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Vorlage - 165/06  

 
 
Betreff: Sozialplanung für Menschen mit Behinderungen im Ostalbkreis;
Handlungserfordernisse, Perspektiven und Einrichtungsplanung
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t V Beteiligt:Geschäftsbereich Soziales
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
30.11.2006 
Sitzung des Sozialausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

Antrag der Verwaltung:

 

1. Der Sozialplanung für Menschen mit Behinderungen im Ostalbkreis 2006 mit Darstellung des Bestands, des Bedarfs und der erforderlichen Maßnahmen zur Bedarfsdeckung bis zum Jahr 2015 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Sozialausschuss regelmäßig über die Entwicklung zu berichten, um insbesondere evtl. notwendige Anpassungen und Veränderungen zeitgerecht in die Wege leiten zu können.

 

2. Den unter Ziffer II. bis IV. dieser Vorlage aufgeführten Zielen und Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Hilfen für behinderte Menschen im Ostalbkreis und den Projekten der Einrichtungsplanung wird zugestimmt.

 

3. Dem Kreistag wird empfohlen, der Einstellung von zwei Mitarbeitern zur Einrichtung eines Beratungs- und Betreuungsdienstes für Behinderte und ihrer Angehörigen im Rahmen des Haushaltsplanes 2007 zuzustimmen.

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

In der Sitzung des Kreistags am 17.10.2006 hat die Verwaltung die im Sommer 2006 fertig gestellte „Sozialplanung für Menschen mit Behinderungen im Ostalbkreis“ eingebracht. Zielgruppe der Planung sind geistig und mehrfach behinderte Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten. Die breite und differenzierte Versorgungsstruktur, die im Ostalbkreis über viele Jahre historisch gewachsen ist, wurde mittels einer umfangreichen Datenbasis detailliert beschrieben und analysiert. In einem zweiten Schritt erfolgte eine Bedarfsvorausschätzung der verschiedenen Hilfen bis zum Jahr 2015. Die Sozialplanung zeigt dabei Wege und Entwicklungsachsen auf, insbesondere für Wohnformen, tagesstrukturierende und sonstige Betreuungsangebote.

 

II. Grundsätzliche Entwicklungsziele

 

Beim Blick auf die derzeitige Angebotsstruktur für Menschen mit Behinderungen im Ostalbkreis wird deutlich, dass es zum einen in den Raumschaften und Planungsräumen keine gleichmäßige Verteilung von Diensten und Einrichtungen gibt. Daneben fällt besonders auf, dass die Wohnbetreuung behinderter Menschen deutlich stationär dominiert wird und der Anteil des Betreuten Wohnens noch unterrepräsentiert ist. Die verwaltungsinterne Leistungsstatistik vom 30.09.2006 präzisiert diese Aussage. Die wesentlichsten Wohnformen waren zu diesem Zeitpunkt:

 

- Ambulant Betreutes Wohnen für 173 Personen

 

- Betreutes Wohnen in Familien für 28 Personen

 

- Stationäres Wohnen für insgesamt 671 Personen.

 

In der Sozialgesetzgebung hat in den letzten Jahren ein Paradigmenwechsel im Hinblick auf die Situation behinderter Menschen in unserer Gesellschaft stattgefunden. Selbst-bestimmtes Leben und Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben rücken stärker in den Mittelpunkt. Auch die Sozialplanung des Ostalbkreises setzt einen eindeutigen Schwerpunkt auf diese Neuausrichtung. Im Schulterschluss mit den Einrichtungen und Trägern der Behindertenhilfe, Angehörigenvertretungen, Städten und Gemeinden, vielen anderen Partnern und natürlich auch mit den behinderten Menschen selbst, sollen die Versorgungsangebote so verändert werden, dass sie den Grundsätzen einer modernen, das heißt zuvorderst am Leben in der Gemeinschaft orientierten Struktur entsprechen. Gesichtspunkte des demographischen Wandels, des medizinischen Fortschritts und sich wandelnde Familienstrukturen, müssen dabei ebenso beachtet werden, wie in den nächsten Jahren anstehende erhebliche (Kosten-) Zuwächse in der Behindertenhilfe.

