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Vorlage - 063/07  

 
 
Betreff: Evaluierung der Verwaltungsreform
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Personal   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
08.05.2007 
Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
22.05.2007 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag schließt sich der Stellungnahme der Verwaltung an.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Gemäß Artikel 179 Abs. 1 des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes (VRG) müssen die Stadt- und Landkreise dem Innenministerium Baden-Württemberg bis zum 30. Juni 2007 über die Umsetzung der Verwaltungsreform und die erreichten Einsparungen sowie über den erreichten Grad der Privatisierung im Bereich der Liegenschaftsvermessung Bericht erstatten. Über die Ergebnisse informiert die Landesregierung dann den Landtag.

 

Der Bericht der Landkreisverwaltung liegt dieser Vorlage als Anlage bei. Von besonderer Bedeutung sind die Fragen 11.1 (Wie beurteilt das Landratsamt die Ergebnisse der Verwaltungsstrukturreform insgesamt?) und 11.2 (Welche Änderungen sind notwendig, um die Verwaltungsstrukturreform zu optimieren?).

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Den Landkreisen werden über das FAG die erforderlichen Mittel zugewiesen. Es ist jedoch innerhalb von sieben Jahren (bis 2011) eine Effizienzrendite von 20 % zu erwirtschaften, da die Landesmittel stufenweise zurückgefahren werden.

 

Anlagen

Anlagen

 

Evaluierung der Verwaltungsreform - Bericht des Landratsamts Ostalbkreis

 


 

 

Sichtvermerke

 

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Brandt


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Dezernat II

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Hubel

Landrat

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Pavel