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Vorlage - 189/06  

 
 
Betreff: Wiederbestellung von Herrn Forstdirektor Vonhoff und Herrn Klaus Seidel als Naturschutzbeauftragte des Ostalbkreises
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Baurecht und Naturschutz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Vorberatung
13.02.2007 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

1.             Herr Forstdirektor Werner Vonhoff und Herr Klaus Seidel werden mit Wirkung ab 01.05.2007 auf weitere 5 Jahre als Naturschutzbeauftragte des Ostalbkreises bestellt.

 

2.             Den beiden Naturschutzbeauftragten wird vom Ostalbkreis jeweils ein Auslagenersatz in Höhe von 127,82 € monatlich gewährt. Außerdem erhalten die Naturschutzbeauftragten vom Ostalbkreis eine km-Pauschale in Höhe von 0,30 € für Fahrten mit dem eigenen PKW.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Herr Werner Vonhoff (Leiter der Forst-Außenstelle Bopfingen) und Herr Klaus Seidel sind für das Landratsamt als Naturschutzbeauftragte tätig.

 

Herr Vonhoff ist für den Bopfinger Raum und Bereiche des Härtsfeldes (Bopfingen, Lauchheim, Neresheim, Kirchheim, Riesbürg und Westhausen) zuständig. Der Zuständigkeitsbereich von Herrn Klaus Seidel erstreckt sich auf das Gebiet der Stadt Oberkochen, der Gemeinde Abtsgmünd und der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein

(Bartholomä, Böbingen, Heubach, Heuchlingen, Mögglingen).

 

Die Herren Naturschutzbeauftragten Vonhoff und Seidel üben ihre ehrenamtliche

Tätigkeit bereits seit 15 Jahren zur vollen Zufriedenheit des Landratsamts und mit

großem Engagement aus. Darüber hinaus ist Herr Vonhoff im Bereich der Land-

schaftspflege überaus aktiv.

 

Die 5-jährige Amtszeit von Herrn Vonhoff und Herrn Seidel endet am 30.04.2007, so

dass über die Wiederbestellung zu entscheiden ist.

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Die Naturschutzbeauftragten erhalten monatlich vom Land Baden-Württemberg eine Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 200 € und vom Landkreis einen Betrag in Höhe von 127,82 €. Dazu kommt eine Kilometerpauschale durch das Landratsamt von 0,30 €  für Fahrten mit dem eigenen Pkw. Weitere Geldbeträge, z. B. Tagegelder, erhalten die Naturschutzbeauftragten nicht. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan eingestellt.

 

Sichtvermerke

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich             __________________________________________________

                                               Fritz                                             Kosak

Dezernent                           __________________________________________________

                                               Götz

Dezernat II                          __________________________________________________

                                               Hubel

Landrat                                __________________________________________________

                                               Pavel