 

Das Hilfesystem für behinderte Menschen im Ostalbkreis soll so ausgerichtet werden, dass Beratung und Unterstützung frühzeitig einsetzen, sich am individuellen Bedarf orientieren und alle vorhandenen Ressourcen einbinden. Bei der Umsetzung dieser allgemeinen Zielsetzung sieht die Verwaltung einen großen Schwerpunkt im Ausbau ambulanter Hilfen.

 

III. Handlungserfordernisse und veränderte Betreuungsformen

 

Ausgehend von den beschriebenen grundsätzlichen und allgemeinen gesellschaftlichen Ansätzen und Zielen, bei denen Selbständigkeit, eigene Fähigkeiten und auch Eigenverantwortung von geistig behinderten Menschen im Mittelpunkt stehen, sieht die Verwaltung für die Weiterentwicklung der Behindertenhilfe im Ostalbkreis vorrangig die nachstehenden Handlungsfelder:

 

1. Differenzierte Angebote im Ambulant Betreuten Wohnen

 

Betreutes Wohnen ist ein Hilfeangebot zur Förderung der selbständigen Lebensführung behinderter Menschen. Es ist eine Verbindung des Lebens in eigenem Wohnraum mit einer planmäßig organisierten regelmäßigen Beratung und persönlichen Betreuung durch Fachkräfte.

 

In den Regelungen des früheren Landeswohlfahrtsverbandes Württemberg-Hohenzollern zum Ambulant Betreuten Wohnen war eine Differenzierung nach unterschiedlichem Betreuungsbedarf von Behinderten nicht enthalten. Dies hatte zur Folge, dass die Möglichkeit des Betreuten Wohnens als Alternative zum Stationären Wohnen deutlich eingeschränkt war.

 

Wenn das Ambulant Betreute Wohnen wie beabsichtigt weitaus stärker als bisher zum Tragen kommen soll, müssen differenziertere Betreuungsangebote geschaffen werden, die sich am unterschiedlichen Hilfebedarf orientieren.

 

Zwischenzeitlich ist diese Fragestellung auch auf Anregung des Ostalbkreises landesweit thematisiert worden. Die Kommunalen Spitzenverbände führten Verhandlungen mit den Spitzenverbänden der Leistungsanbieter, um landeseinheitliche Kriterien für das Ambulant Betreute Wohnen von erwachsenen Menschen mit Behinderungen zu vereinbaren. Vor kurzem verständigten sich die Verhandlungsführer auf gemeinsame Leistungsbe-schreibungen und Vergütungsregelungen. Die entsprechende Empfehlung liegt als Anlage bei. (Anlage 1)

 

Der Ostalbkreis beabsichtigt diese Empfehlung umzusetzen. Sie sieht im Wesentlichen 3 Leistungsgruppen vor, die am unterschiedlichen Hilfebedarf der Menschen mit Behinderungen ausgerichtet sind. Mit dieser Differenzierung können nun nach Einschätzung der Verwaltung wesentlich mehr Menschen mit Behinderungen, die bisher stationär betreut werden mussten, im Ambulant Betreuten Wohnen versorgt werden.

 

2. Ambulantes Wohntraining für behinderte Menschen

 

Selbständiges Wohnen erfordert in hohem Maße Fähigkeiten zur eigenverantwortlichen Lebensführung, die bei Menschen mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung nicht ohne weiteres vorausgesetzt werden können. Oftmals ist eine ambulante Wohnver-sorgung nur dann möglich, wenn die Betroffenen gezielt auf eine selbständige Lebensführung vorbereitet und im Erlernen der erforderlichen Fähigkeiten intensiv unterstützt werden. Die Verwaltung möchte deshalb die Möglichkeiten zum Wohntraining weiterentwickeln.

