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Antrag der Verwaltung:Die Verwaltung wird beauftragt, den Kreispflegeplan 2001 auf der Grundlage des Landespflegeplanes 2007 und unter Beteiligung des Kreispflegeausschusses fortzuschreiben. Sachverhalt/Begründung:I.
Ausgangssituation
und Allgemeines Die Zahl der älteren Menschen nimmt kontinuierlich zu. Dieser Alterungsprozess der Gesellschaft, der durch rückläufige Geburtenzahlen einerseits und höhere Lebenserwartung andererseits ausgelöst wurde, wird sich nach den vorliegenden Bevölkerungsvorausrechnungen in den nächsten Jahrzehnten in beschleunigter Form fortsetzen. Gleichzeitig steigt auch die Zahl der pflegebedürftigen älteren Menschen. Dies erfordert eine vorausschauende bedarfsgerechte Pflegeinfrastruktur mit wohnortnahen Versorgungsangeboten. Nach dem Landespflegegesetz (LPflG) Baden-Württemberg werden als Träger der Pflegeinfrastrukturplanung in gemeinsamer Verantwortung und mit sich ergänzenden Aufgaben das Land sowie die Stadt- und Landkreise bestimmt. Die Planungszuständigkeit des Landes ist auf eine Rahmenplanung begrenzt. Diese bildet die Grundlage der Kreispflegepläne, die wiederum die Ziele und Grundsätze der Landesplanung entsprechend den jeweiligen örtlichen Bedürfnissen und Besonderheiten konkretisieren. Wesentliches Ziel des Landespflegeplans ist die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung im Rahmen einer regional ausgewogenen, leistungsfähigen und wirtschaftlichen Versorgungsstruktur. Wesentlicher Inhalt des Landespflegeplans sind allgemeine Grundsätze und Ziele für die pflegerische Versorgung der Bevölkerung, Hinweise zu pflegevermeidenden und pflegeergänzenden Maßnahmen, Vorausschätzungen zur Entwicklung des Pflegebedarfs sowie die Darstellung der bestehenden Pflegeangebote. Der Landespflegeplan bildet damit auch den Rahmen für die Beurteilung der gegenwärtigen und künftigen Versorgungssituation im Land sowie die Grundlage für Entscheidungen über Art, Umfang und Priorität notwendiger Maßnahmen zur Erhaltung und Weiterentwicklung stationärer Pflegeangebote im Zusammenhang mit deren Förderung nach dem Landespflegegesetz. Der Planteil zur stationären Pflege wurde als erster Teilbereich des Landespflegeplans bereits 1996 erstellt und im Jahr 2000 erstmals fortgeschrieben. Der Planungshorizont erstreckt sich derzeit bis zum Jahr 2010. Auf der Grundlage des Landespflegeplans haben die Stadt- und Landkreise nach dem Landespflegegesetz entsprechend den örtlichen Bedürfnissen und Gegebenheiten räumlich gegliederte Kreispflegepläne zu erstellen. Der Kreispflegeplan enthält die Darstellung von Bestand, Bedarf und erforderlichen Maßnahmen zur Bedarfsdeckung. Der erste Kreispflegeplan des Ostalbkreises wurde im März 1998 vom Kreistag verabschiedet. Die Fortschreibung des Landespflegeplans mit aktualisierten Bedarfswerten machte auch eine Fortschreibung des Kreispflegeplanes erforderlich, die im Juli 2001 erfolgte. Da es bei der Tagespflege im Ostalbkreis eine deutliche Unterversorgung gab, wurde für diesen Bereich im Oktober 2002 vom Kreistag eine Konzeption verabschiedet, die die Schaffung von weiteren Tagespflegeplätzen vorsah. II.
Fortschreibung
des Landespflegeplans Der Landespflegeplan Teil III – Stationäre Pflege – wurde vor Kurzem auf der Grundlage der Bundespflegestatistik und der kleinräumigen Bevölkerungsvorausrechnung des Statistischen Landesamtes bis zum Jahr 2015 fortgeschrieben. Die Fortschreibung bezieht sich lediglich auf den empirischen Teil des Landespflegeplans. Eine weitergehende Überarbeitung soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Die Fortschreibung des Landespflegeplans wurde von einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Kommunalen Landesverbände, der Verbände der Leistungserbringer und Leistungsträger sowie des Landesseniorenrates begleitet. Die Fortschreibung umfasst zunächst eine Aktualisierung der Bedarfseckwerte für die Dauer-, Kurzzeit- und Tagespflege. Im Rahmen dieser Aktualisierung wird der voraussichtliche Bedarf an stationären Pflegeangeboten bzw. die voraussichtliche Nachfrage auf Landes- und Kreisebene bis zum Jahr 2015 ermittelt. Der Landespflegeausschuss hat in seiner Sitzung am 16.05.2007 den Stadt- und Landkreisen empfohlen, die aktualisierten Bedarfseckwerte für den stationären Pflegebereich der weiteren Kreispflegeplanung zu Grunde zu legen. Wie bislang werden bei den Bedarfseckwerten für die Stadt- und Landkreise eine untere und eine obere Variante ausgewiesen. Im Ergebnis ergibt sich im Jahr 2015 ein landesweiter Bedarf von rund 80.000 bis 90.000 Pflegeheimplätzen. In der Vergangenheit hat sich die obere Variante als zutreffend herausgestellt. III.
