Bürgerinformationssystem
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Antrag der VerwaltungDer Kreistag des
Ostalbkreises unterstützt den Ausbau des Verkehrslandeplatzes Aalen-Elchingen
mit den aktuellen Planungen: · Anpassung der Start-/Landebahn an die Anforderungen der JAR-OPS I durch Verlängerung der Bahn auf 1495 m und Verbreiterung auf 30 m, · Erweiterung der zulässigen Tonnage von 10 t mittels einer PPR-Regelung auf 14 t, · Installation einer Befeuerung der Start-/Landebahn, Rollbahn und Anflugbefeuerung und ·
Einrichtung
eines Instrumentenflugbetriebs (Luftraum F) mit Nichtpräzisionsverfahren zum Erhalt eines qualifizierten Geschäftsreise- und Werkverkehrs sowie
zur Verbesserung der Sicherheit des Verkehrslandeplatzes
Aalen-Elchingen. Ein wirtschaftlich tragfähiger, den Anforderungen der Nutzer
entsprechender, zukunftsfähiger und möglichst wenig in die Umwelt und
Lebensräume der Bürger eingreifender Ausbau des Verkehrslandeplatzes
Aalen-Elchingen wird - als Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur
in Ostwürttemberg und zur Sicherung wichtiger Standortfaktoren für
Wirtschaftsunternehmen in der Region - vom Ostalbkreis weiterhin positiv
begleitet. Sachverhalt/Begründung1.
Historie und aktuelle Ausbauplanung des Verkehrslandeplatzes Der Verkehrslandeplatz
Aalen-Elchingen wird seit vielen Jahren vom Luftsportring Aalen e. V. betrieben
und ist als Verkehrslandeplatz eingestuft. Derzeit verfügt er über
eine Start- und Landebahn mit einer Länge von rund 1.000 Metern. Neben dem
Freizeitflugverkehr wird in Aalen-Elchingen auch gewerblicher Flugverkehr
abgewickelt. Eine Genehmigung liegt derzeit für folgende Flugzeuge vor: § auf der befestigten Start-/Landebahn für Flugzeuge bis zu einem höchstzulässigen Startgewicht von 10,0 Tonnen (Maximum Take Off Weight, MTOW), § auf der Gras-Start-/Landebahn für Flugzeuge bis zu einem höchstzulässigen Startgewicht von 2,5 Tonnen (Maximum Take Off Weight, MTOW), § für Motorsegler, § Segelflugzeuge für den Flugzeug- und Windenschlepp und § für den Flugbetrieb mit Ultraleichtflugzeugen. Nach dem Ende der
Übergangsfrist in Deutschland ist seit 1. Januar 2005 für die gewerbliche
Luftfahrt die Europäische Flugbetriebsvorschrift „JAR-OPS 1“
verbindlich. Bei der „JAR-OPS 1“ handelt
es sich um Bestimmungen der „Joint Aviation Authorities“ über die
gewerbsmäßige Beförderung von Personen und Sachen in Flugzeugen. Gewerbsmäßiger Flugverkehr im
Sinne der „JAR OPS 1“ bezieht sich auf eine Beförderung gegen
Entgelt. Der Werksverkehr (Flugverkehr im eigenen Geschäftsinteresse) ist von
der „JAR-OPS 1“ nicht betroffen. Jedoch werden voraussichtlich in
nächster Zeit mit den JAR-OPS 2 ff auch der sog. „Werkverkehr“ und
damit auch Wartungsbetriebe von den hinzuzurechnenden Sicherheitszuschlägen
erfasst. Ein solcher Wartungs- und Reparaturbetrieb ist am Verkehrslandeplatz
Elchingen ansässig und wäre von der Regelung betroffen. Durch die „JAR-OPS 1“
müssen beim gewerblichen Flugverkehr bei der Länge der Start- und
Landestrecken Sicherheitszuschläge hinzugerechnet werden. Dies betrifft
hauptsächlich mehrmotorige Propellerturbinenflugzeuge und Propellerflugzeuge.
