Sachverhalt/Begründung
1. Vorbemerkung
Der Ostalbkreis ist Baulastträger von rund 480 km Kreisstraßen. Von den
insgesamt 1.109 km klassifizierten Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im
Ostalbkreis entfallen somit 43 % auf die Straßenbaulast des Landkreises. Mit
diesem riesigen Kreisstraßennetz nimmt der Ostalbkreis die vierte Stelle im
Land Baden-Württemberg ein.
Seit der Bildung des Ostalbkreises im Jahre 1973 hat der Landkreis über den
Vermögenshaushalt 147 Mio. € in den Kreisstraßen- und
Radwegeausbau investiert. Hinzu kommen weitere 84 Mio. € für
die Unterhaltung und Instandsetzung, die in diesem Zeitraum über den
Verwaltungshaushalt finanziert wurden. Mit diesem eindrucksvollen
Investitionspaket von rund 231 Mio. € wurde ein ganz wichtiger
Beitrag zur Stärkung der Infrastruktur des Ostalbkreises, insbesondere für den
ländlichen Raum und zur Verbesserung der Lebensqualität geleistet. Gleichzeitig
hat der Landkreis damit seinen Beitrag zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen
im Tiefbau erbracht. Die insgesamt schwierige Auftragslage in den letzten
Jahren hat hier zu Kapazitätsanpassungen geführt, die nun gelegentlich bereits
zu Kapazitätsengpässen und zu fehlendem Wettbewerb führen. Notwendig ist deshalb
eine Verstetigung des Auftragsvolumens auf höherem Niveau, um die Leistungskraft
und Kompetenz der heimischen Bauwirtschaft in der Breite zu erhalten.
Trotz beginnender Stagnation bzw. einer Trendumkehr in der Bevölkerungsentwicklung
der Bundesrepublik Deutschland sind das Land Baden-Württemberg und der
Ostalbkreis aufgrund günstiger Standortbedingungen hier noch auf dem
Wachstumspfad. Das Mobilitätsbedürfnis der Arbeits- und Freizeitgesellschaft
wird deshalb vorerst noch weiter anwachsen und kann in unserem überwiegend ländlich
strukturierten und dispers besiedelten Raum nur durch motorisierten Individualverkehr
befriedigt werden. Dies spiegelt die trotz stetiger Verbesserungen im ÖPNV
ständig steigende Zahl von Kraftfahrzeugen wider. Waren am 31.12.1990 noch
193.028 Kraftfahrzeuge im Ostalbkreis registriert, so waren es am 31.12.2006
bereits 265.798 Kraftfahrzeuge und damit noch einmal 2.041 Kraftfahrzeuge (rund
0,77 %) mehr als zum Stichtag in 2005. In 16 Jahren ist damit eine Zunahme um
72.770 Kraftfahrzeuge bzw. 37,70 % zu verzeichnen.
Ein gut ausgebautes Kreisstraßennetz und die Erhaltung der
Straßensubstanz dienen nicht nur dem Individualverkehr, sondern sind auch
Grundvoraussetzung für einen leistungsfähigen öffentlichen Personennahverkehr
und den Schülerverkehr mit Omnibussen. Dies ist vor allem in den ländlichen
Gebieten ohne Bahnlinien von großer Bedeutung.
Insofern kommt dem leistungsfähigen, bedarfsorientierten und
verkehrsgerechten Kreisstraßen- und Radwegeausbau auch eine eminent wirksame
strukturpolitische Bedeutung zu. Zur Bewältigung der heutigen und zukünftigen
Verkehrsprobleme und zur Stärkung der Wirtschaftskraft im Ostalbkreis ist eine
gute Verkehrsinfrastruktur unabdingbar.
Mit der im Frühjahr 2006 durchgeführten Zustandserfassung und -bewertung
der Kreisstraßen wurde ein deutliches Defizit beim Substanzerhalt bzw. beim
Ausbauzustand der Kreisstraßen aufgezeigt (auf die Vorlage 058/06 wird
verwiesen). In der Gesamtschau war festzustellen, dass 51,7 %, also etwas mehr
als die Hälfte des Kreisstraßennetzes in einem so schlechten Zustand sind, dass
die notwendigen Erhaltungs- oder Ausbaumaßnahmen binnen 5, maximal 8 Jahren
durchgeführt werden sollten. Die in den zurückliegenden Jahren trotz
schwieriger Finanzsituation durchaus ansehnlichen Investitionen in das
Kreisstraßennetz haben sich damit als dennoch unzureichend erwiesen.
