Sachverhalt/Begründung
1. Notwendigkeit der Baumaßnahme
Auf dem Gemeindegebiet von Neuler wird derzeit ein
Flurbereinigungsverfahren durchgeführt. Im Rahmen eines solchen Verfahrens
können Flächen für einen Straßenausbau einfacher bereitgestellt werden. Daher
ist es sinnvoll, für alle im Flurbereinigungsgebiet liegenden und in naher
Zukunft zu planenden Straßen einen Entwurf aufzustellen.
Dies ist auch im Hinblick auf die Anbindung der zukünftigen Wirtschaftswege an
die neue Straße von Vorteil.
Mit dem geplanten Ausbau der Kreisstraße 3232 zwischen der Landesstraße 1075
und der Kreisstraße 3233 wird nach den bereits ausgebauten Abschnitten zwischen
Neuler-Ebnat und der Landesstraße 1075 sowie der Ortsdurchfahrt Ramsenstrut ein
weiterer Teilabschnitt den dortigen Verkehrsverhältnissen angepasst.
Die vorhandene Straßenbreite von 4,0 m - 4,50 m und der bestehende
Fahrbahnaufbau entsprechen nicht mehr den Anforderungen, die an eine
Kreisstraße gestellt werden. Dies zeigt sich neben den entlang der gesamten
Strecke auftretenden starken Verdrückungen der Fahrbahnränder auch an der sehr
schlechten Fahrbahnoberfläche der Kreisstraße. Eine Belagsmaßnahme oder die
Aufbringung einer sog. Tragdeckschicht würde auf dieser Straße zu keinem Erfolg
führen, da die hierfür erforderlichen Voraussetzungen, wie z. B. frostsicherer
Unterbau, ausreichende Breite oder stetige Linienführung nicht gegeben sind.
Eine nachhaltige Lösung kann nur durch einen Ausbau der Kreisstraße erreicht
werden.
Im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens wurde von der
Gemeinde Neuler angeregt, den Abschnitt der K 3232 zwischen der K 3233 und
der K 3234 zukünftig zu einem Wirtschaftsweg zurückzubauen und in die Baulast
der Gemeinde zu übertragen, da diese Verbindung nicht zwingend erforderlich
ist. Damit kann dieser Rückbau in die ökologische Betrachtung positiv
eingestellt werden.
Auf die Beratungen vor Ort
anlässlich der Kreisstraßenbesichtigungsfahrt des Ausschusses für Umweltschutz
und Kreisentwicklung am 26.06.2006 wird verwiesen.
2. Darstellung der Baumaßnahme
Der Trassenverlauf ist aus der als Anlage beigefügten Verkleinerung der
Lagepläne ersichtlich.
Aufgrund der örtlichen Randbedingungen (Ortsdurchfahrt Ramsenstrut) wurde die
Maßnahme in zwei Abschnitte geteilt. Die Linienführung der geplanten
Kreisstraße orientiert sich im wesentlichen an der vorhandenen Trasse.
Lediglich in zwei Bereichen wurden zwei sehr enge und unübersichtliche Kurven
„entschärft“ (Station 0+350A, Station 0+850B). Die
Gesamtausbaulänge der Maßnahme beträgt rund 2,2 km. Die zukünftige Breite
der Kreisstraße soll 5,50 m betragen.
Auf Wunsch der Gemeinde Neuler ist im nördlichen Ortseingangsbereich von
Ramsenstrut eine Mittelinsel als geschwindigkeitsdämpfende Maßnahme geplant.
Die Entwässerung der Kreisstraße erfolgt zukünftig breitflächig über die
Böschungsbereiche der Straße. In Streckenabschnitten, in denen eine Sammlung
des Straßenoberflächenwassers erforderlich wird, wird dieses über Mulden der
nächstliegenden Vorflut zugeführt.
Für die vorliegende Planung wird vom Geschäftsbereich Baurecht und Naturschutz
ein entsprechendes Ausgleichsmaßnahmenkonzept erarbeitet.
Bei Station 0+420A ist direkt neben der Straße eine
FFH-Fläche ausgewiesen, in deren Kern sich ein ökologisch sehr wertvoller Teich
mit Amphibien befindet. Inwieweit für diese Amphibienpopulation eine
Schutzeinrichtung erforderlich ist, wird in der nächsten Wanderperiode noch
durch den amtlichen bzw. privaten Naturschutz geprüft.
3. Durchführung der Maßnahme
Die Maßnahme soll ab 2009 zur Ausführung kommen, sofern das Land den GVFG-Zuschuss
nach dem Entflechtungsgesetz gewährt. Die Bauarbeiten werden unter Vollsperrung
in zwei Abschnitten durchgeführt, um die Erreichbarkeit von Ramsenstrut sicher
zu stellen.
4. Kosten der Baumaßnahme
Nach der Kostenberechnung des Geschäftsbereichs
Straßenbau ist mit folgenden Kosten zu rechnen:
|
Gesamt
€
|
Ostalbkreis
€
|
Zuschuss
€
|
Gemeinde
Neuler
€
|
Grunderwerb
|
46.000
|
22.000
|
23.500
|
500
|
Baukosten
|
978.000
|
475.000
|
495.000
|
8.000
|
Gesamtkosten
|
1.024.000
|
497.000
|
518.500
|
8.500
|
Der Zuschuss gemäß Entflechtungsgesetz beträgt etwa 52 %.
Die Gemeinde Neuler trägt die Hälfte der Baukosten für
die geschwindigkeitsdämpfende Maßnahme.