 

Die Umsetzung soll nach folgenden Grundsätzen erfolgen:

 

- Trainingswohnen/Wohntraining ist ein spezifisches Angebot für erwachsene Menschen
 mit einer wesentlichen geistigen oder körperlichen Behinderung.

 

- Trainingswohnen wird als ambulante Wohnform eingerichtet. Es werden in der Regel
 Personen betreut, die bisher in stationären Wohnformen leben und denen es mit Hilfe 
 eines intensiven zeitlich befristeten Wohntrainings voraussichtlich gelingen wird, den
 Wechsel ins Ambulant Betreute Wohnen zu schaffen.

 

- Trainingswohnen soll in erster Linie zur Entlastung des stationären Wohnens beitragen.
 Es soll daneben stationäre Aufnahmen vermeiden helfen.

 

- Ambulantes Wohntraining soll auch zu einer Entlastung der Kosten in der 
Eingliederungshilfe führen. Im Hinblick auf die Intensität der Betreuung während des
Trainingswohnens  können höhere Aufwendungen wie beim stationären Wohnen
entstehen. In der Folge ist jedoch davon auszugehen, dass der Aufwand deutlich unter
dem des stationären Wohnens liegt.

 

3. Betreutes Wohnen in Familien

 

Neben dem individuellen Betreuten Wohnen wird aus Mitteln der Eingliederungshilfe auch das Betreute Wohnen behinderter Menschen in (Fremd-) Familien unterstützt. Diese Wohnform ist eine nicht nur vorübergehende Möglichkeit für erwachsene behinderte Menschen, die nicht selbständig leben können, familienbezogene individuelle Betreuung gegen angemessene Erstattung der Aufwendungen zu erhalten.

 

In der Betreuungsfamilie soll in der Regel nur ein behinderter Mensch, in geeigneten Fällen höchstens 2 behinderte Menschen, leben. Die Betreuung in der Familie wird durch die begleitende Beratung eines Fachdienstes unterstützt.

 

Der Ostalbkreis hat diese Hilfeform, die bisher vom Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern geleistet wurde, weitergeführt, auch nach den bisherigen Grundsätzen. Aktuell erhalten 28 Personen Leistungen im Betreuten Wohnen in Familien.

 

Die Leistung an die zu Betreuenden bzw. die Betreuungsfamilie beträgt in der Regel monatlich 915 €. Damit wird der Bedarf des zu Betreuenden und auch der Aufwand der Betreuungsfamilie abgegolten. Für die spezifische regelmäßige fachliche Beratung und Begleitung durch einen Fachdienst werden in der Regel monatlich 600 € bezahlt. Aufgabe dieses Fachdienstes ist die Gewinnung und Motivierung geeigneter Familien, regelmäßige Beratung und Besuche der Gastfamilie sowie die Intervention bei Krisensituationen.

 

Die Verwaltung möchte diese Hilfeform ausbauen und gleichzeitig neu strukturieren. Dazu werden Gespräche und Kontakte mit den bisherigen Fachdiensten und Betreuungsfamilien geführt. Besondere Fragestellungen sind dabei die erforderlichen Weichenstellungen zum Ausbau des Hilfeangebotes, die Leistungsinhalte der Fachdienste und in diesem Zusammenhang auch Vergütungsfragen.

 

4. Beratungs- und Betreuungsdienst für Behinderte und ihre Angehörigen

 

4.1. Grundsätzliches

 

Die meisten behinderten Kinder leben bei ihren Familien und besuchen Kindergärten und Schulen in der Nähe ihres Wohnortes. Die Familien engagieren sich in außergewöhnlicher Weise für die Lebensqualität ihrer Kinder und stellen dabei eigene Bedürfnisse und Wünsche zurück.

