Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung:Kenntnisnahme Sachverhalt/Begründung:I.
Ausgangssituation und Allgemeines Die Versorgungssituation von erwachsenen Menschen mit wesentlicher Behinderung ist gegenwärtig noch dadurch geprägt, dass (voll-) stationäre Einrichtungen eindeutig vorherrschend sind. Unter diesen Einrichtungen gibt es eine Reihe von sogenannten Komplexeinrichtungen, die jeweils über sehr viele Plätze an einem Standort sowie ein komplexes, umfassendes, alle Lebensbereiche betreffendes Versorgungsangebot verfügen. Probleme, die dadurch entstehen, sind z. B. die Lage außerhalb von Ortschaften „auf der grünen Wiese“ oder ein regionales Ungleichgewicht in der Versorgung, was auch bedeutet, dass vielen Menschen mit Behinderung kein entsprechendes Angebot in ihrer Heimatgemeinde bzw. in deren Nähe gemacht werden kann. Vor diesem Hintergrund findet derzeit nicht nur eine Diskussion, sondern schon eine spürbare Bewegung hin zur Ambulantisierung und zum Wohnen und Leben mitten in der Gemeinde/Stadt statt. Die Verwaltung hat in der Sitzung des Sozialausschusses am 30.11.2006 im Rahmen der Sozialplanung für Menschen mit Behinderungen im Ostalbkreis aktuelle Handlungserfordernisse und veränderte Betreuungsformen skizziert. In einem Zwischenbericht soll an dieser Stelle über den Stand der Umsetzung berichtet werden. II. Fallzahlen und Kostenentwicklung in der Eingliederungshilfe Mit Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände am 31.12.2004 ist bekanntlich die gesamte Behindertenhilfe auf die Stadt- und Landkreise übertragen worden. Dies ist eine riesige sozialpolitische und finanzielle Herausforderung, aktuell und auch in den nächsten Jahren. Im Jahr der Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände wurden in Baden-Württemberg mehr als 1 Mrd. € in der Behindertenhilfe (stationär und teilstationär) ausgegeben. Fachleute prognostizieren für die nächsten 10 bis 15 Jahre jährliche Steigerungsraten von bis zu 10 %. Die generelle Entwicklung der Behindertenhilfe ist in allen Stadt- und Landkreisen gleich gelagert und stellt die kommunalen Haushalte überall vor die gleichen Probleme. Die Anzahl der Menschen mit Behinderungen steigt kontinuierlich an. Ihre Lebenserwartung nähert sich mehr und mehr der übrigen Bevölkerung an. Der medizinische Fortschritt kommt auch hier deutlich zum Tragen. Es gibt immer mehr behinderte Menschen mit schweren Mehrfachbehinderungen, für die eine stationäre Unterbringung die einzige Alternative ist. Zum 30.09.2006 erhielten 1.996 Menschen vom Ostalbkreis Leistungen der Behindertenhilfe. Zum 31.03.2007 ist diese Zahl auf 2.098 angewachsen. Die Zunahme um 102 Leistungsfälle betrifft hauptsächlich den Bereich der Förderung in Regelkindergärten und privaten Sonderschulen. Jeweils zum Schuljahresbeginn ist hier ein starker Anstieg zu verzeichnen. Eine weitere wesentliche Steigerung betrifft die Hilfen in Werkstätten für Behinderte und in den Förder- und Betreuungsgruppen. Die Zunahme der Leistungsberechtigten um 45 ist auch hier im zeitlichen Zusammenhang mit dem Schuljahresende bzw. mit der Arbeitsaufnahme in den Werkstätten im Herbst 2006 zu sehen. Die Zahl der Menschen, die Hilfe im Bereich des Ambulant Betreuten Wohnens erhalten, hat sich um 14 erhöht. Die dargestellten Leistungsbereiche betreffen sowohl den Personenkreis der geistig und körperlich Behinderten als auch der seelisch behinderten Menschen. Ein direkter Vergleich zu den Prognosen der Sozialplanung ist nicht möglich, weil diese bislang nur die Hilfen für geistig und körperlich behinderte Menschen umfasst. Für die seelisch Behinderten liegen noch keine Planungen bzw. Bedarfsprognosen vor. Der o. a. deutliche Anstieg wirkt sich auch finanziell aus. Im Leistungsbereich der Eingliederungshilfe muss deshalb mit einer Überschreitung der Haushaltsansätze gerechnet werden. III. Umsetzung der aufgezeigten Handlungserfordernisse 1. Angebote im Ambulant
