Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung:Kenntnisnahme Sachverhalt/Begründung:I. Ausgangssituation und Allgemeines Seit dem 01.01.2005 ist das Zweite Sozialgesetzbuch SGB II („Hartz IV“) in Kraft. Das Gesetz regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende, die erwerbsfähig, aber hilfebedürftig sind. Hauptziel der Förderung ist die schnellstmögliche Beendigung bzw. Verhinderung von Arbeitslosigkeit. Der Verwirklichung dieser Zielsetzung dienen die Beratung und Vermittlung und auch die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung. Hat ein Erwerbsfähiger kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen, erhalten er und seine Angehörigen Leistungen, die den Lebensunterhalt sichern. Verwaltung und ABO haben in den zurückliegenden zweieinhalb Jahren regelmäßig und ausführlich über die Entwicklung im Leistungsbereich des SGB II berichtet. Neben den Arbeitsmarkt- und Leistungsbilanzen stand in diesen Informationen auch die vom Ostalbkreis geplante Beschäftigungsoffensive für Langzeitarbeitslose mit Vermittlungshemmnissen und Handicaps im Mittelpunkt. In der Kreistagssitzung am 30.01.2007 hatte die Verwaltung in diesem Zusammenhang ausführlich über die vom Bund vorgesehenen Programme zur Verbesserung der Qualifizierung und Arbeitsmarktintegration von jüngeren Menschen mit Vermittlungshemmnissen und Langzeitarbeitslosen informiert. Die Verwaltung war damals vom Kreistag unter anderem beauftragt worden, zeitnah über die Weiterentwicklung zu berichten. II.
Halbjahresbilanz 2007 der ABO Die Geschäftsleitung der ABO hat die Arbeitsmarkt- und Leistungsentwicklung im Rechtskreis des SGB II in der Anlage dargestellt. Trotz der höheren Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung, wird aus der Übersicht der ABO deutlich, dass die Belastung des Ostalbkreises für diesen Aufgaben- bzw. Ausgabenblock nach wie vor gravierend ist. Die vom Gesetzgeber verfügte Einkommensanrechnung bei Leistungsempfängern nach dem SGB II geht ganz überwiegend zu Lasten der kommunalen Haushalte. Ob und in wie weit die derzeit laufenden Musterklageverfahren einzelner Kreise gegen diese Regelung zu einer Entlastung der Kommunen führen wird, ist völlig offen. Dagegen wirkt sich die anhaltend gute Konjunktur mittlerweile deutlich spürbar bei den Ausgaben des Bundes für Langzeitarbeitslose aus. Nach einer aktuellen Mitteilung der Bundesregierung, hat der Bund bis Ende Juni 2007 weniger als die Hälfte der für dieses Jahr vorgesehenen Mittel für Hartz IV ausgegeben. Damit könnten beim Bund die Ausgaben für die Arbeitsmarktreform am Jahresende erstmals seit ihrem Start im Jahr 2005 im Plan liegen. Bislang waren die Haushaltsansätze jeweils deutlich überschritten worden. III. Beschäftigungsoffensive des Ostalbkreises und Job Perspektive des Bundes Unter dem Titel „Job Perspektive - Arbeit für Langzeitarbeitslose ohne Chancen auf dem regulären Arbeitsmarkt“, hatte die Bundesregierung Ende 2006 angekündigt, zusätzliche, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose zu fördern, die absehbar nicht mit den üblichen Instrumentarien in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Dieser Ansatz zeigt inhaltlich deutliche Parallelen zur Beschäftigungsoffensive des Ostalbkreises, die mit dem Einsatz von Arbeitslosengeld II-Mitteln („Aktivierung von passiven Leistungen“) dauerhafte Arbeitsplätze für Menschen mit Handicaps schaffen will. Die Große Koalition in Berlin hat sich vor Kurzem auf zwei Konzepte zur Verbesserung der Chancen für Langzeitarbeitslose und jüngere Menschen mit Vermittlungshemmnissen verständigt. Am 06.07.2007 beschloss der Bundestag zwei Gesetzentwürfe der Fraktionen von Union und SPD zur Änderung des Zweiten und Dritten Sozialgesetzbuches (SGB). Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 21.09.2007 mit den Gesetzentwürfen befassen. Die neuen Regelungen sollen am 01.10.2007 in Kraft treten. Im ersten Gesetzentwurf (Drucksache 16/5714) geht es um Arbeitslosengegeld- II- Empfänger unter 25 Jahre. Im Dritten und Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III und SGB II) wird als neue Arbeitgeberleistung ein Qualifizierungszuschuss für die Einstellung von jüngeren Arbeitnehmern, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eingeführt, die zuvor mindestens 6 Monate arbeitslos waren, ohne Berufsabschluss sind und die während der geförderten Beschäftigung betrieblich qualifiziert werden. Gefördert werden Arbeitgeber für längstens 12 Monate mit 50 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts, wobei 15 Prozentpunkte für die Qualifizierung des jüngeren Arbeitnehmers zweckgebunden sind. Bei der Bemessung des Zuschusses werden Bruttoarbeitsentgelte von höchstens 1.000 € monatlich zu Grunde gelegt. Die gesetzliche Regelung ist bis Ende 2010 befristet. Der zweite Gesetzentwurf (Drucksache 16/5715) zielt auf die Verbesserung der Beschäftigungschancen von Menschen mit Vermittlungshemmnissen. Im SGB II wird ein Beschäftigungszuschuss als neue Arbeitgeberleistung eingeführt, um die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von arbeitmarktfernen Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen zu fördern. Gefördert wird die Einstellung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, langzeitarbeitslos sind und mehrfache Vermittlungshemmnisse aufweisen, bei denen eine mindestens 6-monatige Aktivierung nicht zum Eingliederungserfolg geführt hat und bei denen eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt innerhalb der nächsten 24 Monate nicht zu erwarten ist. Gefördert werden Arbeitgeber mit einem Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 %. Die Förderdauer beträgt in aller Regel 24 Monate. Bis Ende 2009 sollen 100.000 Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen und besetzt werden. Bislang sind nur die Eckpunkte der Änderungsgesetze bekannt. Wie die Quotenverteilung der 100.000 zusätzlichen Arbeitsplätze für Menschen mit Vermittlungshemmnissen zwischen den Bundesländern aussehen wird, soll in Kürze bei einem Gespräch zwischen dem Bundesarbeitsministerium und der Bundesagentur für Arbeit geklärt werden. In wie weit Baden-Württemberg partizipieren wird, ist derzeit offen. Finanzierung und Folgekosten:Die Kosten der Job Perspektive des Bundes werden ab dem Zeitpunkt der vollen Wirksamkeit auf jährlich rund 1,4 Mrd. € geschätzt. AnlagenABO - Report Juni 2007
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