Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Antrag der Verwaltung:1. Der Bestand an Betreuungsangeboten im Ostalbkreis für Kinder im Alter unter 3 Jahren und der zum 15.03.2007 ermittelte Bedarf werden zur Kenntnis genommen. 2. Den geplanten Ausbaustufen zur Schaffung eines
bedarfsgerechten Angebots wird Sachverhalt/Begründung:I. Ausgangssituation und Allgemeines Am 01.01.2005 ist das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz - TAG) in Kraft getreten. Nach diesem Gesetz ist spätestens ab 01.10.2010 für Kinder im Alter unter 3 Jahren und im schulpflichtigen Alter ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten. Der Landkreis ist verpflichtet, 1. für den Übergangszeitraum
jährliche Ausbaustufen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots zu
beschließen und 2. jährlich zum 15. März jeweils den
aktuellen Bedarf zu ermitteln und den erreichten Ausbaustand festzustellen. Der Gesetzgeber hat Mindestbedarfskriterien für die
Tagesbetreuung von Kindern unter 3 Jahren vorgegeben. Nach den Bestimmungen des
TAG sind mindestens Plätze in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
vorzuhalten, wenn die Erziehungsberechtigten -
einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, - sich in einer
beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder - an
einer Eingliederungsmaßnahme nach Hartz IV teilnehmen oder - eine dem Wohl des Kindes
entsprechende Förderung sonst nicht gewährleistet Der Umfang der
täglichen Betreuungszeit richtet sich nach dem individuellen Bedarf. In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.07.2006
wurden erstmals der Bestand und ermittelte Bedarf dargestellt und Ausbaustufen
beschlossen. Zum Stichtag 15.03.2007 wurden nun die Daten erneut bei den
Städten und Gemeinden sowie beim Verein P.A.T.E. erhoben. II.
Bestand an Betreuungsangeboten im Ostalbkreis
Bei 8.627 Kindern im Alter unter 3 Jahren entspricht dies
einer Versorgungsquote von 6,16 %. Die Streuung bei den Städten und Gemeinden
liegt zwischen 0 % und 21,6 %. Von den insgesamt 413 Plätzen in Einrichtungen stehen nur
knapp 10 % wirklich allen Kindern unter 3 Jahren, d. h. bereits nach Ablauf der
Mutterschutzfrist, zur Verfügung. Rund 61 % der Plätze werden erst für Kinder
ab 2 Jahren oder später vorgehalten.
Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich eine deutliche
Steigerung bei den Plätzen in Einrichtungen. Diese haben sich von 176 Plätzen
auf 413 Plätze mehr als verdoppelt. Die Plätze in Tagespflege sind dagegen von
161 Plätzen auf 118 Plätze zurück gegangen. Insgesamt gab es aber eine
Steigerung bei den Betreuungsangeboten um 57,6 %.
Bei 9.612 Kindern im Alter von 3 bis unter 6 Jahren
entspricht dies einer Versorgungsquote von 127 %. Die Streuung bei den Städten
und Gemeinden liegt zwischen 66,7 und 188,7 %. D. h. es werden einschließlich
der Tagespflege weitaus mehr Plätze vorgehalten, als tatsächlich benötigt
werden. Außerdem wird vielfach Tagespflege in Ergänzung zu einer
Kindertageseinrichtung in Anspruch genommen. Insofern kann davon ausgegangen
werden, dass der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz kreisweit
gewährleistet ist. Allerdings hängt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
nicht ausschließlich vom Kindergartenplatz als solchem ab, sondern von den
Betreuungszeiten.
Bei 29.497 Kindern im Alter von 6 bis unter 14 Jahren
entspricht dies einer Versorgungsquote von 12,4 %. Die Streuung bei den Städten
und Gemeinden liegt zwischen 0 % und 51,4 %. Eine Schwierigkeit liegt hier in der Erhebung der
schulischen Betreuungsangebote, weil das Platzangebot und die tatsächliche
Inanspruchnahme voneinander abweichen. Die Inanspruchnahme erfolgt oftmals auch
unregelmäßig. Außerdem ist der Schulstandort, insbesondere bei weiterführenden
Schulen, nicht immer mit dem Herkunftsort der Schüler/innen identisch. III.
