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Antrag der VerwaltungDem Ausbau der Kreisstraße 3253 zwischen Utzstetten und der Kreisstraße 3258 im Leintal wird nach der vorliegenden Planung zugestimmt. Die Maßnahme wird wie auf Seite 4 der Vorlage dargestellt im Gesamtbetrag von 1.300.000 € vorbehaltlich der GVFG-Förderung des Landes nach dem Entflechtungsgesetz finanziert. Sachverhalt/Begründung1. Notwendigkeit der Baumaßnahme 2. Darstellung der Baumaßnahme Der Trassenverlauf ist aus der als Anlage beigefügten Verkleinerung der Lagepläne ersichtlich. Die Linienführung orientiert sich weitgehend an der vorhandenen Trasse und wird auf einer Länge von rund 1610 m auf eine Breite von 6,00 m ausgebaut. Eine derartige Straßenbreite ist bei einem Verkehrsaufkommen von 1.100 Kfz/24 h bei einem SV-Anteil von 7,0 % und den daraus resultierenden Begegnungsverkehr erforderlich. Entsprechend den technischen Richtlinien wären sogar in den Kurvenbereichen Aufweitungen notwendig, auf die aus Sicht des Geschäftsbereichs Straßenbau im Sinne einer wirtschaftlichen und umweltschonenden Planung verzichtet werden kann. Durch die topographischen Verhältnisse in diesem Bereich muss innerhalb des überplanten Bereichs vom Leintal bis Utzstetten eine Höhendifferenz von etwa 85 m überwunden werden. Dies führt zu einer maximalen Steigung der Kreisstraße von 8,4 %. Im oberen Waldbereich von Station 1+010 bis 1+170 wird die Straße bergseitig verbreitert. Die dadurch entstehende Böschung kann nicht mit der sonst üblichen Böschungsneigung ausreichend standfest ausgebildet werden. Zur Stabilisierung und Reduzierung des erforderlichen Platzbedarfs wird dort zusätzlich eine Stützwand erforderlich. Es ist vorgesehen, diese Stützwand mit Gabionen herzustellen. Bestehende Wirtschaftswege
werden wieder an die ausgebaute Kreisstraße 3253 angeschlossen, sodass für die
Anlieger durch den Ausbau keine erkennbaren Nachteile entstehen. Für die vorliegende Planung wird
vom Geschäftsbereich Baurecht und Naturschutz ein entsprechendes
Ausgleichsmaßnahmenkonzept erarbeitet. 3. Durchführung der Maßnahme Nach heutigem Stand der GVFG-Förderung soll die Maßnahme ab 2009 realisiert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass das Land den Zuschuss nach dem Entflechtungsgesetz gewährt. Die Bauarbeiten müssen unter Vollsperrung durchgeführt werden. Der Verkehr wird während der Bauzeit über das vorhandene Landes- und Kreisstraßennetz umgeleitet. Anliegerverkehr soll, soweit mit dem Bauablauf vereinbar, ermöglicht werden. Die Baumaßnahme muss zusammenhängend durchgeführt werden, die Bauzeit wird auf zehn Monate veranschlagt. Nach der Kostenberechnung des Geschäftsbereichs Straßenbau ist mit folgenden Kosten zu rechnen:
Diese Erhöhung ist auf den erhöhten bautechnischen Aufwand zur Sicherung des Straßenkörpers zurückzuführen. Die dafür bisher angesetzten Kosten reichen bei den vor Ort im Rahmen von geotechnische Untersuchungen festgestellten Bodenverhältnissen nicht aus, die Kreisstraße nachhaltig und standsicher auszubilden. Es müssen weitaus größere Hangsicherungsarbeiten als bisher angenommen durchgeführt werden. Finanzierung und FolgekostenIm Kreishaushalt 2007 und Folgejahre wird folgende Finanzierung vorgesehen:
Die Maßnahme wird im Rahmen des Entflechtungsgesetzes mit ca. 54,4 % gefördert. Anlagen1 Übersichtslageplan
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