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Vorlage - 001/07  

 
 
Betreff: Auswirkungen des LKW-Nachtfahrverbots auf der B 25 in Dinkelsbühl und
Maßnahmen gegen die hohen Verkehrsbelastungen im östlichen Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
30.01.2007 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

1.    Der Kreistag bekräftigt nachdrücklich die im Positionspapier vom 19.12.2006 enthaltenen Vorschläge und Maßnahmen gegen die hohen Verkehrsbelastungen im östlichen Ostalbkreis.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Kreisgremien regelmäßig zu berichten.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

LKW-Nachtfahrverbot auf der B 25

 

Das Landratsamt Ansbach hatte mit Zustimmung des bayerischen Innenministeriums durch mehrere Verfügungen im Juni und Juli ein Nachtfahrverbot in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr für den LKW-Durchgangsverkehr über 12 t Gesamtgewicht für die B 25 in den Ortsdurchfahrten Dinkelsbühl und Feuchtwangen erlassen. Diese zunächst auf 6 Monate befristete Sperrung war mit der Aufstellung der Verkehrszeichen am 08.August 2006 in Kraft getreten. Dagegen hatten 13 bayerische Spediteure vor dem Verwaltungsgericht Ansbach geklagt und die aufschiebende Wirkung ihrer Klage beantragt, waren aber damit am 18. August 2006 zunächst gescheitert. Am 07. Dezember 2006 hat nun der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die aufschiebende Wirkung der Klage wieder hergestellt und damit das Nachtfahrverbot bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache aufgehoben. Mit seiner umfangreichen und tiefgehenden Urteilsbegründung hat der VGH jedoch das Ergebnis in der Hauptsache vorweggenommen, formale und materielle Rechtsfehler festgestellt, so dass ein Nachtfahrverbot mit den bisherigen Begründungen auf den seitherigen Entscheidungsgrundlagen nach Ansicht der Kreisverwaltung praktisch nicht wieder aufleben dürfte.

 

 

Vorher-/Nachher-Zählungen

 

Das Landratsamt Ostalbkreis hatte unabhängig davon Verkehrserhebungen durchgeführt, um eventuelle Verkehrsverlagerungen durch das LKW-Nachtfahrverbot auf Straßen im Ostalbkreis feststellen und quantifizieren zu können. Die Verkehrszählungen erfolgten mit Unterstützung der Stadt Ellwangen. Mit insgesamt 3 Zählgeräten wurden an 6 Messquerschnitten vor Inkrafttreten der Sperrung in den Monaten Mai, Juni und Juli das Verkehrsaufkommen ermittelt. An einer Zählstelle hatten erste Zählungen bereits im März 2006 stattgefunden. Während der Sperrung (Nachherzählung) wurde an den gleichen Standorten im November und Dezember wieder gezählt. Die Zählungen erstreckten sich jeweils über mindestens eine Woche, so dass eine ausreichend große Datenbasis geschaffen werden konnte. In den Sommermonaten erfolgten bewusst keine Zählungen, um Verzerrungen durch Ferien- und Baustelleneinflüsse auszuschließen. Die jahreszeitlichen Schwankungen im Verkehrsaufkommen wurden durch Normierung auf einen Jahresmittelwert mit einem seit langem bei der Straßenbauverwaltung eingeführten Hochrechnungsprogramm berücksichtigt. Damit konnte eine Vergleichbarkeit der Zählergebnisse hergestellt werden, so dass eine hinreichend zuverlässige Aussage möglich wurde. Die Zählergebnisse wurden intensiv auf Plausibilität bzw. Störeinflüsse geprüft. Durch die  Lage der Zählstellen war in Teilen eine gegenseitige Kontrolle der Zählergebnisse möglich.

