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Vorlage - 188/07  

 
 
Betreff: Bericht zum aktuellen Stand der Evaluierung der Verwaltungsreform
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Personal   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
11.12.2007 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag des Ostalbkreises nimmt Kenntnis vom aktuellen Stand zur Evaluierung der Verwaltungsreform.

 

Der Kreistag des Ostalbkreises bittet das Land Baden-Württemberg, im Zuge der geplanten Neuorganisation der Schulaufsichtsverwaltung Schwäbisch Gmünd als Standort für das neu einzurichtende Regionalschulamt festzulegen. Der Ostalbkreis bietet an, zu diesem Zweck geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.

Sachverhalt/Begründung

Aktueller Stand der Evaluierung der Verwaltungsreform

 

Im Rahmen der Evaluierung der Verwaltungsreform hat die Landkreisverwaltung in den Sitzungen des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 8. Mai 2007 sowie des Kreistags am 22. Mai 2007 ausführlich Bericht erstattet (Vorlage 063/07). Diese umfassende Stellungnahme der Landkreisverwaltung, die auch von allen Personalräten mitgetragen wurde, hat der Kreistag am 8. Mai 2007 einstimmig beschlossen.

 

Ergänzend verabschiedete der Kreistag in seiner Sitzung am 24. Juli 2007 die gemeinsame Resolution des Kreistags des Ostalbkreises und der Oberbürgermeister und Bürgermeister im Ostalbkreis zur Evaluierung der Verwaltungsreform. In dieser Resolution wurde vor allem eine ergebnisoffene Evaluierung und eine konstruktive kritische Weiterentwicklung der nunmehr bewährten und erfolgreichen Strukturen sowie die Beseitigung der „Konstruktionsfehler“ der Verwaltungsreform gefordert. Nochmals wurde eine massive kontinuierliche und weitgehende Aufgabenkritik seitens des Landes angemahnt und die Anerkennung der Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefordert.

 

Die Stellungnahmen aller Landkreise wurden vom Landkreistag inhaltlich gebündelt und von dort am 19. Juni 2007 an das Innenministerium Baden-Württemberg übergeben. Das Innenministerium seinerseits hat am 18. September 2007 den Bericht der Landesregierung nach Artikel 179 Abs. 1 VRG vorgelegt (Landtags-Drucksache 14/1740), der jedoch nur eine Zusammenfassung darstellt und die Kernpunkte der Kreisberichte wiedergibt. Dieser Bericht enthält jedoch keine inhaltliche Bewertung der Landesregierung zur Verwaltungsreform. Die Landesregierung hat ursprünglich beabsichtigt, ihre endgültige Entscheidung über die weitere Ausgestaltung der Verwaltungsreform zügig im 2. Halbjahr 2007 zu treffen. Da die Koalitionsvereinbarung von einem „Prozess der Evaluierung mit dem Ziel notwendiger Korrekturen im Detail, nicht aber im Grundsatz“ spricht, sollen die grundlegenden Eckpfeiler der Reform nicht in Frage gestellt werden.

 

Die offizielle Entscheidung der Landesregierung liegt derzeit noch nicht vor. Entsprechend einer Abstimmung im Landeskabinett beinhaltet die Evaluierung folgende Eckpunkte:

 

 

Schulaufsicht - Bildung von Regionalschulämtern:

 

Im Rahmen der Landkreisversammlung am 15. November 2007 bestätigte Ministerpräsident Günther Oettinger, dass die Schulaufsichtsämter wieder aus den Landratsämtern herausgelöst werden sollen. Betroffen sind außerdem die Schulpsychologischen Beratungsstellen. Die Planungen sehen vor, dass künftig 16 bis 20 Regionalschulämter gebildet werden sollen, die dann jeweils für einen oder mehrere Landkreise zuständig sind. Hierbei ist weder die Anzahl dieser neu zu bildenden Regionalschulämter festgelegt noch deren Zuschnitt (Welche Landkreise werden von einem Regionalschulamt betreut?) und deren Standorte.

