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Vorlage - 073/07  

 
 
Betreff: Information zur Förderung ländlicher Gebiete durch die Europäische Union im Rahmen der LEADER-Förderperiode 2007 bis 2013
Status:öffentlich  
Federführend:Beauftragter für Wirtschaftsförderung   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Entscheidung
08.05.2007 
Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Die in dieser Tischvorlage dargestellten Informationen zur Förderung ländlicher Gebiete durch die Europäische Union im Rahmen der LEADER-Förderperiode 2007 bis 2013 knüpfen an die in der Vorlage Nr. 002/07 „Bericht zur Wirtschafts- und EU-Strukturförderung im Ostalbkreis“ in der Sitzung des Kreistags am 30. Januar 2007 dargestellten Ausführungen an und ergänzen bzw. aktualisieren diese.

 

In den zurückliegenden drei Programmplanungsperioden hat die Gemeinschaftsinitiative LEADER seit 1991 zur Erprobung lokaler Entwicklungskonzepte in den ländlichen Gebieten der Europäischen Union ermuntert und entsprechende Ansätze finanziell unterstützt. Inzwischen ist das LEADER-Konzept jedoch so weit ausgereift, dass es in das Regionale Entwicklungskonzept für die Entwicklung des ländlichen Raums aufgenommen werden konnte und umfassend angewandt werden soll. In der EU-Förderperiode 2007-2013 wird LEADER damit deutlich aufgewertet und einen von insgesamt vier Förderschwerpunkten des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) darstellen.

 

LEADER betrifft die Umsetzung von lokalen Entwicklungsstrategien, die in Baden-Württemberg vorrangig der Verwirklichung des ELER-Schwerpunkts „Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft“ dienen. Um in den Genuss einer Förderung zu gelangen, müssen interessierte ländliche Gebiete an einem Wettbewerb der besten Ideen teilnehmen. Sofern sie gewisse Kriterien erfüllen und insbesondere durch die Qualität ihrer Vorhaben überzeugen, werden diese vom Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum (MLR) für die neue Förderperiode ausgewählt. Der Ostalbkreis beteiligt sich mit den Kulissen „Brenzregion“ (Teilbereiche der Landkreise Alb-Donau-Kreis, Landkreis Heidenheim und Ostalbkreis) sowie „Schwäbische Limes-Region“ (Teilbereiche der Landkreise Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis und Landkreis Schwäbisch Hall) am Wettbewerb.

 

 

Allgemeine Informationen zu LEADER 2007-2013:

 

  • LEADER wird künftig Teil der sogenannten „Mainstream-Förderung“ des „Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)“. LEADER wird damit im Rahmen des „Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2007-2013 (MEPL II)“ umgesetzt.

 

  • Baden-Württemberg stehen für die Förderung der ländlichen Entwicklung in den Jahren 2007 bis 2013 insgesamt 611 Mio. EUR an EU-Mitteln zur Verfügung. Die ELER-Verordnung sieht mindestens 5 % des EU-Finanzrahmens für den LEADER-Schwerpunkt vor. Entsprechend sind im Land in der siebenjährigen Förderperiode 5,2 % der EU-Mittel des MEPL II (ca. 31,5 Mio. EUR) für LEADER eingeplant.

 

  • Gebiete, die sich an LEADER beteiligen möchten, sollen unter geographischen, wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten eine Einheit bilden. Sie müssen Landkreis übergreifend angelegt sein und umfassen in der Regel ganze Gemeinden. Überschneidungen mit Biosphären- und Plenumgebieten sowie Verdichtungsräumen und Randzonen um die Verdichtungsräume nach dem Landesentwicklungsplan sind nicht möglich. Dagegen sind Mehrfachbewerbungen und Überschneidungen mit Förderkulissen nach Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ der EU-Strukturförderung 2007-2013 nicht ausgeschlossen.

 

  • Die von der Europäischen Union vorgegebene Einwohnergrenze von 150.000 pro Gebiet ist einzuhalten. Abweichungen können nur ausnahmsweise zugelassen werden und sind hinreichend zu begründen. Die Einwohnerdichte darf nicht mehr als 150 Einwohner pro qkm betragen.

