Sachverhalt/Begründung
Die in dieser Tischvorlage dargestellten Informationen zur
Förderung ländlicher Gebiete durch die Europäische Union im Rahmen der
LEADER-Förderperiode 2007 bis 2013 knüpfen an die in der Vorlage Nr. 002/07
„Bericht zur Wirtschafts- und EU-Strukturförderung im Ostalbkreis“
in der Sitzung des Kreistags am 30. Januar 2007 dargestellten Ausführungen an
und ergänzen bzw. aktualisieren diese.
In den zurückliegenden drei Programmplanungsperioden hat die
Gemeinschaftsinitiative LEADER seit 1991 zur Erprobung lokaler
Entwicklungskonzepte in den ländlichen Gebieten der Europäischen Union
ermuntert und entsprechende Ansätze finanziell unterstützt. Inzwischen ist das
LEADER-Konzept jedoch so weit ausgereift, dass es in das Regionale
Entwicklungskonzept für die Entwicklung des ländlichen Raums aufgenommen werden
konnte und umfassend angewandt werden soll. In der EU-Förderperiode 2007-2013
wird LEADER damit deutlich aufgewertet und einen von insgesamt vier
Förderschwerpunkten des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung
des ländlichen Raums (ELER) darstellen.
LEADER betrifft die Umsetzung von lokalen
Entwicklungsstrategien, die in Baden-Württemberg vorrangig der Verwirklichung
des ELER-Schwerpunkts „Lebensqualität im ländlichen Raum und
Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft“ dienen. Um in den Genuss
einer Förderung zu gelangen, müssen interessierte ländliche Gebiete an einem
Wettbewerb der besten Ideen teilnehmen. Sofern sie gewisse Kriterien erfüllen
und insbesondere durch die Qualität ihrer Vorhaben überzeugen, werden diese vom
Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum (MLR) für die neue Förderperiode
ausgewählt. Der Ostalbkreis beteiligt sich mit den Kulissen
„Brenzregion“ (Teilbereiche der Landkreise Alb-Donau-Kreis,
Landkreis Heidenheim und Ostalbkreis) sowie „Schwäbische
Limes-Region“ (Teilbereiche der Landkreise Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis
und Landkreis Schwäbisch Hall) am Wettbewerb.
Allgemeine Informationen zu LEADER 2007-2013:
- LEADER
wird künftig Teil der sogenannten „Mainstream-Förderung“ des
„Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des
ländlichen Raums (ELER)“. LEADER wird damit im Rahmen des
„Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden-Württemberg
2007-2013 (MEPL II)“ umgesetzt.
- Baden-Württemberg
stehen für die Förderung der ländlichen Entwicklung in den Jahren 2007 bis
2013 insgesamt 611 Mio. EUR an EU-Mitteln zur Verfügung. Die
ELER-Verordnung sieht mindestens 5 % des EU-Finanzrahmens für den
LEADER-Schwerpunkt vor. Entsprechend sind im Land in der siebenjährigen
Förderperiode 5,2 % der EU-Mittel des MEPL II (ca. 31,5 Mio. EUR) für
LEADER eingeplant.
- Gebiete,
die sich an LEADER beteiligen möchten, sollen unter geographischen,
wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten eine Einheit bilden. Sie müssen
Landkreis übergreifend angelegt sein und umfassen in der Regel ganze
Gemeinden. Überschneidungen mit Biosphären- und Plenumgebieten sowie
Verdichtungsräumen und Randzonen um die Verdichtungsräume nach dem
Landesentwicklungsplan sind nicht möglich. Dagegen sind
Mehrfachbewerbungen und Überschneidungen mit Förderkulissen nach Ziel
„Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ der
EU-Strukturförderung 2007-2013 nicht ausgeschlossen.
