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Vorlage - 036/07  

 
 
Betreff: Mitgliedschaft des Ostalbkreises im Regionalen Bündnis für Familie Ostwürttemberg e. V.
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t V   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Einbringung
20.03.2007 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

Antrag der Verwaltung:

 

Der Ostalbkreis wird rückwirkend zum 01.01.2007 Mitglied im Regionalen Bündnis für Familie Ostwürttemberg e. V.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung:

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Insbesondere vor dem Hintergrund des demographischen Wandels in Deutschland, ist die Familienpolitik in den letzten Jahren stärker in den Mittelpunkt der Politik gerückt. Die bessere Balance von Familie und Arbeitswelt, die zielgenaue materielle Unterstützung von Familien sowie der Ausbau der Kindertagesbetreuung stehen im Zentrum der aktuellen gesellschaftspolitischen Diskussion. Vielerorts wird eine aktive Familienpolitik nicht nur eingefordert, sondern mehr und mehr umgesetzt. Der hohe Stellenwert einer nachhaltigen, dauerhaften und integrierten Familienpolitik ist zwischenzeitlich unbestritten.

 

II. Lokale Bündnisse für Familie

 

In vielen Städten und Gemeinden ist in den letzten Jahren eine grundlegende Diskussion über eine zukunftsorientierte Familienpolitik auf kommunaler Ebene entstanden. Die Städte und Gemeinden sehen die Frage der Kinder- und Familienfreundlichkeit zunehmend als entscheidenden Standortfaktor der Zukunft. Bereits heute zeigen sich Wanderungsbewegungen innerhalb Deutschlands. Diese werden beeinflusst von Arbeitsplätzen, aber auch von der Situation, die Familien in Städten und Gemeinden vorfinden. Aus kommunalem Eigeninteresse werden familienpolitische Strategien entwickelt, um junge Familien an ihre Kommune zu binden.

 

Ein beim Bundesfamilienministerium geschaffenes Servicebüro „Lokale Bündnisse für Familie“ unterstützt tragfähige Netzwerke vor Ort, die sich praktisch für mehr Familienfreundlichkeit einsetzen. An rund 370 Standorten bundesweit steht das Thema Kinder- und Familienfreundlichkeit bei Kommunen, Unternehmen, Trägern und Vereinen ganz oben auf der Agenda.

 

III. Regionales Bündnis für Familie Ostwürttemberg e. V.

 

Die Weleda AG Schwäbisch Gmünd und der Ostalbkreis hatten sich im Frühjahr 2004 entschlossen, mit der Initiierung eines Regionalen Bündnisses für Familien das Bewusstsein über den Wert von Familienarbeit zu stärken und möglichst viele Kooperationspartner für die ideelle und finanzielle Unterstützung einer familienorientierten Infrastruktur zu gewinnen.

 

Nach mehreren vorbereitenden Abstimmungsgesprächen innerhalb eines Lenkungsausschusses mit rund 25 engagierten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, aus Politik, Kirchen, Gewerkschaften, Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung und Verbänden, wurde am 19.10.2005 bei der IHK in Heidenheim das Regionale Bündnis für Familie Ostwürttemberg gegründet. Bei 3 Diskussionsforen zu den Themen „Kinder und Familienfreundlichkeit - Lokaler Standortfaktor“, „Familienfreundlichkeit im Betrieb - Ökonomisch sinnvoll“ und „Bildung von Anfang an - Neuorientierung in Kindergärten und Grundschulen“, bestand Gelegenheit zu einem intensiven Meinungsaustausch.

 

Bei einer Sitzung des Lenkungsausschusses am 23.03.2006 wurde beschlossen, das Regionale Bündnis künftig in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins zu führen. Die Gründungsveranstaltung fand am 12.07.2006 statt. Dabei wurde die beigefügte Satzung (Anlage 1) verabschiedet. Zum Vorsitzenden wurde Herr Rudolf Frisch, Geschäftsführer der Weleda AG Schwäbisch Gmünd, zu seinem Stellvertreter Landrat Hermann Mader, Heidenheim, gewählt.

 

Die Verwaltung schlägt den Beitritt des Ostalbkreises zum Verein „Regionales Bündnis für Familie Ostwürttemberg e. V.“ vor. Vor dem Hintergrund seines großen und komplexen Aufgabenvolumens für Kinder, Jugendliche und Familien, ist es für den Ostalbkreis von großer Bedeutung, zukunftsweisende familienpolitische Initiativen und Weichenstellungen zu begleiten und zu fördern. Es geht dabei besonders um die herausragenden Themenfelder Bildung und Erziehung und um wichtige Maßnahmen der Prävention, die dazu beitragen können, teure Kosten im Kinder-, Jugend- und Familienbereich zu vermeiden.

 

Nach der Hauptsatzung des Ostalbkreises und der aktuellen Zuständigkeitsordnung für die allgemeine Verwaltung des Ostalbkreises (Ziffer 3.442) ist für die Entscheidung über den Beitritt der Jugendhilfeausschuss zuständig.

 

 

Finanzierung und Folgekosten:

Finanzierung und Folgekosten:

 

Nach der Beitragsordnung des Regionalen Bündnisses für Familie Ostwürttem-

berg e. V., beträgt der Jahresmitgliedsbeitrag für den Ostalbkreis 1.000 €. Im Haushaltsplan 2007 sind im Unterabschnitt 0550 als Mitgliedsbeitrag 1.000 € veranschlagt.

Anlagen

Anlagen

 

Satzung

 

 

 

Sichtvermerke

 

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Rettenmaier

Dezernat II

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Hubel

Landrat

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Pavel