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Vorlage - 148/07  

 
 
Betreff: Planung Rad- und Gehweg Kreisstraße 3263 von Laubach Richtung Neubronn (Leintalradweg)
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
23.10.2007 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Planungsempfehlung der Verwaltung für den Neubau des Rad- und Gehweges entlang der Kreisstraße 3263 mit teilweisem Ausbau der Kreisstraße wird zugestimmt. Die Maßnahme wird wie auf Seite 8 der Vorlage dargestellt im Gesamtbetrag von 411.000 € finanziert.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

 

1.   Notwendigkeit der Baumaßnahme

 

Radfahren wird in der heutigen Zeit immer beliebter. So wird das Fahrrad immer häufiger für die Fahrt zur Arbeit oder zur Erholung in der Freizeit eingesetzt. Vor allem für Familien mit Kindern ist eine gemeinsame Radtour in der freien Natur ein großartiges Erlebnis. Um so wichtiger ist daher, den Radverkehr durch den Bau von Radwegen sicher und abseits der Straßen zu führen.


Bereits seit Anfang 2002 plant der Wasserverband Kocher-Lein einen durchgängigen Radweg im Leintal mit Anschluss an den überregional bedeutsamen Kocher-Jagst-Radweg, um das landschaftlich reizvoll gelegene Leintal touristisch aufzuwerten und das regionale Sport- und Freizeitangebot weiter auszubauen.


Von der Gesamtlänge des Leintalradweges von rund 44 km wurden durch den Wasserverband Kocher-Lein und den betroffenen Markungsgemeinden mittlerweile 34 km umgesetzt. Das Regierungspräsidium Stuttgart wird im Rahmen des für 2008 vorgesehenen Ausbaus der Ortsdurchfahrt Laubach im Zuge der Landesstraße 1075 den Abschnitt zwischen Leinroden und der Kreisstraße 3263 Richtung Neubronn herstellen; das heißt, für den angestrebten durchgängigen Leintalradweg fehlen nur noch Abschnitte entlang der Kreisstraße 3258 zwischen Täferrot und Leinzell sowie der Kreisstraße 3263 Richtung Neubronn. Der Ostalbkreis als Straßenbaulastträger für Kreisstraßen ist daher gefordert, alles zu unternehmen, um den Lückenschluss möglichst schnell herzustellen. Nach der Realisierung des Abschnittes zwischen Täferrot und Leinzell wird mit dem Abschnitt entlang der Kreisstraße 3263 die letzte Lücke geschlossen.


Die bestehende Kreisstraße 3263 ist im überplanten Bereich ca. 4,00 m breit. Bei einer derart geringen Breite und dem dort vorhandenen schlechten Fahrbahnaufbau ist schon ein Begegnungsverkehr zwischen zwei Pkw nur bei verminderter Geschwindigkeit möglich. Ein regelkonformes Überholen von Radfahrern ist bei einem hierfür erforderlichen Sicherheitsabstand von 1,50 m nahezu unmöglich. Wird der Sicherheitsabstand unterschritten, besteht dadurch für den Radfahrer ein erhöhtes Gefährdungspotential, welches mit den o.g. Zielsetzungen des Leintalradweges unvereinbar ist.



2.   Darstellung der Baumaßnahme

 

Der Trassenverlauf ist aus der als Anlage beigefügten Verkleinerung der Lagepläne ersichtlich.
Für diesen Bereich wurde zunächst eine Linie mit zwei Varianten untersucht. Zum einen die Radwegeführung abgesetzt am Böschungsfuß und zum anderen den Anbau an die Kreisstraße 3263.
Darüber hinaus rückt im weiteren Verlauf die Lein sehr nahe an die vorgenannte Kreisstraße heran. In diesem Bereich bestehen nur zwei Möglichkeiten: Ein direkter Anbau an die vorhandene Straße (ohne Grünstreifen und ohne Straßenausbau) oder eine Verschiebung der Kreisstraße 3263 nach Norden mit einem abgesetzten Radweg.

Die erste Variante würde zu einem Eingriff in den prioritären Lebensraum Auwald führen. Ein Eingriff in geschützte Bereiche könnte mit einer Verschiebung der Straße nach Norden vermieden werden.

