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Antrag der VerwaltungDer Planungsempfehlung der Verwaltung für den Neubau des Rad- und Gehweges entlang der Kreisstraße 3263 mit teilweisem Ausbau der Kreisstraße wird zugestimmt. Die Maßnahme wird wie auf Seite 8 der Vorlage dargestellt im Gesamtbetrag von 411.000 € finanziert. Sachverhalt/BegründungRadfahren wird in der heutigen Zeit immer beliebter. So wird das Fahrrad immer häufiger für die Fahrt zur Arbeit oder zur Erholung in der Freizeit eingesetzt. Vor allem für Familien mit Kindern ist eine gemeinsame Radtour in der freien Natur ein großartiges Erlebnis. Um so wichtiger ist daher, den Radverkehr durch den Bau von Radwegen sicher und abseits der Straßen zu führen.
Der
Trassenverlauf ist aus der als Anlage beigefügten Verkleinerung der Lagepläne
ersichtlich. Die erste Variante würde zu einem Eingriff in den prioritären Lebensraum Auwald führen. Ein Eingriff in geschützte Bereiche könnte mit einer Verschiebung der Straße nach Norden vermieden werden. Aufgrund
eines Ortstermins mit dem privaten und amtlichen Naturschutz sowie der Gemeinde
Abtsgmünd am 06.03.2007 wurde es erforderlich, weitere Varianten zu
untersuchen. Aus Sicht der Gemeinde Abtsgmünd müsste bei einer Verschiebung
eines ca. 200 m bis 250 m langen Teilstücks der o. g.
Kreisstraße auch ein Gesamtausbau der Straße bis zum Anstieg nach Neubronn
erfolgen. Da sich die Straße in einem sehr schlechten Zustand befindet, hat die
Gemeinde Abtsgmünd einen Antrag auf Ausbau des vorgenannten
Kreisstraßenabschnittes gestellt. Im Folgenden werden die Varianten kurz beschrieben und tabellarisch einander gegenüber gestellt: Abschnitt 1 von Stat. 0+000 - Stat.
0+280 Variante 1a: Der geplante Rad- und Gehweg beginnt an der Landesstraße 1075 in der Nähe der bestehenden Leinbrücke. Von dort aus verläuft er am Rande der Leinaue, parallel zur Kreisstraße 3263 bis rund 60 m nach dem „Leinknie“. Im Bereich dieser Flussbiegung wird der Radweg an die Kreisstraße angebaut werden. Variante
1b: Die Variante 1a beginnt in der Nähe der Leinbrücke im Zuge der Landesstraße 1075 und verläuft dann auf der bisherigen rechten Fahrbahnhälfte der Kreisstraße 3263, d. h. der heutige rechte Fahrbahnrand ist somit identisch mit dem zukünftigen rechten Radwegrand. Mit dieser Führung werden die Eingriffe in die aus naturschutzfachlicher Sicht hochsensible Leinaue auf ein Minimum beschränkt. Dafür muss die Kreisstraße nach Norden verlegt werden. Abschnitt 2 von Stat. 0+280 - Stat.
1+000 In diesem Bereich wird der geplante Rad- und Gehweg weitgehend am Dammfuß der Kreisstraße geführt.
Abschnitt 3 von Stat. 1+000 - Bauende Variante 3a: In diesem Bereich muss der Sulzbach gequert werden. Damit hier so wenig wie möglich in die vorhandene Gehölzstruktur eingegriffen wird, verläuft der zukünftige Radweg innerhalb der vorhandenen Straßenböschung, so dass er durch die Verlängerung des bestehenden Bauwerksdurchlasses um ca. 2,80 m den Spatzenbach queren kann. Durch diese gewählte Trassenführung wird der Eingriff in die vorhandene Gehölzstruktur auf ein Minimum reduziert. Variante 3b: Die Sulzbachquerung erfolgt wie bei Variante 3a über eine Verlängerung des bestehenden Durchlasses um ca. 2,4 m. Anschließend wird der Radweg angebaut (abgetrennt durch einen Hochbordstein) und bis zur bestehenden Feldwegeinmündung weitergeführt. Durch diese Baumaßnahme muss die Straßenböschung neu hergestellt und der bestehende Waldtrauf um ca. 4 bis 6 m zurückgenommen werden. Variante
3c: Die Sulzbachquerung erfolgt analog zu Variante 3a. Entgegen der Variante 3b, in der der Radweg oberhalb der Straßenböschung entlang der Kreisstraße geführt wird, erfolgt hier die Radwegführung unterhalb der bestehenden Straßenböschung. Hierzu ist der bestehende Waldtrauf um 6 bis 8 m zurückzunehmen. Variante
3d: Bei dieser Variante ist vorgesehen, ab dem Durchlass des Sulzbaches den geplanten Radweg auf der bestehenden Kreisstraße zu führen. Deshalb muss die Kreisstraße in diesem Abschnitt Richtung Westen verschoben und komplett neu hergestellt werden. Durch einen Grünstreifen abgesetzt vom geplanten Radweg wird die Straße auf eine Breite von 5,5 m ausgebaut. Nullvariante: Hier ist vorgesehen, den Radweg zusammen mit dem Kfz-Verkehr auf der bestehenden Kreisstraße zu führen und somit keinen neuen Rad- und Gehweg zu erstellen.
2. Zusammenfassung: Empfehlung: Nachdem
die Variante 1a keine Aussicht auf Genehmigung durch die EU hat, wird im ersten
Abschnitt vorgeschlagen, die Variante 1b zu realisieren. In Kombination mit dem
Abschnitt 2 und der Variante 3c führt dies zu Kosten von 411.000 €.
Dies würde bedeuten, dass die Straßenbreite im Abschnitt 1 5,50 m und in den
Abschnitten 2 und 3 4,00 m beträgt. Wenn die Abschnitte 2 und 3 ebenfalls auf
5,50 m ausgebaut werden würden, dann wäre mit Mehrkosten von
515.000 € zu rechnen. Finanzierung und FolgekostenAuf der Basis der vorgeschlagenen Vorzugsvariante würden sich folgende Kosten ergeben:
Gegenüber der seitherigen Finanzplanung erhöhen sich die Gesamtkosten um 191.000 €. Für den Ostalbkreis ergibt sich daraus eine Erhöhung um 149.000 €, die im wesentlichen auf den Straßenausbau zurückzuführen ist, der vollständig zu Lasten des Landkreises als Straßenbaulastträger geht. Die weiteren Erhöhungen beruhen darauf, dass die bisherige, auf der Basis der ersten Planungsentwürfe erarbeitete, überschlägige Kostenschätzung entsprechend des Planfortschrittes überarbeitet und angepasst wurde. Vor allem konnten anhand der neueren Planunterlagen genauere Massenermittlungen durchgeführt und damit die Kosten detaillierter ermittelt werden.
Die Gemeinde Abtsgmünd beteiligt sich mit 50 % an den Kosten des Radweges. AnlagenÜbersichtslagepläne (2 Blätter)
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