Insbesondere die Erhaltung bereits in früheren Jahren ausgebauter Strecken
sowie die Instandhaltung von Brücken und Bauwerken rücken immer mehr in den
Blickpunkt und werden prioritär.
2. Finanzsituation
Die Finanzsituation der öffentlichen Hand ist angesichts der derzeit
erfreulichen Wirtschafts- und Konjunkturlage wesentlich entspannter als in den
Vorjahren. Dies wirkt sich unmittelbar auch auf die Finanzsituation des
Landkreises aus. Allerdings steigen die Kosten im Bereich der sozialen
Sicherung weiter an. Vorrangige Zielrichtung muss sein, die Verschuldung weiter
abzubauen. Notwendig ist deshalb auch beim Kreisstraßen- und Radwegeausbau eine
Beschränkung auf das Notwendige und Unumgängliche. Dabei müssen zur Reduzierung
der Kosten die Standards insbesondere bei den Nebeneinrichtungen (z.B.
Entwässerungen) und den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kritisch hinterfragt
werden. Die technischen Mindeststandards und sicherheitsrelevanten
Ausbauparameter können jedoch nicht mehr weiter abgesenkt werden. Es käme sonst
zu billigen, aber langfristig unwirtschaftlichen Bauweisen und zu
Sicherheitsdefiziten.
Durch die Föderalismusreform muss die Förderung des kommunalen Straßenbaus auf
eine neue Basis gestellt werden. Nach dem Wegfall der GVFG-Förderung zum
01.01.2007 ist zunächst durch eine entsprechende Übergangsregelung bis
31.12.2008 sichergestellt, dass wichtige Straßenbauvorhaben der Landkreise,
Städte und Gemeinden auch in Zukunft weiterhin mit Zuschüssen seitens des Landes
realisiert werden können. Der Inhalt der geplanten Nachfolgeregelung ist bisher
nicht bekannt. Auch der Ostalbkreis hat für eine ganze Anzahl seiner Vorhaben
eine solche Förderung fest eingeplant, ohne die eine Streckung des Ausbauprogramms
bzw. der Verzicht auf einzelne Maßnahmen unausweichlich wäre.
Um aber das riesige Kreisstraßennetz im Ostalbkreis als volkswirtschaftliches
Vermögen sinnvoll zu unterhalten, auszubauen und in einem verkehrssicheren Zustand
zu erhalten, ist es dringend erforderlich, weiterhin bzw. in verstärktem Maße
Haushaltsmittel des Ostalbkreises einzusetzen. Die Zustandserfassung und ‑bewertung
der Kreisstraßen hat, wie es auch bei den Kreisstraßen- und Radwegebesichtigungsfahrten
der letzten Jahre bereits deutlich erkennbar war, systematisch und
nachvollziehbar aufgezeigt, dass bei der Erhaltung und der Instandsetzung
deutlich zunehmender Handlungsbedarf besteht. Ausbau und Belagserneuerungen
tragen mit dazu bei, den hohen und laufenden Unterhaltungsaufwand weiter zu
minimieren. Sie sind auf immer mehr Streckenabschnitten zur Aufrechterhaltung
der Verkehrssicherheit unumgänglich.
Maxime für die Zukunft muss daher sein: Substanzerhaltung vor Ausbau und Ausbau
vor Neubau. Dabei müssen Belagssanierungen Vorrang haben. Straßenverbreiterungen
sowie Deckenverstärkungen und bei Ausbaumaßnahmen die Orientierung an
vorhandenen Trassen mit möglichst geringer Flächeninanspruchnahme müssen
weiterhin im Vordergrund stehen. Ohne die Beschränkung auf die technisch und
verkehrlich notwendigen, geringst möglichen Standards, läuft der Ostalbkreis
Gefahr, dass in Zukunft Ausbaumaßnahmen nicht mehr finanziert werden können und
damit der Unterhaltungsaufwand zunehmen wird. Unter sinnvoller Verknüpfung von
Ökonomie und Ökologie muss die Verkehrssicherheit im Vordergrund stehen.
