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Antrag der VerwaltungDem Bau eines Geh- und Radweges entlang der Kreisstraße 3258 und der Verbreiterung und Deckenverstärkung zwischen Täferrot und Leinzell nach der vorliegenden Planung wird zugestimmt. Die Maßnahme wird wie auf Seite 4 der Vorlage dargestellt im Gesamtbetrag von 1.286.000 € finanziert. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme schnellstmöglichst auszuschreiben und die Bauleistungen gegebenenfalls an den sich aus der Ausschreibung ergebenden wirtschaftlichsten Bieter im Wege der Eilentscheidung gemäß § 41 Abs. 4 der Landkreisordnung zu vergeben. Sachverhalt/BegründungRadfahren wird in der heutigen Zeit immer beliebter. So wird das Fahrrad immer häufiger für die Fahrt zur Arbeit oder zur Erholung in der Freizeit eingesetzt. Vor allem für Familien mit Kindern ist eine gemeinsame Radtour in der freien Natur ein großartiges Erlebnis. Um so wichtiger ist daher, den Radverkehr durch den Bau von Radwegen sicher und abseits der Straßen zu führen. Bereits seit Anfang 2002 plant der Wasserverband Kocher-Lein einen durchgängigen Radweg im Leintal mit Anschluss an den überregional bedeutsamen Kocher-Jagst-Radweg, um das landschaftlich reizvoll gelegene Leintal touristisch aufzuwerten und das regionale Sport- und Freizeitangebot weiter auszubauen. Von der Gesamtlänge des Leintalradweges von rund
44 km wurden durch den Wasserverband Kocher-Lein und den betroffenen
Markungsgemeinden mittlerweile 34 km umgesetzt. Das Regierungspräsidium
Stuttgart wird im Rahmen des für 2008 vorgesehenen Ausbaus der Ortsdurchfahrt
Laubach im Zuge der Landesstraße 1075 den Abschnitt zwischen Leinroden und der
Kreisstraße 3263 Richtung Neubronn herstellen; das heißt, für den
angestrebten durchgängigen Leintalradweg fehlen nur noch Abschnitte entlang der
Kreisstraße 3258 zwischen Täferrot und Leinzell sowie der Kreisstraße 3263
Richtung Neubronn. Die Verkehrsbelastung der K 3258 beträgt rund 1100 Kfz (SV
6,4%). 2. Vorstellung der Baumaßnahme Der Trassenverlauf ist aus der als Anlage beigefügten Verkleinerung der Lagepläne ersichtlich. Das Leintal ist aus naturschutzfachlicher Sicht ein hochsensibler Naturraum, in den Eingriffe möglichst vermieden werden sollten. Aus diesem Grund wurde die vorliegende Planung bereits im Vorfeld mit den zuständigen Vertretern des amtlichen und privaten Naturschutzes abgestimmt und ein Ausgleichsmaßnahmenkonzept erarbeitet. Zwischen Täferrot und Leinzell bietet sich daher nur eine Radwegführung entlang der Kreisstraße 3258 an. Durch die topographischen Verhältnisse, die Bebauung „Ölhäuser“ und „Strütle“, den bereits vor dem Ortseingang von Leinzell auf einer Länge ca. 600 m bestehenden Gehweg und einen eventuell späteren Ausbau der Kreisstraße ist nur eine Führung südlich der Kreisstraße sinnvoll. Die Lein mäandriert zwischen Täferrot und Leinzell stark und kommt der Kreisstraße an mehreren Stellen sehr nahe. Um Eingriffe in die im Uferbereich ausgewiesenen Biotope zu vermeiden, ist in diesen Bereichen vorgesehen, den Radweg an die Straße anzubauen, das heißt der Radweg wird nur durch einen Bordstein von der Kreisstraße getrennt und nicht, wie in den übrigen Bereichen, durch einen 1,5 m breiten Grünstreifen. Am Ortsausgang Täferrot reicht selbst die oben beschriebene Trennung durch einen Bordstein nicht aus, um den Eingriff in den dortigen Auwald und das Feuchtbiotop zu vermeiden. In diesem Bereich muss noch zusätzlich die Kreisstraße auf einer Länge von ca. 250 m nach Norden verschoben werden. Im übrigen wird die bestehende Kreisstraße mit einer Deckenverstärkung versehen. Auch im Bereich „Ölhäuser“ ist entlang der bestehenden Bebauung nicht ausreichend Platz vorhanden, um den Radweg ohne eine Verlegung der Kreisstraße führen zu können. Aus diesem Grund wird die Kreisstraße dort auf einer Länge von 275 m nach Norden verschoben. Die Gradiente (Höhenlage) des 2,5 km langen und 2,50 m breiten Radweges orientiert sich weitestgehend an der Kreisstraße und weist keine größeren Steigungen auf (max. 1,9 %). Auf die verschiedenen Kreisstraßenbesichtigungsfahrten wird verwiesen. 3. Durchführung der Baumaßnahme Die Maßnahme soll 2008 ausgeführt werden. Sie muss zum 30.06.2008 abgeschlossen und abgerechnet sein, da sonst die betroffenen Gemeinden ihre beantragten europäischen Zuschüsse verlieren. Es ist geplant, die Bauarbeiten abschnittsweise durchzuführen und die dafür erforderlich werdende halbseitige Sperrung der Kreisstraße durch eine Lichtsignalanlage zu regeln. 4. Kosten der Baumaßnahme Nach der Kostenberechnung des Geschäftsbereichs Straßenbau ist mit folgenden Kosten zu rechnen:
Gegenüber der seitherigen Finanzplanung erhöhen sich die Gesamtkosten um 116.000 €. Für den Ostalbkreis ergibt sich daraus eine Erhöhung um 21.000€. Diese ist darauf zurückzuführen, dass die bisherigen Kostenansätze auf einer überschlägigen Kostenschätzung auf der Basis der ersten Entwürfe beruhten. Nachdem nun die endgültigen Planunterlagen vorliegen, konnten genaue Massenermittlungen durchgeführt und damit die Kosten detaillierter ermittelt werden. Vor allem die Kosten der Gemeinden konnten dadurch exakter ermittelt und entsprechend geteilt werden. Finanzierung und FolgekostenIm Kreishaushalt 2007 und Folgejahre wird folgende Finanzierung vorgesehen:
Die Gemeinden beteiligen sich mit 50 % an den Kosten der Radwege. Sie erhalten Zuschüsse aus Mitteln der Europäischen Union (EU-Ziel-2-Strukturförderung). Anlagen1 Übersichtslageplan
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