Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung1. Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt davon Kenntnis, dass der bisher auf den 1. August 2007 vorgesehene Starttermin der kreisweiten Fahrpreiskooperation aufgehoben werden muss. 2. Endgültiger Starttermin ist nunmehr der 9. Dezember 2007. Sachverhalt/Begründung1. In der Sitzung des Kreistags vom 22. Mai 2007 sind die kreisweiten Abgabepreise beschlossen worden, die zum Start der kreisweiten Fahrpreiskooperation am 1. August 2007 gelten sollten. Dieser Termin ist von Landrat Pavel damals unter den Vorbehalt gestellt worden, dass alle technischen Komponenten, die zum Funktionieren des Systems erforderlich sind, rechtzeitig geliefert werden. 2. Folgende technische Komponenten sind für das Funktionieren der kreisweiten Fahrpreiskooperation unerlässlich: - Hard- und Software für Busse - Chipkarten für Fahrgäste (insgesamt 90.000 Stück) - Software für Abrechnung des kreisweiten Abgabepreises - Ausleseeinrichtungen an ZOB/Betriebshöfe - Aufbau Unternehmenshardware, zentraler Verbundserver, Verrechnungsserver 3. Ein sehr wichtiges Element der Fahrpreiskooperation ist die Einführung eines sogenannten Werteinheitenspeichers auf einer Chipkarte, deren Nutzung unabhängig vom Unternehmen ist, das die Chipkarte ausgegeben hat, bei dem die Geldeinzahlung erfolgte und bei dem mit diesem Guthaben eine Fahrleistung bezahlt wird. Entsprechend den Forderungen des Landes, die auch in der mit diesem abgeschlossenen Vereinbarung über die Finanzierung der Fahrpreiskooperation und der notwendigen Erstinvestitionen vom 22. Dezember 2005 enthalten sind, ist dieser Chipkarteneinsatz künftig nicht nur isoliert im Ostalbkreis, sondern auch über Verbundgrenzen hinweg zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere für den Ostalbkreis und den Landkreis Schwäbisch Hall, in dem eine vergleichbare Technik eingesetzt wird. Wegen der engen Verflechtungen z. B. zwischen Ellwangen und Schwäbisch Hall sind hier verbundübergreifende Regelungen in besonderem Maße notwendig und sinnvoll. Es handelt sich hier um ein Thema, das für die Erleichterung des Zugangs zum ÖPNV nicht nur im Ostalbkreis, sondern in ganz Deutschland von grundsätzlicher Bedeutung ist: Es geht um den Einsatz von Chipkarten, die nicht an Verbundgrenzen gebunden sind und die z. B. in Neresheim gekauft und Fahrten im Landkreis Schwäbisch Hall oder Stuttgart ermöglichen. Dieses Bezahlverfahren soll erstmals im Ostalbkreis in vollem Umfang Realität werden. Es wurde und wird von der VDV Kernapplikations GmbH & Co. KG (im Weiteren VDV-KA) entwickelt. Die Entwicklung dieses weichenstellenden Projekts war jedoch bei der Angebotserstellung und der Beauftragung von Höft & Wessel noch nicht so weit fortgeschritten, wie von den Verkehrsunternehmen, Hersteller, Innenministerium und der Landkreisverwaltung angenommen worden war.
Die entscheidende Weiterentwicklung der Anforderungen an das elektronische Bezahlsystem durch die VDV-KA erfolgte in der Zeit, in der wegen der Einsprüche bei der Vergabekammer vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe im Ostalbkreis am Projekt gemeinsam mit der jetzt beauftragten Lieferfirma Höft & Wessel nicht gearbeitet werden konnte. Deshalb war es unter anderem erforderlich, dass die gesamten Geschäftsprozesse, die mit der Chipkarte zusammenhängen (Ausgabe, Aufladung, Abbuchung, Kontrolle, Sperren) nachträglich in einem gesonderten Anforderungsheft beschrieben werden mussten. Dies und insbesondere die Umsetzung durch die Herstellerfirma verzögerten den Zeitplan. Weiter sind in den Fahrscheindruckern sogenannte Sicherheitsmodule (SAM) integriert, die dazu dienen, die Chipkarten der Fahrgäste zu erfassen und die Buchungen eindeutig und sicher zuzuweisen. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund des vom Land geforderten kreisüberschreitenden Einsatzes zu sehen. Zulieferer für diese SAM ist die Firma T-Systems. Voraussetzung für die Programmierung der SAM ist die Einhaltung von umfangreichen Anforderungen, die von VDV-KA zur Sicherheit des Daten- und Geldflusses gestellt werden. Diese Anforderungen sind in umfangreichen Vertragswerken beschrieben, die die Verkehrsunternehmen und der Landkreis als Koordinator mit T-Systems und der VDV-KA abschließen müssen. Die Notwendigkeit des Abschlusses solcher Verträge wurde den Verkehrsunternehmen und dem Landkreis von der VDV-KA erst Ende Mai 2007 bekannt gegeben. Erst ab diesem Zeitpunkt lagen die Vertragsentwürfe bei der VDV-KA in abgeschlossener Form vor. Programmierte SAM wiederum sind Voraussetzung für die bei der Entwicklung und Herstellung von Chipkarten notwendigen Testläufe. Auch für die Inbetriebnahme der elektronischen Fahrscheindrucker, in die die SAM eingebaut sind, sind Testläufe erforderlich. Dabei wird getestet, ob die einzelnen Komponenten (SAM, Chipkarten und Fahrscheindrucker) gemeinsam fehlerfrei funktionieren. Damit wird sichergestellt, dass Einzahlungen und Abbuchungen für rabattierte Einzelfahrscheine richtig zugeschieden und verrechnet werden. Nach Stand vom 5. Juni 2007 stehen die für diese Testphase notwendigen 10 Wochen bei Weitem nicht zur Verfügung. 