Bürgerinformationssystem
Antrag der Betriebsleitung: 1. Der Kreistag stimmt der Entwurfsplanung und der Kostenberechnung für die Praxis für Strahlentherapie am Ostalb-Klinikum zu. 2. Das Ostalb-Klinikum wird zur Kreditaufnahme in Höhe von 2,5 Mio. € im Rahmen des Wirtschaftsplans 2007 ermächtigt. 3. Die Baufreigabe wird erteilt. Sachverhalt/BegründungKurzzusammenfassung des aktuellen Stands
(1) Der Ostalbkreis stellt den Praxisbetreibern die benötigte Fläche in Form einer Erbbaupacht zur Verfügung. Die Praxisbetreiber tragen die gesamte Investition aus Baukosten und Gerätekosten. (2) Der Ostalbkreis baut einen veredelten Rohbau und vermietet diesen langfristig an die Praxisbetreiber. Die Geräteinvestitionen tragen die Betreiber. Diese Variante birgt für den Vermieter z.B. bei Tod oder Insolvenz der Betreiber ein höheres Restrisiko als Variante 1. Der Krankenhausausschuss hat sich für die Variante 2 entschieden und das Ostalb-Klinikum mit den Vertragsverhandlungen beauftragt.
1. Entwurfsplanung (Anlage 1) Am 2.11.2006 fand eine Planungssitzung mit den Strahlentherapeuten, den beauftragten Architekten und den onkologisch tätigen Chefärzten des Ostalb-Klinikums statt. Dabei wurden erste Entwürfe, die Anbindung, das Raumprogramm und die inhaltliche Zusammenarbeit diskutiert. In weiteren Planungssitzungen im November und Dezember 2006 wurde die Planung verfeinert. Am 9.1.2007 wurde die Entwurfsplanung verabschiedet. Anbindung der Praxis für Strahlentherapie an das Ostalb-Klinikum Die Strahlentherapeuten legen großen Weg auf eine getrennte Anbindung für liegende und gehfähige Patienten. Aufgrund der besonderen Sensibilität des Fachgebietes und der Schwere der Erkrankungen sollten sich die Wege von diesen beiden Patientengruppen nicht kreuzen. Um dieses Ziel optimal zu erreichen hatte die Planung ursprünglich einen Verbindungssteg für gehfähige Patienten zwischen dem Eingangsforum und dem neuen Praxisgebäude vorgesehen. In den weiteren Planungsschritten zeigte sich jedoch, dass die Ziele durch kleinere Maßnahmen im Bestand fast ebenso gut erreichbar sind und deshalb auf den wesentlich teueren und städtebaulich nicht optimalen Verbindungssteg verzichtet werden kann.
Inhaltliche Zusammenarbeit zwischen
Strahlentherapie und Onkologie am Ostalb-Klinikum Die Strahlentherapeuten und die onkologisch tätigen Chefärzte sehen in der künftigen Zusammenarbeit zahlreiche Vorteile für die Patienten des Klinikums und der Strahlentherapie. Eine enge Nachbarschaft der Ambulanten Chemotherapie des Klinikums mit der Strahlentherapie wird von den Ärzten sehr begrüßt. Dadurch ließe sich ein Ambulantes Onkologisches Zentrum mit kurzen Wegen, ansprechendem Ambiente und hoher Kompetenz schaffen. Die Verlegung der Ambulanten Chemotherapie des Klinikums in die Nähe der Strahlentherapie ist auch sehr gut möglich, nachdem die heute von der Kinderklinik-Ambulanz genutzten Räume im Verbindungsbau nach Fertigstellung der Südspange frei werden.
Nutzung von Bestandsflächen Die Gesamtgröße des Neubaus lässt sich durch die Nutzung einiger Räume im bestehenden Verbindungsbau um knapp 200 m2 verringern. Dies ist städtebaulich angenehm und reduziert die Baukosten. 2. Kostenberechnung
(Anlage 2) Die Kostenberechnung ergibt für die Praxis für Strahlentherapie Gesamtkosten in Höhe von ca. 2,5 Mio. € (inklusive 19 % MwSt.). Die sich aus diesem Kostenvolumen errechnende Mietbelastung der Praxis für Strahlentherapie entspricht dem Businessplan. 3. Miet-
und Kooperationsvertrag Nach der Verabschiedung der Entwurfplanung am 9.1.2007 erstellen die Parteien die Anlagen zum Miet- und Kooperationsvertrag (z.B. Baubeschreibung, Bauablaufplan, Geräteausstattung). Finanzierung und FolgekostenDer unterzeichnete Vorvertrag zum Mietvertrag sieht ein langfristiges Miet- und Kooperationsverhältnis (mindestens 20 Jahre) vor. Der vereinbarte Mietzins ist kostendeckend (Abschreibung und Finanzierungskosten). Das Projekt belastet nicht das Betriebsergebnis des Ostalb-Klinikums. Im Vermögensplan des Ostalb-Klinikums Aalen für das Wirtschaftsjahr 2007 ist die Maßnahme mit 2,5 Mio. € finanziert. Die vorgesehene Kreditaufnahme in Höhe von 2,5 Mio. € hat das Regierungspräsidium Stuttgart mit Erlass vom 2.1.2007 genehmigt. |
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