- Die
von der Europäischen Union vorgegebene Einwohnergrenze von 150.000 pro
Gebiet ist einzuhalten. Abweichungen können nur ausnahmsweise zugelassen
werden und sind hinreichend zu begründen. Die Einwohnerdichte darf nicht
mehr als 150 Einwohner pro qkm betragen.
- Interessierte
Gebiete müssen sich mit einem Lokalen Entwicklungskonzept um die Aufnahme
in das Förderprogramm bewerben. Erste Konzeptentwürfe waren bis zum 30.
März 2007 beim MLR einzureichen. Mittlerweile haben 10 Kulissen
Konzeptentwürfe eingereicht. Eine erste Prüfung der Entwürfe erfolgte
durch das MLR und die Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und
der ländlichen Räume (LEL), wobei noch keine Hinweise auf die
Wettbewerbschancen einzelner Kulissen gegeben wurden. Diese Entscheidung
fällt erst im offiziellen Bewerbungsverfahren, dem zunächst die Programmausschreibung
durch das Land Baden-Württemberg vorausgehen muss. Die
Programmausschreibung kann jedoch erst dann erfolgen, wenn der MEPL II,
den das Land am 6.12.2006 in Brüssel eingereicht hat, von der Europäischen
Kommission genehmigt wurde. Ab dem Zeitpunkt der Programmausschreibung
wird die Bewerbungsfrist 2 Monate betragen. Die Auswahl der begünstigten
LEADER-Kulissen soll spätestens 2 Monate nach Bewerbungsschluss erfolgen.
- Im
Rahmen der zu entwickelnden lokalen Entwicklungsstrategien müssen die
- Inwertsetzung des natürlichen und
kulturellen Potenzials;
- Maßnahmen zur Steigerung der
Wettbewerbsfähigkeit und zur Bewältigung
des
Strukturwandels;
- Projekte zur Stärkung der
regionalen Identität und
- Projekte zur Erhaltung des
natürlichen Erbes
im Mittelpunkt stehen.
- Die
Themenbereiche, die künftig über die bisherigen „klassischen“
LEADER-Themen hinaus eine besondere Bedeutung spielen werden, sind:
- Der demographische Wandel im
ländlichen Raum;
- Vorhaben bzw. Maßnahmen zur
Eindämmung des Landschaftsverbrauchs
durch
Aktivierung des innerörtlichen Potenzials - der sog. MELAP-Gedanke.
Hierzu
gehören auch Maßnahmen zur Bewältigung des Strukturwandels in
der
Landwirtschaft, wie z. B. Umnutzung ehemals landwirtschaftlicher
Anwesen
in Wohngebäude sowie Maßnahmen zur Stärkung, Reaktivierung
und
Belebung von Ortszentren;
- Projekte zur Förderung der
regionalen Baukultur;
- In Abhängigkeit von der
naturraumspezifischen Ausstattung naturschutz-
fachliche
Aspekte bzw. Projekte und ggf. Maßnahmen und Aktionen zur
Förderung
der Ziele der FFH- und Vogelschutzgebiete;
- Maßnahmen zur Stärkung der
Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte;
- Erneuerbare Energien;
- Neue Technologien im ländlichen
Raum/Datenautobahnen.
- Jedes
LEADER-Gebiet muss sein eigenes Profil entwickeln und eigene
Themenschwerpunkte setzen.
- Zentrales
Kofinanzierungsinstrument für LEADER-Vorhaben wird - wie bisher - das
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) sein. Daneben wird - im Bereich
von Projekten mit Naturschutzcharakter - auch die
Landschaftspflegerichtlinie (LPR) zur Anwendung kommen.
- Jede
LEADER-Aktionsgruppe muss eine Geschäftsstelle einrichten, die die
Vorhaben der Projektträger aus dem Aktionsgebiet bis zur Bewilligungsreife
vorantreibt. Die Geschäftsstelle ist mit mindestens zwei Personalstellen
auszustatten.