Betreuten Wohnen Das Thema Wohnen, die Weiterentwicklung der Wohnformen und Wohnangebote für Menschen mit Behinderung steht derzeit im Mittelpunkt der strategischen Neuausrichtung der Eingliederungshilfe. Das Betreute Wohnen ist ein Hilfeangebot zur Förderung der selbständigen Lebensführung behinderter Menschen. Es ist eine Verbindung des Lebens in eigenem Wohnraum mit einer planmäßig organisierten regelmäßigen Beratung und persönlichen Betreuung durch Fachkräfte. Wenn das Ambulant Betreute Wohnen wie beabsichtigt weitaus stärker als bisher zum Tragen kommen soll, müssen differenzierte Betreuungsangebote geschaffen werden, die sich am unterschiedlichen Hilfebedarf orientieren. Bislang war diese Differenzierung nicht gegeben. Das Sozialdezernat des Ostalbkreises hat zwischenzeitlich für das Ambulant Betreute Wohnen von geistig und mehrfach behinderten Menschen mit den Leistungserbringern im Ostalbkreis differenzierte Vereinbarungen, bezogen auf den unterschiedlichen Hilfebedarf der Betroffenen, geschlossen. Im Rahmen dieser Vereinbarungen wurden auch Regelungen für das ambulante Wohntraining für behinderte Menschen getroffen. Die Vereinbarung wird bereits seit 01.04.2007 umgesetzt. Vorrangiges Ziel der Differenzierung ist insbesondere die individuelle Ausgestaltung der Hilfsangebote. Dies dient auch dazu, Behinderten, die bislang stationär betreut wurden, den Weg in das Ambulant Betreute Wohnen zu ermöglichen. 2. Beratungs- und
Betreuungsdienst für Behinderte und ihre Angehörige In der Sitzung am 30.11.2006 hatte die Verwaltung über ihre Absicht informiert, mit der Schaffung eines Beratungsdienstes für behinderte Menschen und ihre Angehörigen besonders Entscheidungsprozesse zu Wohnversorgung, Tagesbetreuung, schulischen Möglichkeiten und speziellen Betreuungsangebote zu unterstützen und frühzeitig Partner und Berater von Betroffenen zu sein. Zum 01.03.2007 bzw. 01.04.2007 wurden Frau Margret Ulrich und Frau Judith Feige für diesen Beratungsdienst eingestellt. Sie werden in der Sitzung des Sozialausschusses über ihre bisherigen Aktivitäten und Erfahrungen berichten. 3. Individuelle Hilfeplanung Für die Steuerung in der Eingliederungshilfe ist die Einzelfallbetrachtung von zentraler Bedeutung. Das Fallmanagement in der Eingliederungshilfe bedeutet eine ganzheitliche und umfassende Betrachtungsweise des Einzelfalls. Es soll zielgenaue Hilfen ermöglichen und helfen, die knappen finanziellen Ressourcen effizient einzusetzen. Fallmanagement bedeutet aber auch, dass jeder Leistungsberechtigte in einem verbindlichen und kooperativen Verfahren eine, seiner individuellen Situation angemessene Beratung und Leistung, erhält und gemeinsam eine Lösung gefunden wird. Sofern Eingliederungshilfemaßnahmen notwendig sind und auch bewilligt werden, muss es selbstverständlich sein, erbrachte Leistungen zu reflektieren und ggfs. Hilfepläne dem veränderten Bedarf anzupassen. Der Geschäftsbereich Soziales hat im Frühjahr 2007 für die Eingliederungshilfe ein individuelles Hilfeplanverfahren eingeführt. Hilfen und Leistungsträger sollen künftig im Interesse der Betroffenen passgenauer, individueller und bewusster gewählt werden. In einer ersten Stufe werden neue Leistungen für Wohnen, Maßnahmenwechsel und Situationsveränderung im Hilfeplanverfahren einmünden. 