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Vorlage - 170/07  

 
 
Betreff: Ausbau des Verkehrslandeplatzes Aalen/Elchingen
- Anhörung der Träger öffentlicher Belange
Status:öffentlich  
Federführend:Büro des Landrats   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
20.11.2007 
Sitzung des Kreistags zurückgezogen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag des Ostalbkreises unterstützt den Ausbau des Verkehrslandeplatzes Aalen-Elchingen mit den aktuellen Planungen:

·        Anpassung der Start-/Landebahn an die Anforderungen der JAR-OPS I durch Verlängerung der Bahn auf 1495 m und Verbreiterung auf 30 m,

·        Erweiterung der zulässigen Tonnage von 10 t mittels einer PPR-Regelung auf 14 t,

·        Installation einer Befeuerung der Start-/Landebahn, Rollbahn und Anflugbefeuerung und

·        Einrichtung eines Instrumentenflugbetriebs (Luftraum F) mit Nichtpräzisionsverfahren

zum Erhalt eines qualifizierten Geschäftsreise- und Werkverkehrs sowie zur Verbesserung der Sicherheit des Verkehrslandeplatzes Aalen-Elchingen.

 

Ein wirtschaftlich tragfähiger, den Anforderungen der Nutzer entsprechender, zukunftsfähiger und möglichst wenig in die Umwelt und Lebensräume der Bürger eingreifender Ausbau des Verkehrslandeplatzes Aalen-Elchingen wird - als Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Ostwürttemberg und zur Sicherung wichtiger Standortfaktoren für Wirtschaftsunternehmen in der Region - vom Ostalbkreis weiterhin positiv begleitet.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

1. Historie und aktuelle Ausbauplanung des Verkehrslandeplatzes

Der Verkehrslandeplatz Aalen-Elchingen wird seit vielen Jahren vom Luftsportring Aalen e. V. betrieben und ist als Verkehrslandeplatz eingestuft.

 

Derzeit verfügt er über eine Start- und Landebahn mit einer Länge von rund 1.000 Metern. Neben dem Freizeitflugverkehr wird in Aalen-Elchingen auch gewerblicher Flugverkehr abgewickelt. Eine Genehmigung liegt derzeit für folgende Flugzeuge vor:

§         auf der befestigten Start-/Landebahn für Flugzeuge bis zu einem höchstzulässigen Startgewicht von 10,0 Tonnen (Maximum Take Off Weight, MTOW),

§         auf der Gras-Start-/Landebahn für Flugzeuge bis zu einem höchstzulässigen Startgewicht von 2,5 Tonnen (Maximum Take Off Weight, MTOW),

§         für Motorsegler,

§         Segelflugzeuge für den Flugzeug- und Windenschlepp und

§         für den Flugbetrieb mit Ultraleichtflugzeugen.

 

Nach dem Ende der Übergangsfrist in Deutschland ist seit 1. Januar 2005 für die gewerbliche Luftfahrt die Europäische Flugbetriebsvorschrift „JAR-OPS 1“ verbindlich. Bei der „JAR-OPS 1“ handelt es sich um Bestimmungen der „Joint Aviation Authorities“ über die gewerbsmäßige Beförderung von Personen und Sachen in Flugzeugen.

 

Gewerbsmäßiger Flugverkehr im Sinne der „JAR OPS 1“ bezieht sich auf eine Beförderung gegen Entgelt. Der Werksverkehr (Flugverkehr im eigenen Geschäftsinteresse) ist von der „JAR-OPS 1“ nicht betroffen. Jedoch werden voraussichtlich in nächster Zeit mit den JAR-OPS 2 ff auch der sog. „Werkverkehr“ und damit auch Wartungsbetriebe von den hinzuzurechnenden Sicherheitszuschlägen erfasst. Ein solcher Wartungs- und Reparaturbetrieb ist am Verkehrslandeplatz Elchingen ansässig und wäre von der Regelung betroffen.

 

Durch die „JAR-OPS 1“ müssen beim gewerblichen Flugverkehr bei der Länge der Start- und Landestrecken Sicherheitszuschläge hinzugerechnet werden. Dies betrifft hauptsächlich mehrmotorige Propellerturbinenflugzeuge und Propellerflugzeuge. Bei gewerblich genutzten Strahlflugzeugen war dies auch schon vor der „JAR-OPS 1“ erforderlich.

 

Die „JAR-OPS 1“ hat zur Folge, dass es seit 1. Januar 2005 für den gewerblichen Flugbetrieb auf dem Verkehrslandeplatz Elchingen bereits Einschränkungen gibt.