 

 

Ergebnisse

 

Die Ergebnisse der Vorher-/Nachher-Zählungen sind für die Zählstellen

 

Ø                      B 29 östlich Trochtelfingen

Ø                      B 29 östlich Westhausen

Ø                      L 1060 östlich Röhlingen

Ø                      L 1060 östlich Benzenzimmern

Ø                      L 1070 westlich Wört

Ø                      L 1076 östlich Tannhausen

 

in der Anlage dargestellt. Es zeigt sich, dass von sperrungsbedingten Verkehrsverlagerungen nur die L 1060 betroffen ist. An allen anderen Erfassungsquerschnitten konnten keine signifikanten Veränderungen festgestellt werden. Auf der L 1060 beträgt die LKW-Zunahme östlich von Röhlingen rund 30 - 35 Fahrzeuge in der Nacht zwischen 22.00 und 06.00 Uhr, östlich von Benzenzimmern wurde eine Zunahme um 25 - 30 Fahrzeuge ermittelt. Die Zählergebnisse stimmen damit im Rahmen der üblichen Schwankungsbreite und Erfassungsschärfe exakt überein. Die festgestellte Verkehrszunahme kann also als Folge der B 25-Sperrung identifiziert werden. Das Ergebnis ist auch vom Verdrängungspotenzial des B 25 LKW-Mautausweichverkehrs her plausibel. Durch Zählungen im Frühjahr 2007 wird das Landratsamt prüfen, inwieweit die Aussetzung der Sperrung wieder zu einem Absinken der LKW-Belastung führt und damit den Verlagerungseffekt zusätzlich bestätigt.

 

 

Bewertung

 

Die Verkehrszunahme auf der L 1060 ist keinesfalls unbedeutend. Hätte nicht der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Sperrung außer Kraft gesetzt, müsste jetzt der bayerische Innenminister Dr. Beckstein seine Zusage einlösen, bei Belastungen in erheblicher Weise nicht zu zögern, die Maßnahme aufzuheben.

 

Vor diesem Hintergrund darf es im Hinblick auf die von der Stadt Dinkelsbühl beantragte ganztägige Sperrung der B 25 für den LKW-Durchgangsverkehr seitens der bayerischen Behörden gar keine andere Entscheidung geben, als diese abzulehnen. Die jetzt gezählten Verkehrsverlagerungen müssten mit dem Faktor 5 – 10 hochgerechnet werden und würden dann mit zusätzlichen 150 bis 300 LKWs am Tag zu vollkommen unerträglichen Mehrbelastungen in den Städten und Gemeinden entlang der L 1060 führen.

 

Von daher gilt es wachsam zu bleiben und alle LKW-Durchgangsverbote zu verhindern, die zu Verkehrsumlagerungen auf andere Strecken führen.

 

 

Maßnahmen gegen die Verkehrsbelastungen im östlichen Ostalbkreis

 

Die vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verfügte Aussetzung des Nachtfahrverbots, die hoffentlich auch auf Dauer keine Sperrung auf der B 25 mehr zulässt und wieder zu einer Entspannung der Situation führen wird, löst aber nicht die Verkehrsprobleme auf der B 29 und der L 1060 zwischen der Autobahn A 7 und der Landesgrenze.

 

Die betroffenen Städte und Gemeinden, der Landkreis sowie die Wahlkreisabgeordneten aus Bundestag und Landtag haben daher ein Positionspapier mit Maßnahmen erarbeitet, mit denen den negativen Folgen des hohen und weiteransteigenden Verkehrsaufkommens im Osten des Landkreises begegnet werden soll. Dieses Positionspapier, das Eingang gefunden hat in persönlichen Schreiben von Herrn Landrat Pavel an Herrn Staatssekretär Köberle vom Innenministerium Baden-Württemberg, den bayerischen Innenminister Dr. Beckstein, den bayerischen Staatsekretär Schmid, die Regierungspräsidenten und Landräte und IHK-Präsidenten beiderseits der Landesgrenze, ist nachstehend abgedruckt:

 

 

Maßnahmen gegen die Verkehrsbelastungen im östlichen Ostalbkreis

und Ergebnisse und Konsequenzen der Verkehrsmessungen

 

1.      Das Nachtfahrverbot in Dinkelsbühl und Feuchtwangen im Zuge der B 25 bringt für die Landesstraße 1060 (Benzenzimmern, Zöbingen, Röhlingen) eine Mehrbelastung von etwa 30 – 35 LKW-Einheiten in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr. Vor dem Nachtfahrverbot wurden 90 LKW-Bewegungen, während des Nachtfahrverbotes ca. 125 LKW-Fahrten gezählt. Im Hinblick auf die Aufhebung des Nachtfahrverbotes werden weitere Verkehrszählungen durchgeführt.

 

2.      Die Ortsdurchfahrten Pflaumloch und Trochtelfingen im Zuge der B 29 weisen eine hohe LKW-Grundbelastung von etwa 1400 LKWs in 24 Stunden auf. Davon fahren etwa 200 LKWs in der Nacht von 22:00 bis 06:00 Uhr. Die durchgeführten Zählungen belegen keine durch die Sperrung der B 25 verursachten Verlagerungsverkehre.

 

3.      Die Städte und Gemeinden des östlichen Ostalbkreises sowie der Ostalbkreis bekräftigen die vom Kreistag aufgestellte Forderung nach einer großräumigen Verkehrsuntersuchung zu den Verkehrsbelastungen auf den Hauptachsen für den gesamten Ostalbkreis unter Einbeziehung auch der bayerischen Nachbarregionen.

 

4.      Die Aufnahme in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes der Ortsumfahrungen Pflaumloch und Trochtelfingen und eine zeitnahe Realisierung haben aufgrund der hohen Verkehrsbelastung mit ihren negativen Folgen höchste Priorität.

 

5.      Die Städte und Gemeinden sowie der Ostalbkreis fordern die Entlastung der Ortsdurchfahrten im Zuge der L 1060 zwischen der BAB A7 und der Landesgrenze vom Durchgangsverkehr. Dazu ist die rasche Prüfung der Machbarkeit und der Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen der künftigen GVFG-Regelungen von Ortsumgehungen notwendig. Mit einem kommunalen Interessensbeitrag bekunden die Städte und Gemeinden die Dringlichkeit dieser Maßnahmen für ihre Bürger.

 

6.      Die Städte und Gemeinden entlang der B 29 und der L 1060 erwarten vom Land kurzfristig realisierbare Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in den Ortsdurchfahrten und zur Reduzierung der Lärm- und Abgasbelastung. Der Landkreis unterstützt die Forderung nach einer raschen Umsetzung solcher Maßnahmen.

 

Aalen, 19. Dezember 2006

 

unterzeichnet von

 

Stadtverwaltung Ellwangen, Oberbürgermeister Hilsenbek

Stadtverwaltung Bopfingen, Bürgermeister Dr. Bühler

Stadtverwaltung Lauchheim, Bürgermeister Kowarsch

Gemeinde Riesbürg, Bürgermeister Neumeister

Gemeinde Westhausen, Bürgermeister Witzany

Gemeinde Kirchheim, Bürgermeister Feige

Gemeinde Unterschneidheim, Bürgermeister Ebert

Gemeinde Tannhausen, Bürgermeister Haase

Gemeinde Stödtlen, Bürgermeister Leinberger

Gemeinde Wört, Bürgermeister Saur

Gemeinde Ellenberg, Bürgermeister Knecht

Georg Brunnhuber, Bundestagsabgeordneter

Ulla Haußmann, Landtagsabgeordnete

Winfried Mack, Landtagsabgeordneter

Ostalbkreis, Landrat Pavel

 

 

 

Dieses Positionspapier wird im Februar Gegenstand eines Gesprächs der Unterzeichner bei Herrn Regierungspräsident Dr. Andriof sein.

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

     

Anlagen

Anlagen

 

Übersichtskarte Vorher-Nachher-Vergleich

 

 

 

Sichtvermerke

 

 

Geschäftsbereich             __________________________________________________

                                               Weiß

 

Dezernat II                          __________________________________________________

                                               Hubel

 

Landrat                                __________________________________________________

                                               Pavel