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Vorlage - 037/07  

 
 
Betreff: Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung mit den Trägern der Erziehungsberatungsstellen im Ostalbkreis und Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Wiederbesetzung der Leitungsstelle bei der Erziehungsberatungsstelle des Ostalbkreises
Status:öffentlich  
Federführend:Sozialdezernat - Beratung, Planung, Prävention   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Einbringung
20.03.2007 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung:

 

1.         Dem in Ziffer V dargestellten Leistungs- und Finanzierungskonzept mit den
Freien Trägern der Erziehungsberatungsstellen im Ostalbkreis wird zugestimmt.

 

2.         Der Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Wiederbesetzung
der Leitungsstelle bei der Erziehungsberatungsstelle des Ostalbkreises wird bis Mitte des Jahres 2008 zurückgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, im 2. Quartal 2008 über die aktuelle Situation der Erziehungsberatungsstellen zu berichten. Dabei sind insbesondere die Entwicklung der Wartezeiten und die Auswirkungen neuer Aufgaben und Herausforderungen (z. B. Maßnahmen gegen Kindeswohlgefährdung, Beratungsleistungen nach dem „Cochemer-Modell“, Beteiligung am Modellprojekt des Landes „Guter Start ins Kinderleben“ aufzuzeigen.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung:

 

 

I.                   Ausgangssituation und Allgemeines

 

Erziehungsberatungsstellen haben nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz die Aufgabe, Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung zu unterstützen. Dabei sollen Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammenwirken, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind.

 

Ziel der Beratung ist es, die Familien in die Lage zu versetzen, Krisen vorzubeugen, aktuelle Schwierigkeiten zu bewältigen und mit Belastungen umzugehen. Außerdem sollen die Verfestigung und Verschlimmerung von Problemlagen vermieden sowie familiäre Ressourcen und Selbsthilfepotenziale mobilisiert werden.

 

Die Gründe für das Aufsuchen einer Erziehungsberatungsstelle sind sehr vielschichtig und reichen von allgemeinen Erziehungsfragen über Konflikte in der Familie, Krisen durch Trennung und Scheidung, bis hin zu speziellen Problembereichen wie z. B. Schulschwierigkeiten, Angst und Unsicherheit, Aggressivität usw.

 

Das Leistungsspektrum der Beratungsstellen beinhaltet die Psychodiagnostik, die psychologische Beratung sowie therapeutische Fördermaßnahmen.

 

 

II.                 Erziehungsberatung im Ostalbkreis

 

Erziehungsberatung wird im Ostalbkreis schon seit vielen Jahren vom Landkreis in bewährter Partnerschaft mit den Trägern der freien Jugendhilfe angeboten. Im Zuge der Übertragung der Förderung der Erziehungsberatungsstellen vom Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern auf den Ostalbkreis zum 01.01.1995 wurde eine neue Finanzierungsgrundlage auf der Basis der geleisteten Beratungsstunden geschaffen. Zum damaligen Zeitpunkt entsprach dies einem Umfang von 4,0 Stellen bei den freien Trägern.

 

Als Ergebnis der Jugendhilfeplanung wurden im Jahr 2000 die Personalkapazitäten bei den freien Trägern um 2,1 Stellen auf insgesamt 6,1 Stellen erweitert. Die Personalaufstockung erfolgte in den bislang deutlich unterversorgten Raumschaften Schwäbisch Gmünd und Ellwangen.

 

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2004 hat der Kreistag eine 10-prozentige Kürzung und Deckelung der Zuschüsse für die Erziehungsberatungsstellen beschlossen. Als Folge dessen mussten die Träger die Personalstellen reduzieren. Auch bei der kreiseigenen Erziehungsberatungsstelle wurde die freigewordene Leitungsstelle seit 01.01.2003 nicht mehr besetzt.

 


III.              Aktuelle Situation

 

Das aktuelle Beratungsangebot im Ostalbkreis umfasst insgesamt vier Erziehungsberatungsstellen in den Großen Kreisstädten Aalen, Schwäbisch Gmünd und Ellwangen.

 

 

Aalen:

 

-         Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien
Träger: Landratsamt Ostalbkreis

Personalstellen: 2,75

 

-         Psychologische Beratungsstelle

Eltern-, Jugend-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung

Träger: Diözese Rottenburg-Stuttgart und Kreisdiakonieverband Ostalb

Vom Ostalbkreis derzeit geförderte Personalstellen: 0,9

 

 

Schwäbisch Gmünd:

 

-         Erziehungs- und Familienberatungsstelle

Träger: St. Canisius - Gemeinnützige Kinder- und Jugendhilfe GmbH Ostalbkreis

Vom Ostalbkreis derzeit geförderte Personalstellen: 2,9

 

 

Ellwangen:

 

-         Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien

Träger: Kinder- und Jugenddorf Marienpflege - Zentrum für Jugendhilfe Ellwangen

Vom Ostalbkreis derzeit geförderte Personalstellen: 1,3

 

 

IV.             Künftige Struktur der Erziehungsberatungsstellen

 

Seit Jahren wird in den Kreisgremien über eine stärkere Vernetzung der vielschichtigen Trägerlandschaft im Bereich der Beratungsstellen diskutiert. Auch im Sonderausschuss Aufgabenkritik des Kreistages im April 2005 wurden angesichts der Finanzproblematik der kommunalen Haushalte effektive und kostengünstige Verbundlösungen mit klaren Prioritätensetzungen bei den Beratungsdiensten eingefordert.

 

Angesichts der nachvollziehbaren Kostenproblematik bei den Trägern, die sich durch gedeckelte Finanzzuweisungen des Ostalbkreises bei parallelem Rückgang eigener Finanzierungsquellen Jahr für Jahr verschärft und gleichzeitig zunehmender Nachfrage an Beratungsleistungen, hatte Landrat Pavel in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Oktober 2005 für das Frühjahr 2006 einen Workshop mit dem Thema „Neuorganisation sozialer Beratungsdienste im Ostalbkreis“ angekündigt. Zielsetzung sollte dabei sein, ein Strukturkonzept zu erstellen, das sowohl den fachlichen als auch den finanziellen Anforderungen und Rahmenbedingungen entspricht. Dieses Konzept sollte letztendlich auch dazu dienen, den Trägern Planungs-, Personal- und Finanzsicherheit auf mittlere Sicht zu geben.

 

Dieser Klausurtag fand am 27.04.2006 im Landratsamt in Aalen unter externer Moderation statt. Ein zentrales Ergebnis war die Feststellung der Träger, an ihrem jeweils eigenen Beratungsprofil festhalten zu wollen. Dies wäre in einer gemeinsamen Struktur nicht mehr gegeben. Sogenannte Overheadkosten seien dem Ostalbkreis bislang nicht in Rechnung gestellt worden. Die Träger hätten seit vielen Jahren erhebliche Eigenmittel in die Erziehungsberatung investiert.

 

Das Thema war erneut auch Gegenstand der Beratungen des Sonderausschusses Aufgabenkritik am 19.09.2006. Der Sonderausschuss hat empfohlen, die 10-prozentige Kürzung und Deckelung der Zuschüsse aufzuheben und ab 2007 insgesamt 6,5 Personalstellen bei den Trägern der freien Jugendhilfe zu fördern. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 12.12.2006 im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2007 diesem Vorschlag zugestimmt.

 

 

V.               Neue Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung mit den freien

          Trägern der Erziehungsberatungsstellen

 

Von Dezember 2006 bis Februar 2007 haben sich die Vertreter der Träger und die Leiter der Erziehungsberatungsstellen mit der Landkreisverwaltung in mehreren Abstimmungsgesprächen auf den nun vorliegenden Vertrag (siehe Anlage) geeinigt. Dieser neue Vertrag beinhaltet folgende Eckpunkte:

 

1.      Die freien Träger der Erziehungsberatungsstellen werden künftig im Umfang folgender Personalstellen gefördert:

 

Aalen:                              1,5 Stellen

Schwäbisch Gmünd:  3,5 Stellen

Ellwangen:                     1,5 Stellen

 

2.      Die zu erbringenden Leistungen sind im Vertrag klar formuliert und von den Erziehungsberatungsstellen im Rahmen der vereinbarten Stundenzahl nachzuweisen.