 

Spätestens während der Schulzeit stellt sich die Frage der späteren Wohn- und Betreuungsform. Häufig haben Eltern, Angehörige und Betreuer von Menschen mit geistiger Behinderung keine klaren Antworten auf die Frage nach der bestmöglichen Wohn- und Lebensform. Die Entscheidungsfindung führt mangels Unkenntnis von Angeboten und Möglichkeiten zu Verunsicherungen.

 

Neben den herkömmlichen Alternativen „zuhause“ oder „im Heim“ gehören heute neue Wohn- und Lebensformen zu den Angeboten für Behinderte. Diese richtig einzuschätzen und die Vor- und Nachteile abzuwägen, ist eine schwierige und verantwortungsvolle Aufgabe für Eltern und Angehörige, bei denen sie in der Regel Unterstützung benötigen.

 

Mehr als 1.000 Kinder und Jugendliche besuchen derzeit Sonderschulen für Geistig-, Körperlich- und Sinnesbehinderte im Ostalbkreis. Gerade für diese große Personen-gruppe gilt es frühzeitig in Zusammenarbeit mit Eltern, Schulen, Betreuern und Einrichtungen, Perspektiven zu entwickeln und den Übergang von der Schule ins Erwachsenenleben zu planen und zu begleiten.

 

Mit der Schaffung eines beim Geschäftsbereich Soziales des Landratsamtes angesiedelten Beratungsdienstes für behinderte Menschen und ihre Angehörigen, will der Ostalbkreis besonders Entscheidungsprozesse im Hinblick auf Wohnversorgung, Tagesbetreuung, schulische Möglichkeiten und spezielle Betreuungsangebote unterstützen und frühzeitig Partner und Berater von Betroffenen sein.

 

4.2. Aufgabenstellung des Beratungsdienstes:

 

Im Entwurf des Stellenplans 2007 des Ostalbkreises sind 2 neue Stellen für den o. a. Beratungsdienst ausgewiesen, der im Wesentlichen folgende Aufgaben wahrnehmen soll:

 

- Frühzeitige Beratung behinderter Menschen und ihrer Angehörigen

 

Durch eine kompetente, frühzeitige und bedarfsgerechte Beratung und Hilfeplanung soll der Betreuungsdienst Weichenstellungen für ein möglichst selbstbestimmtes und selbstverantwortliches Leben in die Wege leiten. Durch frühzeitige Hilfestellungen und Unterstützung, ggfs. schon direkt nach der Geburt eines behinderten Kindes, sollen Eltern und andere Bezugspersonen dabei unterstützt werden, sich in den vielfältigen Angeboten zurecht zu finden und passgenaue Unterstützung zu finden. Der Beratungsdienst soll die Betreuung und Hilfe so mitgestalten, dass professionelle und nicht professionelle Systeme gut zusammen wirken und Angebote verschiedener Leistungsträger effizient miteinander abgestimmt werden.

 

- Beratung von behinderten Menschen in Einrichtungen

 

Durch Aktivitäten des Geschäftsbereichs Soziales und mehrerer Einrichtungsträger ist es in den zurückliegenden 1 ½ Jahren gelungen, mehr als 20 Menschen mit geistiger Behinderung den Wechsel aus stationären Einrichtungen ins Ambulant Betreute Wohnen zu ermöglichen. Der Auszug aus stationären Einrichtungen ist eine schwierige Entscheidung, die von Bedenken und Ängsten der Betroffenen und ihrer Angehörigen begleitet wird. Der Beratungsdienst hat hier die Aufgabe, Anregungen zu geben, fachlich und menschlich zu begleiten und gemeinsam mit den Einrichtungsträgern die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen.

