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Vorlage - 068/07  

 
 
Betreff: Kreisweite Fahrpreiskooperation
- Festlegung der Abgabepreise
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nahverkehr   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Vorberatung
08.05.2007 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
22.05.2007 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt: /
Der Kreistag beschließt:

 

1.   Den unter Ziffer 2 vorgeschlagenen Abgabepreisen zum Startzeitpunkt der kreisweiten Fahrpreiskooperation wird zugestimmt.

 

2.   Den Kreisgremien ist über den Fortgang der Umsetzung regelmäßig zu berichten.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

I.

 

1.     In seiner Sitzung vom 13. Dezember 2005 hat der Kreistag

 

        Ø   dem Vertrag zwischen dem Ostalbkreis, den 20 Verkehrsunternehmen im Ostalbkreis und der DB Regio AG über eine Kooperation zur Regelung kreisweiter Abgabepreise im Ostalbkreis

 

        Ø   der Vereinbarung zwischen dem Ostalbkreis und dem Land Baden-Württemberg über die Finanzierung der Kooperation kreiseinheitlicher Abgabepreise im öffentlichen Personennahverkehr im Ostalbkreis

 

        zugestimmt.

 

        Im Vertrag zwischen dem Ostalbkreis und den Verkehrsunternehmen ist unter anderem geregelt, dass

 

        Ø   ein überschaubares Sortiment an kreiseinheitlichen Fahrscheinarten gelten soll;

 

        Ø   kreiseinheitliche Abgabepreise gelten sollen, deren Höhe in der Regel unterhalb der "betriebswirtschaftlich notwendigen Entgelte" der Unternehmer (Haustarife) liegen;

 

        Ø   die Differenz zwischen den Haustarifen und den Abgabepreisen vom Landkreis übernommen wird (Harmonisierungsverluste);

 

        Ø   im Falle eines Umstiegs von Fahrgästen nicht zwei, sondern nur ein Fahrschein gelöst wird, dessen Preis wegen der Degression der Abgabepreise bei größeren Entfernungen niedriger ist als der Preis von zwei einzelnen Fahrscheinen, von denen jeder auf einer kürzeren Strecke gelten würde;

 

        Ø   die dadurch entstehenden Einnahmeausfälle der Verkehrsunternehmer (Durchtarifierungsverluste) vom Landkreis übernommen werden sollen.

 

        è  Ziel ist es, den Zugang der Fahrgäste zum ÖPNV erleichtern.

 

        In dem Vertrag zwischen dem Ostalbkreis und dem Land Baden-Württemberg ist geregelt, dass das Land dem Ostalbkreis 50 % der nachgewiesenen Harmonisierungs- und Durchtarifierungsverluste, maximal 1,47 Mio. €, erstattet. Dies bedeutet, dass für den Ausgleich der Harmonisierungs- und Durchtarifierungsverluste maximal 2,94 Mio. € zur Verfügung stehen.

 

        Bereits im Herbst 2005 hat die Landkreisverwaltung auf der Grundlage der damals geltenden Haustarife ein System von Abgabepreisen entwickelt, die dem Vertrag mit den Verkehrsunternehmen als Anlage beigefügt war. Dabei wurde erkannt, dass insbesondere wegen der unterschiedlichen Philosophien der Verkehrsunternehmen bei der Gestaltung der Haustarife für Einzelfahrscheine und Monatskarten die Preise für einzelne Fahrscheinarten kreisweit sehr weit auseinanderliegen. Z. B. hat die Firma Abt sehr niedrige Preise bei den Einzelfahrscheinen im Kurzstreckenbereich, während die Firma OVA im Zeitkartenbereich niedrige Preise hat und umgekehrt. Die zur Verfügung stehenden Mittel reichen nicht aus, um die Abgabepreise bei allen Fahrscheinarten auf das Niveau der niedrigsten Haustarife zu senken. Deshalb werden die Abgabepreise bei einigen Fahrscheinarten zwar im unteren Bereich der geltenden Haustarife angesiedelt. Es gibt aber Haustarife, die unterhalb der Abgabepreise liegen, diese gelten weiter (z. B. die Haustarife der Firma Abt bei Einzelfahrscheinen im Kurzstreckenbereich).

 

        Außerdem wurde im Herbst 2005 erkannt, dass in Folge der Zuschüsse zur Verbilligung von Fahrpreisen die einzelnen Städte und Gemeinden zu welchen der Landkreis bereits bisher jeweils zu 50 % bezahlt, ebenfalls Preissenken entstanden waren, die mit den im Rahmen der kreisweiten Fahrpreiskooperation zur Verfügung stehenden Mittel kreisweit nicht finanziert werden können. Das gleiche gilt für zahlreiche Preise bei FahrBus Ellwangen und FahrBus Gmünd, die bisher vom Landkreis bezuschusst werden. Um bei der Einführung der kreisweiten Fahrpreiskooperation für die Fahrgäste keine Verschlechterungen eintreten zu lassen, wurden in § 14 des Vertrages zwischen dem Ostalbkreis und den Verkehrsunternehmen diese Preise zum Start der kreisweiten Fahrpreiskooperation garantiert. Dies heißt, dass im Verlauf der kommenden Jahre eine Angleichung dieser Preise an die kreisweit geltenden Abgabepreise erfolgen soll. Dies bedeutet, dass ein Teil der zur Verfügung stehenden Mittel vorab zur Finanzierung der "garantierten" Preise entnommen werden müssen.

 

2.     Seit dem Herbst 2005 sind etwa 18 Monate verstrichen. In der Zwischenzeit haben sich folgende weitere Erkenntnisse bzw. Änderungen ergeben:

 

        Ø   Die Zahl der verkauften Fahrscheine hat sich insbesondere bei den Schülermonatskarten im Einzelverkauf erhöht. In der Zeit zwischen dem Basisjahr 2002 bis 2006 ist eine Zunahme der Verkäufe um 18 % zu verzeichnen. Die Zahl der verkauften Abos für Auszubildende und Studenten nahm in der gleichen Zeit ebenfalls deutlich zu, nämlich um 10 %.

 

        Ø   Außerdem haben sich in den vergangenen 18 Monaten die Haustarife der Verkehrsunternehmen stark erhöht. Dies liegt vor allem an der 12 %-Kürzung der § 45 a-Mittel (Landesausgleich für verbilligte Schülermonatskarten) und den gestiegenen Energiekosten (insbesondere Dieselkraftstoffe).

 

        Dies bedeutet, dass auf der Grundlage von deutlich mehr Fahrscheinen als zunächst angenommen, deren Preise inzwischen deutlich angestiegen sind, Abgabepreise gestaltet werden mussten.

 

II.

 

Folgende Abgabepreise werden vorgeschlagen:

 

Zonen-

zahl

Einzelfahrschein

normal

EF rabattiert

Monatskarte

Erwachsene

Monatskarte

Schüler

Erwach-

sene

Kinder

Erwach-

sene

Kinder

Einzel-

kauf

Abo

Einzel-

kauf

Abo

1

1,50

0,90

1,15

0,75

48,00

38,50

40,00

31,50

2

1,80

1,10

1,35

0,90

3

2,10

1,20

1,55

1,05

53,00

42,50

44,00

35,50

4

2,30

1,40

1,75

1,15

57,00

45,50

48,00

38,00

5 + 6

2,90

1,70

2,15

1,45

66,00

53,50

56,00

45,00

7 + 8

3,40

2,00

2,55

1,70

79,00

61,00

66,00

51,00

9 - 11

4,20

2,50

3,15

2,10

97,00

73,50

82,00

62,00

12 - 14

5,00

3,00

3,75

2,50

116,00

88,50

97,00

73,50

15 - 17

5,80

3,50

4,35

2,90

134,00

101,50

113,00

85,50

18 +

6,80

4,10

5,10

3,40

159,00

120,50

133,00

101,00

 

1.     Dazu wird Folgendes angemerkt:

 

        Der zur Verfügung stehende Betrag von 2,94 Mio. € reicht für eine zufriedenstellende Gestaltung der Abgabepreise nicht aus und ist um 360.000 € auf 3,3 Mio. € erhöht worden. Dies ist nach Auffassung der Landkreisverwaltung vertretbar, weil nach den neuesten Berechnungen der ptv die Entlastungswirkung im Bereich der Schülerbeförderung nicht bei ca. 300.000 €, wie zunächst angenommen, sondern bei ca. 690.000 € liegt, also um ca. 390.000 € höher

 

 

        Die Mittel werden verwendet für:

 

        -    Harmonisierung/Durchtarifierung      2,57 Mio. 

        -    Garantiepreise                                 0,68 Mio. €

        -    Puffer                                             0,10 Mio.

                                                                   3,35 Mio. €

 

2.     Bei der Ausgestaltung der künftigen kreisweiten Abgabepreise wurde ein systematischer und nachvollziehbarer Fahrpreisaufbau angewandt. Ein derartiger Fahrscheinaufbau hat den großen Vorteil, dass bei künftigen Änderungen nicht jede einzelne Fahrscheinart und Preisstufe einzeln festgelegt und geändert werden muss, sondern durch Änderungen der Ausgangsgrößen sich die Preise ergeben. Von folgenden Basisgrößen wird ausgegangen:

 

        Einzelfahrschein:

 

        Ø   Grundpreis für die Nutzung von Bus und Bahn (Ein- und Ausstieg)

        Ø   Leistungsentgelt für jede befahrene Zone

        Ø   Fahrpreisstaffelungen für 1, 2, 3, 4, 5 + 6, 7 + 8, 9 - 11, 12 - 14, 15 - 17 und über 18 Zonen

        Ø   Rabatt Kinderfahrpreis 40 %

 

        Rabattierter Einzelfahrschein:

 

        Ø   Rabatt Erwachsene 25 %

        Ø   Rabatt Kinder 50 % des Erwachsenenfahrpreises bar

 

        Monatskarte Erwachsene:

 

        Ø   Festlegung von Fahrten pro Monat, bei denen sich eine Zeitkarte gegenüber dem rabattierten Einzelfahrschein lohnt.

        Ø   Einzelkauf 1 und 2 Zonen ab 35,5 Fahrten, ab z. B. 7 Zonen 31 Fahrten

        Ø   Abonnement 1 und 2 Zonen ab 28,5 Fahrten, abnehmend auf 23,5 Fahrten. Hierdurch ergibt sich ein Abo-Rabatt von 20 - 24 %.

 

        Monatskarten Ausbildungsverkehr:

 

        Ø   Festlegung eines Preisverhältnisses zwischen Zeitkarten Erwachsene und Zeitkarten Ausbildungsverkehr innerhalb des gesetzlichen Rahmens (83 - 85 %).

 

        Für die tatsächlich zu zahlenden Fahrpreise sind Rundungen für Einzelfahrscheine von 0,10 € bzw. 0,05 € und für Monatskarten von 1,00 € bzw. 0,50 € vorgesehen.

 

        Preisbeispiele sind in Anlage 1 enthalten.

 

III.

 

Die Entwicklung der Fahrpreissystematik erfolgte gemeinsam zwischen Verkehrsunternehmen und Landkreisverwaltung. Die Ausgangsparameter legte der Landkreis unter Berücksichtigung der verfügbaren Mittel fest. Mit Schreiben vom 4. April 2007 erhielten alle Vertragspartner den obigen Vorschlag der Abgabepreise mit der Gelegenheit, sich hierzu bis zum 18. April 2007 zu äußern. An diesem Tag fand ein Abstimmungsgespräch zwischen den laut Vertrag für solche Fragen zuständigen Koordinierungsbeirat statt. In diesem sind alle großen Busunternehmen, die DB Regio AG, das Land und der Ostalbkreis vertreten. Die Verkehrsunternehmen stimmten dem obigen Vorschlag 1-stimmig zu.

 

Für den weiteren Erfolg der Fahrpreiskooperation kommt es wesentlich darauf an, dass die Verkehrsunternehmen die Höhe ihrer Haustarife bei den einzelnen Fahrscheinarten im Verlauf der Jahre anpassen. Im Vertrag ist dazu in § 14 geregelt, dass die Verkehrsunternehmen beabsichtigen, ihre Fahrpreise im Lauf der Zeit anzupassen. Es wird Aufgabe der Landkreisverwaltung sein, dies einzufordern. Ebenso wird man mit den Verkehrsunternehmen über einheitliche Standards diskutieren müssen.

 

IV.

 

Es fanden Abstimmungen mit Vertretern der Städte Aalen und Schwäbisch Gmünd statt. Dabei wurden keine Bedenken erhoben.

 

V.

 

Laufende Kosten:

 

Insgesamt ergeben sich künftig für ein komplettes Jahr folgende Kosten:

 

Harmonisierung und Durchtarifierung (inklusive Garantiepreise)           3.350.000 €

Koordinierungsstelle                                                                              70.000 €

Verrechnungsstelle                                                                                70.000 €

Marketing                                                                                            40.000 €

Ausgleich für kostenlose Beförderung Schwerbehinderter                         150.000 €

Gesamt                                                                                         3.680.000 €

 

Dies entspricht den Angaben in den Sitzungsvorlagen 132/05 bzw. 166/05.

 

VI.

 

Technische Ausstattung

 

In den vergangenen Wochen wurde erkennbar, dass mit der Umsetzung der Forderung des Landes nach einem auch über die Landkreisgrenzen hinweg nutzbaren Zahlungsmedium für den ÖPNV ein deutlich höherer Entwicklungsaufwand erforderlich ist, als von allen Beteiligten angenommen. Um den Einführungszeitpunkt 1. August 2007 halten zu können, wurde daher vereinbart, die kreisweit einheitliche Chipkarte zum Erwerb rabattierter Einzelfahrscheine zum Starttermin einzuführen. Für Zeitkarteninhaber werden durchgehende Fahrscheine in Papier- oder Scheckkartenformat ausgegeben. Ein elektronisch kontrollierter Fahrschein wird in einer zweiten Projektphase realisiert und voraussichtlich zum Jahreswechsel eingeführt.

 

Inwieweit für die noch offenen Entwicklungsarbeiten Kosten entstehen, die über dem gesetzten Finanzrahmen liegen, wird derzeit ermittelt. Das Land signalisierte auf Grund der landesweiten Bedeutung der Einführung verbundübergreifender Zahlungs- und Abrechnungssysteme bereits Bereitschaft, sich hier finanziell einzubringen. Über die weitere Entwicklung wird nach Eingang näherer Informationen berichtet.

 

Starttermin - Werbung

 

Als Startzeitpunkt der Fahrpreiskooperation ist der 1. August 2007 fest eingeplant. Der Termin musste in Abhängigkeit von Vorgaben der DB festgelegt werden, die nur zu bestimmten Terminen im Jahr neue Fahrpreise in das Verkaufssystem einspeisen kann.

 

Da dieser Termin in den Sommerferien liegt, hat dies für den praktischen Echteinsatz der technischen Ausstattung auf Grund der geringeren Fahrgastzahlen in dieser Zeit Vorteile.

 

Bereits Anfang Juli startet die Marketingkampagne zur Einführung der Fahrpreiskooperation mit einer großen Auftaktveranstaltung in Aalen. Diese ist eingebettet in eine Folge verschiedener Termine vor Ort, die sich bis in den September hineinziehen. Alle Aktivitäten der kreisweiten Fahrpreiskooperation werden unter dem Werbebegriff "OstalbMobil ... kommt gut an" zusammengefasst (Anlage 2).

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Im Haushaltsplan des Jahres 2007 stehen unter der Haushaltsstelle 1.7921.6377 für die landkreisweite Fahrpreiskooperation 1,715 Mio. € zur Verfügung. Auf der Einnahmeseite ist eine Beteiligung des Landes in Höhe von 857.500 € vorgesehen. Der Landkreis bringt damit ebenfalls 857.500 € auf. Tatsächlich wird die Tarifkooperation zum 1. August 2007 starten. Dies bedeutet, dass Kosten in Höhe von 1,38 Mio. € entstehen werden. Davon trägt das Land ca. 613.000 € und der Landkreis 767.000 €. Für Erstinvestitionen sind Ausgaben von gesamt 2,26 Mio. € mit einer Zuweisung des Landes in Höhe von 1,12 Mio. € unter der Haushaltsstelle 2.7921.9351 enthalten.

 

 

Anlagen

Anlagen

 

2

 


 

 

Sichtvermerke

 

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Maier


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Dezernat II

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Hubel

Landrat

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Pavel