Bei gewerblich genutzten Strahlflugzeugen war dies auch schon vor der „JAR-OPS 1“ erforderlich. Die „JAR-OPS 1“ hat
zur Folge, dass es seit 1. Januar 2005 für den
gewerblichen Flugbetrieb auf dem Verkehrslandeplatz Elchingen bereits
Einschränkungen gibt. Aus diesem Grund wird ein
Ausbau des Verkehrsladeplatzes Aalen-Elchingen seit geraumer Zeit thematisiert. In
mehreren Gesprächen mit den Oberbürgermeistern und Landräten der Region sowie
der Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg hat die Vorstandschaft des
Luftsportrings Aalen e. V. betont, dass der Verein selbst nicht in der Lage
sei, die Investitionskosten für eine Verlängerung der Start- und Landebahn
aufzubringen. Die Industrie- und Handelskammer
Ostwürttemberg hatte in den Jahren 2000 und 2001 insgesamt 130 Unternehmen der
Region befragt, um zu erfahren, ob der Verkehrslandeplatz Aalen-Elchingen für
die regionale Wirtschaft wichtig genug sei, um eine Start- und
Landebahnverlängerung zu rechtfertigen. Über ein Viertel der befragten
Unternehmen bejahte ein Interesse an der (weiteren) Nutzung des
Verkehrslandeplatzes. Der Verkehrsausschuss und der Versandleiterkreis der
Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg hatten zur Zukunft der
Verkehrsinfrastruktur in Ostwürttemberg und im Hinblick auf deren
exportorientierte Unternehmen unter anderem in einer Resolution einen
leistungsfähigen Verkehrslandeplatz gefordert. Dies gilt laut Industrie- und
Handelskammer vor allem vor dem Hintergrund der EU-Ost-Erweiterung, die ein
Anwachsen des Geschäftsreiseverkehrs in östliche Richtung und umgekehrt
erwarten lässt. Grundsätzlich ergeben sich durch den individuellen Flug-Geschäftsreiseverkehr folgende Vorteile: ·
individuelle
Verfügbarkeit ·
geringe Vor- und
Nachlaufzeiten (z.B. Anfahrt, Warte- und Check-in Zeiten) ·
Flexibilität des
Angebots sowie Reisebeginn und Reiseende ·
Direkte Verbindungen
ohne Umsteigevorgänge durch eine Vielzahl von Landeplätzen in Europa ·
günstige
Erreichbarkeit peripherer Standorte ·
verbesserte
Möglichkeiten auch für eintägige Geschäftsreisen Wirtschaftsvertreter aus der Region haben wiederholt deutlich
gemacht, dass ein funktionierender Flugverkehr für sie ein wichtiger
Standortfaktor darstellt und eine der Voraussetzungen für neue Investitionen in
die Standorte im Ostalbkreis und der Region ist. Gespräche der Industrie- und
Handelskammer mit Unternehmen der Region haben ergeben, dass die Wirtschaft
bereit ist, für die Realisierung des Ausbaus einen erheblichen Betrag
beizusteuern. Auch im Rahmen der „Zukunftsinitiative
Ostwürttemberg 2015“ forderte der damalige VDMA-Präsident und
Leitz-Chef Dr. Brucklacher neben dem Zeiss-Vorstandsvorsitzenden Dr. Kurz einen
raschen Ausbau des Verkehrslandeplatzes. Eine Notwendigkeit zum Ausbau und
Verbesserung der Bedingungen der Verkehrslandeplätze ist auch im Regionalplan
Ostwürttemberg 2010 verankert. Dort wird als Grundsatz bei 4.1.4 Luftverkehr
ausgeführt: “Die
Luftverkehrsverbindungen sind so zu verbessern und auszubauen, dass die Region
für den Luftverkehr bedarfsgerecht erschlossen wird. - Elchingen für den Raum Aalen -
Heidenheim - Heubach für den Raum Schwäbisch
Gmünd - Giengen für den Raum Giengen - Niederstotzingen -
Sontheim so auszubauen bzw. zu
erweitern, dass sie den Anforderungen des modernen Flugverkehrs genügen.“ Angesichts des seitens der
Wirtschaft formulierten Bedarfs einerseits und der fehlenden finanziellen
Leistungsfähigkeit des Luftsportrings Aalen e. V. andererseits wurde, gemäß dem
Beschluss des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung vom 29. November 2002, von der AOM
GmbH in Waiblingen eine Machbarkeitsstudie mit Prognose der Flugbewegungszahlen
für den Verkehrslandeplatz Aalen-Elchingen erstellt. Hierbei wurden die
