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Antrag der Verwaltung: Herr Ltd.
Kreisverwaltungsdirektor Günter Wenzel wird aufgrund seines Antrags mit Ablauf
des 30.04.2002 in den Ruhestand versetzt. Anmerkung: Die Empfehlung des
Verwaltungs- und Finanzausschusses wird dem Kreistag in seiner Sitzung am 24.
Juli 2001 mündlich bekannt gegeben. Begründung: Herr Ltd.
Kreisverwaltungsdirektor Günter Wenzel, geboren am 07.12.1937, hat mit
Schreiben vom 02.07.2001 mitgeteilt, dass er um Versetzung in den Ruhestand mit
Ablauf des Monats April 2002 bittet. Gemäß § 52 des
Landesbeamtengesetzes (LBG) in der derzeit gültigen Fassung, kann ein Beamter auf
seinen Antrag hin ohne Nachweis der Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt
werden, wenn er das 63. Lebensjahr vollendet hat. Nach der Hauptsatzung des Ostalbkreises
ist für Personalentscheidungen, die leitende Beamte betreffen, der Kreistag
zuständig. Finanzierungen und Folgekosten: Keine. Anlagen: Schreiben vom 2. Juli 2001 Sichtvermerke: Fachamt ____________________ Erhardt Fachdezernent ____________________ Wenzel Hauptamt ____________________ Wenzel Kämmerei ____________________ Hubel Landrat ____________________ Pavel |
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