Aufgrund eines Ortstermins mit dem privaten und amtlichen Naturschutz sowie der Gemeinde Abtsgmünd am 06.03.2007 wurde es erforderlich, weitere Varianten zu untersuchen. Aus Sicht der Gemeinde Abtsgmünd müsste bei einer Verschiebung eines ca. 200 m bis 250 m langen Teilstücks der o. g. Kreisstraße auch ein Gesamtausbau der Straße bis zum Anstieg nach Neubronn erfolgen. Da sich die Straße in einem sehr schlechten Zustand befindet, hat die Gemeinde Abtsgmünd einen Antrag auf Ausbau des vorgenannten Kreisstraßenabschnittes gestellt.
Der private Naturschutz sieht aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens von etwa 500 Kfz/24 h keinen Ausbaubedarf und bat deshalb um die Prüfung einer Nullvariante. Die Gemeinde Abtsgmünd sieht bei einer Nullvariante jedoch einen Widerspruch im Bezug auf die Durchgängigkeit des Leintalradweges.

 

Im Folgenden werden die Varianten kurz beschrieben und tabellarisch einander gegenüber gestellt:

 

 

      Abschnitt 1 von Stat. 0+000 - Stat. 0+280

 

      Variante 1a:

Der geplante Rad- und Gehweg beginnt an der Landesstraße 1075 in der Nähe der bestehenden Leinbrücke. Von dort aus verläuft er am Rande der Leinaue, parallel zur Kreisstraße 3263 bis rund 60 m nach dem „Leinknie“. Im Bereich dieser Flussbiegung wird der Radweg an die Kreisstraße angebaut werden.

 

Variante 1b:

Die Variante 1a beginnt in der Nähe der Leinbrücke im Zuge der Landesstraße 1075 und verläuft dann auf der bisherigen rechten Fahrbahnhälfte der Kreisstraße 3263, d. h. der heutige rechte Fahrbahnrand ist somit identisch mit dem zukünftigen rechten Radwegrand. Mit dieser Führung werden die Eingriffe in die aus naturschutzfachlicher Sicht hochsensible Leinaue auf ein Minimum beschränkt. Dafür muss die Kreisstraße nach Norden verlegt werden.

 

 

      Abschnitt 2 von Stat. 0+280 - Stat. 1+000

 

In diesem Bereich wird der geplante Rad- und Gehweg weitgehend am Dammfuß der Kreisstraße geführt.

 

         

      Abschnitt 3 von Stat. 1+000 - Bauende

 

      Variante 3a:

In diesem Bereich muss der Sulzbach gequert werden. Damit hier so wenig wie möglich in die vorhandene Gehölzstruktur eingegriffen wird, verläuft der zukünftige Radweg innerhalb der vorhandenen Straßenböschung, so dass er durch die Verlängerung des bestehenden Bauwerksdurchlasses um ca. 2,80 m den Spatzenbach queren kann. Durch diese gewählte Trassenführung wird der Eingriff in die vorhandene Gehölzstruktur auf ein Minimum reduziert.

 

      Variante 3b:

Die Sulzbachquerung erfolgt wie bei Variante 3a über eine Verlängerung des bestehenden Durchlasses um ca. 2,4 m. Anschließend wird der Radweg angebaut (abgetrennt durch einen Hochbordstein) und bis zur bestehenden Feldwegeinmündung weitergeführt. Durch diese Baumaßnahme muss die Straßenböschung neu hergestellt und der bestehende Waldtrauf um ca. 4 bis 6 m zurückgenommen werden.

 

Variante 3c:

Die Sulzbachquerung erfolgt analog zu Variante 3a. Entgegen der Variante 3b, in der der Radweg oberhalb der Straßenböschung entlang der Kreisstraße geführt wird, erfolgt hier die Radwegführung unterhalb der bestehenden Straßenböschung. Hierzu ist der bestehende Waldtrauf um 6 bis 8 m zurückzunehmen.

 

Variante 3d:

Bei dieser Variante ist vorgesehen, ab dem Durchlass des Sulzbaches den geplanten Radweg auf der bestehenden Kreisstraße zu führen. Deshalb muss die Kreisstraße in diesem Abschnitt Richtung Westen verschoben und komplett neu hergestellt werden. Durch einen Grünstreifen abgesetzt vom geplanten Radweg wird die Straße auf eine Breite von 5,5 m ausgebaut.

 

Nullvariante:

Hier ist vorgesehen, den Radweg zusammen mit dem Kfz-Verkehr auf der bestehenden Kreisstraße zu führen und somit keinen neuen Rad- und Gehweg zu erstellen.