Auswirkungen der JAR-OPS 1 auf den Verkehrslandeplatz untersucht. Die Ergebnisse und der aktuelle
Stand der Überlegungen wurden in der Sitzung des Kreistags am 5. April 2005
vorgestellt. Aus Sicht des Regierungspräsidiums
Stuttgart und des damals zuständigen Ministeriums für Umwelt und Verkehr
Baden-Württemberg und nach einer Prognose der zukünftigen Flugverkehrszahlen
auf dem Landeplatz Aalen-Elchingen wurde insbesondere der
Instrumentenflugbetrieb als zukunftsträchtig und förderfähig betrachtet. Mit
diesem kann nach der Einschätzung der Experten dauerhaft die Durchführung eines
qualifizierten Geschäftsreiseverkehrs sichergestellt werden. Aufgrund
genehmigungsrechtlicher Aspekte lag der Focus zunächst auf dem Ausbau des
Verkehrslandeplatzes in Form einer Verlegung der Start- und Landebahn in
südlicher Richtung. Bei verschiedenen Gesprächen seit Dezember 2005 wurden zahlreiche Detailstudien auf der Basis von drei grundsätzlichen Lösungsmöglichkeiten untersucht und erörtert. Ziel der Gespräche war es, die Planungen weiterzuentwickeln, um eine rasche wirtschaftlich tragfähige und von den Beteiligten akzeptierte Realisierung des Ausbaus des Verkehrslandeplatzes Aalen-Elchingen voranzubringen. Auf Vorschlag des Regierungspräsidiums wurde die Verlängerung der bestehenden Start- und Landebahn mit Instrumentenflugbetrieb nochmals näher untersucht. Aus genehmigungsrechtlichen Gründen war diese zunächst in den Hintergrund getreten. Im Zuge der Überprüfungen stellte sich heraus, dass mit einer Ausnahmegenehmigung eine Verlängerung der Start- und Landebahn - wie jetzt auch vom Luftsportring beantragt - mit Instrumentenflug möglich werden könnte. Der Ausschuss für Umweltschutz und
Kreisentwicklung wurde in der Sitzung am 13. Februar 2007 über die
aktuellen Entwicklungen und Überlegungen informiert. Bei der Mitgliederversammlung am 24. März 2007 hat der Luftsportring Aalen beschlossen, dass beim Regierungspräsidium ein Antrag mit dem Ziel eingereicht wird, die Genehmigungsmöglichkeiten, Projektkosten und Machbarkeiten für folgende Punkte festzustellen:
Die grundsätzliche Entscheidung über den Ausbau ist einer zukünftigen Mitgliederversammlung vorbehalten. Am 25. Juni 2007 wurde im Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung über die auf dem Verkehrslandeplatz geplante Informationsveranstaltung berichtet und die aktuellen Planungen vorgestellt. Die Informationsveranstaltung zum
geplanten Ausbau des Verkehrslandeplatzes am 26. Juni 2007 fand in der
Bevölkerung großes Interesse. Der Expertenrunde mit Vertretern aus dem
Luftsportring, Fachplanern, der Politik, Wirtschaft und dem Regierungspräsidium
war es ein Anliegen, vor Beginn eines förmlichen Antragsverfahrens die
Bevölkerung aus erster Hand zu informieren und die verschiedenen Positionen
auszutauschen. Der aktuelle Stand des Verfahrens,
dessen Zeitperspektive und die mögliche Höhe der Kosten eines Ausbaus wurden in
den Gremien des Ostalbkreises zuletzt am 17. Juli 2007 in der Sitzung des
Verwaltungs- und Finanzausschusses thematisiert. Ende Juli 2007 hat das Land
Baden-Württemberg die Unterstützung für einen Ausbau des Verkehrslandeplatzes
zugesichert und - als Zeichen des Bekenntnisses zur Region Ostwürttemberg und
