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Vorlage - 176/06  

 
 
Betreff: Lebensmittelüberwachung im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Entscheidung
05.12.2006 
Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Im Rahmen von Lebensmittelskandalen wird wiederholt die Diskussion zum Aufbau der Lebensmittelüberwachung und deren Schlagkräftigkeit in Baden-Württemberg entfacht. Dabei werden die Maßnahmen des Verwaltungsstrukturreform-Gesetzes (VRG) im Bereich Lebensmittelüberwachung hinterfragt. Die dabei auftretenden Äußerungen und
Argumente geben die Situation meist nur unvollständig und nicht korrekt wieder.

 

Im Folgenden wird daher die Struktur der Lebensmittelüberwachung in Baden-Württem-berg vor und nach Umsetzung des VRG dargestellt. Es wird ein Blick auf die Umsetzung und die Synergieeffekte im Ostalbkreis geworfen und die Entwicklung der Kontrollzahlen im Ostalbkreis dargestellt.

 

 

I. Aufbau der Lebensmittelüberwachung

 

Lebensmittelüberwachungsbehörde (LMÜB) = untere Verwaltungsbehörde

 

Zwei Arten von Überwachungspersonal (zwei Säulen), die der LMÜB zuarbeiten:

-          Lebensmittelkontrolleure (LMK)

-          Sachverständige Tierärzte

 

Vor Umsetzung VRG:

 

Durch die Existenz des Wirtschaftskontrolldienstes ergab sich vor der Verwaltungsstrukturreform in Baden-Württemberg die bundesweit einmalige Situation, dass die Lebensmittelkontrolleure nicht Teil der Lebensmittelüberwachungsbehörde waren.

Bedingt dadurch ergaben sich parallele Weisungsstränge:

 

   MLR                                                                                     IM

   ê                                                          ê

Regierungspräsidium                                                        Regierungspräsidium

   ê                                                            ê

Lebensmittelüberwachungsbehörde                                     Wirtschaftskontrolldienst

 

Diese Situation führte vor der Verwaltungsstrukturreform häufig zu Doppelarbeit, hohem Abstimmungs- und Kommunikationsaufwand zwischen den an der Lebensmittelüberwachung beteiligten Personen.

 

7 Lebensmittelkontrolleure = WKD bei der PD Aalen

 

Nach Umsetzung VRG:

 

Durch die Umsetzung des VRG kamen auch in Baden-Württemberg, zunächst auf Abordnungsbasis die Lebensmittelkontrolleure des ehemaligen Wirtschaftskontrolldienstes zur Lebensmittelüberwachungsbehörde im Landratsamt. Damit sind Kontrolleure, Sachverständige und Verwaltung als bearbeitende Behörde nun unter einem Dach vereint.

7 Lebensmittelkontrolleure

 

LMÜB im Ostalbkreis =

VI/61 Geschäftsbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Durch die Bündelung werden folgende Vorteile erreicht:

 

Reduzierung auf einen Weisungsstrang:

 Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum è Regierungspräsidium è Lebens-
 mittelüberwachungsbehörde

 

kurze Kommunikations- und Abstimmungswege durch Zusammenführung
 der Beteiligten unter einem Dach

 

Optimierung der Aufgabenerledigung, z. B.  gemeinsamer Probentransport

 

  Vereinheitlichung und Steigerung der Kontrollqualität

 

Synergieeffekte, die schon wenige Wochen nach Umsetzung des VRG Wirkung zeigten

 

 

II. Durchführung von Kontrollen auf allen Stufen

 

Betriebsindividuelle Risikobewertung:

 

Ø Art der Produkte, Gefährdungspotential

Ø Betriebsgröße und Betriebsstruktur

Ø Verbreitungsgebiet der Waren

Ø Betrieblichen Maßnahmen: sog. Eigenkontrollen

Ø Ergebnisse bisheriger Kontrollen

è Festlegung der Kontrollfrequenz


 

III. Entwicklung der Kontrollzahlen in den Jahren 2004 - 2006

 

Planmäßige Kontrollen

 

Betriebskontrollen gesamt

 

Außerplanmäßige Kontrollen

 

 

 

IV. Personalsituation im Ostalbkreis

 

Das neue EU-Lebensmittelrecht führt das Kontrollkonzept „Vom Stall bis zum Tisch“ ein. Die Überwachung soll dabei lückenlos vom Erzeuger und der Urproduktion bis zum Teller des Verbrauchers erfolgen.

 

Im Ostalbkreis als kleinbetrieblich strukturiertem Flächenkreis stellt dies eine besondere Herausforderung dar: Die große Anzahl an Betrieben und die weite Bandbreite sind Punkte, welche die Überwachungsbehörde an ihre Grenzen stoßen lässt. Dies spiegelt sich in einer landesweiten Bedarfsanalyse wider: Im Ostalbkreis stehen derzeit drei Kontrolleure zu wenig zur Verfügung. Damit liegt der Ostalbkreis an Platz 10 auf der Bedarfsliste der 44 unteren Verwaltungsbehörden in Baden-Württemberg.

 

Damit die Ergebnisse der Kontrollen umgesetzt werden können und die entsprechenden Maßnahmen bei Verstößen ergriffen werden können, ist auch im Bereich der Verwaltung eine angemessene Personalausstattung erforderlich.

 

 

 

 


 

Sichtvermerke

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich             __________________________________________________

                                               Dr. Bühlmeyer                                                          

Dezernent                           __________________________________________________

                                               Dr. Walter

Dezernat II                          __________________________________________________

                                               Hubel

Landrat                                __________________________________________________

                                               Pavel