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Vorlage - 136/07  

 
 
Betreff: Neufestsetzung der Tagessätze der Frauen- und Kinderschutzeinrichtung des Ostalbkreises ab 01.01.2008
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t V Beteiligt:Geschäftsbereich Soziales
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Kenntnisnahme
29.11.2007 
Sitzung des Sozialausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

Antrag der Verwaltung:

 

1. Die Tagessätze in der Frauen- und Kinderschutzeinrichtung des Ostalbkreises
werden ab dem 01.01.2008 wie folgt neu festgelegt:


Betreuungssatz:                      62 € je Person
Unterkunftssatz:                      18 € je Person

 

2. Die Tarifordnung des Ostalbkreises ist entsprechend anzupassen.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung:

 

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Die Frauen- und Kinderschutzeinrichtung des Ostalbkreises wurde im Jahr 1990 eingerichtet. Seit 01.09.1994 befindet sie sich in der Trägerschaft des Ostalbkreises.

 

Die Einrichtung ist eine Anlaufstelle für misshandelte Frauen und deren Kinder. Sie bietet Schutz und Unterkunft vor physischer und psychischer Gewalt in der Familie. Die Frauen mit ihren Kindern werden vor den Verfolgungen der Männer geschützt und können hier zunächst zur Ruhe kommen. Es finden Frauen aller Nationalitäten und Religionen Aufnahme. Frauen aus dem Ostalbkreis haben bei der Aufnahme Vorrang.

 

Die Verwaltung hatte zuletzt in den Sitzungen des Sozialausschusses am 28.02.2005 (Drucksache 007/05) und am 25.09.2000 (Drucksache 5/2000) zur Frauen- und Kinderschutzeinrichtung berichtet.

 

 

II. Kostenregelung

 

Für die Benutzung kreiseigener Einrichtungen wird nach der Tarifordnung des Ostalbkreises ein privatrechtliches Entgelt erhoben. Nach der aktuellen Fassung beträgt in der Frauen- und Kinderschutzeinrichtung der Betreuungssatz 42,50 € und der Unterkunftssatz je Zimmer 13,50 €.

 

Die Frauen und Kinderschutzeinrichtung verfügt derzeit über 16 Plätze. Es können 5 Frauen mit bis zu 11 Kindern aufgenommen werden. Jede Frau bewohnt mit ihren Kindern ein separates Zimmer. Für die Betreuung beschäftigt der Ostalbkreis derzeit 3 Halbtagsfachkräfte (Sozialpädagoginnen). Des weiteren ist noch eine Kraft als geringfügig Beschäftigte für die zeitweilige Kinderbetreuung eingesetzt.

 

In der Sitzung am 28.02.2005 hatte die Verwaltung aufgezeigt, dass es unter Berücksichtigung des gebührenrechtlichen Kosten-Nutzen-Prinzips nicht möglich ist, die Gebühren so festzusetzen, dass unabhängig von der Belegungsquote eine Kostendeckung erreicht wird. Restkosten, die nicht über Entgelte ausgeglichen werden können, müssen aus Mitteln des Sozialhilfehaushalts bestritten werden.

 

Diese Restkostenproblematik wurde mit der Einführung der sogenannten „Inneren Verrechnungen“ verstärkt. Zentrale Verwaltungsfunktionen werden jetzt als Verwaltungsaufwand auf die verschiedenen Kostenstellen der Geschäftsbereiche aufgeteilt. Die Kostenstelle der Frauen- und Kinderschutzeinrichtung wird nach dem Haushaltsplanentwurf 2008 mit einem Betrag von 19.449 € belastet.

 

Nach Auffassung der Verwaltung ist es sachgerecht, die Beträge der Inneren Verrechnung bei der Kalkulation der Tagessätze nicht zu berücksichtigen. Wie alle anderen Stadt- und Landkreise vereinbart der Ostalbkreis mit freien Trägern von Beratungs- oder Betreuungsangeboten eine angemessene Eigenbeteiligung. Dies geschieht auch in den Fällen, in denen Stadt- oder Landkreise Frauen und Kinderschutzeinrichtungen freier Träger fördern. Unter Berücksichtigung dieses Gesichtspunktes ist auch ein Eigenanteil des Ostalbkreises für den Betrieb der Frauen- und Kinderschutzeinrichtung folgerichtig und konsequent.

 

Nach den Berechnungen auf Basis der konkreten Kosten (ohne Innere Verrechnungen) ergibt sich ein neuer Tagessatz für die Betreuung von 62,00 € und ein Unterkunftssatz von 18,00 €.

 

Diese neuen Sätze bewegen sich auf dem Durchschnittsniveau vergleichbarer Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen in anderen Kreisen.

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

siehe II.

 

 

Anlagen

 


 

 

Sichtvermerke

 

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Traub


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Dezernat II

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Hubel

Landrat

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Pavel