deren Wirtschaft - eine finanzielle Beteiligung in Höhe von 1,5 Mio. € zugesagt. Mit Schreiben vom 5. September 2007 hat der Luftsportring Aalen beim Regierungspräsidium Stuttgart den Änderungsantrag auf luftrechtliche Genehmigung gemäß § 6 LuftVG für folgende Maßnahmen eingereicht: 1. Anpassung der Start-/Landebahn an die Anforderungen der JAR-OPS 1, Verlängerung der Bahn auf 1495 m und Verbreiterung auf 30 m. 2. Erweiterung der zulässigen Tonnage von 10 t mittels einer PPR-Regelung auf 14 t. 3. Installation einer Befeuerung der Start-/Landebahn, Rollbahn und Anflugbefeuerung. 4. Zulassung eines Instrumentenflugbetriebs (Luftraum F (PPR) mit Nichtpräzisionsverfahren). Der Antrag des Luftsportrings umfasst im Detail insgesamt folgende geplante Ausbaumaßnahmen: Die bestehende Start-/Landebahn (rund 1.000 m) wird auf eine Gesamtlänge von 1.495 m verlängert indem im Osten 207 m und im Westen 274,5 m angebaut werden. Zudem wird die Start-/Landebahn von derzeit 25 m auf 30 m verbreitert und damit die Achse der Landebahn um 2,5 m nach Süden verschoben (bessere Hindernissituation). Durch die Verlängerung im Westen wird derzeit davon ausgegangen, dass die bestehende Gemeindeverbindungsstraße zwischen Elchingen und Großkuchen verlegt werden muss. Die genaue Lage einer möglichen Verlegung ist im Verfahren zu entwickeln und auch unter straßenbaulichen Aspekten mit dem Träger der Straßenbaulast zu erörtern. Dieses Thema muss aber noch abschließend verhandelt werden. Zur Verbesserung der Sicherheit soll ein Instrumentenanflugverfahren eingerichtet werden. Hierbei handelt es sich um ein so genanntes Nichtpräzisionsanflugverfahren, welches satellitengestützt arbeitet, mittels GPS (vergleichbar einem Navigationsgerät im PKW). Hierfür ist auch ein sog. Luftraum F erforderlich. Er wird aktiviert, wenn eine Maschine einen An- oder Abflug nach Instrumenten (IFR) durchführt. Die Freigabe für die An- und Abflüge werden durch die DFS in Koordination mit der örtlichen Flugleitung erteilt. Um die Flugsicherheit zu gewährleisten, darf sich jeweils nur ein einziges nach Instrumentenflugregeln fliegendes Luftfahrzeug im Luftraum F aufhalten. Gleichzeitig werden dem Sichtflugverkehr erhöhte Sichtminima auferlegt. Hiermit verbunden ist die Installation einer Befeuerung der Start-/Landebahn und der Hauptrollbahn sowie die Installation einer einfachen Anflugbefeuerung in beiden Anflugrichtungen. Die Länge der Anflugbefeuerung beträgt 420 m, wobei nur alle 60 m ein in Anflugrichtung ausgerichtetes Feuer steht. Ein Bauschutzbereich gemäß § 17 LuftVG wird nicht beantragt, sondern ein Hindernisinformationsbereich (HIB) gemäß § 18 LuftVG. Erweiterung des zulässigen Startgewichts von 10,0 Tonnen auf 14,0 Tonnen im PPR-Betrieb, d.h. nur mit vorheriger Genehmigung durch den Landeplatz. 2.
Zusammenfassung Die Planungen zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes Aalen-Elchingen schreiten weiter voran. Mit seinem luftrechtlichen Antrag beim Regierungspräsidium Stuttgart beabsichtigt der Luftsportring Aalen e. V., die Genehmigungsmöglichkeiten, Projektkosten und Machbarkeiten für den geplanten Ausbau festzustellen. Der Beschluss zum Bau muss noch durch die Mitgliederversammlung erfolgen. Der Antrag ist ein weiterer Schritt für einen Ausbau und soll dem Luftsportring auch Klarheit über die Genehmigungsmöglichkeiten geben. Zunächst ist ein luftrechtliches Verfahren erforderlich, bevor eine baurechtliche Prüfung erfolgt. Die Landkreisverwaltung
unterstützt den Ausbau des Verkehrslandeplatzes und begrüßt den weiteren
Fortschritt des Verfahrens. Die geplante Maßnahme kann zur Verbesserung der
Verkehrsinfrastruktur in Ostwürttemberg gleichermaßen wie zur Standortsicherung
wichtiger Wirtschaftsunternehmen in der Region beitragen. Über eine finanzielle
Beteiligung des Ostalbkreises an den Kosten für den Ausbau wird im weiteren
Fortschritt des Verfahrens zu entscheiden sein. Finanzierung und FolgekostenDie Beteiligung des Ostalbkreises bei der Finanzierung des Ausbaus ist zu einem späteren Zeitpunkt, wenn eine nähere Kostenschätzung vorliegt, gesondert zu entscheiden. Die mittelfristige Finanzplanung sieht hierfür Perspektiven vor. AnlagenÜbersicht geplante Start-/Landebahn
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