 

Aus diesem Grund wird ein Ausbau des Verkehrsladeplatzes Aalen-Elchingen seit geraumer Zeit thematisiert.

 

In mehreren Gesprächen mit den Oberbürgermeistern und Landräten der Region sowie der Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg hat die Vorstandschaft des Luftsportrings Aalen e. V. betont, dass der Verein selbst nicht in der Lage sei, die Investitionskosten für eine Verlängerung der Start- und Landebahn aufzubringen.

Die Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg hatte in den Jahren 2000 und 2001 insgesamt 130 Unternehmen der Region befragt, um zu erfahren, ob der Verkehrslandeplatz Aalen-Elchingen für die regionale Wirtschaft wichtig genug sei, um eine Start- und Landebahnverlängerung zu rechtfertigen. Über ein Viertel der befragten Unternehmen bejahte ein Interesse an der (weiteren) Nutzung des Verkehrslandeplatzes. Der Verkehrsausschuss und der Versandleiterkreis der Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg hatten zur Zukunft der Verkehrsinfrastruktur in Ostwürttemberg und im Hinblick auf deren exportorientierte Unternehmen unter anderem in einer Resolution einen leistungsfähigen Verkehrslandeplatz gefordert. Dies gilt laut Industrie- und Handelskammer vor allem vor dem Hintergrund der EU-Ost-Erweiterung, die ein Anwachsen des Geschäftsreiseverkehrs in östliche Richtung und umgekehrt erwarten lässt.

 

Grundsätzlich ergeben sich durch den individuellen Flug-Geschäftsreiseverkehr folgende Vorteile:

·        individuelle Verfügbarkeit

·        geringe Vor- und Nachlaufzeiten (z.B. Anfahrt, Warte- und Check-in Zeiten)

·        Flexibilität des Angebots sowie Reisebeginn und Reiseende

·        Direkte Verbindungen ohne Umsteigevorgänge durch eine Vielzahl von Landeplätzen in Europa

·        günstige Erreichbarkeit peripherer Standorte

·        verbesserte Möglichkeiten auch für eintägige Geschäftsreisen

 

Wirtschaftsvertreter aus der Region haben wiederholt deutlich gemacht, dass ein funktionierender Flugverkehr für sie ein wichtiger Standortfaktor darstellt und eine der Voraussetzungen für neue Investitionen in die Standorte im Ostalbkreis und der Region ist. Gespräche der Industrie- und Handelskammer mit Unternehmen der Region haben ergeben, dass die Wirtschaft bereit ist, für die Realisierung des Ausbaus einen erheblichen Betrag beizusteuern. Auch im Rahmen der „Zukunftsinitiative Ostwürttemberg 2015“ forderte der damalige VDMA-Präsident und Leitz-Chef Dr. Brucklacher neben dem Zeiss-Vorstandsvorsitzenden Dr. Kurz einen raschen Ausbau des Verkehrslandeplatzes.

 

Eine Notwendigkeit zum Ausbau und Verbesserung der Bedingungen der Verkehrslandeplätze ist auch im Regionalplan Ostwürttemberg 2010 verankert. Dort wird als Grundsatz bei 4.1.4 Luftverkehr ausgeführt:

 

Die Luftverkehrsverbindungen sind so zu verbessern und auszubauen, dass die Region für den Luftverkehr bedarfsgerecht erschlossen wird.
Hierzu sind die bestehenden Verkehrslandeplätze

- Elchingen für den Raum Aalen - Heidenheim

- Heubach für den Raum Schwäbisch Gmünd

- Giengen für den Raum Giengen - Niederstotzingen - Sontheim

so auszubauen bzw. zu erweitern, dass sie den Anforderungen des modernen Flugverkehrs genügen.“

Angesichts des seitens der Wirtschaft formulierten Bedarfs einerseits und der fehlenden finanziellen Leistungsfähigkeit des Luftsportrings Aalen e. V. andererseits wurde, gemäß dem Beschluss des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung vom

29. November 2002, von der AOM GmbH in Waiblingen eine Machbarkeitsstudie mit Prognose der Flugbewegungszahlen für den Verkehrslandeplatz Aalen-Elchingen erstellt. Hierbei wurden die Auswirkungen der JAR-OPS 1 auf den Verkehrslandeplatz untersucht.

 

Die Ergebnisse und der aktuelle Stand der Überlegungen wurden in der Sitzung des Kreistags am 5. April 2005 vorgestellt.

