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Vorlage - 179/06  

 
 
Betreff: Richtlinien für die Gewährung von Jugendhilfeleistungen in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
30.11.2006 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung:

 

Der Anwendung der Richtlinien für die Gewährung von Jugendhilfeleistungen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (§§ 22-24 SGB VIII) ab 01.01.2007 wird zugestimmt.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung:

 

Bislang gewährt der Ostalbkreis für Kinder in Ganztageseinrichtungen (Ganztageskindergärten oder Hort) und in Kindertagespflege Leistungen der öffentlichen Jugendhilfe (Teilnahmebeiträge) ohne Prüfung eines konkreten Bedarfs hinsichtlich der Erforderlichkeit einer ganztätigen Kinderbetreuung.

 

Leistungen werden dann gewährt, wenn die Voraussetzungen der § 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) vorliegen, d. h. den Eltern und dem Kind ein Teilnahmebeitrag nicht zuzumuten ist. In der Konsequenz können so auch Eltern bzw. Alleinerziehende, die nicht erwerbstätig sind, Leistungen nach §§ 22-24 SGB VIII erhalten.

 

Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kann die Übernahme von Beiträgen zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege von Bedarfskriterien abhängig gemacht werden. Diese Bedarfskriterien gab es bislang im Ostalbkreis nicht. Die bisherige Handhabung liegt in soweit über dem gesetzlichen Rahmen und stellt eine freiwillige Leistungsgewährung dar.

 

Mehrere Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg haben zwischenzeitlich die Kernpunkte des o. a. Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes aufgegriffen und Richtlinien für die Gewährung von Jugendhilfeleistungen in diesen Aufgabenfeldern aufgestellt. Der Geschäftsbereich Jugend und Familie des Ostalbkreises hatte sich im Sommer 2006 in Abstimmung mit dem Geschäftsbereich Rechnungsprüfung mit der Festlegung möglicher Bedarfskriterien befasst.

 

In der Sitzung des „ Sonderausschusses Aufgabenkritik“ am 19. September 2006 und in der Kreistagssitzung am 17.10.2006 wurde die Verwaltung aufgefordert, Bedarfskriterien für die Gewährung von Jugendhilfeleistungen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zu erarbeiten und dem Jugendhilfeausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten:

 

Nach einer überschlägigen Berechnung des Geschäftsbereiches Jugend und Familie kann mit einer Kosteneinsparung von bis zu 100.000 € gerechnet werden.

Anlagen

Anlagen:

 

Richtlinien für die Gewährung von Jugendhilfeleistungen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich             __________________________________________________

                                               Funk

Dezernent                           __________________________________________________

                                               Rettenmaier

Dezernat II                          __________________________________________________

                                               Hubel

Landrat                                __________________________________________________

                                               Pavel