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Vorlage - 008/07  

 
 
Betreff: Ansiedlung einer Praxis für Strahlentherapie am Ostalb-Klinikum Aalen - Baufreigabe
Status:öffentlich  
Federführend:Ostalb-Klinikum   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
30.01.2007 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Betriebsleitung:

Antrag der Betriebsleitung:

 

1.     Der Kreistag stimmt der Entwurfsplanung und der Kostenberechnung für die Praxis für Strahlentherapie am Ostalb-Klinikum zu.

 

2.     Das Ostalb-Klinikum wird zur Kreditaufnahme in Höhe von 2,5 Mio. € im Rahmen des Wirtschaftsplans 2007 ermächtigt.

 

3.     Die Baufreigabe wird erteilt.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Kurzzusammenfassung des aktuellen Stands
(Sitzungen des Krankenhausausschusses am 13.06.2006, 4.10.2006, 28.11.2006):

 

  • Der Krankenhausausschuss hat der Niederlassung einer Praxis für Strahlentherapie auf dem Campus des Ostalb-Klinikums zugestimmt.

 

  • Eine vom Ostalb-Klinikum in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie hat das Projekt positiv beurteilt. „Bei Eintritt der im Gesamtgutachten genannten Voraussetzungen ist das Strahlentherapiezentrum, als Praxis geführt, vor dem Hintergrund des vorliegenden Geschäftsplanes sehr gut in der Lage Gewinne zu erwirtschaften und dem Ostalb-Klinikum die Miete zu bezahlen. Wir empfehlen deswegen die Investition in das Strahlentherapiezentrum am Ostalb-Klinikum Aalen.“

 

  • Das Ostalb-Klinikum hat Referenzen über die die Strahlentherapeuten in der Umsetzung begleitende Projektentwicklungsgesellschaft eingeholt. Mehrere Referenzprojekte (Augsburg, Worms) wurden besucht und haben einen guten Eindruck hinterlassen. Bei anderen Projekten (Deggendorf, Singen) wurde mit den Klinikverantwortlichen gesprochen. Auch hier bekamen wir eine positive Referenz.

 

  • Das Ostalb-Klinikum hat eine Standortanalyse vorgenommen und die Ergebnisse dem Krankenhausausschuss vorgetragen. Der Krankenhausausschuss hat dem Standort südlich der Frauenklinik zugestimmt.

 

  • Die zukünftigen Praxisbetreiber haben dem Ostalbkreis zwei Varianten angeboten:

(1)   Der Ostalbkreis stellt den Praxisbetreibern die benötigte Fläche in Form einer Erbbaupacht zur Verfügung. Die Praxisbetreiber tragen die gesamte Investition aus Baukosten und Gerätekosten.

 

(2)   Der Ostalbkreis baut einen veredelten Rohbau und vermietet diesen langfristig an die Praxisbetreiber. Die Geräteinvestitionen tragen die Betreiber. Diese Variante birgt für den Vermieter z.B. bei Tod oder Insolvenz der Betreiber ein höheres Restrisiko als Variante 1.

 

Der Krankenhausausschuss hat sich für die Variante 2 entschieden und das Ostalb-Klinikum mit den Vertragsverhandlungen beauftragt.

 

  • Der Krankenhausausschuss hat am 4.10.2006 der Beauftragung der Entwurfsplanung und Kostenberechnung zugestimmt.

 

  • Ein Vorvertrag zu einem 20-jährigen Miet- und Kooperationsvertrag wurde am 1.10.2006/11.10.2006 von den Parteien unterzeichnet. In diesem Vorvertrag sind alle wichtigen materiellen Regelungen fixiert.

 

 

1.     Entwurfsplanung (Anlage 1)

Am 2.11.2006 fand eine Planungssitzung mit den Strahlentherapeuten, den beauftragten Architekten und den onkologisch tätigen Chefärzten des Ostalb-Klinikums statt. Dabei wurden erste Entwürfe,  die Anbindung, das Raumprogramm und die inhaltliche Zusammenarbeit diskutiert. In weiteren Planungssitzungen im November und Dezember 2006 wurde die Planung verfeinert. Am 9.1.2007 wurde die Entwurfsplanung verabschiedet.

 

            Anbindung der Praxis für Strahlentherapie an das Ostalb-Klinikum

Die Strahlentherapeuten legen großen Weg auf eine getrennte Anbindung für liegende und gehfähige Patienten. Aufgrund der besonderen Sensibilität des Fachgebietes und der Schwere der Erkrankungen sollten sich die Wege von diesen beiden Patientengruppen nicht kreuzen. Um dieses Ziel optimal zu erreichen hatte die Planung ursprünglich einen Verbindungssteg für gehfähige Patienten zwischen dem Eingangsforum und dem neuen Praxisgebäude vorgesehen. In den weiteren Planungsschritten zeigte sich jedoch, dass die Ziele durch kleinere Maßnahmen im Bestand fast ebenso gut erreichbar sind und deshalb auf den wesentlich teueren und städtebaulich nicht optimalen Verbindungssteg verzichtet werden kann.

 

            Inhaltliche Zusammenarbeit zwischen Strahlentherapie und Onkologie am Ostalb-Klinikum

Die Strahlentherapeuten und die onkologisch tätigen Chefärzte sehen in der künftigen Zusammenarbeit zahlreiche Vorteile für die Patienten des Klinikums und der Strahlen­therapie. Eine enge Nachbarschaft der Ambulanten Chemotherapie des Klinikums mit der Strahlentherapie wird von den Ärzten sehr begrüßt. Dadurch ließe sich ein Ambulantes Onkologisches Zentrum mit kurzen Wegen, ansprechendem Ambiente und hoher Kompetenz schaffen.

 

Die Verlegung der Ambulanten Chemotherapie des Klinikums in die Nähe der Strahlentherapie ist auch sehr gut möglich, nachdem die heute von der Kinderklinik-Ambulanz genutzten Räume im Verbindungsbau nach Fertigstellung der Südspange frei werden.

 

            Nutzung von Bestandsflächen

Die Gesamtgröße des Neubaus lässt sich durch die Nutzung einiger Räume im bestehenden Verbindungsbau um knapp 200 m2 verringern. Dies ist städtebaulich angenehm und reduziert die Baukosten.

 

2.     Kostenberechnung (Anlage 2)

Die Kostenberechnung ergibt für die Praxis für Strahlentherapie Gesamtkosten in Höhe von ca. 2,5 Mio. € (inklusive 19 % MwSt.). Die sich aus diesem Kostenvolumen errechnende Mietbelastung der Praxis für Strahlentherapie entspricht dem Businessplan.

 

 

 

 

 

3.     Miet- und Kooperationsvertrag

Nach der Verabschiedung der Entwurfplanung am 9.1.2007 erstellen die Parteien die Anlagen zum Miet- und Kooperationsvertrag (z.B. Baubeschreibung, Bauablaufplan, Geräteausstattung).

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Der unterzeichnete Vorvertrag zum Mietvertrag sieht ein langfristiges Miet- und Kooperationsverhältnis (mindestens 20 Jahre) vor. Der vereinbarte Mietzins ist kostendeckend (Abschreibung und Finanzierungskosten). Das Projekt belastet nicht das Betriebsergebnis des Ostalb-Klinikums. Im Vermögensplan des Ostalb-Klinikums Aalen für das Wirtschaftsjahr 2007 ist die Maßnahme mit 2,5 Mio. € finanziert. Die vorgesehene Kreditaufnahme in Höhe von 2,5 Mio. € hat das Regierungspräsidium Stuttgart mit Erlass vom 2.1.2007 genehmigt.