- Fördersätze:
Kommunale Projekte: 55
%
75
% (Leitprojekte)
Privat-nichtgewerbliche und
privat-gewerbliche Projekte: 20
% - 35 %
LEADER-Geschäftsstelle: 55
%
EU-Mittel müssen national kofinanziert werden. Gemeinden, die sich für
eine Teilnahme an LEADER entschließen, müssen daher über die finanzielle
und organisatorische Ausstattung verfügen, um Projekte umzusetzen.
LEADER-Kulisse Brenzregion:
Geplante Gebietskulisse der Brenzregion 2007-2013 (Stand
30.03.2007):

Einwohner, Fläche und Einwohnerdichte der Gebietskulisse
Brenzregion:

Da für Teilgebiete der Gemeinde Essingen und der Stadt
Herbrechtingen keine Verwaltungs- oder Flurgrenzen verfügbar sind, wurde bisher
eine naturräumliche Abgrenzung vorgenommen. Für Essingen verläuft diese entlang
des Albtraufs, da auf diese Weise das landschaftlich und touristisch
einheitliche Gebiet „Albuch“ und das bedeutende Erholungsgebiet „Wental“
berücksichtigt werden konnten. Für den Teilort Eselsburg der Stadt
Herbrechtingen orientiert sich die Grenzziehung am Eselsburger Tal, das
touristisch und geologisch große Bedeutung für die Brenzregion hat und schließt
außerdem die Ortschaft Eselsburg mit ein.
Aufgrund der im Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher
Raum 2007 bis 2013 (MEPL) festgelegten Einwohnergrenze für LEADER-Gebiete von
maximal 150.000 Einwohnern konnten einige Gemeinden und Ortsteile, welche das
Gebiet sinnvoll abrunden würden, nicht aufgenommen werden. Die Aktionsgruppe
Brenzregion würde sich wünschen, dass folgende Gebiete zusätzlich in die
Kulisse aufgenommen werden:
Erweiterte Kulisse der Brenzregion:
Hinweis:
Die Ortsteile und Gemeinden, welche zusätzlich aufgenommen
werden sollten, sind in der Karte grau hinterlegt.
Regionales Entwicklungskonzept LEADER Brenzregion
2007-2013:
Entwicklungsziele und Maßnahmenbereiche der Brenzregion:
1. Entwicklungsziele:
Übergeordnetes Entwicklungsziel: Diversifizierung der ländlichen
Wirtschaft und
Verbesserung
der Lebensqualität im ländlichen
Raum
Erstes Leitziel: Stärkung des
Tourismus
Begleitende Leitziele: - Förderung der Vermarktung regionaler Produkte
- Erhalt des natürlichen Erbes
- Verbesserung der Lebensqualität im
ländlichen
Raum
Themenübergreifendes
Leitziel: Gebietsübergreifende und
transnationale
Kooperation
2. Maßnahmenbereiche:
2.1 Maßnahmen zur Stärkung des Tourismus
- Nachhaltige
Inwertsetzung des natürlichen und kulturellen Erbes.
- Erweiterung
des touristischen Angebots - Schaffung zusätzlicher Angebote im Bereich
„Gesundheit und Wellness“, „Urlaub mit der ganzen
Familie“ und „Aktiv- und Abenteuerurlaub“.
- Einrichtung
touristischer Themen- und Erlebnispfade für Radfahrer und Wanderer.
- Vernetzung
des touristischen Angebots und Einsatz neuer Technologien und Know-Hows.
- Schaffung
zusätzlicher Übernachtungsmöglichkeiten und Ausbau des gastronomischen
Angebots.
2.2 Maßnahmen zur Förderung der Vermarktung regionaler
Produkte
- Förderung
von Kooperationen zwischen Gastronomie/Handel und Direktvermarktung zur
Stärkung regionaler Produkte.
- Einführung
von Regionalgerichten und regionalen Spezialitäten (Ostalblamm, Most aus
Streuobstwiesen der Region , Spezialitätenbrauerei, etc.).
