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Vorlage - 145/07  

 
 
Betreff: Planung für den Ausbau der Kreisstraße 3253 zwischen Utzstetten und der Kreisstraße 3258 im Leintal
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
23.10.2007 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Dem Ausbau der Kreisstraße 3253 zwischen Utzstetten und der Kreisstraße 3258 im Leintal wird nach der vorliegenden Planung zugestimmt. Die Maßnahme wird wie auf Seite 4 der Vorlage dargestellt im Gesamtbetrag von 1.300.000 € vorbehaltlich der GVFG-Förderung des Landes nach dem Entflechtungsgesetz finanziert.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

 

1.   Notwendigkeit der Baumaßnahme

   
Die Kreisstraße 3253 verbindet das Leintal mit dem Raum Gschwend und verknüpft die Gemeinde Ruppertshofen und ihre Teilorte mit dem überregionalen Straßennetz und hier insbesondere mit der im Leintal verlaufenden Landesstraße 1075. Die Verkehrsbelastung beträgt rund 1100 Kfz/24 h (SV ca. 7,0 %).

Die Kreisstraße wird mit einer vorhandenen Straßenbreite von 4,50 m den an sie gestellten Anforderungen nicht mehr gerecht. So weisen die stark verdrückten Fahrbahnränder eindeutig darauf hin, dass die bestehende Fahrbahn für den dort regelmäßig stattfindenden Begegnungsverkehr zwischen landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Lkw`s oder Bussen nicht ausreicht und deshalb auf das unzureichend befestigte Bankett ausgewichen werden muss. Auch der bestehende Fahrbahnaufbau entspricht nicht mehr den Anforderungen, die an eine Kreisstraße gestellt werden. Durch den nicht frostsicheren Straßenaufbau kommt es als Folge der Witterungsverhältnisse in den Wintermonaten des öfteren zu Unebenheiten und Fahrbahnschäden. Dadurch wird auch die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer immer stärker beeinträchtigt.
Die ebenfalls an vielen Stellen unzureichende Straßenentwässerung führt im Zusammenhang mit der im Mittelteil der Ausbaustrecke durchschnittenen Liaskante zu weiteren gravierenden Untergrundschäden. Der dort anstehende Knollenmergel ist latent rutschgefährdet und führt bei Kontakt mit Wasser zu starken Rutschungen. Aus diesem Grund wurden bereits in früheren Jahren einzelne Stellen saniert. Weitere Fahrbahnabrisse und Setzungen erfordern jedoch noch weitere Stabilisierungsarbeiten. Eine nachhaltige Lösung kann nur durch einen Ausbau der Kreisstraße erfolgen. Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung hat sich davon bei mehreren Kreisstraßenbesichtigungsfahrten überzeugt.


2.   Darstellung der Baumaßnahme

 

Der Trassenverlauf ist aus der als Anlage beigefügten Verkleinerung der Lagepläne ersichtlich.

Die Linienführung orientiert sich weitgehend an der vorhandenen Trasse und wird auf einer Länge von rund 1610 m auf eine Breite von 6,00 m ausgebaut. Eine derartige Straßenbreite ist bei einem Verkehrsaufkommen von 1.100 Kfz/24 h bei einem SV-Anteil von 7,0 % und den daraus resultierenden Begegnungsverkehr erforderlich. Entsprechend den technischen Richtlinien wären sogar in den Kurvenbereichen Aufweitungen notwendig, auf die aus Sicht des Geschäftsbereichs Straßenbau im Sinne einer wirtschaftlichen und umweltschonenden Planung verzichtet werden kann. Durch die topographischen Verhältnisse in diesem Bereich muss innerhalb des überplanten Bereichs vom Leintal bis Utzstetten eine Höhendifferenz von etwa 85 m überwunden werden. Dies führt zu einer maximalen Steigung der Kreisstraße von 8,4 %.

 

Im oberen Waldbereich von Station 1+010 bis 1+170 wird die Straße bergseitig verbreitert. Die dadurch entstehende Böschung kann nicht mit der sonst üblichen Böschungsneigung ausreichend standfest ausgebildet werden. Zur Stabilisierung und Reduzierung des erforderlichen Platzbedarfs wird dort zusätzlich eine Stützwand erforderlich. Es ist vorgesehen, diese Stützwand mit Gabionen herzustellen.

 

Bestehende Wirtschaftswege werden wieder an die ausgebaute Kreisstraße 3253 angeschlossen, sodass für die Anlieger durch den Ausbau keine erkennbaren Nachteile entstehen.
Das auf der Kreisstraße anfallende und bergseitig abfließende Oberflächenwasser wird in Mulden gesammelt und über Rohrleitungen der Vorflut zugeführt. Das talseitig abfließende Straßenoberflächenwasser wird breitflächig über die Böschung abgeleitet. 

Für die vorliegende Planung wird vom Geschäftsbereich Baurecht und Naturschutz ein entsprechendes Ausgleichsmaßnahmenkonzept erarbeitet.

 

3.   Durchführung der Maßnahme

 

Nach heutigem Stand der GVFG-Förderung soll die Maßnahme ab 2009 realisiert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass das Land den Zuschuss nach dem Entflechtungsgesetz gewährt. Die Bauarbeiten müssen unter Vollsperrung durchgeführt werden. Der Verkehr wird während der Bauzeit über das vorhandene Landes- und Kreisstraßennetz umgeleitet. Anliegerverkehr soll, soweit mit dem Bauablauf vereinbar, ermöglicht werden. Die Baumaßnahme muss zusammenhängend durchgeführt werden, die Bauzeit wird auf zehn Monate veranschlagt.



4.   Kosten der Baumaßnahme

 

Nach der Kostenberechnung des Geschäftsbereichs Straßenbau ist mit folgenden Kosten zu rechnen:

         

 

Gesamt

Ostalbkreis

Zuschuss

Grunderwerb

80.000

47.200

32.800

Baukosten

1.220.000

626.800

593.200

Gesamtkosten

1.300.000

674.000

626.000


Gegenüber der seitherigen Finanzplanung erhöhen sich die Gesamtbaukosten um 300.000 €. Nach Abzug des Landeszuschusses beträgt der Anteil des Ostalbkreises 674.000 €, dies entspricht einer Erhöhung von 51.800 €.

Diese Erhöhung ist auf den erhöhten bautechnischen Aufwand zur Sicherung des Straßenkörpers zurückzuführen. Die dafür bisher angesetzten Kosten reichen bei den vor Ort im Rahmen von geotechnische Untersuchungen festgestellten Bodenverhältnissen nicht aus, die Kreisstraße nachhaltig und standsicher auszubilden. Es müssen weitaus größere Hangsicherungsarbeiten als bisher angenommen durchgeführt werden.

 

 

 

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Im Kreishaushalt 2007 und Folgejahre wird folgende Finanzierung vorgesehen:

 

 

Gesamt

Ostalbkreis

Zuschuss

bis 2006

80.000

80.000

0

bis 2009

420.000

250.000

170.000

bis 2010

800.000

344.000

456.000

Gesamt

1.300.000

674.000

626.000

 

Die Maßnahme wird im Rahmen des Entflechtungsgesetzes mit ca. 54,4 % gefördert.

 

 

Anlagen

Anlagen

 

1 Übersichtslageplan

 


 

 

Sichtvermerke

 

 

 

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Engelhard


 

Dezernat II

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Hubel

 

 

Landrat

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Pavel