 

3.      Die Förderung durch den Ostalbkreis erfolgt mit einer Kostenpauschale im Umfang der festgelegten Personalstellen. Grundlage für die Berechnung der Kostenpauschale ist die Verwaltungsvorschrift (VwV)-Kostenfestlegung Baden-Württemberg. Diese Verwaltungsvorschrift soll zu einer möglichst einheitlichen und einfachen Ermittlung von Verwaltungskosten in Baden-Württemberg beitragen und bietet eine höhere Planungssicherheit als die Koppelung an tarifliche Regelungen.

 

Die im Vertrag vorgesehene Kostenpauschale berücksichtigt 85 % der Personal- und Sachkosten und beträgt im Jahr 2007 68.884,21 € je Vollzeitstelle bei den Erziehungsberatungsstellen. Somit haben die Träger noch einen erheblichen Eigenanteil zu erbringen, weil selbst eine 100-prozentige Kostenpauschale nicht die tatsächlichen trägerspezifischen Gesamtkosten abdeckt.

 

 

VI.             Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2007 wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, die Leitungsstelle bei der Psychologischen Beratungsstelle des Ostalbkreises wieder zu besetzen. In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30.11.2006 hatte Landrat Pavel auf die Aufhebung der Deckelung und die Anhebung der Beratungskapazität bei den freien Trägern auf 6,5 Stellen hingewiesen. Zudem hatte er über die deutlichen Stellenaufstockungen beim Geschäftsbereich Jugend und Familie informiert. Er hatte angeboten, in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 20.03.2007 über das Verhandlungsergebnis mit den freien Trägern zu berichten und bei dieser Gelegenheit das weitere Vorgehen zum Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zu beraten. Mit diesem Vorgehen erklärte sich der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einverstanden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, über die Wiederbesetzung der Leitungsstelle bei der Erziehungsberatungsstelle des Ostalbkreises rechtzeitig vor der Aufstellung des Kreishaushaltes 2009, also im Sommer 2008 zu entscheiden. Die freien Träger, die Erziehungsberatung im Ostalbkreis leisten, werden die jetzt mögliche Aufstockung ihrer Personalkapazität raschest möglich vornehmen. Insoweit müssten sich relativ bald Effekte zeigen. Andererseits sind derzeit die Auswirkungen verschiedener neuer Herausforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe, wie unter anderem das Cochemer-Beratungsmodell (Beratung bei Trennung und Scheidung), die Beteiligung am Landesmodellprojekt „Guter Start ins Kinderleben“ oder die Maßnahmen zur Vermeidung und Verhinderung von Kindeswohlgefährdung noch nicht zuverlässig einzuschätzen. Sollten sich daraus deutlich mehr Anforderungen für die Erziehungsberatungsstellen ergeben, wäre eine weitere Personalanpassung gerechtfertigt und nachvollziehbar. Nachdem sich die genannten Maßnahmen und Projekte im Anfangsstadium befinden, sollten weitere Erkenntnisse und Erfahrungswerte abgewartet werden.

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Das Fördervolumen auf der Grundlage der neuen vertraglichen Basis beträgt rund 448.000 € pro Jahr und ist im Haushaltsplan unter der Haushaltsstelle 1.4550.7600 (Anlage 12) eingestellt.

Anlagen

Anlage

 

Vertrag zwischen dem Ostalbkreis und den freien Trägern der Erziehungsberatungs­stellen.

 

 

 

Sichtvermerke

 

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Joklitschke                                                   Weiß

 

 

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Rettenmaier

 

 

Dezernat II

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Hubel

 

 

Landrat

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Pavel