 


 

Abschnitt 1
(0+000 – 0+280)

Abschnitt 2
(0+280 - 1+000)

Abschnitt 3
(1+00-1+130)

 

 

Variante 1a

Variante 1b

 

Variante 3a

Variante 3b

Variante 3c

Variante 3d

Nullvariante

Herstellungs-
kosten

ca. 90.000 €

ca. 199.000 €

ca. 173.000 €

ca. 43.000 €

ca. 52.000 €

ca. 39.000 €

ca. 154.000 €

-

Bauwerke

Durchlass

-

-

Verlängerung Durchlass einseitig

Verlängerung Durchlass einseitig

Verlängerung Durchlass einseitig

Verlängerung Durchlass beidseitig

-

Schutzgut

Boden

ca. 700 m²
Neuversiegelung

Gegenüber 1a
ca. 400 m² mehr Versiegelung

ca. 1865 m²
Neuversiegelung

310 m²
Neuversiegelung

260 m²
Neuversiegelung

285 m²
Neuversiegelung

640 m²
Neuversiegelung
höherer Flächenbedarf durch gleichzeitigen Straßenausbau

Nicht
beeinträchtigt

Schutzgut

Wasser

Festgesetztes Über­schwemmungsgebiet, Prallhangbereich mifri. Ufersicherung erforderlich (= weiterer Eingriff in FFH-Gebiet)

Abstand zur Lein wird +/- beibehalten

 

 

 

 

 

-

Schutzgut

Klima

-

-

-

-

-

-

-

Nicht beeinträchtigt

Schutzgut

Fauna / Flora

Eingriff in prioritären Lebensraumtyp Auwald durch direkten Flächenentzug, natürliche Fließgewässerdynamik wird unterbunden,
Ausnahme nach § 38(4) nur unter Beteiligung der EU-Kommission möglich

Kein Eingriff in prioritären Lebensraum

Außerhalb FFH-Gebiet, keine Beeinträchtigung

Eingriff in FFH-Lebensraumtyp „magere Flachlandmähwiese“ 450-500 m² Ausnahme nach § 38(3) im öff. Interesse und Kohärenzausgleich

Eingriff in FFH-Lebensraumtyp „magere Flachlandmähwiese“ 150 m² Ausnahme nach § 38(3) im öff. Interesse und Kohärenzausgleich

Eingriff in FFH-Lebensraumtyp „magere Flachlandmähwiese“ 150 m² Ausnahme nach § 38(3) im öff. Interesse und Kohärenzausgleich

Eingriff in FFH-Lebensraumtyp „magere Flachlandmähwiese“ (aber ungünstigerer Erhaltungszustand) 200 m² Ausnahme nach § 38(3) im öff. Interesse und Kohärenzausgleich

Nicht beeinträchtigt

§ 32-Biotope

Erhebl. Eingriff in bes. geschütztes Biotop Ausnahme nach § 32(4) 1. im öff. Interesse

Kein oder nur geringer Eingriff in bes. geschützte Biotope

Nicht betroffen

Nicht betroffen

Nicht betroffen

Nicht betroffen

Nicht betroffen

Nicht beeinträchtig

Schutzgut

Landschaftsbild

Befreiung LSG-VO erforderlich

Befreiung LSG-VO erforderlich Trassenkonzentration aber Waldtrauf wird aufgerissen, erste Baumreihe entfällt

Befreiung LSG-VO erforderlich

Befreiung LSG-VO erforderlich Zerschneidung von Wiesenkomplex

Befreiung LSG-VO erforderlich, Trassenkonzentration Eingriff in Laubwaldtrauf durch komplett neuen Böschungsaufbau

Befreiung LSG-VO erforderlich, abgesetzter Radweg am Böschungsfuß

Befreiung LSG-VO erforderlich, Trassenkonzentration, Straßenverbreiterung

Befreiung LSG

Schutzgut Mensch

 

 

 

 

 

 

 

 

Trassenführung für Radfahrer

gut

sehr gut

sehr gut

sehr gut

gut

sehr gut

sehr gut

unbefriedigend

Verkehrssicherheit

gut-befriedigend

gut

sehr gut

sehr gut

befriedigend

sehr gut

gut

unbefriedigend

Länge der Radwege

280 m

280 m

720 m

134 m

125 m

125 m

125 m

-

Verlegung Kreisstraße

Nein

Ja

Nein

Nein

Nein

Nein

Ja

 