- Förderung
der Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte entlang touristischer
Themenwege (Grüner Pfad Ries-Ostalb, etc.).
2.3 Maßnahmen zum Erhalt des natürlichen Erbes
- Konzepte
zur Eindämmung des Landschaftsverbrauchs und zur Aktivierung
innerörtlicher Potenziale.
- Aktivierung
des innerörtlichen Potenzials durch Wiederansiedlung von touristischen
Einrichtungen, Einrichtungen der Grundversorgung, etc.
- Erlebniswelt
Grundwasser: „Die Schwäbische Alb - ein riesiges
Trinkwasserreservoir“.
- Aktionspläne
und Konzeptionen für den Einsatz erneuerbarer Energien.
- Vorhaben
zur Steigerung der Energieeffizienz.
- Maßnahmen
der Umweltbildung.
- Landschaftspflege
und Förderung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung.
2.4 Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität
- „Lebensqualität
durch Nähe“, Verbesserung des sozialen und kulturellen Angebots im
ländlichen Raum.
- Sicherung
der Grundversorgung im ländlichen Raum.
- Qualitätssicherung
im Tourismus und Qualifizierungsmaßnahmen zur Verbesserung der
Berufschancen im ländlichen Raum.
- Förderung
neuer Technologien zur Verbesserung der Lebensqualität und der
Standortfaktoren im ländlichen Raum.
2.5 Maßnahmen zur gebietsübergreifenden und
transnationalen Kooperation
- Weiterführung
des deutsch-französischen Kooperationsprojektes „Das Aurignacien und
die Anfänge der Kunst in Europa“.
- Vorhaben
zur europaweiten Vernetzung des geotouristischen Angebots der Brenzregion
(europäische Besucherbergwerke, Heilstollen, etc.).
- Projekte
zur gemeinsamen Inwertsetzung des natürlichen und kulturellen Erbes der
Region entlang von Themenwegen und touristischen Straßen.
- Weitere
Kooperationsprojekte zur Stärkung des ländlichen Raumes.
LEADER-Kulisse Schwäbische Limes-Region:
Geplante Gebietskulisse „Schwäbische
Limes-Region“ 2007-2013
(Stand 30.03.2007):

Das vorgeschlagene Aktionsgebiet erstreckt sich über eine
Fläche von 1.118 km² und beheimatete zum 30.09.2006 123.571 Einwohner, was einer Einwohnerdichte
von 110 Einwohnern/km² entspricht.
Für diese Gebietskulisse sind noch folgende Abrundungen in
der Vorbereitungsgruppe angedacht:
-
Um die strukturelle, kulturelle und entwicklungskonzeptionelle
Einheit des Aktionsgebiets zu vervollständigen, besteht eine Option darin, die
(Teil-)Gemeinden der Landkreise Heilbronn und Hohenlohekreis einzubeziehen.
Dementsprechend sind in der Karte Teile der Gemeinden Öhringen sowie die
gesamten Gemeinden Pfedelbach, Neuenstein und Waldenburg im Hohenlohekreis und
die Gemeinden Wüstenrot und Löwenstein im Landkreis Heilbronn schraffiert
dargestellt.
-
Falls diese Option sich nicht eröffnen sollte,
erfolgt eine Ergänzung der Kulisse in der Größenordnung bis 150.000 Einwohner
im Rahmen der drei Landkreise Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis und Landkreis
Schwäbisch Hall.
Das vorgeschlagene Aktionsgebiet erstreckt sich unter
Berücksichtigung der Erweiterungsoptionen in die Landkreise Heilbronn und
Hohenlohekreis über fünf Landkreise und drei Regionen (Ostwürttemberg,
Heilbronn-Franken, Stuttgart). Durch diese chronologische Entwicklung konnte
bereits im Vorfeld die Verschmelzung von zwei anderweitig geplanten
Aktionsgebieten erreicht werden.
