Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung: 1. Dem
Antrag von Frau Petra Weiß auf Ausscheiden aus dem Kreistag wird stattgegeben. 2. Es
wird festgestellt, dass Frau Monika Costanza bedingt durch ihren Umzug in den
Rems-Murr-Kreis die Voraussetzung der Wählbarkeit nicht mehr erfüllt und somit
nicht in den Kreistag nachrücken kann. 3. Als
Nachfolgerin für Frau Weiß rückt Frau Inge Schüwer, Grabenstr. 5, 73450 Heubach
in den Kreistag des Ostalbkreises nach. Es wird festgestellt, dass gegen das
Nachrücken von Frau Schüwer keine Hinderungsgründe gem. § 24 Landkreisordnung
vorliegen. Anmerkung: Die Empfehlung des Verwaltungs- und Finanzausschusses wird dem Kreistag in seiner Sitzung am 24. Juli 2001 mündlich bekannt gegeben. Sachverhalt/BegründungFrau Weiß teilte mit Schreiben vom 18. Januar 2001 mit, dass es ihr aus familiären Gründen nicht mehr möglich sei ihr Kreistagsmandat wahrzunehmen. Neben der ehrenamtlichen Tätigkeit als Gemeinderätin in ihrer Heimatgemeinde sei sie zwischenzeitlich wieder in den Schuldienst eingetreten. Sie könne deshalb ihr Mandat als Kreisrätin nicht mehr verantwortungsvoll ausüben. Durch den zeitlichen Aufwand für ihre Tätigkeit als Kreisrätin fühle sie sich zudem in der Fürsorge für die Familie erheblich behindert. Frau Weiß hat daher gem. § 12 der Landkreisordnung ihr Ausscheiden aus dem Kreistag des Ostalbkreises beantragt. Frau Weiß wurde auf dem Wahlvorschlag „Freie Wähler Frauen“ im Wahlkreis IV (Virngrund) mittels Ausgleichssitz in den Kreistag gewählt. Als nächste Ersatzperson für diesen Ausgleichsitz wurde auf dem Wahlvorschlag „Freie Wähler Frauen“ Frau Monika Costanza, Wahlkreis VIII (Schwäbischer Wald-Lorch-Waldstetten) festgestellt. Frau Costanza teilte jedoch mit Schreiben vom 3. Februar 2001 mit, dass Sie seit dem 1. September 2000 nach Alfdorf (Rems-Murr-Kreis) verzogen sei. Die Voraussetzung der Wählbarkeit ist somit nicht mehr gegeben. Als nächst Ersatzperson auf dem Wahlvorschlag „Freie Wähler Frauen“ wurde Frau Inge Schüwer, Heubach festgestellt. Frau Schüwer ist bereit das Kreistagsmandat anzunehmen; Hinderungsgründe gem. § 24 Landkreisordnung liegen nicht vor. Finanzierung und FolgekostenKeine. AnlagenKeine.
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