 

Aus Sicht des Regierungspräsidiums Stuttgart und des damals zuständigen Ministeriums für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg und nach einer Prognose der zukünftigen Flugverkehrszahlen auf dem Landeplatz Aalen-Elchingen wurde insbesondere der Instrumentenflugbetrieb als zukunftsträchtig und förderfähig betrachtet. Mit diesem kann nach der Einschätzung der Experten dauerhaft die Durchführung eines qualifizierten Geschäftsreiseverkehrs sichergestellt werden. Aufgrund genehmigungsrechtlicher Aspekte lag der Focus zunächst auf dem Ausbau des Verkehrslandeplatzes in Form einer Verlegung der Start- und Landebahn in südlicher Richtung.

 

Bei verschiedenen Gesprächen seit Dezember 2005 wurden zahlreiche Detailstudien auf der Basis von drei grundsätzlichen Lösungsmöglichkeiten untersucht und erörtert. Ziel der Gespräche war es, die Planungen weiterzuentwickeln, um eine rasche wirtschaftlich tragfähige und von den Beteiligten akzeptierte Realisierung des Ausbaus des Verkehrslandeplatzes Aalen-Elchingen voranzubringen. Auf Vorschlag des Regierungspräsidiums wurde die Verlängerung der bestehenden Start- und Landebahn mit Instrumentenflugbetrieb nochmals näher untersucht. Aus genehmigungsrechtlichen Gründen war diese zunächst in den Hintergrund getreten. Im Zuge der Überprüfungen stellte sich heraus, dass mit einer Ausnahmegenehmigung eine Verlängerung der Start- und Landebahn - wie jetzt auch vom Luftsportring beantragt - mit Instrumentenflug möglich werden könnte.

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung wurde in der Sitzung am

13. Februar 2007 über die aktuellen Entwicklungen und Überlegungen informiert.

 

Bei der Mitgliederversammlung am 24. März 2007 hat der Luftsportring Aalen beschlossen, dass beim Regierungspräsidium ein Antrag mit dem Ziel eingereicht wird, die Genehmigungsmöglichkeiten, Projektkosten und Machbarkeiten für folgende Punkte festzustellen:

    • Verlängerung der Start-/Landebahn wegen JAR OPS 1
    • Befeuerung
    • Zulassung für Instrumentenanflug mit Luftraum F

 

Die grundsätzliche Entscheidung über den Ausbau ist einer zukünftigen Mitgliederversammlung vorbehalten.

 

Am 25. Juni 2007 wurde im Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung über die auf dem Verkehrslandeplatz geplante Informationsveranstaltung berichtet und die aktuellen Planungen vorgestellt.

Die Informationsveranstaltung zum geplanten Ausbau des Verkehrslandeplatzes am 26. Juni 2007 fand in der Bevölkerung großes Interesse. Der Expertenrunde mit Vertretern aus dem Luftsportring, Fachplanern, der Politik, Wirtschaft und dem Regierungspräsidium war es ein Anliegen, vor Beginn eines förmlichen Antragsverfahrens die Bevölkerung aus erster Hand zu informieren und die verschiedenen Positionen auszutauschen.

 

Der aktuelle Stand des Verfahrens, dessen Zeitperspektive und die mögliche Höhe der Kosten eines Ausbaus wurden in den Gremien des Ostalbkreises zuletzt am 17. Juli 2007 in der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses thematisiert.

 

Ende Juli 2007 hat das Land Baden-Württemberg die Unterstützung für einen Ausbau des Verkehrslandeplatzes zugesichert und - als Zeichen des Bekenntnisses zur Region Ostwürttemberg und deren Wirtschaft - eine finanzielle Beteiligung in Höhe von

1,5 Mio. € zugesagt.

 

Mit Schreiben vom 5. September 2007 hat der Luftsportring Aalen beim Regierungspräsidium Stuttgart den Änderungsantrag auf luftrechtliche Genehmigung gemäß

§ 6 LuftVG für folgende Maßnahmen eingereicht:

 

1.     Anpassung der Start-/Landebahn an die Anforderungen der JAR-OPS 1, Verlängerung der Bahn auf 1495 m und Verbreiterung auf 30 m.