 

- Familienunterstützende Dienste

 

In der Eingliederungshilfe gibt es derzeit eindeutige Defizite im Hinblick auf Beratung und Unterstützung von Familien, die ihre behinderten Angehörigen betreuen. Bei Problemen im Zusammenleben ist häufig der Auszug des behinderten Angehörigen in stationäre Wohnangebote die Folge. Problem- bzw. Konfliktbewältigung mit professioneller Unterstützung findet nicht oder nicht in ausreichendem Umfang statt.

 

Die Verwaltung verkennt nicht, dass Belastungen und Konflikte so schwerwiegend sein können, dass ein Zusammenleben nicht mehr vertretbar ist. Trotzdem sieht sie in der fachlich qualifizierten und menschlich kompetenten Beratung Möglichkeiten und Ansätze, familiären Problemkonstellationen wirkungsvoll zu begegnen. Das Angebot soll als zeitlich befristete Begleitung angelegt sein, die das Ziel hat, behinderten Menschen den Verbleib in ihrer Herkunftsfamilie zu sichern.

 

- Hilfeplanung

 

Bei körperlich und geistig behinderten Menschen muss von einem lebenslangen Hilfebedarf ausgegangen werden. Es stellen sich regelmäßig Fragen nach Umfang und Art der Hilfe, nach den eigenen Ressourcen, nach den Ressourcen im Umfeld und nach der Notwendigkeit professioneller Hilfen.

 

Eine Hilfeplanung nach dem personenzentrierten Ansatz wird diesen Zielen und Fragestellungen gerecht. Sie wurde in den letzten Jahren insbesondere für seelisch behinderte Menschen in mehreren Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs und weit darüber hinaus erprobt. Bei der Hilfeplanung wird konkret die aktuelle Situation des Betroffenen analysiert und der Hilfebedarf ermittelt. Es werden Ziele für die Zukunft erarbeitet und überlegt, welche Maßnahmen zur Zielerreichung notwendig sind. Angehörige, Betreuer und Leistungsanbieter werden mit einbezogen, um gemeinsam geeignete Maßnahmen zu vereinbaren.

 

Sofern Eingliederungshilfemaßnahmen notwendig sind und auch bewilligt werden, muss es in Zukunft selbstverständlich sein, erbrachte Leistungen zu reflektieren und ggfs. Hilfepläne dem veränderten Bedarf anzupassen. Dadurch sollen die Stagnation von Entwicklungsprozessen und auch ineffektive und damit teure Hilfestellungen vermieden werden.

 

Diese Aufgabenstellung geht weit über die Möglichkeiten der bisherigen Sachbearbeitung in der Eingliederungshilfe hinaus. Sie setzt die Kombination von sozialpädagogischen, leistungsrechtlichen und menschlichen Kenntnissen und Kompetenzen voraus.

 

5. Persönliches Budget für Menschen mit Behinderungen

 

Seit 01.07.2004 können für behinderte Menschen Leistungen der Eingliederungshilfe und auch Rehabilitationsleistungen durch ein sogenanntes monatliches Persönliches Budget gewährt werden. Das Persönliche Budget ist die Bewilligung von Sozialleistungen in Form von Geldleistungen. Menschen mit Behinderungen können anstelle von Sachleistungen ein Finanzbudget erhalten, um damit ihren Unterstützungs- und Hilfebedarf abdecken zu können. Die erforderlichen Sach- und Dienstleistungen werden selbständig und eigenverantwortlich bzw. mit der Unterstützung von Betreuern ausgewählt und eingekauft.

 

Bis zum 31.12.2007 besteht kein Rechtsanspruch auf das persönliche Budget. Bis dahin handelt es sich um eine „Kann-Leistung“, die im Ermessen des jeweiligen Leistungsträgers liegt. Die Teilnahme am Persönlichem Budget ist freiwillig. Ab 01.01.2008 besteht ein Rechtsanspruch auf Leistungen in Form des Persönlichen Budgets.

 

Beim Landratsamt Ostalbkreis sind bisher nur in wenigen Einzelfällen Anträge auf Leistungen eines Persönlichen Budgets gestellt worden. Die Verwaltung wird im Rahmen eines Arbeitsprojektes eine Konzeption für die Umsetzung des Persönlichen Budgets im Ostalbkreis erstellen. Damit sollen klare und verlässliche Regelungen und Strukturen definiert werden. Mitte des Jahres 2007 wird dieses Konzept dem Sozialausschuss zur Beratung vorgelegt.

 

IV. Aktuelle Einrichtungsplanung

 

Auf der Grundlage der vorliegenden Sozialplanung haben die Träger der Behindertenhilfe bereits begonnen, konkrete Maßnahmen zu planen. Bei den Vorhaben handelt es sich sowohl um Sanierungs- und Umbaumaßnahmen als auch um Gebäudeerwerb und Neubauten. Der Schwerpunkt liegt im Bereich dezentraler Wohngruppen sowie bei den Werkstätten und Förder- und Betreuungsgruppen.

 

Zur Investitionsförderung dieser Maßnahmen stehen Fördermittel des Landes Baden-Württemberg, des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) sowie aus der Ausgleichsabgabe zur Verfügung. Voraussetzung ist jeweils eine Bedarfsbestätigung des Landkreises.

 

 

 

Geplante Maßnahmen im Ostalbkreis                                                      (Stand: 11/2006)

 

 

Planungsraum Aalen

 

Träger

Maßnahme

Plätze

Bemerkungen

Samariterstiftung

Förder- und Betreuungs-gruppen Aalen (Neubau)

36

Schließung der bestehenden Gruppe (15 Plätze)

Samariterstiftung

Werkstatt Aalen

(Erweiterung)

 

 

 

 

Planungsraum Ellwangen

 

Träger

Maßnahme

Plätze

Bemerkungen

Stiftung Haus Lindenhof

Förder- und Betreuungs-gruppe Ellwangen

(Um- bzw. Neubau)

24

Schließung des Provisoriums (16 Plätze)

- bescheidreif -

Stiftung Haus Lindenhof

Werkstatt Ellwangen

(Umbau und Sanierung)

+ 2

insgesamt 54 Plätze

- bescheidreif -

Stiftung Haus Lindenhof

Wohngruppe Ellwangen (Neubau)

18

Schließung der Außenwohngruppe Buch (10 Plätze)

 

 

Planungsraum Schwäbisch Gmünd

 

Träger

Maßnahme

Plätze

Bemerkungen

Stiftung Haus Lindenhof

Wohngruppe Spraitbach

6

Verlagerung aus der Zentraleinrichtung

(ZAC-Konzept)

Stiftung Haus Lindenhof

Wohngruppe Schwäbisch Gmünd, Turniergraben

6

Stiftung Haus Lindenhof

Wohngruppen Heubach

12

Stiftung Haus Lindenhof

Wohngruppen Bettringen

14

Lebenshilfe Schwäbisch Gmünd

Wohngruppe Bargau

(Erwerb)

9

bewilligt

Stiftung Haus Lindenhof

Werkstatt einschl. Förder- und Betreuungsbereich Schwäbisch Gmünd (Neubau)

 

Verlagerung aus der WfbM Bettringen und Außenstelle Lindenfeld + ZAC-Konzept

 

Finanzierung und Folgekosten:

Finanzierung und Folgekosten:

 

Die Kosten der Eingliederungshilfe sind im Unterabschnitt 4170 des Haushaltsplanes ausgewiesen.

 

Die Sach- und Personalkosten für den geplanten Beratungsdienst betragen ca. 100.000 €

Anlagen

Anlagen

 

Richtlinien zum Ambulant Betreuten Wohnen

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich             __________________________________________________

                                               Traub

Dezernent                           __________________________________________________

                                               Rettenmaier

Dezernat II                          __________________________________________________

                                               Hubel

Landrat                                __________________________________________________

                                               Pavel