4. Wohnkolleg für psychisch Behinderte Der Sozialpsychiatrische Dienst im Ostalbkreis e. V., ist mit der Zielsetzung auf die Verwaltung zu gekommen, für psychisch Behinderte in einer Zwischenstufe des bisher Ambulant Betreuten Wohnens und der stationären Versorgung ein Hilfeangebot einzurichten. Im sogenannten Wohnkolleg werden Behinderte, die nicht alleine leben können und auch mit den Strukturen einer Wohngruppe überfordert sind, für die jedoch eine stationäre Einrichtung (Heim) nicht notwendig und nicht wünschenswert ist, aufgenommen. Das Wohnkolleg wird im Gebäude „Ziegelstraße 27“ des Sozialpsychiatrischen Dienstes in Aalen eingerichtet. Durch die Anbindung des Wohnkollegs an die anderen Angebote des Sozialpsychiatrischen Dienstes entsteht eine optimale Betreuungsinfrastruktur, die den dort lebenden Behinderten große Sicherheit gibt. Die Verwaltung hat mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst eine Leistungsvereinbarung für diese besondere Betreuungsform im Umfang von 5 Plätzen abgeschlossen. Die Betreuung im Wohnkolleg ist im Vergleich zur stationären Betreuung zumindest 600 € monatlich günstiger. 5. Präsenz des Integrationsfachdienstes an den
Sonderschulen Die gleichberechtigte und selbstbestimmte gesellschaftliche Teilhabe für schwerbehinderte Menschen ist das zentrale Ziel der Leistungen nach Sozialgesetzbuch IX. Der Teilhabe am Arbeitsleben kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Viele schwerbehinderte Menschen haben in Werkstätten für Behinderte (WfbM) einen ihren Fähigkeiten angemessenen Arbeitsplatz. Jedoch gibt es unter den Werkstattbeschäftigten auch Menschen, die bei frühzeitiger und gezielter Förderung und Unterstützung durch die vom Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) mitfinanzierten Integrationsfachdienste (IfD) und von ihrer Leistungsfähigkeit her nicht zwingend auf dieses Angebot angewiesen sind. Neben den Beschäftigten der WfbM zählen Abgängerinnen und Abgänger der Sonderschulen für geistig Behinderte und Körperbehinderte, sowie besonders förderungsbedürftige Schülerinnen und Schüler der Förderschulen zu dem Personenkreis, die vom IfD betreut werden. Der IfD im Ostalbkreis ist organisatorisch an den Sozialpsychiatrischen Dienst angegliedert und verfügt derzeit über 5 Fachberaterstellen. Auf Initiative der Schulen für geistig Behinderte und Körperbehinderte im Ostalbkreis und des Sozialdezernates soll die Personalkapazität des IfD, speziell für die Begleitung Jugendlicher in den o. a. Schulen erhöht werden. Aktuell wird geprüft, ob eine finanzielle Unterstützung durch den Europäischen Sozialfonds - Ziel 3 - möglich ist. Konzeptionell sollen bewährte Modelle, die in mehreren anderen Landkreisen bereits umgesetzt wurden, bzw. angelaufen sind, aufgegriffen werden. Die Initiative des Ostalbkreises soll in die Kampagne des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg eingebunden werden, die unter dem Stichwort „Aktion 1000“ bis zum Jahr 2010 1000 neue Arbeitsplätze für Schülerinnen und Schüler aus den o. a. Schulen und Werkstätten für Behinderte schaffen will. Die Mehrzahl der schwerbehinderten Menschen ist nach dem Schulbesuch in Werkstätten für Behinderte beschäftigt. Für den dort anstehenden Aufwand erbringt der Landkreis als Sozialhilfeträger monatlich ca. 900 € pro Beschäftigtem. Darüber hinaus sind im Bedarfsfall auch Leistungen zum Lebensunterhalt notwendig. 6. Einführung des Persönlichen Budgets Das Persönliche Budget ist die Bewilligung von Sozialleistungen in Form von Geldleistungen. Menschen mit Behinderungen können an Stelle von Sachleistungen ein Finanzbudget erhalten, um damit ihren Unterstützungs- und Hilfebedarf abdecken zu können. Die erforderlichen Sach- und Dienstleistungen werden selbständig und eigenverantwortlich bzw. mit der Unterstützung von Betreuern ausgewählt und eingekauft. Ab 01.01.2008 ist das Persönliche Budget als Rechtsanspruch im Sozialleistungsrecht verankert. Das Sozialdezernat ist derzeit an der Vorbereitung. Einzelheiten werden in einem gesonderten Tagesordnungspunkt berichtet. Finanzierung und Folgekosten:Die Kosten der Eingliederungshilfe sind im Unterabschnitt 4170 des Haushaltsplanes ausgewiesen. Anlagen:---
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