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Vorlage - 150/07  

 
 
Betreff: Planung für den Ausbau der Kreisstraße 3232 von der L 1075 bis zur K 3233 (ohne OD Ramsenstrut)
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
23.10.2007 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Dem Ausbau der Kreisstraße 3232 von der Landesstraße 1075 bis zur Kreisstraße 3233 (ohne Ortsdurchfahrt Ramsenstrut) wird nach der vorliegenden Planung zugestimmt. Die Maßnahme wird wie auf Seite 4 der Vorlage dargestellt im Gesamtbetrag von 1.024.000 € vorbehaltlich der GVFG-Förderung des Landes nach dem Entflechtungsgesetz finanziert.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

 

1.   Notwendigkeit der Baumaßnahme

 

Auf dem Gemeindegebiet von Neuler wird derzeit ein Flurbereinigungsverfahren durchgeführt. Im Rahmen eines solchen Verfahrens können Flächen für einen Straßenausbau einfacher bereitgestellt werden. Daher ist es sinnvoll, für alle im Flurbereinigungsgebiet liegenden und in naher Zukunft zu planenden Straßen einen Entwurf aufzustellen.
Dies ist auch im Hinblick auf die Anbindung der zukünftigen Wirtschaftswege an die neue Straße von Vorteil.

Mit dem geplanten Ausbau der Kreisstraße 3232 zwischen der Landesstraße 1075 und der Kreisstraße 3233 wird nach den bereits ausgebauten Abschnitten zwischen Neuler-Ebnat und der Landesstraße 1075 sowie der Ortsdurchfahrt Ramsenstrut ein weiterer Teilabschnitt den dortigen Verkehrsverhältnissen angepasst.
Die vorhandene Straßenbreite von 4,0 m - 4,50 m und der bestehende Fahrbahnaufbau entsprechen nicht mehr den Anforderungen, die an eine Kreisstraße gestellt werden. Dies zeigt sich neben den entlang der gesamten Strecke auftretenden starken Verdrückungen der Fahrbahnränder auch an der sehr schlechten Fahrbahnoberfläche der Kreisstraße. Eine Belagsmaßnahme oder die Aufbringung einer sog. Tragdeckschicht würde auf dieser Straße zu keinem Erfolg führen, da die hierfür erforderlichen Voraussetzungen, wie z. B. frostsicherer Unterbau, ausreichende Breite oder stetige Linienführung nicht gegeben sind.
Eine nachhaltige Lösung kann nur durch einen Ausbau der Kreisstraße erreicht werden.

 

Im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens wurde von der Gemeinde Neuler angeregt, den Abschnitt der K 3232 zwischen der K 3233 und der K 3234 zukünftig zu einem Wirtschaftsweg zurückzubauen und in die Baulast der Gemeinde zu übertragen, da diese Verbindung nicht zwingend erforderlich ist. Damit kann dieser Rückbau in die ökologische Betrachtung positiv eingestellt werden.

Auf die Beratungen vor Ort anlässlich der Kreisstraßenbesichtigungsfahrt des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 26.06.2006 wird verwiesen.

 

 

2.   Darstellung der Baumaßnahme


Der Trassenverlauf ist aus der als Anlage beigefügten Verkleinerung der Lagepläne ersichtlich.
Aufgrund der örtlichen Randbedingungen (Ortsdurchfahrt Ramsenstrut) wurde die Maßnahme in zwei Abschnitte geteilt. Die Linienführung der geplanten Kreisstraße orientiert sich im wesentlichen an der vorhandenen Trasse. Lediglich in zwei Bereichen wurden zwei sehr enge und unübersichtliche Kurven „entschärft“ (Station 0+350A, Station 0+850B). Die Gesamtausbaulänge der Maßnahme beträgt rund 2,2 km. Die zukünftige Breite der Kreisstraße soll 5,50 m betragen.


Auf Wunsch der Gemeinde Neuler ist im nördlichen Ortseingangsbereich von Ramsenstrut eine Mittelinsel als geschwindigkeitsdämpfende Maßnahme geplant. Die Entwässerung der Kreisstraße erfolgt zukünftig breitflächig über die Böschungsbereiche der Straße. In Streckenabschnitten, in denen eine Sammlung des Straßenoberflächenwassers erforderlich wird, wird dieses über Mulden der nächstliegenden Vorflut zugeführt.
Für die vorliegende Planung wird vom Geschäftsbereich Baurecht und Naturschutz ein entsprechendes Ausgleichsmaßnahmenkonzept erarbeitet.

Bei Station 0+420A ist direkt neben der Straße eine FFH-Fläche ausgewiesen, in deren Kern sich ein ökologisch sehr wertvoller Teich mit Amphibien befindet. Inwieweit für diese Amphibienpopulation eine Schutzeinrichtung erforderlich ist, wird in der nächsten Wanderperiode noch durch den amtlichen bzw. privaten Naturschutz geprüft.



3.   Durchführung der Maßnahme


Die Maßnahme soll ab 2009 zur Ausführung kommen, sofern das Land den GVFG-Zuschuss nach dem Entflechtungsgesetz gewährt. Die Bauarbeiten werden unter Vollsperrung in zwei Abschnitten durchgeführt, um die Erreichbarkeit von Ramsenstrut sicher zu stellen.



4.   Kosten der Baumaßnahme

 

Nach der Kostenberechnung des Geschäftsbereichs Straßenbau ist mit folgenden Kosten zu rechnen:

 

 

Gesamt

Ostalbkreis

Zuschuss

Gemeinde
Neuler

Grunderwerb

46.000

22.000

23.500

500

Baukosten

978.000

475.000

495.000

8.000

Gesamtkosten

1.024.000

497.000

518.500

8.500

 

Der Zuschuss gemäß Entflechtungsgesetz beträgt etwa 52 %.

 

Die Gemeinde Neuler trägt die Hälfte der Baukosten für die geschwindigkeitsdämpfende Maßnahme.

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Im Kreishaushalt 2007 und Folgejahre wird folgende Finanzierung vorgesehen:

 

 

Gesamt

Ostalbkreis

Zuschuss

Gemeinde
Neuler

bis 2006

20.000

20.000

0

0

bis 2007

208.000

100.000

108.000

0

bis 2009

300.000

150.000

150.000

0

bis 2010

496.000

227.000

260.500

8.500

Gesamtkosten

1.024.000

497.000

518.500

8.500

 

 

 

Anlagen

Anlagen

 

1 Übersichtslageplan

 


 

 

Sichtvermerke

 

 

 

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Engelhard


 

Dezernat II

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Hubel

 

 

Landrat

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Pavel