Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Antrag der Verwaltung:Kenntnisnahme Sachverhalt/Begründung:I.
Ausgangssituation und Allgemeines Die zum 1. Januar 1995 eingeführte Pflegeversicherung hat wesentlich dazu beigetragen, dass Pflegebedürftige und ihre Familien bei den finanziellen Aufwendungen, die mit der Pflegebedürftigkeit zusammenhängen, entlastet werden und dass viele Pflegebedürftige entsprechend ihrem persönlichen Wunsch zu Hause versorgt werden können. Dennoch muss nach mehr als 10 Jahren die Pflegeversicherung weiterentwickelt werden, um für die künftigen Herausforderungen, insbesondere die demografische Entwicklung, gewappnet zu sein. Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene zwischen CDU/CSU und SPD vom 11.11.2005 wurde vereinbart, einen Gesetzentwurf zur Sicherung einer nachhaltigen und gerechten Finanzierung der Pflegeversicherung vorzulegen. Die Koalition hat sich am 18. Juni 2007 auf Eckpunkte zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung geeinigt. In Umsetzung dieser Eckpunkte hat das Bundesministerium für Gesundheit am 10. September 2007 den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz-PfWG)“ vorgelegt. Derzeit läuft die Abstimmung mit Ressorts, Ländern und Verbänden. Mit dem Gesetzentwurf soll die Pflegeversicherung nachhaltig weiterentwickelt werden, ohne sie finanziell zu überfordern. Die Leistungsbeträge sollen stufenweise angehoben werden. Viele Demenzkranke sollen erstmals Leistungen erhalten. Gleiches gilt für viele psychisch Kranke und die erste Generation geistig behinderter Menschen im Rentenalter. Die Qualität von Pflege soll gesichert und gestärkt werden durch Transparenz der Qualitätsberichte und verbindliche Standards bei ihrer Bewertung. II.
Inhalte der Pflegeversicherungsreform Finanzierung und FolgekostenDie finanziellen Folgewirkungen, die von der Reform der Pflegeversicherung für die Sozialhilfeträger ausgelöst werden, können derzeit nicht verlässlich eingeschätzt werden. Dies gilt sowohl für den Leistungsbereich als auch für die Kosten organisatorischer Veränderungen. Anlagen----
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||