Die Grafik (Anlage 1) über die rechnungsmäßigen, tatsächlichen Aufwendungen im
Rahmen des Kreisstraßen- und Radwegehaushalts in den Jahren 1973 bis 2006
zeigt, dass der Kostenaufwand für Unterhaltung und Instandsetzung stetig
zunehmend war, während die Investitionen für den Um- und Ausbau deutlichen
Wellenbewegungen unterworfen waren.
Die Grafik (Anlage 2) zeigt das Ausbauvolumen und die Entwicklung des Zuschussbedarfs
des Landkreises für den Kreisstraßen- und Radwegeausbau auf. Die Differenz zwischen
Zuschussbedarf des Landkreises und Ausbauvolumen stellt letztlich die Summe der
Zuschüsse des Landes nach dem ehemaligen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
(GVFG) dar. Die vorliegende MIFRIFI unterstellt eine ausreichend dotierte,
gleichartige Weiterführung der Förderung des kommunalen Straßenbaus durch das
Land Baden-Württemberg nach dem Auslaufen der GVFG-Förderung im Rahmen der
Föderalismusreform.
Die Kilometerbeiträge des Landes nach § 25 FAG (Grafik Anlage 3)
wurden in 2004, 2005 und 2006 erhöht, nachdem das Land im Jahre 2003 die
Kilometerbeiträge nachträglich gekürzt hatte. Nach einer Kürzung im Jahr 2007
auf 4.081.660 € stehen im Jahr 2008 nur noch 3.968.240 € zur
Verfügung. Davon werden 3.017.600 € für Unterhaltung und
Instandsetzung (Verwaltungshaushalt) benötigt. 950.640 € dieser
Kilometerbeiträge stehen für den Um- und Ausbau (Vermögenshaushalt) zur
Verfügung. Die Entwicklung in den Folgejahren bleibt abzuwarten.
3. Mittelfristige
Finanzplanung 2007 - 2011
Die Mittelfristige Finanzplanung 2007 bis 2011 für den Kreisstraßen- und Radwegeausbau
(Anlage 4) enthält die Fortschreibung der seitherigen Finanzplanung, den
Ausbau bzw. die Verbesserung von Kreisstraßen und deren Einrichtungen einschließlich
Rad- und Gehwege
Ÿ des Haushaltsjahres 2007
Ÿ die für den Haushaltsplan 2008 vorgesehenen und
Ÿ die für einen dreijährigen Zeitraum danach geplanten Maßnahmen.
Eingang gefunden haben Maßnahmen, die im
Rahmen der letzten Kreisstraßen- und Radwegebesichtigungsfahrten angesprochen
worden sind sowie die Ergebnisse der Beratungen im Ausschuss für Umweltschutz
und Kreisentwicklung. Das gleiche gilt für die Radwegenetzkonzeption. Darüber
hinaus sind die Ergebnisse der Kreisstraßenzustandserfassung und -bewertung
berücksichtigt, die ein wesentliches Kriterium für die Dringlichkeit einer
Maßnahme aufzeigen.
Die Mittelfristige Finanzplanung 2007 bis 2011 bildet die Grundlage für den
Haushaltsplan 2008 und dient als Perspektive auf die nachfolgenden Planungszeiträume.
Neben den klaren Planungsaufträgen an die Verwaltung ergibt sich auch für die
Städte und Gemeinden Planungssicherheit, insbesondere bei Entwicklungsmaßnahmen
und für geplante Leitungsverlegungen. Auf den Ausbau durchgehend ausgebauter
Verkehrsachsen wird verstärktes Augenmerk gelegt. Das vorliegende
Investitionsprogramm ist jedoch keine unabänderliche Festlegung für die
gezielte Verbesserung des 480 km umfassenden Kreisstraßennetzes mit straßenbegleitenden
Rad- und Gehwegen. Wie bisher muss bei neuen Erkenntnissen und Notwendigkeiten
flexibel reagiert werden, die Prioritäten müssen ggf. neu bestimmt werden.
Das Gesamtausbauvolumen der Jahre 2007 bis 2011 beläuft sich auf 27.647.508
€, der Zuschussbedarf des Landkreises beträgt 13.831.958 €. Im Jahr
2008 summiert sich das Ausbauvolumen auf 4.036.500 € mit einem Zuschussbedarf
des Ostalbkreises von 2.299.860 €.
