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Vorlage - 084/07  

 
 
Betreff: Einführung des Persönlichen Budgets in der Eingliederungshilfe
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t V Beteiligt:Geschäftsbereich Soziales
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Kenntnisnahme
03.07.2007 
Sitzung des Sozialausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung:

 

Der Einführung des Persönlichen Budgets in der Eingliederungshilfe zum 01.01.2008 auf der Grundlage des beigefügten Leitfadens wird zugestimmt.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung:

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch- SGB XII - können unter anderem Leistungen erbracht werden für:

 

  • die Haushaltsführung
  • die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben 
  • für Bildung und Freizeit
  • für Kommunikation und Information
  • für Mobilität
  • für die Entlastung der Familie
  • für die Arbeit in Werkstätten für behinderte Menschen

 

Behinderte Menschen, die im erheblichen Umfang persönliche Unterstützung benötigen, erhalten diese Hilfe in der Regel in stationären Angeboten. In der traditionellen Hilfeform wurden bisher entsprechende Bedarfe durch Inanspruchnahme von Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege oder anderer Träger erbracht und nach Rechnungstellung vom Sozialhilfeträger an diese Dienstleister bezahlt. Dieses sogenannte Bruttoprinzip für die Eingliederungshilfe ist im SGB XII festgeschrieben.

 

Je nach ihren finanziellen Möglichkeiten wird von den Betreuten eine Kostenbeteiligung gefordert. In der Regel sind dies Rentenzahlungen, die vom Sozialhilfeträger vereinnahmt werden.

 

In den letzten Jahren hat in der Behindertenhilfe ein Paradigmenwechsel stattgefunden. War die Eingliederungshilfe Jahrzehnte lang einrichtungsorientiert, hat nun ein Wechsel zu einer Personenorientierung stattgefunden. Es wird jetzt gefragt: „Welche spezielle Hilfen braucht der Behinderte?“. Behinderten Menschen soll ein selbstbestimmtes Leben in eigener Verantwortung ermöglicht und ein Perspektivenwechsel weg von der Sachleistung hin zur Geldleistung eingeleitet werden.

 

Baden-Württemberg war das erste Bundesland, das das Persönliche Budget auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches - SGB IX - in 3 Modellregionen erprobte. Die Erfahrungswerte sind allerdings sehr bescheiden. Im Ergebnis hat dort in der Erprobungszeit nur ca. 1 % der bisher stationär betreuten Menschen das Persönliche Budget in Anspruch genommen. Am 31.12.2007 endet der Zeitraum, in dem das Persönliche Budget als Ermessensleistung gewährt werden kann. Ab 01.01.2008 besteht darauf ein Rechtsanspruch.

 

II. Ziele, Inhalte und Leistungsberechtigte

 

Mit dem Persönlichen Budget wird Behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen die Möglichkeit gegeben, ihren Bedarf an Teilhabeleistungen in eigener Verantwortung so zu decken, dass eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung gestaltet werden kann. Sie erhalten einen bedarfsbezogenen Geldbetrag, mit dem sie selbst die für sie erforderlichen Unterstützungsleistungen auswählen und einkaufen. Damit sollen ihre Entscheidungs- und Gestaltungsspielräume im Alltagsleben sowie ihre sozialen Teilhabechancen erhöht werden. Der behinderte Mensch wird mit dem Persönlichen Budget vom „Objekt der Fürsorge“ zum „Subjekt der Lebensgestaltung“. Es erweitert seine Spielräume im Alltag und macht ihn unabhängiger von professionellen und institutionellen Strukturen.

 

Zu den wesentlichen Zielen des Persönlichen Budgets zählen:

 

  • die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen
  • die Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts
  • die Stärkung der Eigenverantwortung und Selbstbestimmung
  • Wahlmöglichkeiten bei der Gewährung von Hilfen
  • der Vorrang ambulanter vor stationärer Leistung
  • der Vorrang von Geldleistungen vor Sachleistungen
  • die Aktivierung der Leistungsberechtigten
  • die Entwicklung von Alternativen zur Heimunterbringung

 

Leistungsberechtigt sind alle Menschen mit einer wesentlichen Behinderung, die Anspruch auf Eingliederungshilfe haben.

 

Mit dem trägerübergreifenden Persönlichen Budget können Leistungen der Eingliederungshilfe, der Hilfe zur Pflege sowie Leistungen anderer Sozialleistungsträger zusammengeführt werden.

 

Neben den Sozialhilfeträgern kommen folgende andere Leistungsträger in Betracht:

 

  • die gesetzliche Krankenversicherung
  • die Bundesagentur für Arbeit
  • die gesetzliche Unfallversicherung
  • die gesetzliche Rentenversicherung
  • die Kriegsopferfürsorge
  • die Kriegsopferversorgung
  • die öffentliche Jugendhilfe
  • die gesetzliche Pflegeversicherung
  • der Leistungsbereich des Integrationsamts zur Eingliederung Schwerbehinderter ins  Berufsleben

 

Es wird davon ausgegangen, dass Leistungen des Persönlichen Budgets ganz überwiegend im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII beantragt werden. Trägerübergreifende Persönliche Budgets werden nach Einschätzung der Fachwelt die Ausnahme bleiben.

 

Die Leistungserbringung in Form des Persönlichen Budgets soll den festgestellten Bedarf unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit decken. Die Höhe des Gesamtbudgets soll im Einzelfall die Kosten aller, ohne Budget zu erbringenden bisher individuell festgestellten Leistungen, nicht überschreiten. Es besteht ein Anspruch auf Budgetberatung durch den Sozialhilfeträger. Entscheidet der Budgetnehmer sich für eine andere Beratung, sind daraus entstehende Aufwendungen aus Mitteln des Persönlichen Budgets zu erbringen. Die Budgetassistenz kann entsprechend dem gesetzlichen Auftrag auch von gesetzlichen Betreuern übernommen werden.

 

III. Umsetzung im Ostalbkreis

 

Der Geschäftsbereich Soziales hat in Zusammenarbeit mit Frau Silke Weißenburger, die beim Landratsamt ein Praktikum absolvierte, einen Leitfaden zur Umsetzung des Persönlichen Budgets im Ostalbkreis erstellt. Dieser soll gleichzeitig Handlungskonzept für den Geschäftsbereich Soziales sein. Frau Weißenburger und Herr Günter Traub, der Leiter des Geschäftsbereichs Soziales, werden den Leitfaden (vgl. Anlage) bzw. das Handlungskonzept in der Sitzung des Sozialausschusses vorstellen.

 

Im 2. Halbjahr 2007 sind zur Vorbereitung des Persönlichen Budgets folgende Umsetzungsschritte geplant:

 

  • Benennung eines/r Ansprechpartners/in im Sachgebiet Eingliederungshilfe
  • Erstellen von Infomaterial
  • Infoveranstaltungen/Öffentlichkeitsarbeit

 

-        für Betroffene, Interessierte, Angehörige, Selbsthilfegruppen, Betreuer, Verbände

-        für Einrichtungen der Behindertenhilfe, Leistungserbringer

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Im Persönlichen Budget werden unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtslage keine zusätzlichen Leistungen gewährt. Es wird nur die Form der Hilfe geändert. Durch das Persönliche Budget sind deshalb keine Mehrkosten in der Eingliederungshilfe zu erwarten.

Anlagen

Anlagen

 

Leitfaden für die Umsetzung des Persönlichen Budgets im Ostalbkreis

 


 

 

Sichtvermerke

 

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Traub


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Dezernat II

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Hubel

Landrat

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Pavel