Einwohner, Fläche und Einwohnerdichte der Gebietskulisse „Schwäbische
Limes- Region“:
Regionales Entwicklungskonzept LEADER „Schwäbische
Limes-Region“ 2007-2013:
Entwicklungsziele und Maßnahmenbereiche der
„Schwäbischen Limes-Region“:
1. Entwicklungsziele:
- Inwertsetzung
von Natur und Kultur.
- Entwicklung
einer zukunftsfähigen Nahversorgung.
- Erhöhung
der Wertschöpfung und die Schaffung von Arbeitsplätzen in den Dörfern.
Strategisch wird auf eine
Konzentration hinsichtlich der zwei Handlungsfelder
- Tourismus
und Naherholung
sowie auf interkommunale
Allianzen von Kommunen und strategischen Bündnissen entlang von Wertschöpfungsketten
und neuen Produktlinien gesetzt.
2. Maßnahmenbereiche:
2.1 Maßnahmen zur Steigerung der Dorfattraktivität
2.1.1 Arbeit, Gewerbe, Dienstleistungen/Dorfinnenentwicklung
und Baukultur
-§
Förderung der Innenentwicklung der
Ortsteile durch günstigen Wohnraum für junge Familien, Jungsenioren bzw. Best
Ager und Freiberufler, inkl. der Erarbeitung von Strategien, in
denkmalgeschützten Gebäuden
ebenfalls kostenbewusst handeln zu können (Kooperation mit
Bauamt/Architektenkammer);
-§
Vermarktungskonzepte für die
Wohnstandorte;
-§
Förderung des Marktzugangs von
zugewanderten neuen Dienstleistern;
-§
Schaffung von Arbeitsplätzen
insbesondere im Bereich Dienstleistungen;
-§
Steigerung der Attraktivität als
Wohn- und Wirtschaftsraum;
-§
Gemeinschaftliche Kommunikation der
Attraktivität durch interkommunale Zusammenarbeit.
2.1.2 Grundversorgung
-§
Post, Bank, medizinische Versorgung
und Bildung zur Erhöhung der Attraktivität durch interkommunale Zusammenarbeit;
-§
Entwicklung von bürgerschaftlichem
Engagement zur nachhaltigen Sicherstellung der Angebote;
- Sicherung
und Schaffung von neuen Arbeitsplätzen durch Diversifizierung im Bereich
der Nah- und Grundversorgung.
2.1.3 Energie
-§
Einsparpotenziale im Gebäudemanagement
wie im Bereich der kommunalen Strukturen hinsichtlich Einsparmöglichkeiten
durch Energieeinsparcontractings / Energieliefercontractings
(Straßenbeleuchtung, bauliche Maßnahmen, Wärmeversorgung von kommunalen
Gebäuden, Energielieferverträge und Konzessionsverträge, Implementierung eines
laufenden Controllings) eruieren;
-§
Ermittlung des vorhandenen
Potenzials an Biomasse, für Anschlusspotential für Nahwärmeversorgung sowie
Nutzung von solarer Energie im Gemeindegebiet sowie des Weiterbildungsbedarfs
von kommunalen Angestellten;
-§
Ausarbeitung von Konzepten für jede
beteiligte Kommune, aus der die jeweiligen Möglichkeiten zum Einsatz
erneuerbarer Energie, des Energiesparens und des Qualitätsmanagements
hervorgehen;
-§
Einführung von Benchmarks, um über
den direkten Vergleich mit anderen Kommunen die Motivation zu steigern,
Maßnahmen und Konzepte umzusetzen. Gleichzeitig spiegeln die Benchmarks auch
den individuellen Handlungsbedarf wider;
-§
Aufbau von innerregionalen
Wertschöpfungsketten in Zusammenarbeit der Kommunen mit Landwirtschaft und
Handwerk;
- Entwicklung
von passenden Qualitätsmanagement-Tools für die in diesem Feld agierenden
Nutzer und Anbieter.
2.2 Maßnahmen zur Stärkung von Tourismus und Naherholung
2.2.1 Tourismusentwicklung links und rechts des UNESCO
Welterbes Limes:
-§
Landnutzungskonzepte in sensiblen
Wald-Wiesen-Gebieten des Naturparks bzw. anderer ökologisch wertvoller Flächen;
-§
Profilierung von regionalen
Museen/Infopavillons in der Vermittlungszone 4 (Limes-Masterplan) im Rahmen
eines abgestimmten Konzeptes, das zu einem Alleinstellungsmerkmal für jedes
Haus am Limes führt, ggf. in Verbindung mit museums-pädagogischen
Schulmaterialien (geplante Heftereihe);
- Touristische
Produktentwicklung in der Vernetzung interessierter touristischer Anbieter
bzw. Einbindung des Limes in das Rad-Wander-Bahn-Vernetzungsangebot.
2.2.2 Stärkere Profilierung als serviceorientiertes
Naherholungsziel:
-§
Festlegung zentraler Erlebnispunkte
und -routen und deren konstante gebündelte Vermarktung;
-§
Aus- und Aufbau von
Infrastrukturmaßnahmen entlang wichtiger touristischer Angebotslinien;
-§
Untersuchungen zum Lückenschluss
beim Radwegenetz;
-§
Aktionstage;
- Vernetzung
von Kultureinrichtungen und Events.
2.2.3 Entwicklung des Agrotourismus durch Ausdifferenzierung
von Angeboten:
-§
Profilierung der vorhandenen
Angebote im Agrotourismus mit dem Ziel erhöhter Übernachtungszahlen;
-§
Ausbau der „Gruppenangebote
Agrotourismus“ und anderer Verbundprojekte;
- Investition
in kostengünstige Übernachtungsangebote.
2.3 Maßnahmen zur gebietsübergreifenden und
transnationalen Zusammenarbeit
Das zentrale interregionale Kooperationsprojekt umfasst
die Erlebbarmachung und die touristische Vermarktung des Welterbes Limes. Der
obergermanisch-raetische Limes durchzieht die Bundesländer Rheinland-Pfalz,
Hessen, Baden-Württemberg sowie Bayern. Ziel ist es, im Bereich des
baden-württembergischen und bayerischen Limes einen interregionalen
Arbeitsansatz zu installieren. Hierfür gibt es bereits folgende Zusagen:
-
LAG Hesselberg (Bayern),
-
LAG Limesgemeinden (Naturpark Altmühltal) sowie
-
LAG Kelheim (Naturpark Altmühltal).
Denkbar ist darüber hinaus, dass in dieser interregionalen
Kooperation auch der Pilgerweg „via nova“
(www.pilgerweg-vianova.eu) mit bearbeitet wird. Dieser läuft durch die
Gebietskulisse der „Schwäbischen Limes-Region“. Der Vorschlag dazu
kommt aus dem Altmühltal. Die Aufbereitung der Wegführung von Baden-Württemberg
bis Metten/Niederbayern könnte hier das Ziel sein.
Eine Kooperationsvereinbarung und ausgearbeitete
Zielsetzungen sollen im Mai und Juni 2007 im Rahmen von gemeinsamen Treffen
vereinbart werden. Ein transnationales Projekt ist dann angedacht, wenn es
einen Funktionszusammenhang mit vorhandenen Entwicklungslinien gibt. Dies wird
in zwei Fällen als möglich gesehen:
-§
Limes:
Der Limes ist kein Einzeldenkmal, sondern zusammen mit dem Hadrian`s Wall
(Großbritannien) Teil des Welterbeprojektes „Die Grenzen des Römischen
Reiches“.
- Pilgerweg
„Via Nova“:
Hier bietet sich eine Zusammenarbeit mit Österreich und ggf. Italien an.