Priorität

Naturschutz

III

II

II

II

III

III

II

I

 

 


2.   Zusammenfassung:

Aus Sicht des Naturschutzes ist die Nullvariante zu priorisieren, da diese keine Eingriffe in Natur und Landschaft erfordert mit der Konsequenz, dass kein Geh- und Radweg gebaut wird. Im Falle einer Realisierung wird jedoch die Variante 1b, Abschnitt 2 und die Variante 3d mit Gesamtkosten von 526.000 € favorisiert. Die seitens des Naturschutzes vorgeschlagenen Varianten 1b und 3d erfordern einen Ausbau der Kreisstraße auf eine Breite von 5,50 m (derzeit 4,00 m). Dies würde bedeuten, dass im Abschnitt 2 die bestehende Breite von ca. 4,00 m im Bestand beibehalten werden soll. Dies ist aus verkehrlicher und wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll, zumal die Gemeinde Abtsgmünd zwischenzeitlich beantragt hat, die Kreisstraße 3263 in diesem Bereich auszubauen und im weiteren Verlauf bis Neubronn mit einer Deckenverstärkung zu versehen. Dies führt bei einer Länge von rund 720 m im Abschnitt 2 allerdings zu Mehrkosten von 400.000 €. Für den gesamten Radweg mit Ausbau der Kreisstraße auf 5,50 m entstehen somit Gesamtkosten von rund 926.000 €.

 

Empfehlung:

Nachdem die Variante 1a keine Aussicht auf Genehmigung durch die EU hat, wird im ersten Abschnitt vorgeschlagen, die Variante 1b zu realisieren. In Kombination mit dem Abschnitt 2 und der Variante 3c führt dies zu Kosten von 411.000 €. Dies würde bedeuten, dass die Straßenbreite im Abschnitt 1 5,50 m und in den Abschnitten 2 und 3 4,00 m beträgt. Wenn die Abschnitte 2 und 3 ebenfalls auf 5,50 m ausgebaut werden würden, dann wäre mit Mehrkosten von 515.000 € zu rechnen.

Die Verwaltung schlägt auch unter Berücksichtigung der Vororttermine mit dem Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung vor, die Varianten 1b, 2 und 3c zu realisieren mit der Konsequenz, in den Abschnitten 2 und 3 die Straßenbreite bei 4,00 m zu belassen.

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

 

Auf der Basis der vorgeschlagenen Vorzugsvariante würden sich folgende Kosten ergeben:

 

 

Gesamt

Ostalbkreis

Gemeinde
Abtsgmünd

Grunderwerb

45.000

26.000

19.000

Baukosten

366.000

233.000

133.000

Gesamtkosten

411.000

259.000

152.000

 

Gegenüber der seitherigen Finanzplanung erhöhen sich die Gesamtkosten um 191.000 €. Für den Ostalbkreis ergibt sich daraus eine Erhöhung um 149.000 €, die im wesentlichen auf den Straßenausbau zurückzuführen ist, der vollständig zu Lasten des Landkreises als Straßenbaulastträger geht.

 

Die weiteren Erhöhungen beruhen darauf, dass die bisherige, auf der Basis der ersten Planungsentwürfe erarbeitete, überschlägige Kostenschätzung entsprechend des Planfortschrittes überarbeitet und angepasst wurde. Vor allem konnten anhand der neueren Planunterlagen genauere Massenermittlungen durchgeführt und damit die Kosten detaillierter ermittelt werden.

 

Im Kreishaushalt 2007 und Folgejahre wird folgende Finanzierung vorgesehen:

 

 

Gesamt

Ostalbkreis

Gemeinde
Abtsgmünd

2006

50.000

25.000

25.000

2007

150.000

75.000

75.000

2008

111.000

85.000

26.000

2009

100.000

74.000

26.000

Gesamtkosten

411.000

259.000

152.000

 

Die Gemeinde Abtsgmünd beteiligt sich mit 50 % an den Kosten des Radweges.

 

Anlagen

Anlagen

 

Übersichtslagepläne (2 Blätter)

 


 

 

Sichtvermerke

 

 

 

__________________________________________


 

Engelhard


 

Dezernat II

__________________________________________

 

Hubel

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel