Bürgerinformationssystem
Antrag der VerwaltungDer Kreistag schließt sich der Stellungnahme der Verwaltung an. Sachverhalt/BegründungGemäß Artikel 179 Abs. 1 des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes (VRG) müssen die Stadt- und Landkreise dem Innenministerium Baden-Württemberg bis zum 30. Juni 2007 über die Umsetzung der Verwaltungsreform und die erreichten Einsparungen sowie über den erreichten Grad der Privatisierung im Bereich der Liegenschaftsvermessung Bericht erstatten. Über die Ergebnisse informiert die Landesregierung dann den Landtag. Der Bericht der Landkreisverwaltung liegt dieser Vorlage als Anlage bei. Von besonderer Bedeutung sind die Fragen 11.1 (Wie beurteilt das Landratsamt die Ergebnisse der Verwaltungsstrukturreform insgesamt?) und 11.2 (Welche Änderungen sind notwendig, um die Verwaltungsstrukturreform zu optimieren?). Finanzierung und FolgekostenDen Landkreisen werden über das FAG die erforderlichen Mittel zugewiesen. Es ist jedoch innerhalb von sieben Jahren (bis 2011) eine Effizienzrendite von 20 % zu erwirtschaften, da die Landesmittel stufenweise zurückgefahren werden. AnlagenEvaluierung der Verwaltungsreform - Bericht des Landratsamts Ostalbkreis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||