 

  • Interessierte Gebiete müssen sich mit einem Lokalen Entwicklungskonzept um die Aufnahme in das Förderprogramm bewerben. Erste Konzeptentwürfe waren bis zum 30. März 2007 beim MLR einzureichen. Mittlerweile haben 10 Kulissen Konzeptentwürfe eingereicht. Eine erste Prüfung der Entwürfe erfolgte durch das MLR und die Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (LEL), wobei noch keine Hinweise auf die Wettbewerbschancen einzelner Kulissen gegeben wurden. Diese Entscheidung fällt erst im offiziellen Bewerbungsverfahren, dem zunächst die Programmausschreibung durch das Land Baden-Württemberg vorausgehen muss. Die Programmausschreibung kann jedoch erst dann erfolgen, wenn der MEPL II, den das Land am 6.12.2006 in Brüssel eingereicht hat, von der Europäischen Kommission genehmigt wurde. Ab dem Zeitpunkt der Programmausschreibung wird die Bewerbungsfrist 2 Monate betragen. Die Auswahl der begünstigten LEADER-Kulissen soll spätestens 2 Monate nach Bewerbungsschluss erfolgen.

 

  • Im Rahmen der zu entwickelnden lokalen Entwicklungsstrategien müssen die

    -   Inwertsetzung des natürlichen und kulturellen Potenzials;
    -   Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Bewältigung
         des Strukturwandels;
    -   Projekte zur Stärkung der regionalen Identität und
    -   Projekte zur Erhaltung des natürlichen Erbes

    im Mittelpunkt stehen.

 

  • Die Themenbereiche, die künftig über die bisherigen „klassischen“ LEADER-Themen hinaus eine besondere Bedeutung spielen werden, sind:

    -   Der demographische Wandel im ländlichen Raum;
    -   Vorhaben bzw. Maßnahmen zur Eindämmung des Landschaftsverbrauchs
         durch Aktivierung des innerörtlichen Potenzials - der sog. MELAP-Gedanke.
         Hierzu gehören auch Maßnahmen zur Bewältigung des Strukturwandels in
         der Landwirtschaft, wie z. B. Umnutzung ehemals landwirtschaftlicher
         Anwesen in Wohngebäude sowie Maßnahmen zur Stärkung, Reaktivierung
         und Belebung von Ortszentren;
    -   Projekte zur Förderung der regionalen Baukultur;
    -   In Abhängigkeit von der naturraumspezifischen Ausstattung naturschutz-
         fachliche Aspekte bzw. Projekte und ggf. Maßnahmen und Aktionen zur
         Förderung der Ziele der FFH- und Vogelschutzgebiete;
    -   Maßnahmen zur Stärkung der Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte;
    -   Erneuerbare Energien;
    -   Neue Technologien im ländlichen Raum/Datenautobahnen.

 

  • Jedes LEADER-Gebiet muss sein eigenes Profil entwickeln und eigene Themenschwerpunkte setzen.

 

  • Zentrales Kofinanzierungsinstrument für LEADER-Vorhaben wird - wie bisher - das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) sein. Daneben wird - im Bereich von Projekten mit Naturschutzcharakter - auch die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) zur Anwendung kommen.

  • Jede LEADER-Aktionsgruppe muss eine Geschäftsstelle einrichten, die die Vorhaben der Projektträger aus dem Aktionsgebiet bis zur Bewilligungsreife vorantreibt. Die Geschäftsstelle ist mit mindestens zwei Personalstellen auszustatten.

 

  • Fördersätze:

    Kommunale Projekte:                                55 %
                                                                             75 % (Leitprojekte)

    Privat-nichtgewerbliche und
    privat-gewerbliche Projekte:                  20 % - 35 %

    LEADER-Geschäftsstelle:                          55 %



    EU-Mittel müssen national kofinanziert werden. Gemeinden, die sich für eine Teilnahme an LEADER entschließen, müssen daher über die finanzielle und organisatorische Ausstattung verfügen, um Projekte umzusetzen.

 

 

LEADER-Kulisse Brenzregion:

 

Geplante Gebietskulisse der Brenzregion 2007-2013 (Stand 30.03.2007):

 

 

 

 

 

 

 

Einwohner, Fläche und Einwohnerdichte der Gebietskulisse Brenzregion:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Da für Teilgebiete der Gemeinde Essingen und der Stadt Herbrechtingen keine Verwaltungs- oder Flurgrenzen verfügbar sind, wurde bisher eine naturräumliche Abgrenzung vorgenommen. Für Essingen verläuft diese entlang des Albtraufs, da auf diese Weise das landschaftlich und touristisch einheitliche Gebiet „Albuch“ und das bedeutende Erholungsgebiet „Wental“ berücksichtigt werden konnten. Für den Teilort Eselsburg der Stadt Herbrechtingen orientiert sich die Grenzziehung am Eselsburger Tal, das touristisch und geologisch große Bedeutung für die Brenzregion hat und schließt außerdem die Ortschaft Eselsburg mit ein.

 

Aufgrund der im Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum 2007 bis 2013 (MEPL) festgelegten Einwohnergrenze für LEADER-Gebiete von maximal 150.000 Einwohnern konnten einige Gemeinden und Ortsteile, welche das Gebiet sinnvoll abrunden würden, nicht aufgenommen werden. Die Aktionsgruppe Brenzregion würde sich wünschen, dass folgende Gebiete zusätzlich in die Kulisse aufgenommen werden:

 

1. Priorität:    Bisher nicht aufgenommene Ortsteile der Gemeinde Unterschneidheim:

Gemarkungen Nordhausen, Unterschneidheim und Walxheim
(2.240 Einwohner)

 

2. Priorität:    Gemeinde Bartholomä (2.195 Einwohner)

 

3. Priorität:    Gemeinde Lonsee (4.732 Einwohner)

 

Unterschneidheim war schon bisher Teil der Kulisse und plant über LEADER in allen Ortsteilen der Gemeinde innovative Projekte zur Eindämmung des Landschaftsverbrauchs.

 

Die Gemeinde Bartholomä soll neu aufgenommen werden, da auf diese Weise die Gebietskulisse sinnvoll abgerundet werden kann und der gesamte Landschaftsraum „Wental“, der geotouristisch sehr große Bedeutung hat, aufgenommen wird.

 

Auch die Gemeinde Lonsee war bisher Teil der Kulisse. Dort sind zahlreiche Projektideen vorhanden, welche in Verbindung zum LEADER Themenpfad Lonetal durchgeführt werden sollen. Da die Lone in Urspring, in der Gemeinde Lonsee, entspringt, wäre die Aufnahme von Lonsee auch aus Gründen der landschaftlichen Abrundung des Fördergebiets von Bedeutung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erweiterte Kulisse der Brenzregion:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Hinweis:

Die Ortsteile und Gemeinden, welche zusätzlich aufgenommen werden sollten, sind in der Karte grau hinterlegt.

 

 

 

 

 

 

 

Regionales Entwicklungskonzept LEADER Brenzregion 2007-2013:

 

 

 

Entwicklungsziele und Maßnahmenbereiche der Brenzregion:

 

1. Entwicklungsziele:

 

Übergeordnetes Entwicklungsziel:       Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft und
                                                              Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen

                                                              Raum

 

Erstes Leitziel:                                    Stärkung des Tourismus

 

Begleitende Leitziele:                     -    Förderung der Vermarktung regionaler Produkte

                                                              -    Erhalt des natürlichen Erbes

                                                              -    Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen

                                                                  Raum

 

Themenübergreifendes Leitziel:  Gebietsübergreifende und transnationale

                                                              Kooperation

 

 

2. Maßnahmenbereiche:

 

 

2.1 Maßnahmen zur Stärkung des Tourismus

 

  • Nachhaltige Inwertsetzung des natürlichen und kulturellen Erbes.
  • Erweiterung des touristischen Angebots - Schaffung zusätzlicher Angebote im Bereich „Gesundheit und Wellness“, „Urlaub mit der ganzen Familie“ und „Aktiv- und Abenteuerurlaub“.
  • Einrichtung touristischer Themen- und Erlebnispfade für Radfahrer und Wanderer.
  • Vernetzung des touristischen Angebots und Einsatz neuer Technologien und Know-Hows.
  • Schaffung zusätzlicher Übernachtungsmöglichkeiten und Ausbau des gastronomischen Angebots.

 

 

2.2 Maßnahmen zur Förderung der Vermarktung regionaler Produkte

 

  • Förderung von Kooperationen zwischen Gastronomie/Handel und Direktvermarktung zur Stärkung regionaler Produkte.
  • Einführung von Regionalgerichten und regionalen Spezialitäten (Ostalblamm, Most aus Streuobstwiesen der Region , Spezialitätenbrauerei, etc.).
  • Förderung der Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte entlang touristischer Themenwege (Grüner Pfad Ries-Ostalb, etc.).

 

2.3 Maßnahmen zum Erhalt des natürlichen Erbes

 

  • Konzepte zur Eindämmung des Landschaftsverbrauchs und zur Aktivierung innerörtlicher Potenziale.
  • Aktivierung des innerörtlichen Potenzials durch Wiederansiedlung von touristischen Einrichtungen, Einrichtungen der Grundversorgung, etc.
  • Erlebniswelt Grundwasser: „Die Schwäbische Alb - ein riesiges Trinkwasserreservoir“.
  • Aktionspläne und Konzeptionen für den Einsatz erneuerbarer Energien.
  • Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz.
  • Maßnahmen der Umweltbildung.
  • Landschaftspflege und Förderung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung.

 

 

2.4 Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität

 

  • „Lebensqualität durch Nähe“, Verbesserung des sozialen und kulturellen Angebots im ländlichen Raum.
  • Sicherung der Grundversorgung im ländlichen Raum.
  • Qualitätssicherung im Tourismus und Qualifizierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Berufschancen im ländlichen Raum.
  • Förderung neuer Technologien zur Verbesserung der Lebensqualität und der Standortfaktoren im ländlichen Raum.

 

 

2.5 Maßnahmen zur gebietsübergreifenden und transnationalen Kooperation

 

  • Weiterführung des deutsch-französischen Kooperationsprojektes „Das Aurignacien und die Anfänge der Kunst in Europa“.
  • Vorhaben zur europaweiten Vernetzung des geotouristischen Angebots der Brenzregion (europäische Besucherbergwerke, Heilstollen, etc.).
  • Projekte zur gemeinsamen Inwertsetzung des natürlichen und kulturellen Erbes der Region entlang von Themenwegen und touristischen Straßen.
  • Weitere Kooperationsprojekte zur Stärkung des ländlichen Raumes.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

LEADER-Kulisse Schwäbische Limes-Region:

 

Geplante Gebietskulisse „Schwäbische Limes-Region“ 2007-2013

(Stand 30.03.2007):

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das vorgeschlagene Aktionsgebiet erstreckt sich über eine Fläche von 1.118 km² und beheimatete zum 30.09.2006  123.571 Einwohner, was einer Einwohnerdichte von 110 Einwohnern/km² entspricht.

Für diese Gebietskulisse sind noch folgende Abrundungen in der Vorbereitungsgruppe angedacht:

-         Um die strukturelle, kulturelle und entwicklungskonzeptionelle Einheit des Aktionsgebiets zu vervollständigen, besteht eine Option darin, die
(Teil-)Gemeinden der Landkreise Heilbronn und Hohenlohekreis einzubeziehen. Dementsprechend sind in der Karte Teile der Gemeinden Öhringen sowie die gesamten Gemeinden Pfedelbach, Neuenstein und Waldenburg im Hohenlohekreis und die Gemeinden Wüstenrot und Löwenstein im Landkreis Heilbronn schraffiert dargestellt.

-         Falls diese Option sich nicht eröffnen sollte, erfolgt eine Ergänzung der Kulisse in der Größenordnung bis 150.000 Einwohner im Rahmen der drei Landkreise Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis und Landkreis Schwäbisch Hall.

Das vorgeschlagene Aktionsgebiet erstreckt sich unter Berücksichtigung der Erweiterungsoptionen in die Landkreise Heilbronn und Hohenlohekreis über fünf Landkreise und drei Regionen (Ostwürttemberg, Heilbronn-Franken, Stuttgart). Durch diese chronologische Entwicklung konnte bereits im Vorfeld die Verschmelzung von zwei anderweitig geplanten Aktionsgebieten erreicht werden.

 


Einwohner, Fläche und Einwohnerdichte der Gebietskulisse „Schwäbische Limes- Region“:

 

 


 

 

 

 

 

 

Regionales Entwicklungskonzept LEADER „Schwäbische Limes-Region“ 2007-2013:

 

 

 

Entwicklungsziele und Maßnahmenbereiche der „Schwäbischen Limes-Region“:

 

1. Entwicklungsziele:

 

  • Inwertsetzung von Natur und Kultur.

 

  • Entwicklung einer zukunftsfähigen Nahversorgung.

 

  • Erhöhung der Wertschöpfung und die Schaffung von Arbeitsplätzen in den Dörfern.

 

 

Strategisch wird auf eine Konzentration hinsichtlich der zwei Handlungsfelder

 

  • Dorfattraktivität und

 

  • Tourismus und Naherholung

 

sowie auf interkommunale Allianzen von Kommunen und strategischen Bündnissen entlang von Wertschöpfungsketten und neuen Produktlinien gesetzt.

 

 

2. Maßnahmenbereiche:

 

2.1 Maßnahmen zur Steigerung der Dorfattraktivität

 

 

2.1.1 Arbeit, Gewerbe, Dienstleistungen/Dorfinnenentwicklung und Baukultur

-§                       Förderung der Innenentwicklung der Ortsteile durch günstigen Wohnraum für junge Familien, Jungsenioren bzw. Best Ager und Freiberufler, inkl. der Erarbeitung von Strategien, in denkmalgeschützten Gebäuden
ebenfalls kostenbewusst handeln zu können (Kooperation mit Bauamt/Architektenkammer);

-§                       Vermarktungskonzepte für die Wohnstandorte;

-§                       Förderung des Marktzugangs von zugewanderten neuen Dienstleistern;

-§                       Schaffung von Arbeitsplätzen insbesondere im Bereich Dienstleistungen;

-§                       Steigerung der Attraktivität als Wohn- und Wirtschaftsraum;

-§                       Gemeinschaftliche Kommunikation der Attraktivität durch interkommunale Zusammenarbeit.

 

 

 

 

2.1.2 Grundversorgung

 

-§                       Post, Bank, medizinische Versorgung und Bildung zur Erhöhung der Attraktivität durch interkommunale Zusammenarbeit;

-§                       Entwicklung von bürgerschaftlichem Engagement zur nachhaltigen Sicherstellung der Angebote;

  • Sicherung und Schaffung von neuen Arbeitsplätzen durch Diversifizierung im Bereich der Nah- und Grundversorgung.

 

 

2.1.3 Energie

 

-§                       Einsparpotenziale im Gebäudemanagement wie im Bereich der kommunalen Strukturen hinsichtlich Einsparmöglichkeiten durch Energieeinsparcontractings / Energieliefercontractings (Straßenbeleuchtung, bauliche Maßnahmen, Wärmeversorgung von kommunalen Gebäuden, Energielieferverträge und Konzessionsverträge, Implementierung eines laufenden Controllings) eruieren;

-§                       Ermittlung des vorhandenen Potenzials an Biomasse, für Anschlusspotential für Nahwärmeversorgung sowie Nutzung von solarer Energie im Gemeindegebiet sowie des Weiterbildungsbedarfs von kommunalen Angestellten;

-§                       Ausarbeitung von Konzepten für jede beteiligte Kommune, aus der die jeweiligen Möglichkeiten zum Einsatz erneuerbarer Energie, des Energiesparens und des Qualitätsmanagements hervorgehen;

-§                       Einführung von Benchmarks, um über den direkten Vergleich mit anderen Kommunen die Motivation zu steigern, Maßnahmen und Konzepte umzusetzen. Gleichzeitig spiegeln die Benchmarks auch den individuellen Handlungsbedarf wider;

-§                       Aufbau von innerregionalen Wertschöpfungsketten in Zusammenarbeit der Kommunen mit Landwirtschaft und Handwerk;

  • Entwicklung von passenden Qualitätsmanagement-Tools für die in diesem Feld agierenden Nutzer und Anbieter.

 

 

2.2 Maßnahmen zur Stärkung von Tourismus und Naherholung

 

 

2.2.1 Tourismusentwicklung links und rechts des UNESCO Welterbes Limes:

 

-§                       Landnutzungskonzepte in sensiblen Wald-Wiesen-Gebieten des Naturparks bzw. anderer ökologisch wertvoller Flächen;

-§                       Profilierung von regionalen Museen/Infopavillons in der Vermittlungszone 4 (Limes-Masterplan) im Rahmen eines abgestimmten Konzeptes, das zu einem Alleinstellungsmerkmal für jedes Haus am Limes führt, ggf. in Verbindung mit museums-pädagogischen Schulmaterialien (geplante Heftereihe);

  • Touristische Produktentwicklung in der Vernetzung interessierter touristischer Anbieter bzw. Einbindung des Limes in das Rad-Wander-Bahn-Vernetzungsangebot.

 

 

2.2.2 Stärkere Profilierung als serviceorientiertes Naherholungsziel:

-§                       Festlegung zentraler Erlebnispunkte und -routen und deren konstante gebündelte Vermarktung;

-§                       Aus- und Aufbau von Infrastrukturmaßnahmen entlang wichtiger touristischer Angebotslinien;

-§                       Untersuchungen zum Lückenschluss beim Radwegenetz;

-§                       Aktionstage;

  • Vernetzung von Kultureinrichtungen und Events.

 

 

2.2.3 Entwicklung des Agrotourismus durch Ausdifferenzierung von Angeboten:

 

-§                       Profilierung der vorhandenen Angebote im Agrotourismus mit dem Ziel erhöhter Übernachtungszahlen;

-§                       Ausbau der „Gruppenangebote Agrotourismus“ und anderer Verbundprojekte;

  • Investition in kostengünstige Übernachtungsangebote.

 

 

2.3 Maßnahmen zur gebietsübergreifenden und transnationalen Zusammenarbeit

 

Das zentrale interregionale Kooperationsprojekt umfasst die Erlebbarmachung und die touristische Vermarktung des Welterbes Limes. Der obergermanisch-raetische Limes durchzieht die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg sowie Bayern. Ziel ist es, im Bereich des baden-württembergischen und bayerischen Limes einen interregionalen Arbeitsansatz zu installieren. Hierfür gibt es bereits folgende Zusagen:

-         LAG Hesselberg (Bayern),

-         LAG Limesgemeinden (Naturpark Altmühltal) sowie

-         LAG Kelheim (Naturpark Altmühltal).

Denkbar ist darüber hinaus, dass in dieser interregionalen Kooperation auch der Pilgerweg „via nova“ (www.pilgerweg-vianova.eu) mit bearbeitet wird. Dieser läuft durch die Gebietskulisse der „Schwäbischen Limes-Region“. Der Vorschlag dazu kommt aus dem Altmühltal. Die Aufbereitung der Wegführung von Baden-Württemberg bis Metten/Niederbayern könnte hier das Ziel sein.

Eine Kooperationsvereinbarung und ausgearbeitete Zielsetzungen sollen im Mai und Juni 2007 im Rahmen von gemeinsamen Treffen vereinbart werden. Ein transnationales Projekt ist dann angedacht, wenn es einen Funktionszusammenhang mit vorhandenen Entwicklungslinien gibt. Dies wird in zwei Fällen als möglich gesehen:

 

-§                       Limes:
Der Limes ist kein Einzeldenkmal, sondern zusammen mit dem Hadrian`s Wall (Großbritannien) Teil des Welterbeprojektes „Die Grenzen des Römischen Reiches“.

  • Pilgerweg „Via Nova“:
    Hier bietet sich eine Zusammenarbeit mit Österreich und ggf. Italien an.

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Im Haushaltsplan 2007 sind Haushaltsansätze für Konzeptionen, Gutachten, Projektausarbeitungen etc. eingestellt.

 

Personal- und Sachkosten der einzurichtenden Geschäftsstellen in den LEADER-Aktionsgebieten werden mit einem Fördersatz von 55 % von der Europäischen Union bezuschusst. Der darüber hinausgehende Betrag wird nach einem noch zu vereinbarenden Modus auf die an der Kulisse beteiligten Städte und Gemeinden umgelegt.

 

 

 

Anlagen

Anlagen

 

keine

 


 

 

Sichtvermerke

 

Stabstelle

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Hahn                                                  Fünfgelder


Dezernat II

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Hubel

Landrat

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Pavel