In der Anlage 4 der MIFRIFI sind vorab auf den Seiten 1 bis 5 die
jeweiligen Haushaltsansätze pro Jahr zusammengefasst. Ab Seite 6 bis Seite 36
wird jede einzelne Maßnahme - insgesamt sind es 29 - einheitlich auf einem
gesonderten Blatt mit einem Ausschnitt aus der Straßenbauamtskarte und der
jeweiligen Beschreibung vorgestellt. Gleichzeitig wird zum besseren Verständnis
die Gesamtfinanzierung jeder einzelnen Maßnahme auf diesem gesonderten Blatt
einschließlich der Folgejahre dargestellt. Die Seiten 37 bis 45 beinhalten
zusammengefasst die einzelnen Maßnahmen des Vermögenshaushalts 2008.
Die einzelnen Maßnahmen enthalten auch Verkehrsmengenangaben. Es sind sowohl
die durchschnittlichen täglichen Verkehrsmengen für den Gesamtverkehr als auch
für den Schwerverkehr angegeben. Die Verkehrsmengen basieren zum Teil auf der
im Jahr 2000 bundesweit durchgeführten amtlichen Verkehrszählung, bei der
jedoch die Kreisstraßen nur bedingt erfasst wurden. Die für die Kreisstraßen
ohnehin wenig zuverlässigen Zählergebnisse der amtlichen Verkehrszählung 2005
liegen vor, werden aber aufgrund der hohen Fehlerquote noch nicht berücksichtigt.
Der Geschäftsbereich Straßenbau hat deshalb in 2006 begonnen, eigene Zählungen
im Kreisstraßennetz durchzuführen. Diese können nur Zug um Zug erfolgen,
deshalb sind bei manchen Maßnahmen zunächst nur Abschätzungen getroffen worden.
4. Maßnahmen nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
Die GVFG-Förderung läuft im Rahmen der Föderalismusreform aus (s.o.). Nach den
seitherigen GVFG-Regeln werden die folgenden Maßnahmen finanziert:
Ÿ K 3325 Waiblingen - B 19 (Erstbewilligung liegt vor)
Ÿ K 3210 Eck am Berg - Tannhausen (grundsätzliche Förderfähigkeit
anerkannt)
Für folgende Maßnahmen wird ein
Zuschuss aus einem erwarteten Landesprogramm zur Förderung des kommunalen
Straßenbaus in Anlehnung an das seitherige GVFG-Programm unterstellt:
Ÿ K 3205 Neubau von der L 1060 zur L 1078 in Kirchheim a. R.
Ÿ K 3232 von der L 1075 bis zur K 3233 ohne OD Ramsenstrut
Ÿ K 3253 Utzstetten bis K 3258
Ÿ K 3253 Ruppertshofen – Hönig
Ÿ K 3279 Verlegung und Anschluss an die Umgehung Bargau
Ÿ K 3315 Trochtelfingen bis zur K 3316
Leider wurden dem Ostalbkreis wider Erwarten im
Jahr 2007 keine Fördermittel für die an 1. Priorität stehende Maßnahme K
3210 Eck am Berg - Tannhausen bewilligt. Nach heutigem Kenntnisstand wird
jedoch erwartet, dass für diese Maßnahme eine Bewilligung in 2008 erfolgt. Es
zeichnet sich jedoch ab, dass aufgrund hoher Vorbelastungen im bisherigen
GVFG-Förderprogramm neue Zuschusszusagen (Programmaufnahmen) erst 2008/2009
möglich sein werden. Hier gilt es, auf politischer Ebene eine ausreichende
Dotierung der Zuschussprogramme einzufordern, da sich sonst die geplanten
Ausbaumaßnahmen immer weiter verzögern.
5. Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz
(EKrG)
Als Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz sind vorgesehen:
Ÿ K 3228 Bahnübergang Eichkapelle und Maus in Ellwangen-Rindelbach
Ÿ K 3333 Bahnübergang Schrezheim
Ÿ K 3329 Neubau der Brücke über die DB BW 7224 528 beim Sachsenhof
6. Belagserneuerungen
Ein weiterer Schwerpunkt in der MIFRIFI werden in den nächsten Jahren Belagserneuerungen
sein. Die Zustandserfassung und -bewertung hat hier den riesigen Nachholbedarf
aufgezeigt. Eine rechtzeitige Erhaltung bewahrt die Straßen vor noch größeren
Schäden und verringert den Unterhaltungs- und Erhaltungsaufwand insgesamt
spürbar. Strecken in sehr schlechtem Zustand bergen Gefahren für den
Verkehrsteilnehmer. Der Hinweis auf den schlechten Straßenzustand durch
Verkehrszeichen und die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen können nur
ein vorübergehendes Mittel der Gefahrenabwehr sein. Die Lösung kann nur in
einer konsequenten Erhaltung des Straßennetzes liegen. Eine Vernachlässigung
von Instandhaltung und Instandsetzung mit allen daraus möglicherweise
entstehenden Folgekosten wäre für das volkswirtschaftliche Vermögen
Kreisstraßen und Radwege nicht zu vertreten. In diesem Zusammenhang wird auf
den Antrag der CDU-Kreistagsfraktion für ein Sonderprogramm
Beläge/Deckenverstärkungen in Höhe von 2 Mio. €/Jahr bis zum
Haushaltsjahr 2012 verwiesen. Über diesen Antrag, der allen Kreisräten
übersandt wurde, wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das
Haushaltsjahr 2008 beraten.
7. Ausbau von Radwegen
Ein gut ausgebautes Radwegenetz dient der
Verkehrssicherheit und dem Schutz der Umwelt. Zunehmendes Gesundheits- und
Umweltbewusstsein, aber auch wirtschaftliche Gründe führen dazu, dass für
Fahrten zur Arbeit, zur Schule, zum Einkaufen, zum Sport und insbesondere zur
Erholung und Freizeitgestaltung in immer stärkerem Maße auf das Fahrrad
zurückgegriffen wird. Ein kreisweit gut ausgebautes Radwegenetz ist
Voraussetzung dafür, dass das Fahrrad als umweltfreundlichstes und in den
Städten meist schnellstes Fahrzeug als Nahverkehrsmittel weiter an Bedeutung
gewinnt. Attraktive Radwegeverbindungen und ein engmaschiges Radwegenetz
fördern den Umstieg auf das Fahrrad. Gerade vor dem Hintergrund der CO2-Klimafolgen
und der zukünftig knapper werdender fossiler Brennstoffe muss einer
umweltverträglichen Verkehrsmittelwahl die Bahn geebnet werden. Die vom
Kreistag beschlossene kreisweite Radwegenetzkonzeption ist gute Grundlage
dafür.
In der Anlage 5 ist das Radweg- und Gehweg-Ausbauprogramm der MIFRIFI 2007 bis
2011 gesondert mit einem Umfang von 1.703.000 € zusammengefasst.
Allerdings macht Sorge, dass Radwegeausbauten wegen des 50 %‑igen
Finanzierungsanteils betroffener Standortgemeinden nicht zeitnah realisiert
werden können.
8. Merkliste zur MIFRIFI
Die Anlage 6 beinhaltet weitere angemeldete Ausbau- und Verbesserungsmaßnahmen
an Kreisstraßen einschließlich Rad- und Gehwege, die in der MIFRIFI bis zum
Jahre 2011 noch nicht berücksichtigt sind. Dabei handelt es sich, wie die
Kreisstraßen- und Radwegebesichtigungsfahrten der letzten Jahre gezeigt haben,
vielfach auch um "Wunschvorstellungen" mit einer unverbindlichen
Kostenschätzung und überschlägigen Berechnungen in Höhe von ca.
22,8 Mio. €. Es handelt sich dabei um 51 Einzelmaßnahmen. In
dieser Liste wurden auch die in der neuen Radwegenetzkonzeption enthaltenen
Radwege aufgenommen. Nicht enthalten ist darin der Unterhaltungs- und
Instandsetzungsaufwand mit derzeit jährlich rund 3,2 Mio. €.
Angesichts der noch offenen Finanzierung lässt diese "Merkliste"
keine verbindlichen Aussagen zur Machbarkeit zu. Insofern können aus dieser
"Merkliste" weder Prioritäten noch Zusagen bzw. Verbindlichkeiten
abgeleitet werden.