Bedarf an Betreuungsangeboten für Kinder unter 3 Jahren Nach einer im Auftrag des Ministeriums für Arbeit und
Soziales Baden-Württemberg durchgeführten Bedarfserhebung bei den Stadt- und
Landkreisen (Stand: März 2006) haben diese für den bedarfsgerechten Ausbau der
Kleinkindbetreuung eine Versorgungsquote von 16 - 20 % ermittelt. Zu einem
vergleichbaren Ergebnis kam eine Untersuchung der Familienwissenschaftlichen
Forschungsstelle des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg, die zur
Deckung des durchschnittlichen Bedarfs an Betreuungsplätzen für Kleinkinder
einen Korridor zwischen 16 und 23 % errechnet hat. Ziel der Landesregierung ist es, bis Ende 2010 in
Kinderkrippen, altersgemischten Gruppen der Kindergärten und in der
Kindertagespflege entsprechend dem Bedarf für rund 20 % der Kleinkinder
Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen. Die im Ostalbkreis im September 2005 eingerichtete
Arbeitsgruppe zur Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes hat den Städten
und Gemeinden abweichend von der Empfehlung des Landes einen Bedarfskorridor
von 5 - 10 % vorgeschlagen. Bei der zum Stichtag 15.03.2007 durchgeführten Erhebung
wurde von den Städten und Gemeinden ein Mindestbedarf von 911 Plätzen
mitgeteilt. Dieser Mindestbedarf entspricht einer Versorgungsquote von 10,6 %.
Daraus ergibt sich ein Ausbaubedarf von 380 Plätzen im Ostalbkreis. Die bedarfsgerechte
Versorgungsquote variiert bei den Städten und Gemeinden zwischen 0 % und 35,7
%. 20 Städte und Gemeinden orientierten sich an dem von der Arbeitsgruppe
vorgeschlagenen Bedarfskorridor, 5 liegen unter dem empfohlenen Wert und 17
darüber. Bei der ersten Erhebung im Jahr 2006 lag die
bedarfsgerechte Versorgungsquote noch bei 6,9 %. Der Ostalbkreis lag damit am
unteren Ende in Baden-Württemberg. Bestand und
Bedarf an Betreuungsplätzen für unter dreijährige Kinder
(Erhebung
bei den Städten und Gemeinden zum Stichtag 15.03.2007) *
Stand 2006 IV.
Geplante Ausbaustufen Um den von den Städten und Gemeinden formulierten Bedarf
bis zum Jahr 2010 zu decken, ist ein weiterer Ausbau der Betreuungsangebote für
Kinder unter 3 Jahren im Umfang von insgesamt 380 Plätzen erforderlich. Aus
heutiger Sicht liegen bereits Planungen für 328 Plätze vor. Der stärkste Ausbau
soll bei den Krippenplätzen erfolgen, gefolgt von altersgemischten
Kindergartengruppen, Tagespflege und betreuten Spielgruppen.
Geplante
Ausbaustufen 2007 bis 2010
(Erhebung bei den Städten und
Gemeinden zum Stichtag 15.03.2007) *
Stand 2006 V.
Ausblick Die Landkreisverwaltung wird bis zum Jahr 2010 bei den
Städten und Gemeinden jährlich zum 15. März jeweils den aktuellen Bedarf
ermitteln und den erreichten Ausbaustand feststellen. Auf Bundesebene hat sich die Regierungskoalition am
14.05.2007 darauf verständigt, dass bis zum Jahr 2013 für 35 % aller Kinder im
Alter von 1 bis unter 3 Jahren ein Platzangebot geschaffen wird und ab 2013 ein
Rechtsanspruch auf Betreuung eingeführt werden soll. Der Bund will sich an den
hierfür entstehenden Investitions- und Betriebskosten in Höhe von 1/3
beteiligen. Die Gespräche insbesondere über die Finanzierung und den Finanzweg
werden fortgesetzt. Daneben soll für Eltern, die ihr Kind selbst betreuen, ab
2013 ein monatliches „Betreuungsgeld“ eingeführt werden. Der Deutsche Landkreistag vertrat bereits im Vorfeld des
genannten Koalitionsausschusses die Auffassung, dass die auf Bundesebene
diskutierte Quote von Betreuungsangeboten für 35 % aller unter 3-jährigen
Kinder als durchschnittliche Rechengröße für die Ermittlung des Finanzvolumens
zu verstehen sei. Sie könne nicht auf die einzelnen Jugendhilfeträger herunter
gebrochen werden. Der Bedarf an Kindertagesbetreuung sei vor Ort
unterschiedlich und müsse nach den jeweiligen konkreten Gegebenheiten erfüllt
werden. Finanzierung und Folgekosten:- - - Anlagen- - -
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |