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Vorlage - 084-1/01  

 
 
Betreff: Zurruhesetzung von Ltd. Kreisverwaltungsdirektor Günter Wenzel,
Leiter des Dezernats I des Ostalbkreises
Status:öffentlich  
Federführend:Hauptamt   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
Kreistag Entscheidung
24.07.2001 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

Antrag der Verwaltung:

 

Herr Ltd. Kreisverwaltungsdirektor Günter Wenzel wird aufgrund seines Antrags mit Ablauf des 30.04.2002 in den Ruhestand versetzt.

 

 

Anmerkung:

 

Die Empfehlung des Verwaltungs- und Finanzausschusses wird dem Kreistag in seiner Sitzung am 24. Juli 2001 mündlich bekannt gegeben.

 

Begründung:

Begründung:

 

Herr Ltd. Kreisverwaltungsdirektor Günter Wenzel, geboren am 07.12.1937, hat mit Schreiben vom 02.07.2001 mitgeteilt, dass er um Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des Monats April 2002 bittet.

 

Gemäß § 52 des Landesbeamtengesetzes (LBG) in der derzeit gültigen Fassung, kann ein Beamter auf seinen Antrag hin ohne Nachweis der Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, wenn er das 63. Lebensjahr vollendet hat.

 

Nach der Hauptsatzung des Ostalbkreises ist für Personalentscheidungen, die leitende Beamte betreffen, der Kreistag zuständig.

 

 

Finanzierungen und Folgekosten:

Finanzierungen und Folgekosten:

 

Keine.

Anlagen:

Anlagen:

 

Schreiben vom 2. Juli 2001

 

 

Sichtvermerke:

 

Fachamt                  ____________________

                                    Erhardt

 

Fachdezernent      ____________________

                                    Wenzel

 

Hauptamt               ____________________

                                    Wenzel

 

Kämmerei                 ____________________

                                    Hubel

 

Landrat                     ____________________

                                    Pavel