Situation
im Ostalbkreis Am 31.12.2000 gab es im Ostalbkreis 2.009 Dauerpflegeplätze, 67 Kurzzeitpflegeplätze und 60 Tagespflegeplätze. Durch Sanierungen, Neu- und Erweiterungsbauten wurden bis heute weitere 460 Dauerpflegeplätze und 28 Tagespflegeplätze geschaffen. Bereits begonnene oder geplante Maßnahmen werden in naher Zukunft nochmals einen Zuwachs um 72 Dauerpflegeplätze und 17 Tagespflegeplätze mit sich bringen, so dass insgesamt 2.541 Dauerpflegeplätze, 67 Kurzzeitpflegeplätze und 105 Tagespflegeplätze für die pflegebedürftigen Senioren des Ostalbkreises zur Verfügung stehen werden. Der aktuelle Landespflegeplan weist für den Ostalbkreis folgende Bedarfseckwerte aus – bezogen auf das Jahr 2015: Dauerpflege: untere Variante 2.260 Plätze obere Variante 2.500 Plätze Kurzzeitpflege: untere Variante 60 Plätze obere Variante 80 Plätze Tagespflege: untere Variante 110 Plätze obere Variante 150 Plätze Im Vergleich zu den im letzten Landespflegeplan ausgewiesenen Bedarfseckwerten für das Jahr 2010 geht der aktuelle Landespflegeplan von einer Steigerung des Bedarfs bis zum Jahr 2015 im Bereich der Dauerpflege um 26,9 % und im Bereich der Kurzzeitpflege um 14,3 % aus, jeweils bezogen auf die obere Variante. Die Bedarfswerte im Bereich der Tagespflege sind unverändert geblieben. Bei der bisherigen Kreispflegeplanung wurden die Zahlen auf insgesamt 11 Planungsräume heruntergebrochen. Ebenso konnten die Bedarfszahlen für jede Stadt und jede Gemeinde einzeln ausgewiesen werden. Dies ist für das Jahr 2015 momentan noch nicht möglich. Das Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg wird diese Daten den Stadt- und Landkreisen noch im Laufe dieses Jahres zur Verfügung stellen. IV.
Weiteres
Vorgehen Die Landkreisverwaltung beabsichtigt, den Kreispflegeplan 2001 auf der Grundlage des Landespflegeplanes 2007 fortzuschreiben. Hierzu ist eine aktuelle Bestandserhebung sowie eine kleinräumige Betrachtung mit den vorgegebenen Bedarfseckwerten erforderlich. Nach dem Landespflegegesetz ist der Kreispflegeplan unter Mitwirkung der an der örtlichen pflegerischen Versorgung Beteiligten zu erstellen. Außerdem sind die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu beteiligen. Aus diesem Grund wurde bereits zur Erstellung des ersten Kreispflegeplans und zu dessen Fortschreibung ein Kreispflegeausschuss eingerichtet, der auch die jetzige Fortschreibung wieder begleiten soll. Über die Empfehlungen des Kreispflegeausschusses entscheidet der Sozialausschuss bzw. der Kreistag. Nach den nunmehr erforderlichen Vorbereitungen durch das Sozialdezernat wird der Sozialausschuss entsprechend informiert. Finanzierung und Folgekosten:Grundvoraussetzung für die Investitionskostenförderung nach dem Landespflegegesetz ist bislang die Feststellung der Bedarfsgerechtigkeit im Rahmen der Kreispflegeplanung und damit verbunden die Bereitschaft der kommunalen Mitfinanzierung durch den Standortkreis. Ein Fördervorhaben kann erst nach erfolgter Beratung und Befürwortung im Ständigen Ausschuss des Landespflegeausschusses in das Landesförderprogramm aufgenommen werden, das vom Ministerrat beschlossen wird. Nach aktuellem Kenntnisstand beabsichtigt die Landesregierung, die Pflegeheimförderung nur noch bis zum Jahr 2010 fort zu führen. Nach dem Ausstieg aus der Regelförderung soll geprüft werden, ob und inwiefern dann modellhafte und innovative Projekte noch gefördert werden sollen.
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