichere Radwegeverbindung von Waldhausen in Richtung Plüderhausen oder den dort sehr beliebten Freizeiteinrichtungen - wie zum Beispiel Badesee - gewährleisten.

Derzeit bestehen zwischen Waldhausen und Plüderhausen zwei voneinander unabhängige und völlig ungeeignete Radwegführungen auf Kreisstraßen, wobei die erste Route zunächst auf der Kreisstraße 3313 und im weiteren Verlauf auf der Kreisstraße 3272 geführt wird. In Anbetracht der Verkehrsbelastung von rund 2.500 Kfz/24 h (SV 8 %) auf beiden Kreisstraßen und des dort vorhandenen Einmündungsbereichs der Ein-/Ausfahrtsrampe der Bundesstraße 29 besteht vor allem für Kinder und Jugendliche ein erhöhtes Gefährdungspotenzial. Des Weiteren kommt es im Sommer im Umkreis des Badesees immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen mit Radfahrern, die durch parkende Fahrzeuge hervorgerufen werden.

Die zweite Route verläuft südlich der Bundesstraße 29 auf einem Feldweg. Sie ist durch ihre Lage fernab der Freizeiteinrichtungen und ihrer Führung entlang der stark befahrenen Bundesstraße 29 nicht attraktiv und wird daher nur gering frequentiert.

Der Ostalbkreis ist als Straßenbaulastträger der Kreisstraße 3272 im Streckenabschnitt D-G betroffen.

 

2. Vorstellung der Maßnahme

Der Trassenverlauf des geplanten Radweges im Bereich der Kreisstraße 3272 ist aus der als Anlage beigefügten Verkleinerung des Lageplans ersichtlich.

Der Gemeinderat der Stadt Lorch hat beschlossen, als ersten Schritt zunächst den Bau der Abschnitte D – G entlang der Kreisstraße 3272 zu realisieren. Für die Realisierung der weiteren Abschnitte A-C und G-M bedarf es noch u. a. verschiedener Abstimmungsgespräche zwischen der Stadt Lorch und der Gemeinde Plüderhausen bezüglich der endgültigen Radwegführung, die aber keine Auswirkungen auf die Abschnitte D – G haben.

Der geplante Radweg verläuft, beginnend im Bereich der Remsbrücke dem sog. „Luzsteg“ bis zum vorläufigen Bauende an einem bestehenden Gehweg im Einmündungsbereich der südlichen Anschlussrampe der Bundesstraße 29, auf der gesamten Länge von rund 280 m zwischen der bestehenden Kreisstraße 3272 und der Böschungsoberkante der Rems. Die Breite des Radweges beträgt durchgehend 2,75 m.

Ausgehend vom Luzsteg führt der Radweg auf einem bestehenden Schotterrasenweg rund 20 m entlang der Rems bis zur Remsbrücke. Nach der Unterquerung der vorhandenen Kreisstraße (Abschnitt D) verläuft der Radweg zwischen der Kreisstraße 3272 und der Bundesstraße 29 auf einer Länge von rund 80 m auf einem bestehenden Grasweg an der Böschungsoberkante der Rems (Abschnitt E), bevor er im weiteren Verlauf auf rund 165 m nur durch einen Bordstein von der Straße getrennt geführt wird (Abschnitte F und G). Durch die sehr beengten Verhältnisse zwischen Rems und Kreisstraße in den Abschnitten F und G muss für den Bau des Radweges die bestehende überbreite Fahrbahn in diesem Bereich auf eine Fahrbahnbreite von 6,50 m reduziert werden.

Durch die Führung des Radweges auf bereits bestehenden, wenn auch bisher unbefestigten Wegen wird der Eingriff in die Natur auf das erforderliche Maß beschränkt.

 

3. Durchführung der Maßnahme

Die Maßnahme (Abschnitte D – G) soll im Jahre 2008 gemeinsam mit der geplanten Fahrbahnsanierung der Kreisstraße 3272, für die insgesamt 301.000 € bereitgestellt sind, ausgeführt werden. Der Geschäftsbereich Straßenbau wird nach Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit der Stadt Lorch sowohl die Ausschreibung der Gesamtmaßnahme als auch die Bauleitung übernehmen.

 

4. Kosten für den Radweg

Nach der Kostenberechnung ist für den geplanten Streckenabschnitt D-G des Radweges mit folgenden Kosten zu rechnen:

 

 

Gesamt

Ostalbkreis

Stadt Lorch

Grunderwerb

8.000

4.000

4.000

Baukosten

83.000

39.000

44.000

Gesamtkosten

91.000

43.000

48.000

 

Der Ostalbkreis übernimmt nur 50 % der Kosten des Radweges entlang der Kreisstraße. Das Ergebnis der Ausschreibung bleibt abzuwarten.

 

Die Kosten für die Mehrbreite von 0,50 m in den Abschnitten D und E werden vollständig durch die Stadt Lorch getragen.

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

In der Mittelfristigen Finanzplanung 2007 - 2011 ist für den gesamten Radweg folgende Finanzierung vorgesehen:

 

 

Gesamt

Ostalbkreis

Stadt Lorch

2008

          120.000

            60.000

            60.000

2009

            84.000

            42.000

            42.000

Gesamtkosten

         204.000

         102.000

         102.000

 

 

Anlagen

Anlagen

 

1 Übersichtslageplan

1 Lageplan

 


 

Sichtvermerke

 

 

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Engelhard


 

 

Dezernat II

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Hubel

 

 

Landrat

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Pavel