2.     Erweiterung der zulässigen Tonnage von 10 t mittels einer PPR-Regelung auf 14 t.

3.     Installation einer Befeuerung der Start-/Landebahn, Rollbahn und Anflugbefeuerung.

4.     Zulassung eines Instrumentenflugbetriebs (Luftraum F (PPR) mit Nichtpräzisionsverfahren).

 

Der Antrag des Luftsportrings umfasst im Detail insgesamt folgende geplante Ausbaumaßnahmen:

 

Die bestehende Start-/Landebahn (rund 1.000 m) wird auf eine Gesamtlänge von 1.495 m verlängert indem im Osten 207 m und im Westen 274,5 m angebaut werden. Zudem wird die Start-/Landebahn von derzeit 25 m auf 30 m verbreitert und damit die Achse der Landebahn um 2,5 m nach Süden verschoben (bessere Hindernissituation).

 

Durch die Verlängerung im Westen wird derzeit davon ausgegangen, dass die bestehende Gemeindeverbindungsstraße zwischen Elchingen und Großkuchen verlegt werden muss. Die genaue Lage einer möglichen Verlegung ist im Verfahren zu entwickeln und auch unter straßenbaulichen Aspekten mit dem Träger der Straßenbaulast zu erörtern. Dieses Thema muss aber noch abschließend verhandelt werden.

 

Zur Verbesserung der Sicherheit soll ein Instrumentenanflugverfahren eingerichtet werden. Hierbei handelt es sich um ein so genanntes Nichtpräzisionsanflugverfahren, welches satellitengestützt arbeitet, mittels GPS (vergleichbar einem Navigationsgerät im PKW). Hierfür ist auch ein sog. Luftraum F erforderlich. Er wird aktiviert, wenn eine Maschine einen An- oder Abflug nach Instrumenten (IFR) durchführt. Die Freigabe für die An- und Abflüge werden durch die DFS in Koordination mit der örtlichen Flugleitung erteilt. Um die Flugsicherheit zu gewährleisten, darf sich jeweils nur ein einziges nach Instrumentenflugregeln fliegendes Luftfahrzeug im Luftraum F aufhalten. Gleichzeitig werden dem Sichtflugverkehr erhöhte Sichtminima auferlegt.

 

Hiermit verbunden ist die Installation einer Befeuerung der Start-/Landebahn und der Hauptrollbahn sowie die Installation einer einfachen Anflugbefeuerung in beiden Anflugrichtungen. Die Länge der Anflugbefeuerung beträgt 420 m, wobei nur alle 60 m ein in Anflugrichtung ausgerichtetes Feuer steht.

 

Ein Bauschutzbereich gemäß § 17 LuftVG wird nicht beantragt, sondern ein Hindernisinformationsbereich (HIB) gemäß § 18 LuftVG.

 

Erweiterung des zulässigen Startgewichts von 10,0 Tonnen auf 14,0 Tonnen im PPR-Betrieb, d.h. nur mit vorheriger Genehmigung durch den Landeplatz.

 

2. Zusammenfassung

Die Planungen zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes Aalen-Elchingen schreiten weiter voran. Mit seinem luftrechtlichen Antrag beim Regierungspräsidium Stuttgart beabsichtigt der Luftsportring Aalen e. V., die Genehmigungsmöglichkeiten, Projektkosten und Machbarkeiten für den geplanten Ausbau festzustellen. Der Beschluss zum Bau muss noch durch die Mitgliederversammlung erfolgen.

 

Der Antrag ist ein weiterer Schritt für einen Ausbau und soll dem Luftsportring auch Klarheit über die Genehmigungsmöglichkeiten geben. Zunächst ist ein luftrechtliches Verfahren erforderlich, bevor eine baurechtliche Prüfung erfolgt.

 

Die Landkreisverwaltung unterstützt den Ausbau des Verkehrslandeplatzes und begrüßt den weiteren Fortschritt des Verfahrens. Die geplante Maßnahme kann zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Ostwürttemberg gleichermaßen wie zur Standortsicherung wichtiger Wirtschaftsunternehmen in der Region beitragen. Über eine finanzielle Beteiligung des Ostalbkreises an den Kosten für den Ausbau wird im weiteren Fortschritt des Verfahrens zu entscheiden sein.

 

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Die Beteiligung des Ostalbkreises bei der Finanzierung des Ausbaus ist zu einem späteren Zeitpunkt, wenn eine nähere Kostenschätzung vorliegt, gesondert zu entscheiden. Die mittelfristige Finanzplanung sieht hierfür Perspektiven vor.

 

Anlagen

Anlagen

 

Übersicht geplante Start-/Landebahn

 

 


 

 

Sichtvermerke

 

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Wagenknecht


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Dezernat II

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Hubel

Landrat

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Pavel