 

Gerade die Rücknahme der Verwaltungsreform bei den Schulämtern und den Schulpsychologischen Beratungsstellen trifft einen Bereich, durch den deutlich verbesserte Abstimmungen und Synergien erreicht werden. So wurde ein enges Netzwerk von Schulen, Schulaufsicht, Schulträgern und Beratungsstellen entwickelt, durch das eine hervorragende Bündelung der Aufgabenerfüllung im Bildungs- und Jugendhilfesektor ermöglicht wurde. Entsprechend der Entwicklung im Hauptschulbereich konnte außerdem eine wichtige politische Diskussion in Gang gebracht werden, die von allen beteiligten Akteuren als sehr positiv empfunden wurde.

 

Der Ostalbkreis steht für Innovationen im Bildungsbereich. Er ist Standort einer Vielzahl bedeutender Bildungs- und Hochschuleinrichtungen und renommierter Industrie- und Dienstleistungsbetriebe, für deren Erfolg das reibungslose, innovative Zusammenspiel Schule - weiterführende Bildungseinrichtungen - Wirtschaft von entscheidender Bedeutung ist. Grundvoraussetzung für dieses erfolgreiche Zusammenspiel ist die Präsenz aller Akteure vor Ort. Nur sie garantiert eine effektive Zusammenarbeit und praxisnahe Konzepte und Entscheidungen.

 

Im Rahmen der Stellungnahmen zum Entwurf des Kreishaushalts 2008 wurde aus diesem Grund von der Verwaltung und allen Fraktionen die Forderung erhoben, im Zuge der geplanten Neuorganisation der Schulaufsichtsverwaltung, Schwäbisch Gmünd als Standort für das neu einzurichtende Regionalschulamt festzulegen.

 

 

Forstverwaltung:

 

Nach langwierigen Diskussionen im Rahmen der Evaluierung bleiben die Landratsämter untere Forstbehörden. Ein wesentlicher Grund hierfür dürfte darin liegen, dass sich die Einrichtung des Einheitsforstamts bei den Landratsämtern hervorragend bewährt hat. Das Land hat bestätigt, dass hier gute Arbeit geleistet wird. Dies spiegelt sich auch in der Zufriedenheit der betreuten Waldbesitzer, der ausgesprochen positiven Resonanz der Holzkunden sowie in den guten wirtschaftlichen Ergebnissen des Staatsforstbetriebs wider. Dessen Einnahmen beliefen sich im Jahr 2006 allein im Ostalbkreis auf 11,3 Mio. € - mit einer Steigerungsrate von 28,2 % gegenüber 2005. Hochrechnungen für 2007 lassen weiterhin auf sehr gute Ergebnisse schließen.

 

Die Wirtschaftsführung im Staatswald wird künftig durch die Einrichtung eines rein fiskalischen Landesbetriebs nach § 26 Landeshaushaltsordnung (LHO) erfolgen und direkt vom Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum gesteuert werden.

 

 

Lebensmittelkontrolle:

 

Die Lebensmittelkontrolle wird bei den Landratsämtern verbleiben.

 

 

Flurneuordnungs- und Vermessungsverwaltung:

 

Die Landratsämter bleiben weiterhin untere Flurbereinigungsbehörden und untere Vermessungsbehörden. Die Wahrnehmung der Aufgaben der unteren Flurbereinigungsbehörden werden in gemeinsamen Dienststellen gebündelt, die untereinander gemäß § 13a LVG kooperieren. Hierzu wird ein Gebiets- und Standortkonzept auf der Grundlage des Kooperationsmodells des Landkreistags entwickelt.

 

Derzeit sind beim Land Planungen im Gange, landesweit bis zu 400 Bedienstete aus der Vermessungsverwaltung der Landkreise künftig in der Flurneuordnung einzusetzen. Hinzu kommen max. 150 Mitarbeiter, die bei der Landwirtschaftsverwaltung zum Einsatz kommen sollen. Aus Sicht der Landkreise gibt es keinen Grund, seitens des Landes eine derartige Personalverschiebung vorzunehmen; bereits heute werden – je nach dienstlichen Anforderungen – die Mitarbeiter der Vermessungsverwaltung in den genannten Bereichen flexibel eingesetzt, ohne dass es einer förmlichen Regelung bedürfte. Da die Landratsämter außerdem die Vermessungsgebühren selbst erwirtschaften müssen, wäre auch in dieser Hinsicht ein Abzug von Personal aus dem Vermessungsbereich in andere Geschäftsbereiche kontraproduktiv.

 

Die bisherige starre Trennung in Grundteams (des Landratsamts) und Poolteams (des Landes) wird aufgelöst. Hierbei wird das Personal der bisherigen „Poolteams“ des Landes den Landratsämtern im Wege der Abordnung bedarfsgerecht zugewiesen und gemeinsam mit dem Personal der Grundteams den gemeinsamen Dienststellen zugeordnet.

 

 

Andere Bereiche

 

In den anderen Bereichen werden im Rahmen der Evaluierung voraussichtlich keine oder nur marginale Änderungen vorgenommen. Leider kommt es daher beim Straßenbau nicht zu einer Änderung der derzeitigen, unbefriedigenden Zuständigkeitsregelung (Unterhaltung der Bundes- und Landesstraßen durch die Landkreise, Erhalt jedoch durch das Land).

 

Im Bereich Jugend und Soziales ist vorgesehen, die Aufsicht über Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (Ausnahme: Aufsicht über Heime vom Landesjugendamt) auf die Stadt- und Landkreise zu übertragen. Dies würde zusätzlich entsprechend Personal im Geschäftsbereich Jugend und Familie binden.

 

Zum Thema „Aufgabenkritik“ beabsichtigt das Innenministerium, gemeinsam mit den Ministerien und den kommunalen Landesverbänden Vorschläge zum Abbau staatlicher Aufgaben und von Pflichtaufgaben zur Entlastung der Kommunen vorzulegen.


Weitere Entwicklung:

 

Die Landesregierung hat offiziell noch nicht abschließend festgelegt, wann sie endgültig die Ergebnisse der Evaluierung der Verwaltungsreform beschließen wird. Es ist davon auszugehen, dass die Eckpunkte der Evaluierung im Dezember 2007 offiziell verabschiedet werden. Falls die hierfür erforderliche Gesetzesänderung bis Mitte 2008 abgeschlossen ist, könnten die Änderungen zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Damit steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, auf welchem Weg mögliche „Rückabwicklungen“ stattfinden. Insbesondere ist zu beachten, dass eine „einfache Rückabwicklung“ der zum 1. Januar 2005 übertragenen Personal- und Sachmittel zwar möglich ist, das Personal als solches aber nicht so einfach „zurückgegeben“ werden kann, weil „alte“ und „neue“ Bereiche in den letzten drei Jahren auch personell eng zusammengewachsen sind. Mittlerweile arbeiten ehemalige VRG-Mitarbeiter in der „Altverwaltung“ und umgekehrt. Auch in dieser Hinsicht kann es in einigen Fällen zu persönlichen Härten im Einzelfall kommen, selbst wenn der Grundsatz der einseitigen Freiwilligkeit (zu Gunsten der Beschäftigten) weiterhin gelten wird.

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Den Landkreisen werden über das FAG die erforderlichen Mittel zugewiesen. Es ist jedoch innerhalb von sieben Jahren (bis 2011) eine Effizienzrendite von 20 % zu erwirtschaften, da die Landesmittel stufenweise zurückgefahren werden. Planungen des Landes, die finanziellen Rahmenbedingungen bei Änderungen anzupassen, sind derzeit nicht bekannt.

Anlagen

Anlagen

 

keine

 


 

 

Sichtvermerke

 

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Brandt


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Dezernat II

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Hubel

Landrat

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Pavel