4. Im Falle nicht zeitgerecht lieferbarer Sicherheitsmodule und Chipkarten bzw. fehlgeschlagener Testläufe wurden folgende Alternativen für einen Start der Fahrpreiskooperation am 1. August 2007 betrachtet: - Start mit neuen Druckern aber ohne Chipkarte: Aus Sicht des Ostalbkreises und der Verkehrsunternehmen ist diese Alternative für die Fahrgäste nicht akzeptabel. Die unternehmensübergreifende Chipkarte zum Erwerb rabattierter Einzelfahrscheine ist ein Kernelement der Fahrpreiskooperation. Bereits bisher werden über 50 % aller Verkäufe von Einzelfahrscheinen im Bus über dieses Medium abgewickelt. Hinzu kommt, dass bei den meisten Unternehmen derzeit bereits Chipkarten zum Erwerb rabattierter Fahrscheine im Einsatz sind, die dann nicht mehr verfügbar wären. Große Kundenproteste wären die Folge. - Start mit alten Verkaufssystemen: Es wären für einen kurzen Zeitraum umfangreiche Nachrüstungsmaßnahmen erforderlich, die beachtliche Zusatzkosten verursachen würden. Auch könnten die unterschiedlichen Chipkarten in den verschiedenen Verkaufsgeräten der Verkehrsunternehmen nicht gelesen und verarbeitet werden. Den Fahrgästen könnte somit kein rabattierter Einzelfahrschein zum kreisweiten Abgabepreis angeboten werden. Dies aber ist ebenfalls ein Kernelement der kreisweiten Fahrpreiskooperation. - Start mit neuen Fahrscheindruckern und Chipkarten jedoch ohne Auf- und Abbuchung: In diesem Falle würde die Vorlage einer nicht lesbaren Chipkarte zum Kauf eines rabattierten Einzelfahrscheines zum kreisweiten Abgabepreis berechtigen, ohne dass von der Chipkarte abgebucht werden kann. In der Folge wäre in den Bussen mit einem sehr hohen Bargeldfluss mit deutlichen Verzögerungen bei der Fahrgastabwicklung mit Verspätungen insbesondere in den Stadtverkehren zu rechnen. Ziel der Chipkarteneinführung ist jedoch, den Bargeldverkehr aus dem Bus herauszubekommen und dadurch die Abwicklungsgeschwindigkeit deutlich zu erhöhen. 5. Vor dem Hintergrund dieser Tatsachen und Erwägungen wurde am 5. Juni 2007 bei einer Besprechung aller Verkehrsunternehmen im Ostalbkreis, der DB Regio AG, der Herstellerfirma Höft & Wessel und der KA-KG unter Leitung von Landrat Pavel entschieden, dass der 1. August als Starttermin für die kreisweite Fahrpreiskooperation nicht zu halten sei. Als Starttermin wurde der 9. Dezember 2007 benannt. Dies ist nach dem 1. August 2007 der nächst mögliche sinnvolle Zeitpunkt, an dem die Möglichkeit besteht, die neuen Abgabepreise in das Preissystem der DB AG einzupflegen.
6. Seitens der Landkreisverwaltung wird die Verschiebung des Starttermins der Fahrpreiskooperation außerordentlich bedauert. Angesichts des sehr hohen Risikos, zum 1. August 2007 mit einem nicht ausreichend getesteten Produkt starten zu müssen, blieb jedoch keine andere Wahl. Die Gefahr von Fehlern mit wirtschaftlichen Konsequenzen für Verkehrsunternehmen und Landkreis war zu groß. Ebenfalls wird ein Start mit neuen Fahrscheindruckern, jedoch nur mit Papierfahrscheinen ohne die spürbaren Vorteile für die Fahrgäste einer umfassend nutzbaren Chipkarte vom Ostalbkreis und weiten Teilen der Verkehrsunternehmen für nicht sinnvoll gehalten. Auch wurde der mögliche Imageschaden für den gesamten Nahverkehr im Ostalbkreis bei einem Fehlstart am 1. August 2007 als zu groß eingeschätzt. Finanzierung und FolgekostenDie Kosten der kreisweiten Fahrpreiskooperation, ihre Finanzierung und die Folgekosten sind in der Vorlage Nr. 068/07 zur Vorbereitung der Sitzung des Kreistags am 22. Mai 2007 ausführlich dargestellt worden. Bei einem Start der Kooperation am 1. August 2007 hätte der Landkreis für das Jahr 2007 1,38 Mio. € für laufende Kosten aufwenden müssen, an denen das Land sich in Höhe von 613.000 € beteiligt hätte. D. h., der Landkreis hätte 767.000 € selbst aufbringen müssen. Bei einem Start der Kooperation am 9. Dezember 2007 entstehen im Jahr 2007 laufende Kosten in Höhe von 283.000 €, an denen sich das Land in Höhe von 123.000 € beteiligt. Dies bedeutet, dass der Landkreis 160.000 € selbst aufbringen muss. Allerdings müsste bei einem Start der Fahrpreiskooperation am 9. Dezember 2007 die Bezuschussung der Fahrpreismaßnahmen der Städte und Gemeinden im Zeitraum vom 1. August 2007 bis zum 9. Dezember 2007 fortgeführt werden. Dadurch entstehen dem Landkreis zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 150.000 €. Anlagen0
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